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Transitional Justice Internationale und nationale Modelle in Afrika

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Präsentation zum Thema: "Transitional Justice Internationale und nationale Modelle in Afrika"—  Präsentation transkript:

1 Transitional Justice Internationale und nationale Modelle in Afrika
Gruppe C Roman Kosta, Ramon Rössler, Martin Holzer, David Rüfenacht, Romana Schweiger

2 Beispiele: Ruanda: ICTR & Gacaca Courts Sierra Leone: SCSL & TRC ICC Ermittlungen

3 International Criminal Tribunal for Rwanda (ICTR)
Gegründet durch SC Resolution 955 am 8. November 1994 Sitz: Arusha (Tansania), OPT – Kigali, Appeals Chamber Den Haag Zuständigkeit: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit & Kriegsverbrechen (Gem. Art. 3 Genfer Konventionen 1949, II. ZP 1977) Am Territorium Ruandas oder von Staatsbürgern Ruandas im Jahre 1994 begangene Verbrechen Chefankläger: Hassan Bubacar Jallow (Gambia) seit 2002

4 International Criminal Tribunal for Rwanda (ICTR)
Budget , US $255,909,500 „Completion Strategy“: Ende des Tribunals 2010 Erstes internationales Tribunal, vor dem ein Angeklagter des Völkermordes schuldig gesprochen wurde (Jean Paul AKAYESU) Derzeitiger Stand: 14 Fälle abgeschlossen (darunter ehem. Premierminister Jean KAMBANDA), 8 in Appeals Chamber, 25 in Trial Chamber, 16 warten auf Verfahren

5 Ruanda: nationale Justiz
Nach dem Völkermord > Verhaftete Fälle, die nicht vor dem ICTR (Priorität) verhandelt werden, sind vor nationalen Strafgerichten oder Gacaca-Courts verhandelt Einteilung der Fälle in 4 Kategorien Gacaca: Mischung aus traditioneller Gerichtsbarkeit der Dorfgemeinschaft und „Plea Agreements“ aus dem Common Law System (starke Beachtung der Opfer)

6 Special Court for Sierra Leone (SCSL)
Gegründet durch Vertrag zwischen UN und Regierung Sierra Leone vom 16. Jänner 2002 als „internationalisierter Gerichtshof“ (finanziert durch freiwillige Beiträge der internationalen Gemeinschaft, Richter von SL und UN-SG bestellt, zuständig für nationale und internationale Verbrechen) Sitz: Freetown (Sierra Leone) Chefankläger: David M. Crane (USA); seit Desmond de Silva Priorität vor nationalen Gerichten

7 Special Court for Sierra Leone (SCSL)
Zuständigkeit: Sierra Leone ab 30. November 1996 1. Internationale Verbrechen: Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen (nicht-internationaler Konflikt), „andere Verbrechen das internationale humanitäre Recht“: z.B. Rekrutieren von Kindersoldaten, Verbrechen gegen Peacekeeper…) 2. Nationale Verbrechen: z.B. Missbrauch von Mädchen (insbes. unter 14 Jahren), besondere Zerstörung von Eigentum Individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit ab einem Alter von 15 Jahre (!). Für Angeklagte zw Jahre besondere Schutzvorschriften.

8 Sierra Leone: Truth and Reconciliation Commission (TRC)
Vorgesehen im Friedensübereinkommen von Lomé (7. Juli 1999), implementiert durch „Truth and Reconciliation Commission Act 2000“ vom 22. November 2000 Mandat: historisches Zeugnis über Verstöße und Missbrauch von Menschenrechten und IHL von 1991 bis zum Friedensübereinkommen von Lomé zusammenstellen Arbeitete von 2002 – 2003 Vorsitz Bishop Joseph C. Humper

9 International Criminal Court (ICC)
Gegründet durch Römisches Statut vom 17. Juli 1998; in Kraft am 1. Juli 2002 Derzeit 99 Vertragsparteien Sitz: Den Haag (NL) Chefankläger: Luis Moreno Ocampo (Argentinien) Präsident: Philippe KIRSCH (Kanada) Erstes internationales Tribunal, das Opfern weitgehende Partizipationsrechte bzw. Möglichkeiten der Entschädigung einräumt

10 International Criminal Court (ICC)
Zuständig: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, künftig Aggression Territorium der Vertragsstaaten/ Staatsangehörige von Vertragsstaaten/ ad hoc Akzeptanz der Staaten Ab 1.Juli 2002 oder ab Inkrafttreten für den Staat PRINZIP DER KOMPLEMENTARITÄT: ICC wird nur tätig wenn nationale Staaten nicht tätig werden, weil sie „nicht willig“ oder „nicht fähig“ sind

11 International Criminal Court (ICC) Triggering Mechanismus Wie wird ein Verfahren in Gang gesetzt?
Eine „Situation“ wird durch einen Vertragsstaat unterbreitet Eine „Situation“ wird durch eine Resolution des SC nach Kapitel VII unterbreitet Der Ankläger nimmt von sich aus Ermittlungen basierend auf Informationen von allen möglichen Quellen auf (mit zusätzlicher richterlicher Kontrolle)

12 ICC gegenwärtige Aktivitäten
Demokratische Republik Kongo: Ermittlungen am 17. Juni 2004 eingeleitet Uganda (Norden): Ermittlungen am 29. Juni 2004 eingeleitet Darfur Region (Sudan): Sc Resolution 1593 vom 31.März 2005; Ermittlungen am 6. Juni 2005 eingeleitet Republik Zentralafrika: Unterbreitung am 21. Dezember 2004 Elfenbeinküste: Ad-hoc-Akzeptanz im Feber 2005

13 Zusammenfassung: Modelle internationaler Gerichtsbarkeit können nationale Justiz nur ergänzen, nicht ersetzen Internationale Gerichtsbarkeit sollte auf schwerste Verbrechen und auf höchstrangige Täter beschränkt bleiben Der Erfolg internationaler Gerichte hängt von der Zusammenarbeit nationaler Behörden ab Durch die Arbeit des permanenten Internationalen Strafgerichtshofes (ICC) können die Möglichkeiten nationaler Amnestie-Prozesse eingeschränkt werden (Politik des Anklägers!)


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