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Veröffentlicht von:Ottoline Reichenberger Geändert vor über 9 Jahren
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Herzlich Willkommen! 24.01.2014
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Alle BürgerInnen der NEUEN Marktgemeinde „Leutschach an der Weinstraße“ werden gleich behandelt!
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24.01.2014 sind Gemeinden ermächtigt, für die Benützung ihrer öffentlichen Einrichtungen und Anlagen auf Grund eines Gemeinderatsbeschlusses Gebühren zu erheben, die grundsätzlich kostendeckend festzusetzen sind. Grundlagen Kostendeckung – lt. Gemeindeordnung 1967 i.d.g.F. Familienfreundlichkeit Soziale Ausgewogenheit Verursacherprinzip Gebührenersparnis von rund € 60.000,-- für die BürgerInnen Harmonisierung der Gebühren
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24.01.2014 Maßnahmenkatalog Neue Mittelschule Leutschach Knielyhaus OG Baukonto Instandsetzung des Wegenetzes Abgleich der Finanzhaushalt Gemeinsames Gemeindeamt
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24.01.2014 Projekte - Kosten - Förderung
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24.01.2014 Danke für die Aufmerksamkeit!
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