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Vertragsentstehung Formation of contracts

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Präsentation zum Thema: "Vertragsentstehung Formation of contracts"—  Präsentation transkript:

1 Vertragsentstehung Formation of contracts
Grundzüge des Rechts für Bauwissenschaften und Architektur An Introduction to Law Vertragsentstehung Formation of contracts Gérard Hertig (ETH Zurich) Herbst ‚Skript‘: Dieth 2, 7-49, 63, 81

2 GZ Kursziel What the course is about
Grundzüge sowie Zusammenhänge verstehen Understanding legal basics and complementarities Beispiele sowie vergleichende Aspekte Examples and comparative perspectives Was steht dahinter, ökonomisch sowie politisch Taking into account efficiency and politics Mit Juristen besser arbeiten zu können Making it easier to work with lawyers 22. September 2014

3 Themen / Topics Vertragsrecht (Vertragsentstehung und -verletzung)
Recht der ausservertraglichen Schädigung (unerlaubte Handlung, Haftungsbegrenzung) Zivilprozessrecht Verfassungsrecht (Staatsaufgaben, Grundrechte) Verwaltungsrecht sowie -verfahrensrecht Strafrecht sowie Strafprozessrecht 22. September 2014

4 Weitere Informationen / Further Information
Skript / Course Text Eric Dieth, OR kompakt, Helbing Lichtenhahn Verlag, Basel, 2. Aufl. 2012 Axel Tschentscher / Andreas Lienhard, Öffentliches Recht: Ein Grundriss, Zürich, 2011 ****** Weitere Informationen / Further Information 22. September 2014

5 Inhaltsverzeichnis 22.09 Course Outline
Einführung: Recht und Gesellschaft „Recht“: Quellen, Träger, Erwerb Privat- und öffentliches Recht Was ist ein Vertrag ? Freiheit im Vertragsrecht: Verhandlungen, Vertragsstruktur, - form und –inhalt Konsens der Parteien Vertretung und Übertragbarkeit 22. September 2014

6 1. Recht und Gesellschaft Law and Society
Das Bedürfnis für Strukturen & Normen The need for structures and norms Beispiel : „Primitive“ Kulturen Die Ausdrucks-, Impuls- und Durchsetzungsfunktion des Rechts Expressive, catalyst and enforcement function of law Beispiel : Zigarettenrauchen im Restaurant Baubewilligung 22. September 2014 G. Hertig 6

7 ‘Rechtsstaat’ Rule of Law
Rolle der Verfassung The Constitution‘s Role Beispiel: Grundrechte Gesetzgeber werden gewählt Election of law-makers Endgültiger Entscheid durch Gerichte Courts have the final say Beispiele: U.S. Supreme Court Schweizerisches Bundesgericht? Deutsches Bundesverfassungsgericht? 22. September 2014 G. Hertig 7

8 2. Rechtsquellen Where is law found ?
Kodifikation Statutes Beispiel : ZGB, OR, ZPO Gerichtsentscheidungen Case Law Beispiel: Common law, Verwaltungsrecht Soziale Normen ? Social Norms ? Beispiel: Usanzen 22. September 2014 G. Hertig 8

9 Wer hat „Rechte“ Who has „rights“
Natürliche (physische) Personen Individuals Juristische Personen Legal Entities Beispiel: AG, GmbH, Stiftungen Der Staat als Kompetenzträger Powers of the State Beispiel: Armee, Umwelt, Steuern 22. September 2014 G. Hertig 9

10 Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB)
Art. 12 ZGB : Handlungsfähigkeit Wer handlungsfähig ist, hat die Fähigkeit, durch seine Handlungen Rechte und Pflichten zu begründen. Art. 13 ZGB : Voraussetzungen Die Handlungsfähigkeit besitzt, wer volljährig und urteilsfähig ist. 22. September 2014

11 Wie erhält man „Rechte“ How does one get „rights“
Gesetz und Vertrag Regulation and contracts Beispiele: AHV, Wohnung Materielle- / Verfahrensrechte – Legitimation Substantive / Procedural rights – Standing Beispiele: Eigentum / Rechtliches Gehör, geschützte Interessen 22. September 2014 G. Hertig 11

12 3. Privatrecht ▬ Öffentliches Recht Private Law ― Public Law
Staatliche Kompetenzen + Organisation ↔ Staat – Privatpersonen ↕ Privatperson – Privatperson ↔ State powers + organization State – Private persons Private persons – Private persons Rolle des öffentlichen Interesses Role of the public interest In jedem Fall / In every situation Nur im Allgemeinen / Only from an overall perspective 22. September 2014 G. Hertig 12 12

13 Funktion des Privatrechts Private Law’s Function
Privatautonomie / Freedom to choose Minimierung der Transaktionskosten Minimizing transaction costs Risikoallokation / Allocating risks Schutz der schwächeren Partei Protecting the weak Dispositives, bzw. zwingendes Recht Default, resp. mandatory norms Beispiel: Vertrag → Insolvenz → Scheidung 22. September 2014 G. Hertig 13

14 4. Was ist ein Vertrag ? Defining Contracts
Schuldverhältnisse (Förderung/Schuld) Set of obligations Zwischen zwei oder mehreren Parteien Between two or more parties Ansprüche auf Erfüllung Legally enforceable Schadenersatz für mangelnde Erfüllung Failure to perform gives a right to damages 22. September 2014 G. Hertig 14

15 Abschluss des Vertrags (Art. 1 OR, Dieth S. 7)
Zum Abschluss eines Vertrages ist die übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien erforderlich Der Vertrag als typische Form des Rechtsgeschäfts verpflichtet nur die Vertragsparteien → 22. September 2014 G. Hertig 15

16 CH: Obligationenrecht (OR)
Art. 1 Abschluss des Vertrages : Übereinstimmende Willensäusserung 1 Zum Abschlusse eines Vertrages ist die übereinstimmende gegenseitige Willens-äusserung der Parteien erforderlich. 2 Sie kann eine ausdrückliche oder stillschweigende sein. Art. 2: Betreffend Nebenpunkte 1 Haben sich die Parteien über alle wesentlichen Punkte geeinigt, so wird vermutet, dass der Vorbehalt von Nebenpunkten die Verbindlichkeit des Vertrages nicht hindern solle. 2 Kommt über die vorbehaltenen Nebenpunkte eine Vereinbarung nicht zustande, so hat der Richter über diese nach der Natur des Geschäftes zu entscheiden. 22. September 2014

17 Relativität des Schuldverhältnisses Privity of Contracts (Dieth 2)
Nur die Parteien sind am Vertrag berechtigt und verpflichtet Rights and obligations are attached to the parties alone Vertrag zugunsten Dritter Contract for the benefit of third parties Beispiel : Eröffnung eines Bankkontos auf den Namen und zugunsten des Ehegatten ≠ Absolute Rechte Rights protected erga omnes Beispiele: Eigentum, Geistiges Eigentum, Persönlichkeitsrechte 22. September 2014 G. Hertig 17

18 5. Freiheit im Vertragsrecht Freedom of Contracts (Dieth 45, 47-49)
Freiheit betreffend Abschluss, Inhalt, Folgen der Nichterfüllung, Aufhebung Freedom to enter and to decide content, consequences of non-performance or termination Allgemeine Beschränkungen Prototypical constraints Behördliche Bewilligung (z.B. Verkauf an Ausländer) Regulatory approval Fehlerfreie Verfahren / Proper procedures Inhalt ? / Content ? → zwingende Vorschriften, öffentliche Ordnung, Widerrechtlichkeit → mandatory provisions, public order, unlawfulness Umsetzung: Nichtigkeit, Unverbindlichkeit, Anwendung von gesetzlichen Regeln Remedies: Void, Non-binding, Rule substitution 22. September 2014 G. Hertig 18

19 Grundsatz der Vertragsfreiheit (Dieth 45)
Der Grundsatz der Freiheit ist einen der tragenden Pfeiler der privatrechtlichen Grundfreiheiten Die Vertragsfreiheit setzt sich aus 5 Teilgehalten zusammen: Die Abschlussfreiheit: das Recht einen Vertrag abzuschliessen sowie das Recht keinen Vertrag abschliessen zu müssen Die Partnerwahlfreiheit Die Aufhebungsfreiheit: die Freiheit, einen geschlossenen Vertrag durch Vereinbarung wieder aufzuheben oder inhaltlich zu ändern Die Formfreiheit Die Inhaltsfreiheit 22. September 2014 G. Hertig 19

20 Inhalt des Vertrages und Nichtigkeit
Inhalt des Vertrages (Art. 19 OR) Der Inhalt des Vertrages kann innerhalb der Schranken des Gesetzes beliebig festgestellt werden. Von den gesetzlichen Vorschriften abweichende Vereinbarungen sind nur zulässig wo das Gesetz nicht eine unabänderliche Vorschrift aufstellt oder die Abweichung nicht einen Verstoss gegen die öffentliche Ordnung, gegen die guten Sitten oder gegen das Recht der Persönlichkeit in sich schliesst. Nichtigkeit des Vertrages (Art. 20 OR) Ein Vertrag, der einen unmöglichen oder widerrechtlichen Inhalt hat oder gegen die guten Sitten verstösst, ist nichtig. Betrifft aber der Mangel bloss einzelne Teile des Vertrages, so sind nur diese nichtig, sobald nicht anzunehmen ist, dass er ohne den nichtigen Teil überhaupt nicht geschlossen worden wäre. 22. September 2014 G. Hertig 20

21 Kontrahierungszwang Obligation to contract (Dieth 45-46)
Aufgrund öffentlich-rechtliche Bestimmungen Based upon public law Versorgungsleistungen (Elektrizität, Wasser, Gas, Fernmeldeverkehr) Basic supply (power, water) Eisenbahnen / Railroads Post Anwälte (Pflichtverteidigung) / Attorney (compulsory representation) Marktbeherrschung / Dominant position Kartell oder individuelles Unternehmen / Cartel or individual firm Marktgerechte und branchenübliche Verträge / Market-based and standard contracts Persönlichkeitsrecht / Personality rights Für den Normalbedarf allgemein und öffentlich angeboten Offered commonly and publicly for normal use Starke Marktstellung des Anbieters / Supplier has strong market position Kein sachlich gerechtfertigten Grund für die Verweigerung No material ground for refusal to supply Beispiel N°1  22. September 2014 G. Hertig 21

22 Beispiel 1: Vertragsabschlussverweigerung
Die Post ist eine selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Rechtspersönlichkeit. Die Kundenbeziehungen sind dem Privatrecht unterstellt. Der Verein gegen Tierfabriken versuchte bei der Hauptpost St. Gallen zwei seiner Publikationen (mit Berichten über die Tierhaltung in der Landwirtschaft) als unadressierte Massensendung zur Versendung an alle Haushaltungen zu übergeben. Die Post lehnte den Versand ab. 22. September 2014

23 Beurteilung (siehe auch BGE 129 III 35 - 2002)
Zur Erhaltung einer vielfältigen Presse kann für unadressierten Massensendungen eine Transportpflicht bestehen. Einschränkungen der Vertragsabschlussfreiheit haben außerhalb von ausdrücklichen gesetzlichen Anordnungen Ausnahmecharakter. Hier ist eine Kontrahierungspflicht nur gerechtfertigt wenn vier Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Ein Unternehmer bietet seine Waren oder Dienstleistungen allgemein und öffentlich an. Der Bereich des rein privaten Güteraustausches ist ausgenommen. Es geht um Güter und Dienstleistungen die zum Normalbedarf gehören, d.h. die praktisch jedermann zur Verfügung stehen und im Alltag in Anspruch genommen werden. Eine Beschränkung auf lebenswichtige Güter und Leistungen wäre zu eng. Dem Nachfrager fehlen aufgrund der starken Machtstellung des Anbieters zumutbare Ausweichmöglichkeiten. Dies ist der Fall wenn entweder nur ein einziger Anbieter zureichend erreichbar ist, oder wenn sich alle in Frage kommenden Anbieter gegenüber dem Interessenten gleichermaßen ablehnend verhalten. Der Anbieter hat keine sachlich gerechtfertigten Gründe angegeben. Der Hinweis der Post, die Publikationen würden ihrem Ruf schaden, weil viele Landwirte darin namentlich kritisch erwähnt würden, ist nicht überzeugend. Es ist allgemein bekannt, dass sich die Leistungen der Post auf die bloße Verteilung von Sendungen jeglicher Art bezieht und beschränkt. Mit dem redaktionellen Inhalt wird die Post nicht identifiziert. Unter diesen Umständen: Weigerung der Post = Verstoß gegen die guten Sitten. 22. September 2014

24 5a. Vertragsverhandlungen Negotiations (Dieth 30-34)
Treu und Glauben / Good Faith Informationspflicht / Duty to inform Allgemein / In general Konsumenten, Investoren, etc. / Consumers, investors, etc Verletzung der Pflichten im Vorstadium des Vertrages Culpa in contrahendo Rolle der Umstände des Einzelfalls Specific circumstances are crucial Nichtzustandekommen eines Vertrages → Schadenersatz (Beispiel 2) Contract is not entered into → Damages Nachteiliger Vertragsabschluss → Aufhebung des Vertrages (Beispiel 3) Contract is to the detriment of one party → Termination 22. September 2014 G. Hertig 24

25 Verhalten nach Treu und Glauben (Dieth 30-31)
Pflicht zu ernsthaftem Verhandeln: Die Parteien müssen die Verhandlungen gemäss ihrer wirklichen Absicht führen Pflicht zu Rücksichtnahme: Krasses Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung Pflicht zu täuschungsfreiem Verhalten Aufklärungspflicht betreffend Tatsachen welche die Gegenpartei nicht kennt und nicht zu kennen verpflichtet ist Verpflichtung wahre Auskünfte zu geben und die Herbeiführung von Willensmängeln beim Vertragspartner zu vermeiden Bekannte Mangel müssen der Gegenpartei angezeigt werden 22. September 2014 G. Hertig 25

26 Culpa in Contrahendo (Dieth 31)
Verstoss gegen die Pflicht zu einem Verhalten gemäss Treu und Glauben → Schaden → Verursacher muss hierfür einstehen Die Haftung ist erfüllt wenn: Es werden Verhandlungen über einen zukünftigen Vertrag geführt Vorvertragliche Pflichten werden verletzt Eine der Verhandlungsparteien erleidet einen Schaden Der Schaden geht adäquat-causal aus der Pflichtverletzung hervor Der Schaden ist dem Verschulden der schädigenden Person zuzuschreiben 22. September 2014 G. Hertig 26

27 Beispiel 2 : Kein Vertrag
A. wollte Videogeräte vermieten und die abzuschließenden Geschäfte durch eine Bank finanzieren lassen. Ende September 2010 wurden ihm von der Bank B der Entwurf eines Vertrages unterbreitet. Ab Anfang Oktober 2010 finanzierte die Bank B gemäß diesem Entwurf 80 Mietverträge. Am 8. Dezember 2010 fand auf Verlangen der Bank B eine Besprechung statt. Es wurde dabei erklärt, der Vertragsentwurf könnte angesichts der rechtlich kaum haltbaren Faustpfandklausel von der Direktion nicht genehmigt werden. Die Bank weigerte sich daraufhin, weitere Mietverträge zu finanzieren. 22. September 2014 G. Hertig 27

28 Beurteilung (siehe auch BGE 105 II 75 – 1979)
Die Bank B hat mit A während Monaten verhandelt. schon Ende September 2010 Mietverträge finanziert. Ihren Willen, die Vereinbarung gegenzuzeichnen, änderte die Bank B erst, als deren Direktion anfangs Dezember 2010 die Zustimmung verweigerte. Dass diese Genehmigung notwendig war, wurde A nicht bekanntgegeben. Widerspricht es Treu und Glauben, die Verhandlungen unbekümmert um interne Befugnisse fortzuführen, das Zustandekommen des Vertrages dann aber an der Genehmigung durch die Direktion scheitern zu lassen? 22. September 2014 G. Hertig 28

29 Beispiel 3 : Nachteiliger Vertragsabschluss
Die Baugesellschaft X holte Angebote ein für die Herstellung vorfabrizierter Betonelemente zu einem Einfamilienhaus. Sie vergab diese Arbeiten durch Werkvertrag vom 11. Januar der Y Betonwerk AG zu dem von ihr verlangten Preis von Fr. 90‚000. (Weitere Bewerber hatten auf Fr. 125‘000 → 160‘000 lautende Angebote gemacht. Die interne Berechnung der Baugesellschaft X hatte einen Richtpreis von Fr. 125'000 ergeben) Am 23. Mai 2011 teilte die Y Betonwerk AG mit, sie habe die Stückpreise der Fassadenplatten versehentlich auf Grund einer Höhe der Elemente von 0,53 m statt von 2,32 m berechnet. Sie verlangte die Erhöhung der Preise für die Platten von Fr. 16‚500 auf Fr. 70‘000. Die Baugesellschaft X lehnte die verlangte Erhöhung ab. Die Y Betonwerk AG klagte daher auf Nachzahlung von Fr 22. September 2014 G. Hertig 29

30 Beurteilung (siehe auch BGE 102 II 81 – 1976)
Y. Betonwerk AG meint, die Baugesellschaft X sei verpflichtet gewesen, den Unterschieden zwischen den Angeboten nachzugehen. Der Unterschied zwischen dem Gesamtbetrag des Angebotes der Y. Betonwerke AG und dem nächsthöheren überstieg das im Baugewerbe vorkommende übliche Mass nicht. Y. Betonwerk AG war selber in der Lage, den ihr unterlaufenen Fehler aufzudecken ‚Culpa in contrahendo‘ setzt voraus, dass der Gegenpartei etwas verschwiegen wird, das sie nicht kennt und nicht zu kennen verpflichtet ist Handelt die Partei, die bei Vertragsverhandlungen nicht nach Irrtümern des Gegners forscht (die dieser bei gehöriger Aufmerksamkeit selber wahrnehmen könnte), gegen Treu und Glauben? 22. September 2014 G. Hertig 30

31 5b. Vertragsstruktur Structuring contracts
Präambel und Definitionen Preamble and Definitions Ziel und Reichweite Purpose and scope Obligationen und Garantie Obligations and Warranties Dauer und Rechtsstreit Duration and Litigation 22. September 2014 G. Hertig 31

32 5c. Formvorschriften Formal Requirements (Dieth 25-30)
Grundsatz der Formfreiheit in allen Rechtsordnungen General principle in all jurisdictions: Informality Beweis-, Schutz- und Seriositätsfunktion Formal requirements to facilitate proof, protect the weaker party or confirm seriousness Beispiele: Schenkung, Konsumentenkredit, Grundstückgeschäfte 22. September 2014 G. Hertig 32

33 CH: Obligationenrecht (OR)
Art. 11 : Form der Verträge Erfordernis und Bedeutung im Allgemeinen 1 Verträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit nur dann einer besonderen Form, wenn das Gesetz eine solche vorschreibt. 2 Ist über Bedeutung und Wirkung einer gesetzlich vorgeschriebenen Form nicht etwas anderes bestimmt, so hängt von deren Beobachtung die Gültigkeit des Vertrages ab. 22. September 2014

34 Gesetzliche Formvorschriften (Dieth 25)
Auf Grund der Prinzips der Privatautonomie dürfen Formvorschriften nur auf gesetzliche Grundlage eingeführt werden Einfache Schriftlichkeit: Schriftform + Unterschrift aller Verpflichteten Qualifizierte Schriftlichkeit: Eigenhändig geschrieben (Bürgschaft, Testament) Öffentliche Beurkundung: der Staat beauftragt eine betraute Person den Vertrag in einem Schriftstück festzuhalten (Grundstückskauf, Ehevertrag, Erbvertrag, AG-Statutenänderung) 22. September 2014 G. Hertig 34

35 Beispiel 4: Gültigkeit einer Übertragung
Eine Übertragungsbestätigung weist folgenden Inhalt auf: Der unterzeichnete Herr X. bestätigt, dass anlässlich der Gründung der X. AG, diese neue Aktiengesellschaft alle Forderungen der Einzelfirma X., gegenüber den Gebrüdern A. und B. betreffend Hangsanierung bei der Baustelle Y. mit sämtlichen Rechten und Pflichten übernommen hat. Diese Bestätigung weist alle Merkmale einer Zession auf. Aus ihr geht hervor, wer Zedent und wer Zessionar ist, ebenso wem sie zusteht. Die Forderung ist bestimmbar, denn sie bezieht sich auf die infolge der Hangsanierung entstandenen Kosten. Die Zession bedarf gemäss Art. 165 Abs. 1 OR zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. 22. September 2014

36 Begründung (siehe auch BGE 4C.41/2003)
Die Formvorschrift des Art. 165 OR dient der Rechts- und Verkehrssicherheit Die Gläubiger des Zedenten und des Zessionars sollen ebenso wie der Schuldner der zedierten Forderung feststellen können, wem die Forderung in einem bestimmten Zeitpunkt zusteht . Diesem Zweck entsprechend müssen von der Schriftform sämtliche Merkmale erfasst sein, welche die abgetretene Forderung für die betroffenen Dritten hinreichend individualisieren Es genügt zwar, dass die Forderung bestimmbar ist, es muss aber immerhin für einen unbeteiligten Dritten ohne Kenntnis der Umstände der Abtretung aus der Urkunde selbst ersichtlich sein, wem die Forderung zusteht. 22. September 2014

37 5d. Gesetz- und Sittenwidrigkeit Illegality and Immorality (Dieth 46-49)
Verträge, die gegen Gesetze oder die guten Sitten verstossen sind nichtig (allgemeingültige Regel) Legally or morally offensive contracts are void (in all jurisdictions) Hauptaufgabe beim Richter Tests are let to judges Hauptfälle / Typical situations Gesetzliche Verbote / Specific prohibitions Beispiel: Einsicht in die Unterlagen einer Arztpraxis um mit den Patienten Kontakt aufzunehmen Unmöglichkeit / Impossibility Übermässige Beschränkung der Freiheit Undue restriction of freedom Beispiel: Wettbewerbsverbot für einen beratenden Ingenieur nach dem Ausscheiden aus der Firma 22. September 2014 G. Hertig 37

38 CH: Obligationenrecht (OR)
Art. 20: Nichtigkeit 1 Ein Vertrag, der einen unmöglichen oder widerrechtlichen Inhalt hat oder gegen die guten Sitten verstösst, ist nichtig. 2 Betrifft aber der Mangel bloss einzelne Teile des Vertrages, so sind nur diese nichtig, sobald nicht anzunehmen ist, dass er ohne den nichtigen Teil überhaupt nicht geschlossen worden wäre. 22. September 2014

39 Beispiel 5: Sittenwidrigkeit
Die X. AG plante im Jahr 2004 den Bau mehrerer Mehrfamilienhäuser. Die Eigentümer einer benachbarten Grundstücks erhoben am 1. Juli Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Gestaltungsplan und am 26. August 2005 Einsprache gegen das Baugesuch der X. AG. Am 2. September 2005 verkaufte die X. AG den Nachbaren einen Streifen Land von ca. 514 m2 ab ihrem Grundstück N°3 zum Preis von Fr /m2. Gleichzeitig zogen die Nachbaren die Verwaltungsgerichtsbeschwerde sowie die Einsprache zurück. In der Folge wurden auf den Grundstücken N°1 und N°2 der X. AG sieben Mehrfamilienhäuser gemäss Gestaltungsplan C. vom 23. März 2005 erstellt. Mit Klage vom 11. Januar 2007 verlangte die X. AG die Nichtigerklärung und Rückabwicklung des Kaufvertrags vom 2. September Sie berief sich auf Sittenwidrigkeit des Vertrags im Sinne von Art. 20 OR. Die X AG. begründet die behauptete Sittenwidrigkeit mit dem Vorliegen einer verpönten Kommerzialisierung des Rechtsmittelverzichts. 22. September 2014

40 Beurteilung (siehe auch BGE 4A_21/2009)
Nicht jeder entgeltliche Verzicht auf ein Rechtsmittel ist sittenwidrig. Eine verpönte Kommerzialisierung ist vielmehr erst dann gegeben, wenn mit der entgeltlichen Verzichtsvereinbarung allein der drohende Verzögerungsschaden des Bauherrn vermindert werden soll. Soweit sich der wirtschaftliche Wert des Verzichts bloss aus dem möglichen Schaden wegen der Verlängerung des Bewilligungsverfahrens, nicht aber aus schutzwürdigen Interessen des Nachbarn ergibt, ist die Kommerzialisierung des Verzichts sittenwidrig. Die Verabredung einer Vergütung für den Rückzug eines nicht aussichtslosen Baurekurses ist nicht sittenwidrig . 22. September 2014

41 5e. Allgemeine Geschäftsbedingungen I General Terms and Conditions (Dieth 16-21)
Bedingungen werden zwischen den Parteien nicht im Einzelnen ausgehandelt Contractual terms are not individually negotiated Rationalisierung, Spezialisierung und Risikoüberwälzung Rationalization, specialization and transfer of risks Take it or leave it Konsumentenschutz, nicht kaufmännischen Verkehr, steht im Vordergrund Main regulatory aim: Protect consumers, not business people Langfristige Geschäftsbeziehungen, Handelsgebrauch Repeat relationships, knowledge of trade practices Geschäftserfahrung / Business experience 22. September 2014 G. Hertig 41

42 Allgemeine Geschäftsbedingungen II General Terms and Conditions (Dieth 16-21)
Einbeziehung: Hinweis, Kenntnismöglichkeit, Verständlichkeit Incorporation of terms: Referred to, available, comprehensible Ungewöhnlichkeitsregel : Nicht verbindlich Unexpected: Not binding Beispiele: Gerichtstandklausel, Erteilung einer Vollmacht, Kaskoversicherung mit Haftung Unklarheit / Contra proferentem (ambiguity) Roulette-Spiel vor Gericht Going to court could be like playing roulette Präzise Fassung der heutigen AGBs In practice, ambiguity is on the decrease Beispiel: Unterstützung „bei“ einer Schadensregelung = während oder auch infolge? 22. September 2014 G. Hertig 42

43 Allgemeine Geschäftsbedingungen III General Terms and Conditions (Dieth 16-18)
Inhaltskontrolle / Content review Grenzen des zwingenden Rechts Unlauter, missbräuchlich, unbillig Content review: Unfair, abusive or unconscionable Beispiel: Erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis der Rechte und Pflichten der Vertragspartner (Art. 8 UWG, gilt im Verhältnis zu Konsumenten) Unwirksamkeit der einzelne Klausel (keine Reduktion auf das erlaubte Mass, keine Nichtigkeit des Vertrages) Individual provision has no effect (no reasonable adjustment, contract is not void) Allgemeine vertragsrechtliche Inhaltskontrolle Content review: In general Umstritten (CH) / Controversial Auch für den kaufmännischen Verkehr (KMU)? Also for business people? Auch für Vertragsklauseln außerhalb AGBs? Also for individual contracts? Kontrollmassstab? / Benchmark? 22. September 2014 G. Hertig 43

44 Beispiel 6: Gerichtsstand
Am 27. November 2009 unterbreitete A. dem B. eine Offerte für den Umbau des Wohnhauses in S. Am 18. Dezember 2009 reichte A. ein als "Auftragsbestätigung " bezeichnetes Formular nach. Dieses unterzeichnete B. am 20. Dezember 2009. Sowohl der Offerte als auch der Auftragsbestätigung waren allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) beigelegt, deren Ziffer 9.1 wie folgt lautet: "9.1 Gerichtsstand ist Oberwil. (...)." In der Folge kam es zwischen den Parteien zu einem Streit im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages betreffend den Umbau des Wohnhauses. 22. September 2014

45 Begründung I (siehe auch BGE 4A_247/2013)
Die in AGB enthaltene Gerichtsstandsklausel stellt in der Regel eine geschäftsfremde und damit ungewöhnliche Bestimmung dar. Deren Annahme ist nur dann gerechtfertigt, wenn davon ausgegangen werden kann, der Verzichtende habe von der Gerichtsstandsklausel tatsächlich Kenntnis genommen und ihre Bedeutung richtig erkannt Eine tatsächliche Kenntnisnahme darf angenommen werden, wenn die AGB der Vertragsofferte beigelegt waren oder wenn aus früheren Geschäftsbeziehungen deren Anwendbarkeit und Inhalt bekannt waren Namentlich von einem geschäftserfahrenen und rechtskundigen Vertragspartner kann diesfalls erwartet werden, dass er die Gerichtsstandsklausel beachtet und versteht, ferner, dass er sie ausdrücklich ablehnt, wenn er mit dem Verzicht auf den Wohnsitzrichter nicht einverstanden ist . 22. September 2014

