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Sozialwissenschaftliche Grund- lagen der Humangeographie

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Präsentation zum Thema: "Sozialwissenschaftliche Grund- lagen der Humangeographie"—  Präsentation transkript:

1 Sozialwissenschaftliche Grund- lagen der Humangeographie
VO StEOP © Peter Weichhart 2 Std., 2,5 ECTS-Punkte Dienstag, 10:45 -13:10; Hs. II, NIG Kapitel 29.01; (B11-STEOP) (B11-1.2) (B07-1.2) Modul 0701 Soziale Konflikte, Macht und Herrschaft WS 2013/14 SWG/07/01/01

2 Hauptkategorien sozialer Prozesse
Verbindende (konjunktive) soziale Prozesse: Sie bringen Individuen näher zueinander, sind für die Ausbildung von Integration, Kohäsion, Solidari- tät und Inklusion verantwortlich. Trennende (disjunktive) soziale Prozesse: Sie führen dazu, dass Individuen voneinander ab- gestoßen werden, bewirken Disintegration, Aus- einandersetzungen und Konflikte. Nach L. BÖTTCHER, 1979, S. 119 SWG/07/01/02

3 Hauptformen verbindender sozialer Prozesse
Kooperation: Gemeinsames soziales Handeln mehrerer Partner, die sich gegenseitig unterstützen und zusammenarbeiten. Akkomodation (Anpassung): Soziales Handeln ist durch Bemühen um Kompromisse und Toleranz gekennzeichnet, Kooperationsbereitschaft auch bei differenten Zielen. Assimilation (Angleichung): Wechselseitiges Tolerieren von Zielen; führt längerfristig zu einer Vermischung und Angleichung von Zielen. SWG/07/01/03

4 Hauptformen trennender sozialer Prozesse
Kontravention Subtile Form der Gegnerschaft, feindselige Einstellungen (oft bei gleichen Zielen) werden „friedlich“ ausgetragen. Wettbewerb Mehrere Individuen oder Gruppen streben gleiche Ziele an und versuchen, einander dabei (auf friedliche Weise und in geregelter Form) zu übertrumpfen. Konflikt Auseinandersetzung zwischen Individuen oder Gruppen, bei der es darauf ankommt, eine Niederlage des Gegners herbeizuführen, um die eigenen Ziele realisieren zu können. SWG/07/01/04

5 Fragestellungen der Konfliktforschung
Merkmale und Beschreibungsdimensionen Funktionen Konfliktformen Konfliktregelung und Konfliktlösung Konflikttheorien Konflikte besitzen auch ein konstruktives Potential und können zur Stabilisierung sozialer Systeme bei- tragen. SWG/07/01/05

6 Macht „Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer
Im Alltagsverständnis wird Macht oft als etwas Negatives ge- sehen; sie wird oft geradezu dämonisiert. Sie erscheint als Gegenstand, Instrument oder Eigenschaft im Besitz einer Person. Verständnis von Macht in den Sozialwissenschaften: spezifisches Vermögen oder Können; relationale Struktur sozialer Beziehungen bezeichnet ein soziales Verhältnis. „Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen...“ M. WEBER, 1976, S. 28/29 SWG/07/01/06

7 Herrschaft I Deutungsvarianten:
asymmetrische soziale Beziehung zwischen ge- sellschaftlichen Akteuren; Institutionalisierung von Macht; sozialer Zwang Ordnungsfunktion Max WEBER sieht Herrschaft als legitimierte Macht- ausübung und versteht darunter „...die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden“ (1976, S. 28). SWG/07/01/07

8 Herrschaft II Herrschaftsausübung ist abhängig von der
Man kann Herrschaft als ein durch institutionalisierte Macht begründetes Abhängigkeitsverhältnis verstehen (vergl. L. BÖTTCHER, 1979, S. 133). „Gegenleistung“ der Herrschenden: Schutzverpflichtung, Sicherstellung einer sozialen Normordnung, Gewährleistung einer Rechtsordnung. Herrschaftsausübung ist abhängig von der Legitimität des Herrschaftsanspruches. Herrschaft muss also begründet sein, eine Rechtfertigung haben und setzt voraus, dass die Beherrschten diese Recht- fertigung anerkennen. SWG/07/01/08

