Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

1.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "1."—  Präsentation transkript:

1 1

2 Agenda Gründungsidee Zwecke und Tätigkeiten des Vereins
Umsetzung in der praktischen Vereinsarbeit ▶ Handlungsorientierte Vereinsarbeit ▶ Fachweiterbildungsorientierte Vereinsarbeit ▶ Erfahrungsaustauschorientierte Vereinsarbeit Zukünftige Ziele des Vereins Aktuelle Forderungen des Vereins

3 Die Gründungsidee Vereinsgründung: September 2002 in Würzburg
Idee: Strukturierung des Fachs Nuklearmedizin Gründungsmitglieder waren: ▶ Würzburg ▶ Göttingen ▶ Erlangen ▶ Köln Aktuell: ▶ 37 Mitglieder aus 19 Kliniken

4 Zwecke und Tätigkeiten des Vereins
Zweckbestimmungen des Vereins ■ Förderung der speziellen Pflege in der Nuklearmedizin ■ Fachweiterbildung „ Pflege in der Nuklearmedizin" ■ Informationsaustausch Tätigkeiten des Vereins ■ Arbeits- und Projektgruppen ■ Vortragstermine ■ Regelmäßige Treffen ■ Exkursionen

5 Umsetzung in der praktischen Vereinsarbeit
Handlungsorientierte Vereinsarbeit ▸ Arbeits- und Projektgruppen Fachweiterbildungsorientierte Vereinsarbeit ▸ Fachvorträge und Referenten Erfahrungsaustauschorientierte Vereinsarbeit ▸ Exkursionen ▸ Regelmäßige Jahrestreffen

6 Handlungsorientierte Vereinsarbeit
Themenschwerpunkte der Arbeits- und Projektgruppen waren: 2003 ■ Erstellen von Patientenfragebögen ■ Methoden zur Erfassung des Pflegeaufwandes (LEP, PPR ) 2004 ■ DRG´s und Pflegediagnosen ■ Materialsammlung durch Mitarbeiter aus verschiedenen Kliniken zur Entwicklung eines Pflegehandbuches für die Nuklearmedizin 2005 ■ Vorstellung des Pflegehandbuches zur Gewährleistung von bundesweit einheitlichen Pflegestandards für das Pflegepersonal in der Nuklearmedizin ■ Praktischer Strahlenschutz ■ Strahlenschutz und Personendosimetrie

7 Handlungsorientierte Vereinsarbeit
2006 ■ Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit 2007 ■ Verlegung von Patienten im Anschluß an eine nuklearmedizinische Therapie ■ Fachweiterbildung als notwendige Voraussetzung zur Qualitätssicherung 2008 ■ Evaluation der Bearbeitungsstände in den verschiedenen AG´s und Ausrichtung der weiteren Vereinsarbeit vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse 2009 ■ Pflegedokumentation und Pflegeprozesse

8 Themenschwerpunkte der Fachvorträge bzw. Referenten
2003 ■ Einsatz von rekombinantem TSH Dr. Felbinger, Würzburg 2004 ■ Radioimmuntherapie bei Non Hodgkin Lymphom Dr. Hofmann, Hannover 2005 ■ Morbus Basedow Dr. Linke, Erlangen ■ Bildgebende Verfahren PET Dr. Sahlmann, Göttingen 2006 ■ Sozialberatung zur Nachsorge bei SD-Karzinomen Soz.-päd. Fr. Birkhöfer, WÜ ■ Therapie mit offenen radioaktiven Stoffen MTA Rene Höhne, Berlin

9 Fachweiterbildungsorientierte Vereinsarbeit
2007 ■ Neuroendokrine Tumore Prof. Baum, Bad-Berka 2008 ■ Personendosimetrie u. Strahlenschutz bei Betastrahlen Hr. Rimpler, BfS, Berlin ■ Die Radiopharmazie der Zentralklinik von Bad Berka Dipl.-Ing. Wortmann, ■ Therapie des metastasierenden Nebennierenkarzinoms mit Jod 131 –Metomidat, Dr. Kreißl, Würzburg ■ Geschichte der Nuklearmedizin Dr. Straube Erlangen 2009 ■ Dekontaminationsmittel - Wie und warum sie wirken Hr. Blaseg, Fa. HAKA, ■ Schülerbetreuung auf Therapiestationen Sr. A. Majer, Innsbruck ■ Tätigkeit des Vereins „Leben ohne Schilddrüse e. V.“ Hr. Rimmele, Vereinsvorstand

