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Veröffentlicht von:Gretel Rappold Geändert vor über 9 Jahren
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FEDERATION AERONAUTIQUE INTERNATIONALE www.fai.orgwww.fai.org, sec@fai.org 2
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O berste N ationale F lugsportkommission www.onf-online.at 3
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Wie wird man Sportzeuge? Wird von der ONF als solcher ernannt Besucht die Sportzeugenschulung Ist Mitglied im OeAeC 4
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Wer macht die Sportzeugenschulung? Jeder LV hat min. einen Sportkommissar Sportkommissare Die ONF-Delegierten oder die 5
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Wie lange ist man Sportzeuge? Zurücklegung unabhängig vom Schulungsdatum Gültigkeitszeitraum ist bis 31.12.2016 Austritt aus dem OeAeC Aberkennung durch die ONF 6
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Wie lange ist man Sportzeuge? Nachschulung, dann wieder max. 3 Jahre Aus organisatorischen Gründen ist ein drei Jahres-Rhythmus eingeführt 7
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Wo gibt es eine gültige Sportzeugenliste? Auf www.onf-online.atwww.onf-online.at und im OeAeC Sektion Segelflug 8
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Was macht der Sportzeuge? Er beobachtet Vorgänge für Rekorde FAI Leistungsflüge und 9
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Was macht der Sportzeuge? Dies heißt: Er muss vor Ort sein 10
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Was macht der Sportzeuge? Dies heißt: bestätigt das Gesehene Er muss vor Ort sein und 11
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Eine Zusammenfassung des Sporting Code Sektion 3 Ausgabe 2014 – ÄL0 F Fassung vom 1. Oktober 2014 Eine Zusammenfassung des Sporting Code Sektion 3 Ausgabe 2014 – ÄL0 F Fassung vom 1. Oktober 2014 Erstellt von Horst Baumann ONF-Delegierter Segelflug www.onf-online.at horst.baumann@aon.at 31.03.2015 12
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SC 2.0 ARTEN von SEGELFLUGLEISTUNGEN FAI Leistungsabzeichen
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Silber C SC 2.0 ARTEN von SEGELFLUGLEISTUNGEN FAI Leistungsabzeichen Gold C Diamanten D-Ziel, D- Strecke, D-Höhe Diplome – 750km, 1000km,1250km usw. Rekorde
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ARTEN von SEGELFLUGLEISTUNGEN SC 1.4.1 FAI Leistungsabzeichen Dauer Distanz Freier Höhengewinn Absolute Höhe Geschwindigkeit 15
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Achtung Alle Leistungsflüge müssen alleine geflogen werden. SC 2.0.1 Flugzeug ist egal FAI Leistungsabzeichen
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Wichtig Distanzflüge mit WP‘s müssen vor der Flugleistung angesagt werden. SC 4.2 FAI Leistungsabzeichen
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Fluganmeldung Name des Piloten SC 4.2.1 FAI Leistungsabzeichen Flugzeugtype und Kennzeichen Startort (Take off) Abflugpunkt Wendepunkt(e) max. 3 Endpunkt Landeort
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Achtung Bei allen Flügen für ein Leistungsabzeichen gibt es keine freien Wendepunkte SC 1.4.1 FAI Leistungsabzeichen
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Info Es können alle Leistungsbedingungen in einem Flug erfüllt werden. SC 1.4.1 FAI Leistungsabzeichen
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SC 2.1.2 FAI Leistungsabzeichen Silber C
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Dauerflug von min. 5 Stunden Ein Streckenflug von min 50 km Ein freier Höhengewinn von 1000 m SC 2.1.1 FAI Leistungsabzeichen Silber C Flugleistung
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SC 2.1.1.b FAI Leistungsabzeichen Silber C Gezählt wird erst nach dem Ausklinken Mindestens 5 Stunden bis zur Landung Dauerflug
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SC 2.1.2 b. FAI Leistungsabzeichen Silber C 1000 m Dauerflug
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SC 1.4.3 ; 1.4.6 FAI Leistungsabzeichen Silber C Gerade Strecke Ziel- Rückkehrstrecke Dreieckstrecke Streckenflug von => 50 km