46 Begründung II (siehe auch BGE 4A_247/2013)
Der Nachweis besonderer geschäftlicher oder juristischer Kenntnisse ist dabei freilich nicht vorausgesetzt. Ist die Klausel klar und eindeutig, genügt nach dem Vertrauensprinzip auch die Erfahrung eines durchschnittlich gebildeten Vertragspartners. Dies ist bei der vorliegend umstrittenen Gerichtsstandsklausel in Ziff. 9.1 der AGB ("Gerichtsstand ist Oberwil") ohne weiteres der Fall. Es ist daher unbehilflich, wenn B. von sich ein Bild der gänzlichen Unbeholfenheit in geschäftlichen Dingen zu zeichnen versuchen, da er jedenfalls überdurchschnittlich gebildet ist. Allein schon aufgrund seiner Bildung muss B. auch als juristische Laien und ohne nennenswerte Geschäftserfahrung in der Lage sein, AGB zu verstehen und die Bedeutung/Tragweite einer - wie hier - klaren und deutlichen Gerichtsstandsklausel richtig einzuordnen. 22. September 2014

47 6. Zustandekommen von Verträgen Making of Contracts (Dieth 7-14)
Konsens: Offerte und Annahme Consensus: Offer and acceptance Gebundenheit des Offerenten Binding nature of offer CH/D > F > USA : Für eine angemessene Zeit gebunden > widerrufbar gegen Schadenersatz > bis zur Annahme jederzeit frei widerrufbar Einigung über wesentliche Vertragspunkte Agreeing upon essential issues Beispiel: Mietvertrag = Wohnung und Miete 22. September 2014 G. Hertig 47

48 Schweigen auf einen Antrag Not Responding to an Offer (Dieth 10-11)
Kann nicht als Annahme gewertet werden Cannot be considered as tacit acceptance Ausnahme Exception Antragsteller darf in guten Treuen eine Zustimmung erwarten Empfänger muss davon ausgehen könne, dass Schweigen Zustimmung deutet Beispiele: Schenkungen, Schulderlass, Mietreduktion 22. September 2014

49 6a. Geschäftsfähigkeit Contractual Capacity (Dieth 7-8)
Schutz der Jugendlichen und Geistesschwachen Protecting minors and mentally deranged Vertrag mag nichtig oder annullierbar sein Contract may be void ab initio or voidable Ratifizierung eines Dritten Third party consent Beispiel: Eltern 22. September 2014 G. Hertig 49

50 6b. Vertragsauslegung Construction of contracts (Dieth 36, 46, 63)
Erklärung, die ein vernünftiger Mensch geben würde (Vertrauensprinzip) Principles of European Contract Law: „The contract is to be interpreted according to the meaning that reasonable persons of the same kind as the parties would give to it in the same circumstances“ Dispositives Recht Default provisions Beispiel: Beendung des Vertrages Nebenpflichten Ancillary obligations Beispiel: Arbeitgeber muss die Gesundheit des Arbeitnehmers schützen Ergänzende Vertragsauslegung (hypothetischer Parteiwillen) Constructive interpretation 22. September 2014 G. Hertig 50

51 Art. 18 : Auslegung der Verträge
1 Bei der Beurteilung eines Vertrages sowohl nach Form als nach Inhalt ist der übereinstimmende wirkliche Wille und nicht die unrichtige Bezeichnung oder Ausdrucksweise zu beachten, die von den Parteien aus Irrtum oder in der Absicht gebraucht wird, die wahre Beschaffenheit des Vertrages zu verbergen. 22. September 2014

52 Beispiel 7: Wortlaut des Vertrages
Über in der Gemeinde Baar liegenden Parzellen führt eine Hochspannungsleitung des EWZ. Die Übertragungsleitung wird seit ca von den Nordostschweizerischen Kraftwerken (NOK) mitbenutzt. Mit Vertrag räumte der Vater der heutigen Eigentümerin, V., dem EWZ Durchleitungs- und Mastbaurechte für die "Leitung Siebnen - Mettlen 220 kV". Danach liess das EWZ das an den Mastspitzen befestigte Erdseil, das vorab als Blitzableiter und auch der Übertragung der eigenen Daten dient, durch ein neues Seil mit Lichtwellenleiter (Glasfaserkabel) ersetzen. Die derart gewonnene Übertragungskapazität stellt sie vertraglich der TDC Switzerland AG (sunrise) zur Verfügung. 22. September 2014

53 Begründung I (5C /2006) Ausgehend vom Wortlaut des Vertrages ist der Sinn und Zweck der Dienstbarkeit im Zeitpunkt der Errichtung zu ermitteln. Je genauer der Wortlaut abgefasst ist, umso enger ist der Raum für die Auslegung aufgrund weiterer Kriterien, sofern keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Parteien den Vertrag nicht nach dem Wortlaut verstanden haben könnten Zudem gilt der Grundsatz der Identität der Dienstbarkeit, wonach eine Dienstbarkeit nicht zu einem anderen Zweck aufrechterhalten werden darf als jenem, zu dem sie errichtet worden ist. Aus diesem Grundsatz ergibt sich auch, dass die Ausübung der Dienstbarkeit nicht auf einen zusätzlichen, mit dem ursprünglichen nicht identischen Zweck ausgeweitet werden darf. 22. September 2014

