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Wahllehrveranstaltung „Naturschutz und Siedlungsentwicklung“

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Präsentation zum Thema: "Wahllehrveranstaltung „Naturschutz und Siedlungsentwicklung“"—  Präsentation transkript:

1 Wahllehrveranstaltung „Naturschutz und Siedlungsentwicklung“
„Planen und Entwerfen 3„ Projektarbeit zur Landschaftsplanung, 3. Semester LA (Bachelor) Wahllehrveranstaltung „Naturschutz und Siedlungsentwicklung“

2 PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)
Inhalt & Ablauf Datum Thema Vorlesung/Workshop Integration des Landschaftsplanes in die Bauleitplanung Vorlesung Workshop PflanzvO 90 Eingriffs- und Ausgleichsregelung in Bayern Das Ökokonto Vorlesung Workshop Einführung "Planspiel" Kompensationsberechnung Bedarfsprognosen und Bewertung von Siedlungsentwicklung aus landschaftsplanerischer Sicht Workshop Vermeidungsmaßnahmen Ausgleichsmaßnahmen Grundlegende Einführung in die Kostendatei Finanzierung und Fördermöglichkeiten Ersatzmaßnahmen Kostendatei/-berechnung Präsentation und Abgabe & Präsentation 32h Kontaktzeit (=2 SWS) PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

3 Integration des Landschaftsplanes in die Bauleitplanung
(Prozess)Integration des Landschaftsplanes in die Bauleitplanung PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

4 Integration des Landschaftsplanes in die Bauleitplanung
Zur Wiederholung: Was ist ein Landschaftsplan? BNatschG §11 (1) Die für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden auf der Grundlage der Landschaftsrahmenpläne für die Gebiete der Gemeinden in Landschaftsplänen, für Teile eines Gemeindegebiets in Grünordnungsplänen dargestellt... AUF GUT DEUTSCH, BEDEUTET DAS... Region Flurstücke Gemeindegebiet Ein Landschaftsplan ist ein Instrument um naturschutzfachliche Belange (z.B. Arten- und Biotopschutz) in die gemeindliche Siedlungsentwicklung zu integrieren. Seine Detailschärfe liegt zwischen dem Landschaftsrahmenplan (Region) und dem Grünordnungsplan (Teil der Gemeinde). Grünordnungsplan Landschaftsplan Landschaftsrahmenplan PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

5 Integration des Landschaftsplanes in die Bauleitplanung
Landschaftsplanung Landschaftsplanung und Gesamtplanung findet auf 3 Hauptebenen statt: „Räumliche Gesamtplanung“ Landschafts-programm Landschafts-rahmenplan Landschaftsplan / Grünordnungsplan Landesplanung Landesentwicklungs-programm Regionalplan Flächennutzungsplan / Bebauungsplan Regionalplanung Bauleitplanung PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

6 Integration des Landschaftsplanes in die Bauleitplanung
horizotal vertikal Gegenstromprinzip Integration der Landschaftsplanung ist ausdrücklich im Gesetz gefordert. Ziele der Landschaftsplanung sollen in der jeweiligen Ebene in die Pläne der Raumordnung übernommen werden. Gegenstromprinzip: In der hierarchischen Planung kann auch eine Rückkopplung von unten nach oben erfolgen. Durch Rückkopplung kann eine Korrektur nach oben im Rahmen von Fortschreibungen erfolgen! PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

7 Integration des Landschaftsplanes in die Bauleitplanung
Gesetzliche Grundlagen für die Integration der Landschaftsplanung in die räumliche Gesamtplanung Raumordnungsgesetz (ROG, §1[2], §2[2]) Gibt den Anlass und Zwang zu einer gemeinsamen und geordneten Planung. Wirtschaftliche- und soziale Ansprüche sind mit ökologischen in Einklang zu bringen. Verwirklichung der Aufgaben und Ziele des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Raumordnung im Hinblick auf eine nachhaltige Raumentwicklung unter Beachtung ökologischer Belange (ROG §1[2] , §2[2],...;BauGB, §1[5,7],1a[2],...; BNatSchG; BayNatSchG) Baugesetzbuch (BauGB, §1[5,7], §1a[2]) Nachhaltige Entwicklung wird gefordert. Dabei wird der Schutzgutrahmen festgelegt - die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, - die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, - umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, ... ROG gibt hier die Grundlage zu einer geordneten Planung für BRD. BauGB leitet hin zur Siedlungsentwicklung. Betonung liegt hier auch auf ABS. 7 mit den Schutzgütern und der Nachhaltigen Entwicklung. BnatschG und BayNatschG legen Schutzaspekte fest und worin diese integriert sind GOP->BBP BSP 13d-Flächen PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