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Vom Abflugpunkt (Ausklinkpunkt) zu einem vorher nicht bestimmten Landepunkt. Erfolgt keine Landung, so wird der weiteste PosFix als Endpunkt gewertet. SC 2.1.1a ? FAI Leistungsabzeichen Silber C Streckenflug von => 50 km
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Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt oder Zielpunkt. Eine Teilstrecke muss => 50 km sein. SC 1.4.6a 2.1.3b FAI Leistungsabzeichen Silber C Streckenflug von => 50 km
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Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflugpunkt oder Zielpunkt. Eine Teilstrecke muss jedoch => 50 km sein SC 1.4.6b(i) 2.1.3b FAI Leistungsabzeichen Silber C Streckenflug von => 50 km
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a.Bei Flügen über 100 km, in denen der Höhenverlust (1.2.8) mehr als 1.000 m beträgt, muss eine Höhenstrafe (1.2.10) von der Länge der Strecke abgezogen werden, um die offizielle Distanz zu erhalten. SC 1.3.4; 4.4.3 b.Bei Flügen bis einschließlich 100 km macht ein Höhenverlust von mehr als 1% der Länge der Strecke die b.Bei Flügen bis einschließlich 100 km macht ein Höhenverlust von mehr als 1% der Länge der Strecke die Segelflugleistung ungültig. c.Bei Geschwindigkeits- und Dauerflügen macht ein Höhenverlust von mehr als 1.000 m die Segelflugleistung ungültig. Höhenverlust FAI Leistungsabzeichen
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Schlepphöhe für SC-Strecke 0 Landeorthöhe Schlepphöhe Distanz km 500 50 600 100 m 700 200 m 800 300 m 900 400 m 1000 500 m Landeorthöhe verändert sich. Schlepphöhe von 500 m darf nicht überschreiten. 30
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Schlepphöhe für SC-Strecke 0 Landeorthöhe ist gleich wie Startorthöhe Höhe 0 Km 500 50 600 700 800 900 1000 607080 90 100 31
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Zwischen der tiefsten Stelle nach dem Ausklinken und der höchsten nachfolgenden Höhe müssen mindestens 1000 m sein. SC 1.3.4; 4.4.3 FAI Leistungsabzeichen Silber C Freier Höhengewinn von mindestens 1000 m
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SC 2.1.2 FAI Leistungsabzeichen Gold C
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SC 2.1.2 a, b, c. FAI Leistungsabzeichen Gold C Ein Streckenflug von => 300 km Ein freier Höhengewinn von => 3000 m Ein Dauerflug von min. 5 Stunden Was wird gefordert
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SC 2.1.2 a, b, c. FAI Leistungsabzeichen Gold C Ein Dauerflug von min. 5 Stunden gerechnet wird erst nach dem Ausklinken bis zur Landung (1000 m Differenz beachten) Kann von der Silber C übernommen werden Dauerflug
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SC 2.1.2 b. FAI Leistungsabzeichen Gold C 1000 m Dauerflug
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Vom Abflugpunkt (Ausklinkpunkt) zu einem vorher nicht bestimmten Landepunkt Erfolgt keine Landung, so wird der weiteste PosFix zur Berechnung genommen SC 1.1.7, 2.1.2 a ? FAI Leistungsabzeichen Gold C Streckenflug von => 300 km auf gerader Linie
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Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt oder Zielpunkt. Die Gesamtstrecke muss => 300 km sein. SC 1.4.1 d., 2.1.2 a. Streckenflug von => 300 km auf geknickter Linie FAI Leistungsabzeichen Gold C Start Ziel Wp
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Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflug- Endpunkt. Die Gesamtstrecke muss => 300 km sein Abflug1.WP 2.WP Ziel/Endpunkt FAI Leistungsabzeichen Gold C Streckenflug von => 300 km auf geknickter Linie
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Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflug- Endpunkt. Die Gesamtstrecke muss => 300 km sein Abflug 1.WP 2.WP Ziel/Endpunkt FAI Leistungsabzeichen Gold C Start am Schenkel 3.WP Streckenflug von => 300 km
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Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflug- Zielpunkt oder Ende. Die Gesamtstrecke muss => 300 km sein FAI Leistungsabzeichen Gold C Streckenflug von => 300 km JOJO
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Höhengewinn von mindestens 3000 m Zwischen der tiefsten Stelle nach dem Ausklinken und der höchsten nachfolgenden Höhe müssen mindestens 3000 m sein. FAI Leistungsabzeichen Gold C