54 Begründung II (5C /2006) Im Dienstbarkeitsvertrag wird das "Recht auf die Errichtung, den Betrieb und die Beibehaltung einer Leitung für die Übertragung elektrischer Energie" eingeräumt. Damit wird der Zweck der Dienstbarkeit klar umschrieben. Die Einrichtung/der Betrieb einer Fernmeldeanlage ist etwas anderes als der Bau und Betrieb einer elektrischen Leitung. Daran ändert nichts, dass sich das Erdkabel der Leitung zur fernmeldetechnischen Übertragung von Informationen eignet. Identität der Dienstbarkeit ist nicht schon bei gleicher Art der Benutzung des belasteten Grundstücks gegeben. Erforderlich ist vielmehr, dass das nunmehrige Bedürfnis des Berechtigten sich im Rahmen des ursprünglichen Bedürfnisses hält. 22. September 2014

55 Kein einfaches Kriterium No simple test
6c. Irrtum, Täuschung und Drohung Mistake, Deceit, Duress (Dieth 39-43) Erlaubt, von einem Vertrag Abstand zu nehmen (Unverbindlichkeit) Allows to back out from contract Kein einfaches Kriterium No simple test Verkehrsschutz und Rechtssicherheit Security of transactions and legal certainty In allen Rechtsordnungen: Ausnahme und Kontroversen Everywhere: Exceptional and controversial 22. September 2014 G. Hertig 55

56 CH: Obligationenrecht (OR)
Art. 24 : Fälle des Irrtums 1 Der Irrtum ist namentlich in folgenden Fällen ein wesentlicher: 1. wenn der Irrende einen andern Vertrag eingehen wollte als denjenigen, für den er seine Zustimmung erklärt hat; 2. wenn der Wille des Irrenden auf eine andere Sache oder, wo der Vertrag mit Rücksicht auf eine bestimmte Person abgeschlossen wurde, auf eine andere Person gerichtet war, als er erklärt hat; 3. wenn der Irrende eine Leistung von erheblich grösserem Umfange versprochen hat oder eine Gegenleistung von erheblich geringerem Umfange sich hat versprechen lassen, als es sein Wille war; 4. wenn der Irrtum einen bestimmten Sachverhalt betraf, der vom Irrenden nach Treu und Glauben im Geschäftsverkehr als eine notwendige Grundlage des Vertrages betrachtet wurde. 2 Bezieht sich dagegen der Irrtum nur auf den Beweggrund zum Vertragsabschlusse, so ist er nicht wesentlich. 3 Blosse Rechnungsfehler hindern die Verbindlichkeit des Vertrages nicht, sind aber zu berichtigen. 22. September 2014

57 7. Vertretung Representation (Dieth 23)
Auftraggeber - Vertreter: Vollmacht Principal - Agent: Grant of authority Beschränkung in sachlicher Hinsicht / Substantive scope Zeitliche Befristung / Limited time validity Handeln im Namen des Auftraggebers / Acting in the name of the principal Rechte des Auftraggebers gegenüber Dritten Principal‘s rights against the third party Prinzip der Offenkundigkeit / Representation is manifest Es ist dem Dritten gleichgültig, mit wem er den Vertrag abschließt Third party is indifferent as to counterparty identity Beispiel: Bargeschäft Klagerecht des Dritten gegen den Auftraggeber Third party‘s rights against the principal Vertretung ohne Vollmacht Acting without grant of authority Genehmigung des Vertretenen / Ratification by the principal Angemessene Fristsetzung durch den Dritten / Third party sets a deadline 22. September 2014 G. Hertig 57

58 CH: Obligationenrecht (OR)
Art. 32 Stellvertretung mit Ermächtigung : Wirkung der Vertretung 1 Wenn jemand, der zur Vertretung eines andern ermächtigt ist, in dessen Namen einen Vertrag abschliesst, so wird der Vertretene und nicht der Vertreter berechtigt und verpflichtet. 2 Hat der Vertreter bei dem Vertragsabschlusse sich nicht als solcher zu erkennen gegeben, so wird der Vertretene nur dann unmittelbar berechtigt oder verpflichtet, wenn der andere aus den Umständen auf das Vertretungsverhältnis schliessen musste, oder wenn es ihm gleichgültig war, mit wem er den Vertrag schliesse. 3 Ist dies nicht der Fall, so bedarf es einer Abtretung der Forderung oder einer Schuldübernahme nach den hierfür geltenden Grundsätzen. 22. September 2014

59 Übertragbarkeit von Forderungen und Schulden Transferability of claims and debt (Dieth 81)
Abtretung / Assignment Information des Schuldners Informing the debtor Wertpapiere Negotiable instruments Schuldübernahme / Transferring debt Zustimmung des Gläubigers Creditor agreement Universalübernahme Assuming debts Mitteilung oder Bekanntmachung Direct communication or publication Solidarische Verpflichtung des ursprünglichen Schuldners Original debtor remains liable for a given period of time (CH: 3 years) 22. September 2014 G. Hertig 59


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