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Veröffentlicht von:Klaus Geist Geändert vor über 9 Jahren
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Warum Gewerbeordnung? Hohe Überlebensquote von Gründungen Kein unfairer Wettbewerb Attraktivität für Konsumenten Ursprung: Kaiserliches Patent von 1859
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Gewerbe betreibt, wer folgende Punkte einhält: Erlaubtheit Selbständigkeit Regelmäßigkeit Ertragsabsicht Unternehmen: auch Non-Profit Unternehmen
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Reglementierte Gewerbe sind in der Gewerbeliste aufgezählt Ohne Zuverlässigkeitsprüfung ZB Handwerker wie Tischler, Schlosser, Gastgewerbe, Buchhalter, Unternehmensberater usw. Mit Zuverlässigkeitsprüfung „sensible“ Gewerbe: Elektrotechnik, Gas- und Wasser, Vermögensberatung, Reisebüro usw. Freie Gewerbe zB Babysitter, EDV-Dienstleistungen, Christbaumhändler, Videothek usw. Verbundene Gewerbe Teilgewerbe
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Voraussetzungen Volljährig Keine gesetzlichen Ausschließungsgründe (Verbrechen, Konkursabweisung mangels Masse in den letzten 3 Jahren) Österr. Staatsbürger oder EWR-Bürger bzw. auch Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbsausübung Oft auch Befähigungsnachweis (zB Lehrabschlussprüfung, Abschluss HTL,…) Zuverlässigkeit (keine schwerwiegenden Verstöße gegen Rechtsvorschriften und Schutzinteressen – zur Wahrung des Ansehens des Berufsstandes) Amtsärztliches Zeugnis Unternehmerprüfung
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Gewerbebehörden BH, Magistrat Landeshauptmann Gewerberechtlicher Geschäftsführer Wenn Juristische Person (GmbH, AG) Wenn Unternehmer Befähigungsnachweis nicht erbringen kann
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NEUFÖG Jungunternehmer, wenn best. Bedingungen erfüllt werden, müssen keine Gewerbeanmeldung Feststellung der Befähigung Strafregisterbescheinigung zahlen!
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