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Zeiträume der Kalibrierung von Barographen: SC 4.4.4 Vor dem Flug: 12 Monate bzw. 5 Jahre für IGC zugelassene Logger nach dem Flug: 1 Monat bzw. 2 Monate für IGC zugelassene Logger oder FAI Leistungsabzeichen Gold C Kalibrierung
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SC 2.2.2 FAI Leistungsabzeichen Diamanten
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Diamant Distanz (=> 500 km) SC 2.1.3 a., b., c. Diamant Ziel (=> 300 km) Diamant Höhe (=> 5000 m) FAI Leistungsabzeichen Diamanten
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Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt, einem Zielpunkt oder Landepunkt. SC 2.1.3.a Streckenflug von => 500 km DISTANZ FAI Leistungsabzeichen Diamanten
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SC 2.1.3.a DISTANZ FAI Leistungsabzeichen Diamanten Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflug- Endpunkt od. Ende. Die Gesamtstrecke muss => 500 km sein Abflug 1.WP 2.WP Ziel/Endpunkt Start am Schenkel 3.WP
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SC 2.1.3.a Streckenflug von => 500 km DISTANZ FAI Leistungsabzeichen Diamanten Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflug- Zielpunkt oder Ende. Die Gesamtstrecke muss => 500 km sein
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SC 2.1.3.a Streckenflug von => 500 km DISTANZ Alle Arten von angesagten Flügen sind möglich. Gilt auch, wenn der angesagte Endpunkt nicht erreicht wurde FAI Leistungsabzeichen Diamanten
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Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt oder zu einem Zielpunkt SC 2.1.3 b. FAI Leistungsabzeichen Diamanten ZIEL Zielflug von => 300 km
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Vom Abflugpunkt zu 2 Wendepunkten und zurück zum Abflugpunkt oder zu einem Zielpunkt SC 2.1.3 b. FAI Leistungsabzeichen Diamanten Zielflug von => 300 km ZIEL
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Gilt nicht bei einem Flug über drei Wendepunkte (JOJO) SC 1.4.6 a., 1.4.6b Bei 2 bzw. 3 WP muss es ein Dreieck ergeben FAI Leistungsabzeichen Diamanten ZIEL Zielflug von => 300 km
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Freier Höhengewinn von min. 5000 m Zwischen der tiefsten Stelle nach dem Ausklinken und der höchsten nachfolgenden Höhe müssen mindestens 5000 m sein. FAI Leistungsabzeichen Diamanten HÖHE
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Zeiträume der Kalibrierung von Barographen: SC 2.1.2 c., 4.4.7 a. b. Vor dem Flug: 12 Monate bzw. 5 Jahre für IGC zugelassene Logger nach dem Flug: 1 Monat bzw. 2 Monate für IGC zugelassene Logger oder FAI Leistungsabzeichen Diamanten Kalibrierung
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Streckenflug von mindestens 750 km Vom Abflugpunkt über max. 3 Wendepunkte und zurück zum Abflugpunkt, Zielpunkt oder Landepunkt SC 2.1.4 FAI Leistungsabzeichen Diplom
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Streckenflug von mindestens 1000 km Vom Abflugpunkt über max. 3 Wendepunkte und zurück zum Abflugpunkt, Zielpunkt oder Landepunkt SC 2.1.4 FAI Leistungsabzeichen Diplom
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Streckenflug von mindestens 1250 km Vom Abflugpunkt über max. 3 Wendepunkte und zurück zum Abflugpunkt, Zielpunkt oder Landepunkt SC 2.1.4 FAI Leistungsabzeichen Diplom
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Streckenflug von mindestens 1500 km Vom Abflugpunkt über max. 3 Wendepunkte und zurück zum Abflugpunkt, Zielpunkt oder Landepunkt SC 2.1.4 FAI Leistungsabzeichen Diplom
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Abzeichen Silber-C Dauerflug 5 Std Höhengewinn 1000 m Strecke =>50 km a) gerade b) ZR c) Dreieck Eine Teilstrecke muss => als 50 km sein ! FAI Leistungsabzeichen Überblick
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Abzeichen Silber-C Dauerflug 5 Std Höhengewinn 1000 m Strecke =>50 km a) gerade b) ZR c) Dreieck Gold-C 5 Std 3000 m =>300 km d) JOJO Diamanten 5000 m =>300 km =>500 km JOJO nicht für Diamant Ziel Diplom =>750 km FAI Leistungsabzeichen Überblick