8 Integration des Landschaftsplanes in die Bauleitplanung
Gesetzliche Grundlagen für die Integration der Landschaftsplanung in die räumliche Gesamtplanung Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, §11[3]) Worin und Wie sollen die naturschutzfachlichen Beiträge eingebettet werden ... und können als Darstellungen oder Festsetzungen nach den §§ 5 und 9 des Baugesetzbuches in die Bauleitpläne aufgenommen werden. (Novellierung 1. März ) Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG, Art. 4) Landschaftspläne sind Bestandteile der Flächennutzungspläne und Grünordnungspläne Bestandteile der Bebauungspläne. Grünordnungspläne sind von der Gemeinde aufzustellen, sobald und soweit dies aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist; sie können dabei auf Teile des Bebauungsplans beschränkt werden. (Novellierung 1.März. 2011) ROG gibt hier die Grundlage zu einer geordneten Planung für BRD. BauGB leitet hin zur Siedlungsentwicklung. Betonung liegt hier auch auf ABS. 7 mit den Schutzgütern und der Nachhaltigen Entwicklung. BnatschG und BayNatschG legen Schutzaspekte fest und worin diese integriert sind GOP->BBP BSP 13d-Flächen PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

9 Integration des Landschaftsplanes in die Bauleitplanung
Gesetzliche Grundlagen für die Integration der Landschaftsplanung in die räumliche Gesamtplanung - Förderalismusreform 2006 ging der Naturschutz von Ländersache in Bundessache über! Ländergesetzte haben nur noch ergänzende Wirkung, bei Einhaltung der Grundsätze. - Verbindlichkeit der Planung Als in erster Linie informelle Fachplanung für Naturschutz und Landschaftspflege erlangt die Landschaftsplanung erst rechtliche Verbindlichkeit (bis dahin beratender Charakter) durch die Integration in die Planwerke der Raumordnung (räuml. Gesamtplanung). - Ausnahme: Nordrhein-Westfalen und die Stadtstaaten (vgl. Auhagen et al., 2002, S. 19) - Ausnahme Bayern: Wenn ein Bauleitplan nicht erforderlich ist. Hier kann ein Landschaftsplan eigenständig rechtsverbindlich werden. (vgl. BayNatschG Art. 4 (3)) PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

10 Integration des Landschaftsplanes in die Bauleitplanung
Die Integration der Landschaftsplanung in die räumliche Gesamtplanung Der LP ergänzt den FNP dabei thematisch um den Natur- und Landschaftsschutz sowie die Erholungsvorsorge. Dabei müssen die landschaftsplanerischen Ziele mit den Zielen der Raumplanung und anderen Belangen abgewogen werden. Der FNP und der integrierte LP bilden gemeinsam die räumliche Gesamtplanung auf der kommunalen Ebene der vorbereitenden Bauleiplanung! In wie weit die Ziele/Maßnahme im LP integriert/umgesetzt werden, ist Beschlusssache der Gemeinde. Diese muss allerdings eine Begründung mit Abwägung veröffentlichen, wie und warum Belange (nicht) berücksichtigt wurden (vgl. §6 (5) BauGB) (Politische Einflussnahme!!!) Der Flächennutzungsplan (mit integriertem LP) muss allerdings u.a. von der oberen Naturschutzbehörde geprüft und genehmigt werden. abschließend erfolgt eine Bekanntmachung mit Veröffentlichung über gemeideübliche Verkehrswege. PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