10 Theorie … Wie definiert sich Pflege in der Nuklearmedizin:
Die qualifizierte Pflege in der Nuklearmedizin bezieht sich auf die Vorbereitung, Versorgung, Information und Assistenz vor, während und nach der Applikation von radioaktiven Substanzen. Sie umfasst die spezielle Betreuung von Patienten im Hinblick auf individuelle Bedürfnisse unter isolierten Bedingungen. Die pflegerische Versorgung muss im gesetzlich geregelten Rahmen der Strahlenschutzverordnung stattfinden. Hier findet die Fachkompetenz der Pflegekraft im regelmäßigen praktischen Umgang mit dem Strahlenschutz ihre Anwendung. Die Qualität der Arbeit dokumentiert sich daher auch über geringe Personenexpositionen und eine möglichst minimale Aufnahme von radioaktiven Substanzen im Organismus von Pflegekräften. U. Weber

11 … und Praxis: Der Standardpflegeplan
Der Standardpflegeplan ist somit die praktische Umsetzung unseres Vereinziels ■ Förderung der speziellen Pflege in der Nuklearmedizin Beispiel: Der Pflegeplan der Nuklearmedizinischen Station im Universitätsklinikum Köln

12

13

14

15

16 Pflegerische Tätigkeiten und Strahlenschutz
Gesetzliche Regelungen hierzu finden wir in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV § 82 Abs. 2 Nr. 4) und in der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin (RSM 3.1.3)

17 Kenntnisse sind erforderlich bei technischer Mitwirkung für:
Die Fachkunde im Strahlenschutz ist Voraussetzung für die technische Mitwirkung auf Anordnung und unter Verantwortung eines fachkundigen Arztes und zwar für: MTRA (RSM a) Personen…, wenn die technische Mitwirkung (gem. MTA-Gesetz) Gegenstand der Ausbildung und Prüfung war (RSM b) Kenntnisse sind erforderlich bei technischer Mitwirkung für: Personen…, die sich in einer Ausbildung hierzu befinden (RSM c) Personen…, mit einer sonstigen medizinischen Ausbildung (RSM d)

18 Undefinierte Situation für das Pflegepersonal
Das bedeutet: Zur Umsetzung der Strahlenschutzverordnung und den entsprechenden Ausführungen der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin wird für „sonstige Personen“ ein Nachweis der „erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz“ verlangt. Nur unter dieser Bedingung kann „die Durchführung messtechnischer Aufgaben in der Dosimetrie und im Strahlenschutz in der Nuklearmedizin“ erfolgen. Was gilt für das Pflegepersonal? Was ist mit Arzthelfer/-innen? DAS PFLEGENDE PERSONAL ALS EIGENSTÄNDIGE GRUPPE IST BEI DIESEN BESTIMMUNGEN GÄNZLICH VERGESSEN WORDEN

19 Stellungnahme und Vorschläge des Vereins
Forderung: Interpretation der bestehenden Richtlinie Forderung: Geringfügige Modifikation der Richtlinie

20 Erste Forderung (Zwischenlösung)
Im Vorgriff auf die angestrebte Änderung der Definition von Personenkreisen ist die Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin ab sofort dahingehend zu interpretieren, daß für das Pflegepersonal in der Nuklearmedizin angenommen wird, daß sie der Gruppe der „Personen mit einer sonstigen abgeschlossenen medizinischen Ausbildung“ angehören, bei denen Kenntnisse im Strahlenschutz Voraussetzung sind.

21 Zweite Forderung (Dauerhafte Qualitätssicherung)
Der Verein des Pflegepersonals in der Nuklearmedizin fordert, daß das Pflegepersonal in der Nuklearmedizin statt wie bisher zur der Gruppe der „Personen mit einer abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildung“ stillschweigend hinzugerechnet aber konkret nicht genannt zu werden, als eigenständige Personengruppe unter d) mit der Bezeichnung „Pflegende Personen mit einer abgeschlossenen medizinischen Ausbildung“ explizit aufgeführt wird. Anlage 3 Nr. 4 Abschnitt d) der RSM ist dahingehend zu erweitern. Das derzeit beim BMU laufende Verfahren befindet sich noch im Stadium des Entwurfes und kann somit noch im o. g. Sinne ergänzt werden. Ich bitte alle Anwesenden um Unterstützung, sofern sie eine Möglichkeit sehen, uns bei unserem Ziel zu unterstützen.

22 EURATOM 97/43 als europäisches Recht: Ausbildung und anwendende Fachkräfte
Artikel 7 - Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, daß die anwendenden Fachkräfte und … sonstigen Personen eine angemessene theoretische und praktische Aus- und Weiterbildung für radiologische Anwendungen erhalten und über einschlägige Fachkenntnisse im Strahlenschutz verfügen. - Die Teilnehmer der betreffenden Aus- und Weiterbildungsprogramme können bei den praktischen Aspekten der Verfahren … mitwirken. - Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, daß Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten nach dem Erwerb der Qualifikation angeboten werden und daß — im Sonderfall der klinischen Anwendung neuer Techniken — eine Ausbildung in diesen Techniken und den entsprechenden Strahlenschutzvorschriften organisiert wird.

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
1


Herunterladen ppt "1."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen