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Herzlich willkommen Informationsveranstaltung am

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Präsentation zum Thema: "Herzlich willkommen Informationsveranstaltung am"—  Präsentation transkript:

1 Herzlich willkommen Informationsveranstaltung am 25.10.2014
LVR-Integrationsamt Herzlich willkommen Informationsveranstaltung am Referentin: Liisa List Integrationsfachdienst Bonn / Rhein-Sieg kurze Vorstellung des Referenten kurze Beschreibung der Info-Veranstaltung (z.B. aus dem Kursangebot/Broschüre des LVR-Integrationsamtes zu entnehmen) 61.30

2 Organisation der Integrationsfachdienste
LVR-Integrationsamt Organisation der Integrationsfachdienste Einheitliches Logo für alle IFD in NRW Im Rheinland gibt es 17 Integrationsfachdienste (IFD), 16 regionale IFD und einen IFD Sehen für blinde und sehbehinderte Menschen, der rheinlandweit tätig ist (Hier kann die aktuelle Liste/Adressen der IFD an die Schulungsteilnehmer verteilt werden). Steuerung der Arbeit der IFD durch das LVR- Integrationsamt Erfolgsorientierung durch jährliche Zielvereinbarungen zwischen dem LVR-Integrationsamt und dem Integrationsfachdienst. Folie 3

3 in NRW gibt es 2 Landschaftsverbände ; den Landschaftsverband
LVR-Integrationsamt in NRW gibt es 2 Landschaftsverbände ; den Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster und den Landschaftsverband Rheinland (LVR) in Köln; das Integrationsamt beim LVR ist Auftraggeber der Integrationsfachdienste im Rheinland. Rheinlandkarte: Standorte der Integrationsfachdienste im Rheinland Folie 4

4 Strukturverantwortung des Integrationsamtes
LVR-Integrationsamt Strukturverantwortung des Integrationsamtes Finanzierung Einrichtung Qualität Auftraggeber Finanzierung: (Vor-)Finanzierung der IFD-Dienstleistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe (Hinweis : § 71 Absatz 1 SGB IX „Private und öffentliche Arbeitgeber mit jahres- durchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen im Sinne des § 73 haben auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen….“ und § 77 Absatz 1 SGB IX „Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, entrichten sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen eine Ausgleichsabgabe….“) Einrichtung: Sächliche Ausstattung (Büroausstattung) und Barrierefreiheit des IFD (Standort und Gebäude müssen barrierefrei sein, z.B. gute Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Aufzug, Behinderten-WC etc) Erreichbarkeit und Reaktionszeit (zentral gelegen, innerhalb von 14 Tagen) Sicherstellung der Ergebnisdokumentation (KLIFDWeb) • Öffentlichkeitsarbeit • Netzwerk- und Gremienarbeit (ggf. Hinweis auf regionale Arbeitskreise) Qualität: • Qualitätssicherung: Qualitätmanagementsystem KASSYS (Hinweis: Homepage , KASSYS-Ordner) • Weiterentwicklung des QM - Systems Hinweis: § 112 SGB IX beinhaltet die fachlichen Anforderungen an Integrationsfachdienste Folie 5

5 Zielgruppe schwerbehinderte Menschen / gleichgestellte Menschen
LVR-Integrationsamt Zielgruppe schwerbehinderte Menschen / gleichgestellte Menschen mit besonderem Bedarf an arbeits- und berufsbegleitender Betreuung Übergang Schule / Beruf oder WfbM / Allgemeiner Arbeitsmarkt Hinweis: § 109, Absatz 2, Nr. 1 SGB IX und Absatz 3 „Ein besonderer Bedarf an arbeits- und berufsbegleitender Betreuung ist insbesondere gegeben bei schwerbehinderten Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung oder mit einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung, die sich im Arbeitsleben besonders nachteilig auswirkt und allein oder zusammen mit weiteren vermittlungshemmenden Umständen (Alter, Langzeitarbeitslosigkeit, unzureichende Qualifikation, Leistungsminderung) die Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erschwert.“ Hinweis: § 2, Absatz 3 SGB IX „Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).“ Folie 6

6 Aufgaben des Integrationsfachdienstes
LVR-Integrationsamt Aufgaben des Integrationsfachdienstes Sicherung von Arbeits- und Ausbildungs- verhältnissen Vermittlung: von Rehabilitanden, schwerbehinderten Werkstattbeschäftigten und schwerbehinderten Schülern Vermittlung in Arbeits- und Ausbildungs- verhältnisse betriebliche Beratung Folie 9

7 Zielgruppe der Sicherung
(schwer-)behinderte Menschen, die auf einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz beschäftigt sind Hinweis: § 73 Absatz 1 SGB IX „Arbeitsplätze im Sinne des Teils 2 sind alle Stellen, auf denen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Beamte und Beamtinnen, Richter und Richterinnen sowie Auszubildende und andere zu ihrer beruflichen Bildung Eingestellte beschäftigt werden.“ keine IFD-Zuständigkeit: § 73 Absatz 2 SGB IX; z.B. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen etc. § 73 Absatz 3 SGB IX; z.B. geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Folie 13

8 Aufgaben der Sicherung
LVR-Integrationsamt Aufgaben der Sicherung Beratung und Begleitung von Arbeitnehmern und deren Arbeitgebern Beratung von Arbeitgebern über behinderungsbedingte Einschränkungen Gestaltung behinderungsgerechter Arbeitsbedingungen Training von Arbeitsabläufen Begleitung einer innerbetrieblichen Umsetzung Begleitung der (Stufenweisen) Wiedereingliederung in den Betrieb Krisenintervention und psychosoziale Betreuung Erstellung fachdienstlicher Stellungnahmen im Rahmen beantragter finanzieller Leistungen, Kündigungsschutzverfahren, Gegebenenfalls Beteiligung am Kündigungsschutzverfahren Folie 14

9 Ziele Beschäftigungsverhältnis sichern
LVR-Integrationsamt Ziele Beschäftigungsverhältnis sichern Unterstützung des AG und AN bei der Beantragung von Mitteln aus der Ausgleichsabgabe (Minderleistungsausgleich, Personelle Unterstützung) Schutz vor Kündigung/ Arbeitslosigkeit Folie 15

10 Arbeitsweise des Integrationsfachdienstes
LVR-Integrationsamt Arbeitsweise des Integrationsfachdienstes Niederschwelliger Zugang behinderungsspezifisch fähigkeits- und ressourcenorientiert individuell, bezogen auf jeden Einzelfall betriebsnah in enger Kooperation mit allen am Prozess Beteiligten in vermittelnder, neutraler Rolle zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Folie 19

11 Niederschwelliger Zugang
LVR-Integrationsamt Niederschwelliger Zugang Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme ohne Zugangsbeschränkung oder bürokratischen Vorlauf fachdienstliche Klärung des Anliegens Klärung der IFD - Zuständigkeit Klärung der Kooperationsmöglichkeiten Folie 20

12 Behinderungsspezifische Arbeit des IFD
LVR-Integrationsamt Behinderungsspezifische Arbeit des IFD Menschen mit seelischer Behinderung Menschen mit Hörbehinderung Menschen mit Sehbehinderung Menschen mit körperlicher Behinderung Menschen mit geistiger Behinderung Besonderheit der Integrationsfachdienste im Rheinland: Die IFD verfügen über behinderungsspezifisch geschultes Personal für alle Behinderungsarten. z.B. im Hörbehindertenbereich : Gebärdensprachkenntnisse, spezielle Kenntnisse im Bereich Kommunikation, Kenntnisse über technische Hilfsmittel z.B. im Sehbehindertenbereich: es gibt einen rheinlandweit tätigen IFD Sehen. Die Fachkräfte verfügen z.B. über spezielle Kenntnisse zur technischen Ausstattung eines Arbeitsplatzes. Folie 21

13 LVR-Integrationsamt Personalanforderungen an die Fachkräfte der Integrationsfachdienste: geschulte Fachkräfte mit behinderungsspezifischem Wissen Fachliche Anforderungen: Grundqualifikation – abgeschlossene Ausbildung z. B. Dipl. Sozial- arbeiter, Dipl. Heilpädagoge, Dipl. Pädagoge etc. Ausreichende Berufserfahrung, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung mit dem zu unterstützenden Personenkreis im Rahmen der Berufsqualifikation Kenntnisse betrieblicher Abläufe und Strukturen Fähigkeit, Konflikte zu erkennen, realistische Konfliktlösungs- strategien zu erarbeiten und angemessen umzusetzen Verhandlungsstrategien im betrieblichen Kontext Kenntnisse aus dem Bereich der Akquise Rechtskenntnisse aus dem Sozial- und Arbeitsrecht mit dem Schwerpunkt SGB IX Fähigkeit zur Anfertigung Fachdienstlicher Stellungnahmen Folie 22

14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
LVR-Integrationsamt Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontaktdaten: Liisa List (Tel.: 0228 – ) Integrationsfachdienst Bonn / Rhein-Sieg Adresse: Maximillianstraße 22, Bonn Homepage: Folie 23


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