9 Prozesse der Machtbildung
Personen oder Gruppen sind im Stande, ein Privileg zu definieren oder sich Ressourcen anzueignen; die Folge ist eine gewisse Überlegenheit gegenüber an- deren Personen oder Gruppen. Verfestigung von Macht durch Solidarität der Privi- legierten. Institutionalisierung von Macht, Schaffung von Orga- nisationen zur Regulierung des Zugangs zur Macht. Stabilisierung und Reproduktion der bestehenden Machtverhältnisse. Nach H. POPITZ, 1992, S SWG/07/01/09

10 Dimensionen (Quellen) der Macht
Monopolisierung physischer Gewalt (körperliche Überlegenheit, technische Mittel, Waffen); Autorität und Charisma (Fähigkeit, andere zu über- zeugen und zu motivieren); Monopolisierung von Ressourcen (Eigentumsrech- te und exklusive Verfügung über Produktionsmittel); Organisationen (überlegene Handlungspotentiale durch Bündelung der Kräfte). Nach P. IMBUSCH, 2002, S SWG/07/01/10

11 Machtmittel ...stellen die konkreten Medien der Machtausübung
dar. Durch ihren Einsatz wird der Ausgang von Machtkämpfen und Herrschaftskonflikten entschie- den. Kapital (im Sinne von P. BOURDIEU): ökonomisches Kapital (z. B. Geld, universelles Tauschme- dium, kann leicht in andere Kapitalarten getauscht werden); soziales Kapital (Netzwerke, Beziehungen, „Seilschaften“ Ressourcenverfügbarkeit via Gruppenzugehörigkeit); kulturelles Kapital (Bildung, Wissen, kulturelle Güter). Nach P. IMBUSCH, 2002, S SWG/07/01/11

12 Machtmittel II Körperschaften und Organisationen:
besitzen bestimmte Befugnisse und Kontrollaufgaben; Sanktionsgewalt von Ämtern: Ämter können kraft ihrer Sanktionsbefugnisse auch re- pressive Formen der Macht ausüben; Information: schafft Wissensvorsprung, kann manipulativ eingesetzt oder zurückgehalten werden, kann zur Konditionierung eingesetzt werden. Nach P. IMBUSCH, 2002, S SWG/07/01/12

13 Formen der Machtausübung I
Einfluss, Überzeugung, Motivation (Formen der kommunikativen Macht) Autorität 1: Amts- und Befehlsgewalt; ermächtigt einen Akteur in bestimmten Bereichen Macht aus- zuüben. Autorität 2: Macht der Persönlichkeit, Charisma; jemand „hat“ Autorität, wenn und weil andere sie anerkennen. Zwang: Ausübung von Druck auf einen Akteur, be- stimmte Handlungen zu setzen oder zu unterlassen. Nach P. IMBUSCH, 2002, S SWG/07/01/13

14 Formen der Machtausübung II
Staatliches Gewaltmonopol: in den Verfassungen verankertes Recht des Staates, erforderlichenfalls zur Durchsetzung der gesellschaftlichen Ordnung physische Gewaltmittel einzusetzen, die den Staats- bürgern oder nicht-staatlichen sozialen Gruppierun- gen nicht erlaubt sind. Gewalt: ist ein extrem effektives Machtmittel und kann Gehorsam unmittelbar erzwingen und Wider- stand brechen. Nach P. IMBUSCH, 2002, S SWG/07/01/14

15 Herrschaft als institutionalisierte Macht
Sporadische Macht: Machtausübung bleibt auf Einzelfälle beschränkt, es existiert noch keine enge Bindung zu den Be- herrschten. Normierende Macht: Vorgabe und Akzeptanz von Handlungs- normen. Positionalisierung von Macht: Verdichtung normierender Machtfunktionen zu überpersönlichen Machtpositionen. Herausbildung von Herrschaftsapparaten: Entwicklung einer arbeitsteiligen Struktur von Herrschaftspositionen. Etablierung einer staatlichen Herrschaft: „Veralltäglichung“ zentrierter Gebietsherrschaft. Nach H. POPITZ, 1992, S SWG/07/01/15

16 Herrschaft als institutionalisierte Macht II
Die Institutionalisierung von Herrschaft ist durch drei Phänomene gekennzeichnet: Entpersonalisierung: Macht löst sich von Personen und geht auf Positionen und Funktionen über. Formalisierung: Machtausübung löst sich aus per- sönlicher Willkür und orientiert sich an feststehen- den Regeln und Verfahrensweisen. Integration: Macht wird als „Herrschaft“ in über- greifende Ordnungsgefüge integriert und wird zum unhinterfragten Bestandteil der Alltagswelt. SWG/07/01/16


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