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Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen, Mainz e.V.

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Präsentation zum Thema: "Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen, Mainz e.V."—  Präsentation transkript:

1 Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen, Mainz e.V.
Inklusion – Ein Menschenrecht 25. September 2014 Rheinallee 79-81 55118 Mainz Tel.: Mail: Mit freundlicher Unterstützung durch:

2 Inhalt Kurzvorstellung
Menschenrechte und die UN-Behindertenrechtskonvention Definition Inklusion Begriff Behinderung Lösungen Noch viel Potential Begleitende Maßnahmen Mit freundlicher Unterstützung durch:

3 ZsL Mainz e.V. Beratungsstelle und Interessenvertretung
Methode des Peer Counseling in vielen Angeboten 28 MitarbeiterInnen mit und ohne Behinderung Regionalstelle in Bitburg-Prüm Mit freundlicher Unterstützung durch:

4 Menschenrechte Definition Menschenrecht: Rechte, die man besitzt, einfach weil man Mensch ist Die Vereinten Nationen verkünden 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (30 Artikel). Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Geschwisterlichkeit begegnen. und Artikel 2: Jede Person hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Mit freundlicher Unterstützung durch:

5 Allein schon daraus ergibt sich die Notwendigkeit der UN-BRK.
Zu Artikel 1: „mit Vernunft … begabt“. Definition Vernunft: „… die Fähigkeit des menschlichen Denkens, aus den im Verstand durch Beobachtung und Erfahrung erfassten Sachverhalten universelle Zusammenhänge in der Welt durch Schlussfolgerung herzustellen, deren Bedeutung zu erkennen, Regeln und Prinzipien aufzustellen und danach zu handeln.“ Nach dieser Definition könnte man die These aufstellen, das viele Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen nicht vernunftbegabt sind, und sie daher nicht zu Artikel 1 zählen Zu Artikel 2: Das Kriterium einer Behinderung ist nicht aufgeführt. Allein schon daraus ergibt sich die Notwendigkeit der UN-BRK. Mit freundlicher Unterstützung durch:

6 Die UN-Behindertenrechtskonvention In Deutschland trat 2009 das "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen" (UN-Behindertenrechtskonvention) in Kraft. Das Übereinkommen ist ein internationaler Menschenrechtsvertrag, der auch "Konvention" genannt wird. In diesem Vertrag werden bereits bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert. Die Konvention verpflichtet die Staaten, in denen sie in Kraft getreten ist, alles ihnen Mögliche zu tun, damit Menschen mit Behinderungen im selben Umfang wie alle anderen an der Gemeinschaft teilhaben können.

7 Filmbeitrag der Aktion Mensch
Definition Inklusion Die „vollkommene“ Inklusion besteht aus dem gleichberechtigten Miteinander aller Menschen, d.h. auch Menschen mit Migrationshintergrund und sogenannte „Randgruppen“ Filmbeitrag der Aktion Mensch Mit freundlicher Unterstützung durch:

8 Der Begriff der "Inklusion" in der Behindertenrechtskonvention beschreibt, dass alle Menschen verschieden sind und in dieser Unterschiedlichkeit überall dabei sein sollen, wenn sie das wollen. Um dies zu verwirklichen, müssen alle Menschen nicht nur Zugang zu allen Angeboten haben, sondern auch willkommen geheißen werden. Behinderung wird damit nicht mehr als rein individuelles Problem behandelt, um dessen Behebung sich jede und jeder Einzelne selbst kümmern muss.

9 Der Begriff Behinderung UN-BRK Artikel 1 Satz 2:
„Men­schen die langfristige kör­per­liche, seel­is­che, geistige oder Sin­nes­beein­träch­ti­gun­gen haben, welche sie in Wech­sel­wirkung mit ver­schiede­nen Bar­ri­eren an der vollen, wirk­samen und gle­ich­berechtigten Teil­habe an der Gesellschaft hin­dern können.” Eine Behinderung wird demnach definiert als ein Zusammenspiel von: körperlichen, geistigen und/oder seelischen Beeinträchtigungen einer Person = medizinische Behinderung wirklich medizinisch Und physikalischen und sozialen Eigenschaften der Umwelt = gesellschaftliche Behinderung Mit freundlicher Unterstützung durch:

10 Der Mensch Bildung Wohnen Freizeit Kultur Arbeit Polit. Beteiligung

11 So kann es gehen… Höhenverstellbarer Bankautomat
Anmeldetresen mit unterschiedlichen Höhen Mit freundlicher Unterstützung durch:

12 Und so auch… Mobile Höranlage Blindenleitsystem Mit freundlicher
Unterstützung durch:

13 Aus alt mach neu! Mit freundlicher Unterstützung durch:

14 Lösungen statt Probleme
Am Beispiel der Verbandsgemeinde Nieder-Olm (VG N-O) Taktiler Lageplan Verwendung Leichter Sprache Mit freundlicher Unterstützung durch:

15 Mehr davon! (VG N-O) Barrierefreier Ampelüberweg
Einführungskurs in Gebärdensprache Einrichtung von Praktikumsplätzen (VG N-O) Mit freundlicher Unterstützung durch:

16 Noch nicht genug davon! (VG N-O) Barrierefreie Freizeitanlagen
Künstler/innen mit Behinderung Selbsterfahrung (VG N-O) Mit freundlicher Unterstützung durch:

17 Aber so nicht! Tresen in Augenklinik
Rampe mit mind. 15% Steigung - Eisdiele Mit freundlicher Unterstützung durch:

18 Und so auch nicht! Behinderten-WC und Dusche in Physiopraxis
Rampe zu einem Bistro Mit freundlicher Unterstützung durch:

19 Auch nicht besser! Achtung Baustelle Hinweis auf Rampe im Hotel,
Hier fand eine Inklusionstagung statt Behindertenparkplatz Mit freundlicher Unterstützung durch:

20 Aber - So einfach kann Inklusion sein!
Kinder ohne Behinderung setzten sich sehr kreativ mit dem Thema Behinderung/Barrierefreiheit etc. auseinander, wenn sie Menschen mit Behinderung kennen lernen können. Mit freundlicher Unterstützung durch:

21 Begleitende Maßnahmen
Einbeziehung und Befragung von betroffenen Menschen Zielvereinbarungen Aktionspläne Projekte Veranstaltungen Mit freundlicher Unterstützung durch:

22 Inklusive Angebote für alle Menschen, egal ob jung, alt, mit und ohne Behinderung oder Migrationshintergrund Das heißt aber nicht, dass alle speziellen Angebote für bestimmte Zielgruppen abgeschafft werden müssen. Sie müssen nur auch offen für andere sein. Beispiel: Angebote für SeniorInnen müssen auch für ältere Menschen mit Behinderung nutzbar sein Mit freundlicher Unterstützung durch:

23 Hören Sie nicht drauf. Seien Sie mutig und gehen auf neuen Wegen voran!
Mit freundlicher Unterstützung durch:


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