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Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Für jeden Flug sind vor dem Start bestimmte Informationen zu registrieren, damit ein Nachweis für die Segelflugleistung nach dem Flug erbracht werden kann. Diese Daten - einschließlich Wegpunkte (4.2.1e) - sind als „Fluganmeldung" bekannt. Für einige Leistungen sind manche Daten nicht erforderlich, der Sportzeuge muss aber gewährleisten, dass alle verlangten Daten registriert sind. SC 4.1 61
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Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen FORDERUNGEN an FLUGDATEN SC 4.1 Nachfolgende Liste enthält alle Flugdaten, die zusammengestellt oder gemessen werden müssen, um den Nachweis einer Segelflugleistung zu erbringen. 62
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a. Fluganmeldung (1.4.1a) b. Abflugpunkt (1.2.8) c. Abflugzeit (1.3.1) - wird vom Logger aufgezeichnet d. Abflughöhe (1.3.1) - wird vom Logger aufgezeichnet e. Wendepunkt (1.2.2) f. Endpunkt (1.2.11) g. Endzeit (1.3.2) - wird vom Logger aufgezeichnet h. Endhöhe (1.3.2) - wird vom Logger aufgezeichnet i. Höchste Höhe (1.4.2) - wird vom Logger aufgezeichnet j. Höhengewinn (1.3.5) - wird vom Logger aufgezeichnet k.Kontinuität des Fluges (4.3.2) SC 4.1 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen 63
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SC 1.3.2, 4.2.1 Inhalt der Fluganmeldung a. Datum des Fluges b. Name des Segelflugzeugführers c. Muster und Kennzeichen des Segelflugzeugs d. Muster und Seriennummer des Barographen bzw. des Flugdatenschreibers e.Wegpunkte in der zu fliegenden Reihenfolge, Abflug-, Wende-, End- und oder Zielpunkte, je nach Notwendigkeit der entsprechenden Segelflugleistung * f.Datum und Zeitpunkt der Anmeldung g.Unterschrift des Segelflugzeugführers ** h.Unterschrift und Name des Sportzeugen mit Datum, Uhrzeit * Nicht erforderlich bei Rekorden über Freie Distanz ** Nicht erforderlich bei elektronischer Fluganmeldung Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen 64
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Gültigkeit der Fluganmeldung Die letzte vor dem Start abgegebene Fluganmeldung ist allein gültig für den Flug, doch ist es erlaubt, gleichzeitig eine andere Wettbewerbsaufgabe zu fliegen. Wurde ein angemeldeter Wendepunkt nicht erreicht, kann die Anerkennung eines geschlossenen Kurses aus dem kürzeren Flug noch beantragt werden, vorausgesetzt, die Wendepunkte wurden in der angegebenen Reihenfolge erreicht. Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen 65
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Gültigkeit der Fluganmeldung Aus diesem Grund kann nach einem nicht erreichten Wendepunkt kein weiterer mehr geltend gemacht werden. Siehe auch Annex C für Beispiele von möglichen Segelflugleistungen nach dem Abbrechen eines angemeldeten Kurses. Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen 66 Nicht erreicht
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Abflugzeit Die Zeit in der die SEGELFLUGLEISTUNG beginnt. Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Abflughöhe Die Höhe des Segelflugzeugs über NN beim ABFLUG. 67
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a. Ausklinkpunkt SC 4.3.5 a, b Nachweis der Position - allgemein b. Ausklinkhöhe c. Kreuzen einer Abfluglinie d. Kreuzen einer Ziellinie e. Wegpunkte f. Beobachtungszone Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen 68
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Ausklinkpunkt Die Stelle auf dem Erdboden senkrecht unter dem Punkt, in dem sich das Segelflugzeug vom Startgerät löst oder aufhört, irgendeinen Antrieb zu nutzen. Der Ausklinkpunkt kann nachgewiesen werden: durch den Schlepppiloten durch die Person, die den Start des Segelflugzeuges vom Boden her überwacht Ausreichende Daten vom Flugdatenschreiber im Segelflugzeug Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen 69
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Abflugpunkt Der WEGPUNKT, der den Beginn einer Segelflugleistung markiert. Er muss sein entweder: a. Der AUSKLINKPUNKT, der zum ABFLUGPUNKT erklärt wurde, oder b. Ein WEGPUNKT, der zum ABFLUGPUNKT erklärt wurde, oder c. Der Mittelpunkt einer Abfluglinie Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen 70
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Abflug ist der Beginn der SEGELFLUGLEISTUNG Der Abflug ist entweder: a. die Lösung vom Startgerät oder das Stoppen eines jeglichen Antriebs, oder b. das Verlassen der BEOBACHTUNGSZONE eines ABFLUGPUNKTES, oder c. das Überqueren einer ABFLUGLINIE. Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen 71