11 Integration des Landschaftsplanes in die Bauleitplanung
Die Integration der Landschaftsplanung in die räumliche Gesamtplanung Primärintegration Anstelle eines reinen „Naturschutz-Fachplans“ als Grundlage der Bauleitplanung ist der Landschaftsplan in Bayern seit 1982 in den Flächennutzungsplan integriert und nimmt an dessen Rechtswirkung teil. Also als Teil der Gesamtplanung. Sekundärintegration Es wird zunächst (zeitlich entkoppelt) eine eigenständige Landschaftsplanung erstellt, deren Darstellungen nach Abwägung mit anderen Belangen in die Pläne der Gesamtplanung übernommen werden. Übernahme meist mit Einschränkungen, reduziert auf raumbedeutsame Erfordernisse und Maßnahmen. Nichtintegration Alleinstehende rechtsverbindliche Planung. Siehe Nordrhein-Westfalen und die Stadtstaaten. (vgl. StMUG : Kommunale Landschaftsplanung in Bayern, München, 2010) PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

12 Integration des Landschaftsplanes in die Bauleitplanung
Die Integration der Landschaftsplanung in die räumliche Gesamtplanung (vgl. StMUG : Kommunale Landschaftsplanung in Bayern, München, 2010) PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

13 Integration des Landschaftsplanes in die Bauleitplanung
Fazit Ein Landschaftsplan arbeitet auf der gemeindlichen Ebene des Flächennutzungsplanes. Anlass und Begründung liefern verschiedene Gesetzte. Siehe ROG, BauGB, BNatschG , BayNatschG usw. In Bayern ist er für sich alleine stehend nicht rechtsverbindlich (Integration erforderlich) In Bayern ist die Primärintegration üblich. Sinnvoll bei einer Aufstellung FNP ist ein vorrangehender LP (fortlaufendes Aufstellungsverfahren) um Spannungsfelder frühzeitig zu erkennen. Formulierte Leitbilder und Maßnahmen seitens der Planer müssen bei der Integration nicht übernommen werden. Verschiedene Anlässe können die Aufstellung eines LPs verlangen (z.B. erheblicher Eingriff in die Natur, ...) PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

14 Integration des Landschaftsplanes in die Bauleitplanung
Fragen Ca. alle 15 Jahre wird ein LP neu aufgesetzt! Wahr oder Falsch? Das Gemeindegebiet ist durch großflächige Schutzgebiete geprägt. Diese verfügen bereits über einen Pflege- und Entwicklungsplan (z.B. FFH- Managementplan). Müssen für diese Teile auch ein LP erstellt werden? Der Bayerische Landtag erlässt ein Gesetz, dass das Schutzgut Wasser in allen naturschutzfachlichen Gutachten nicht mehr behandelt werden muss. Machbar? Ein Landwirt wird vom Bürgermeister beauftragt einen LP zu erstellen. Machbar? Finden sie diesen Weg der vollendeten Planung, gegenübergestellt mit einer partizipatorischen Planung, in Ordnung? Lassen sich diese beiden Planungen vereinbaren? Wenn ja Wie? PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

15 Integration des Landschaftsplanes in die Bauleitplanung
Fragen Geplant ist eine Neuausweisung von 2 großräumigen Kiesabbauflächen in der Gemeinde. Ist eine Teilaufstellung eines LP notwendig? · Deponien, · großflächige Verkehrsanlagen, · großflächiger Abbau von Bodenschätzen, · Feriendörfer, Freizeitanlagen und Hotelkomplexe, · Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe, · großflächige Wohn- oder Gewerbegebiete, · eine Vielzahl kleinerer Wohn- oder Gewerbegebiete. PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

16 Integration des Landschaftsplanes in die Bauleitplanung
Graphische Integration des Landschaftsplanes in die Bauleitplanung PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

