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Arbeitsrecht LV1 Diese Präsentation veranschaulicht die neuen Fähigkeiten von PowerPoint. Betrachten Sie sie am besten als Diashow. Diese Folien sollen.

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Präsentation zum Thema: "Arbeitsrecht LV1 Diese Präsentation veranschaulicht die neuen Fähigkeiten von PowerPoint. Betrachten Sie sie am besten als Diashow. Diese Folien sollen."—  Präsentation transkript:

1 Arbeitsrecht LV1 Diese Präsentation veranschaulicht die neuen Fähigkeiten von PowerPoint. Betrachten Sie sie am besten als Diashow. Diese Folien sollen Ihnen als Anregung zur Gestaltung eigener Präsentationen in PowerPoint 2011 dienen. Weitere Beispielvorlagen können Sie anzeigen, indem Sie auf das Menü Datei und dann auf Neu aus Vorlage klicken. Klicken Sie unter Vorlagen auf Präsentationen.

2 Aufbau der Rechtsordnung
Im objektiven Sinn „es ist Recht“ Gesamtheit der geltenden Rechtsnormen einer Rechtsordnung Im subjektiven Sinn „ich habe Recht“ Von der Rechtsordnung an den Einzelnen verliehene rechtliche Befugnisse

3 Zweiteilung der Rechtsordnung
Öffentliche Recht z.B. Verfassungsrecht Verwaltungsrecht Strafrecht Völkerrecht Privatrecht z.B. Sachenrecht, Erbrecht Schadenersatzrecht Unternehmensrecht Gesellschaftsrecht Öffentliches Recht

4 Zweiteilung der Rechtsordnung
Öffentliches Recht Regelt Vorgänge, an denen ein mit Hoheitsgewalt ausgestatteter Rechtsträger in Ausübung dieser Hoheitsgewalt beteiligt ist. z.B. Finanzamt erlässt Steuerbescheid Privatrecht Die Vertragspartner können im Rahmen der Gesetze vereinbaren was sie wollen (Privatautonomie) z.B. Kaufvertrag-Abschluss

5 Rechtsquellen & Stufenbau Kundmachung Amtsblatt Bundesgesetzblatt
Grundbegriffe Rechtsquellen & Stufenbau Kundmachung Amtsblatt Bundesgesetzblatt Landesgesetzblatt EU-Recht Verfassung Gesetz Verordnung Urteil Bescheid Vertrag

6 Rechtsfähig = Träger von Rechten und Pflichten
Bürgerliches Recht Rechtssubjekte Rechtsfähig = Träger von Rechten und Pflichten Handlungsfähig = durch eigenes Handeln Rechte und Pflichten begründen Natürliche Person Juristische Person (z.B. GmbH) geschäftsfähig deliktsfähig altersabhängig Grundsätzlich mit 14. Lebensjahr


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