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Abflugzeit Der Beginn der SEGELFLUGLEISTUNG Der Abflug ist entweder: a. die Lösung vom Startgerät oder das Stoppen eines jeglichen Antriebs, oder b. das Verlassen der BEOBACHTUNGSZONE eines ABFLUGPUNKTES, oder c. das Überqueren einer ABFLUGLINIE. Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen 72
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SC Abflugsektor ist für einen Abflugpunkt symmetrisch gegenüber dem ABFLUGSCHENKEL 90° Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen 73 1000 m
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Abfluglinie Eine horizontale Linie von 1 km Länge, etwa senkrecht zum ersten SCHENKEL angeordnet. Ihr Mittelpunkt (ABFLUGPUNKT) liegt am Boden. Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen 74
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Wegpunkt a.Ein präzise spezifizierter Punkt oder Umriss auf der Erdoberfläche, definiert durch Wortbeschreibung und/oder durch Koordinaten. b.Ein WEGPUNKT kann sein: 1.Ein ABFLUGPUNKT 2.Ein WENDEPUNKT 3.Ein ENDPUNKT Er hat immer eine dazugehörige BEOBACHTUNGSZONE Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen 75
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SC Endpunkt Der Wegpunkt, der das Ende einer Segelflugleistung markiert. Er ist b. ein Wegpunkt, der zum Endpunkt oder Ziel erklärt wurde, oder c. der Mittelpunkt der Ziellinie d. der Punkt, an dem ein Antrieb angelassen wird. a. Der Punkt, an dem die Nase des Segelflugzeuges ohne fremde Hilfe nach der Landung zur Ruhe kommt, oder Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen 76
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SC Ziel Ein in der Fluganmeldung spezifizierter Endpunkt Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen 77
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Beobachtungszone (iii) Flugdatenschreiber (in Übereinstimmung mit den IGC-Regeln für den Gebrauch dieser Ausrüstung [siehe 4.6.4]), wenn die Datenaufzeichnung unwiderlegbar beweist, dass das Segelflugzeug in der Beobachtungszone war, entweder durch eine Positionsmarke genau auf dem Wegpunkt oder in der Beobachtungszone, oder durch eine, die Beobachtungszone schneidende, gerade Linie zwischen zwei aufeinanderfolgenden gültigen Positionsmarken (siehe Annex C, Ziffern 4.6 und 7.1.c). Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen 78
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SC 1.2.5 Beobachtungszone Der Luftraum, in den ein Segelflugzeug zur Beurkundung eines WEGPUNKTES einfliegen muss (siehe 4.2.1). In einer SEGELFLUGLEISTUNG darf nur eine Art der BEOBACHTUNGSZONE (OZ) genutzt werden. Die Form der OZ kann sein: b. eine ZYLINDRISCHE BEOBACHTUNGSZONE ( r = 500 m (1.3.8)). Diese OZ darf nur genutzt werden, wenn ein FLUGDATENSCHREIBER (siehe Kap. 4) für die Beurkundung eingesetzt wird. a.Eine SEKTOR-BEOBACHTUNGSZONE (1.3.8) unbegrenzt. Gilt aber nur bei Wendepunk(en) oder Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen 79
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Sektor - Beobachtungszone Der Beobachtungssektor ist 90 ° Sektor auf dem Boden mit dem Scheitelpunkt im Wendepunkt. Anflug Abflug Symmetrale Er liegt symmetrisch gegenüber dem Wendepunkt, in dem sich die zwei Schenkel treffen. Ohne Begrenzung Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen 80
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Zylinder - Beobachtungszone Diese Beobachtungszone ist der Luftraum in einem senkrechten Zylinder von 0,5 km Radius, zentriert im WEGPUNKT 500 Meter Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen 81
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SC 4.6.2 f Beobachtungszone Es muss nachgewiesen werden, dass das Segelflugzeug sich während des Fluges innerhalb der Beobachtungszone (1.2.5) eines benutzten Wegpunktes befand. Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Dies ist in der Flugwegdatei (IGC File) nachzuweisen. 82
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Beobachtungszone (iii) Flugdatenschreiber (in Übereinstimmung mit den IGC-Regeln für den Gebrauch dieser Ausrüstung [siehe 4.6.4]), wenn die Datenaufzeichnung unwiderlegbar beweist, dass das Segelflugzeug in der Beobachtungszone war, entweder durch eine Positionsmarke genau auf dem Wegpunkt oder in der Beobachtungszone, oder durch eine, die Beobachtungszone schneidende, gerade Linie zwischen zwei aufeinanderfolgenden gültigen Positionsmarken (siehe Annex C, Ziffern 4.6 und 7.1.c). Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen 83
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SC Erreichen des Zieles a.Von einem Sportzeugen, der bald nach dem Ereignis eintrifft und keinen Zweifel an der Landeposition hegt, oder b.Von zwei Zeugen (siehe 5.2.3d), oder c.Durch Positionsdaten eines Flugdatenschreibers. Der Landeort ist von einer oder mehreren der folgenden Personen zu bestätigen: Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen 84
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SC 4.3.4 Erreichen des Zieles Wenn die Segelflugleistung das Ende des Fluges an einem angemeldeten Endpunkt verlangt, gilt das Ziel als erreicht, wenn: a. Der Landepunkt 1000 m oder weniger vom angemeldeten Zielpunkt entfernt liegt, oder b. der Endpunkt ein Flugplatz ist, in dessen Grenzen das Segelflugzeug landet, oder c. ein zufriedenstellender Nachweis vorliegt, dass sich das Segelflugzeug in der Beobachtungszone höchstens 1000 m von dem Endpunkt entfernt aufgehalten hat, oder d. eine Ziellinie am Ziel überquert wurde Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen 85
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SC 4.3.3 Landung Der Landeort ist von einer oder mehreren der folgenden Personen zu bestätigen: a. Von einem Sportzeugen, der bald nach dem Ereignis (Landung) eintrifft und keinen Zweifel an der Landeposition hegt, oder b. Von zwei unabhängigen Z (5.2.3d), oder c. Durch die Positionsdaten des Flugdatenschreibers. Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen 86
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Womit ? Flugdokumentation Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Nur mit Flugdatenschreiber Keine Fotodokumentation mehr möglich 87
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Womit ? Flugdokumentation Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Mit Flugdatenschreiber Alle von der IGC anerkannten Flugdatenschreiber (Datenlogger) 88
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Womit ? Flugdokumentation Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Nur mit Flugdatenschreiber Für FAI- Leistungsflüge kann auch ein vereinfachtes Dokumentationssystem verwendet werden. PR = Positionsrekorder Diese müssen von der ONF anerkannt werden 89
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Die Fluganmeldung muss vor dem Flug im Speicher eines Flugdatenschreibers aufgezeichnet sein. SC Inhalt der Fluganmeldung Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Flugdatenschreiber: Alle von der IGC anerkannten Logger oder die von der ONF anerkannten PR 90
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SC Wie wird die Fluganmeldung deklariert Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen 91 1. Im Flugdatenrekorder 2. Online 3. Schriftlich auf Papier
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SC Wie wird die Fluganmeldung deklariert Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen 92 1. Im Flugdatenrekorder a.Name des Piloten b.Kennzeichen des Flugzeuge c.Take off d.Start (Abflugpunkt) e.1 – 3 Wendepunkte f.Finish (Zielpunkt) g.Landing (Landepunkt)
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SC Wie wird die Fluganmeldung deklariert Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen 93 2. Online a.www.onf-online.atwww.onf-online.at b.Task AnmeldungTask Anmeldung c.Das Formular vollständig ausfüllen d.Abschicken e.War die Anmeldung erfolgreich, kommt eine Bestätigung per Mail
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SC Wie wird die Fluganmeldung deklariert Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen 94 3. Schriftlich auf Papier a.www.onf-online.atwww.onf-online.at b.Formulare klickenFormulare c.und dann d.Download der Flugaufgabe- Anmeldung als *.pdf klicken*.pdf klicken e.Formular vollständig ausfüllen f.und dem Sportzeugen übergeben g.Sportzeuge behält das Formular bis zur Landung.
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Die letzte vor dem Start abgegebene Fluganmeldung ist allein gültig für den Flug SC Gültigkeit der Fluganmeldung Wurde ein angemeldeter Wendepunkt nicht erreicht, kann die Anerkennung eines geschlossenen Kurses aus dem kürzeren Flug noch beantragt werden, vorausgesetzt, die Wendepunkte wurden in der angegebenen Reihenfolge erreicht. Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen 95
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SC 4.2.2a Gültigkeit der Fluganmeldung Angemeldet Geflogen und gewertet Nicht erreicht Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen 96
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Ein Barograph oder ein Gerät, das einen Barographen enthält, muss während des gesamten Fluges arbeiten. Das so gefertigte Barogramm muss eindeutig die Kontinuität des Fluges (siehe 4.3.5) und alle für die Segelflugleistung wichtige Höhen nachweisen. Das Gerät darf zusätzlich zum Luftdruck und zur Zeit noch andere Werte registrieren, wenn dies für den Zweck angebracht ist (siehe 4.4). Bei Aufzeichnung in Intervallen darf die Rate nicht langsamer als eine Positionsmarke pro Minute eingestellt sein. SC 4.3.1 Beglaubigung der Flugdaten Zusammenstellung der Flugdaten Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen 97
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Es muss nachgewiesen werden, dass während der geltend gemachten Segelflugleistung das Segelflugzeug weder landete noch ein Antrieb benutzt wurde. Eine Unterbrechung der Barogrammdaten schließt nicht automatisch den Nachweis des kontinuierlichen Fluges aus, vorausgesetzt, Sportzeuge und NAC sind sicher, dass keine entscheidenden Daten fehlen und der Nachweis für die Kontinuität des Fluges unzweifelhaft bleibt. Z.B. Stromunterbrechung beim Flugdatenschreiber und dadurch mehrere Files. SC 4.3.5 Kontinuität der Flugdaten Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen 98
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Der Dauerflug über fünf Stunden (4.3.2) bedarf zum Nachweis der Kontinuität kein Barogramm, wenn der Flug unter der ständigen Aufsicht eines Sportzeugen durchgeführt wird. Dies ist auf der Flugbestätigung zu vermerken. SC 4.3.5 a, b Kontinuität der Flugdaten Versagt die Aufzeichnung der Druckhöhe in einem Flugdatenschreiber, kann als Nachweis des kontinuierlichen Fluges die Zeitkurve der berechneten GNSS Höhe dienen, vorausgesetzt, die Regeln für Positionsmarken-Abstände werden beachtet (A-4). Dauerflug über fünf Stunden Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen 99
100
Höhe SC 1.4.2 Kontinuität der Flugdaten Absolute Höhe, Höhengewinn und Abflughöhe müssen im Normalfall durch atmosphärische Druckdaten bestätigt werden, die von einem Barographen registriert wurden. Messungen von außen dürfen nur herangezogen werden, wenn die geforderte Genauigkeit nachgewiesen werden kann. Eine Anmeldung vor dem Flug ist nicht erforderlich Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen 100
101
SC 1.4.2 Wann und wie? Flugeinreichung 101 Für FAI Leistungsabzeichen: 1.Für alle FAI Flugleistungen ist eine schriftliche Flugbestätigung auszufüllen und vom Sportzeugen zu unterschreiben. 2.Die Flugbestätigung kann als PDF Datei www.onf- online.at und dann bei Fluganmeldung hochgeladen werden.www.onf- online.at 3.Flugbestätigung unterschrieben an den OeAeC, Prinz Eugen Str. 12, A 1040 Wien einschicken 4.Oder als PDF an baumann-horst@gmx.at
102
SC 1.4.2 Wann und wie? Flugeinreichung 102 Für FAI Leistungsabzeichen: 1.Es gibt keine Einreichfrist 2.Einreichung bei www.onf-online.atwww.onf-online.at 3.Flugbestätigung unterschrieben an den OeAeC, Prinz Eugen Str. 12, A 1040 Wien einschicken 4.Oder als PDF an baumann-horst@gmx.at
103
Wie? Flugeinreichung 103 Online bei www.onf-online.at 1.Webseite aufrufen www.onf-online.atwww.onf-online.at 2.Registrieren (Sportlizenznummer ist nicht die Segelfliegerscheinnummer!) 3.Flugart auswählen 4.Flugzeug aussuchen 5.Sportzeuge aussuchen 6.Flugwegdatei (Original IGC Datei) hochladen 7.Fertig 8.Du bekommst ein Bestätigungsmail
104
Wie? Flugeinreichung 104 Online bei www.onf-online.at 1.Für jede Flugleistung ist eine eigene Anmeldung erforderlich 2.Bei Flügen am gleichen Tag immer das gleiche File hochgeladen 3.Das File besteht aus 8 Zeichen, einen Punkt und dann IGC 4.12345678.IGC 5.Nur dieses Format wird akzeptiert
105
SC Kapitel 3 Arten von Rekordflügen 105 Freie Streckenrekorde Angemeldete Distanzrekorde Geschwindigkeitsrekorde Höhenrekorde
106
SC 1.4.2 Freie Streckenrekorde Arten von Rekordflügen 106 3.1.4a Freie gerade Distanz 1.4.7a Keine Wendepunkte 3.1.4b Freie Distanz mit bis zu drei WP 1.4.7b 1 bis 3 Wendepunkte 3.1.4c Freie Distanz mit Rückkehr 1.4.8a Geschlossener Kurs mit einem freien Wendepunkt 3.1.4dFreie Distanz um ein Dreieck 1.4.3d Geschlossener Kurs mit 2 od. 3 freien Wendepunkten
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SC Kapitel 3 Angemeldete Distanzrekorde Arten von Rekordflügen 107 3.1.4e Gerade Distanz zu einem Ziel 1.4.4 Angemeldetes Ziel, ohne Wendepunkte 3.1.4f Distanz um bis zu drei Wendepunkte 1.4.5 1 bis 3 angemeldete Wendepunkte 3.1.4g Distanz, Zielflug mit Rückkehr 1.4.6a Geschlossener Kurs, 1 angemeldeter Wendepunkt 3.1.4h Distanz Dreieckflug 1.4.6b Geschlossener Kurs, 2 od. 3 angemeldete Wendepunkte
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SC Kapitel 3 Geschwindigkeitsrekorde Arten von Rekordflügen 108 3.1.4iGeschwindigkeit über Ziel-Rückkehrkurse von 500 km und alle durch 500 teilbare Kurse 1.4.6a Ein angemeldeter Wendepunkt 3.1.4j Geschwindigkeit über Dreieckkurse von 100, 300, 500, 750, 1.250 km; und alle weiteren durch 500 teilbare Kurse 1.4.6b Zwei oder drei angemeldete Wendepunkte
109
SC Kapitel 3 Höhenrekorde Arten von Rekordflügen 109 3.1.4k Absolute Höhe 1.4.2 Nur Offene Klasse (O), 5.000 m Höhengewinn erforderlich 3.1.4m Höhengewinn 1.4.2 Nur Offene Klasse (O)
110
SC Kapitel 3 Fristen für Rekordanträge 110 3.4FRISTEN FÜR REKORDANTRÄGE 3.4.1Benachrichtigung über den Antrag Die Nachricht über einen Antrag auf Weltrekord muss entweder von der Nationalen Luftsportaufsicht (NAC) oder von dem Sportzeugen, der den Versuch überwacht, übermittelt werden und muss innerhalb von sieben Tagen nach Abschluss des Versuches bei der FAI eingegangen sein. In Ausnahmefällen kann der Präsident der FAI eine Fristverlängerung zulassen. Telefon, Fax, elektronische Post (E- Mail) und ähnliche Arten der Benachrichtigung sind zugelassen (siehe AT 6.8.4). Es muss eine Nationaler Rekord sein !
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SC Kapitel 3 Fristen für Rekordanträge 111 3.4.2Dokumentation zum Antrag Die NAC muss die Antragsdokumente so abschicken, dass sie innerhalb von 120 Tagen nach dem Tag des Fluges bei der FAI ankommen, es sei denn, der Präsident der FAI hat einen längeren Zeit- raum gestattet (siehe AT 6.8.2). Es muss eine Nationaler Rekord sein !
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SC Kapitel 3 Wann ist es ein Rekordflug 112 3.1.3 Überbietungsspannen bei Weltrekorden a.Ein neuer Rekordantrag muss den gegenwärtigen Wert um 1 km bei Distanzflügen 1 km/h bei Geschwindigkeitsflügen und 3% bei Höheflügen übertreffen. Es muss eine Nationaler Rekord sein !
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