17 Integration des Landschaftsplanes in die Bauleitplanung
Begriffliche Integration des Landschaftsplanes in die Bauleitplanung Um eine Allgemeingültige Verständigung zu gewährleisten, müssen gewisse Begriffe definiert werden (gemeinsamer Nenner!). Diese Begrifflichkeiten müssen sowohl im FNP, als auch LP beachtet werden. - Was ist ein Wohngebiet und was ein Gewerbegebiet, und welche Nutzungen dürfen darin enthalten sein? - Welche Regeln müssen für die einzelnen Gebiete beachtet werden? Geregelt wird dies in der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Im Flächennutzungsplan können die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art ihrer grundsätzlichen baulichen Nutzung (Bauflächen) dargestellt werden als: 1. Wohnbauflächen (W) 2. gemischte Bauflächen (M) 3. gewerbliche Bauflächen (G) 4. Sonderbauflächen (S). (vgl. BauNVO §1 (1)) PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

18 Integration des Landschaftsplanes in die Bauleitplanung
Begriffliche Integration des Landschaftsplanes in die Bauleitplanung Beispiel Flächennutzungsplan Stadt Landshut. PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

19 Integration des Landschaftsplanes in die Bauleitplanung
Graphische Integration des Landschaftsplanes in die Bauleitplanung Nicht nur die Begriffe müssen definiert werden, auch braucht die Plandarstellung eine gemeinsame Basis. Gesetzlich regelt dies die Planzeichenverordnung PlanZV. Grundsätzlich sind folgende Inhalte zu beachten: Richtige Maßstabswahl Zeitlicher Stand der Arbeit (Monat und Jahr) Quellen der von Ihnen genutzten Datengrundlagen (Bsp. DOK => Bay. Vermessungsamt, Aufnahme von 2010). Integrierte Planungen und andere Quellen müssen als solche Vermerkt werden (Bsp. nachrichtlich übernommen aus BBP Büro XY) Einheitliche Planzeichen verwenden PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

20 Integration des Landschaftsplanes in die Bauleitplanung
Graphische Integration des Landschaftsplanes in die Bauleitplanung Einheitliche Planzeichen müssen im Landschaftsplan verwendet werden. §2 der PlanZV lässt allerdings eine Ergänzung/Erweiterung zu. Neue Planzeichen können verwendet werden, wenn diese aus den vorhandenen Planzeichen entwickelt wurden, und wenn dies zur eindeutigen Darstellung des Planinhalts erforderlich ist. Es gilt hierbei das Gebot der planerischen Zurückhaltung! Nur das detaillieren, was auf einer nachfolgenden Ebene nicht mehr sinnvoll geregelt werden kann Beispiel Landschaftsplan Landshut Musterlegende der PlanVZ aus dem Internet -Planzeichenverordnung beachten und ggf. adaptieren -Anzahl neuer Symbole und Planzeichen beschränken -Umsetzbare und lagegetreue Darstellung -Differenzierung von Ziel- und Maßnahmendarstellungen -Komplexe Inhalte nicht durch aufwändige Grafiken umsetzen (vgl. §2 PlanZV) PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

21 Integration des Landschaftsplanes in die Bauleitplanung
Fazit Für eine sinnvolle Arbeitsgrundlage und Kommunikation bedarf es einer gemeinsamen Grundlage auf der Ebene der Begriffe und der Darstellung. Begriffe werden u.a. im BauGB und in der BauNVO geregelt. Die Darstellung des Landschaftsplanes regelt die PlanVZ. Im Sinne der Detaillierung kann man sich allerdings von der Mustergliederung lösen! PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

22 Integration des Landschaftsplanes in die Bauleitplanung
Aufgabe Teilen Sie sich in 2er Gruppen auf. Suchen Sie sich einen Plan (z.B. Ziele- und Maßnahmenplan) aus Ihrem Landschaftsplanungsprojekt aus, und adaptieren Sie die PlanZV. Stellen Sie den Plan in der Endpräsentation am letzten Termin kurz dar. PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

23 Eingriffs-und Ausgleichsregelung in der Bauleitplanung
PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

24 Eingriffs-und Ausgleichsregelung in der Bauleitplanung
Gesetzliche Grundlagen für Eingriffsregelung Paragraphen im Baugesetzbuch BauGB mit zentraler Bedeutung für die Umweltprüfung: § 1 (6) Nr. 7 Belange des Umweltschutzes § 1a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz § 2 (4) Umweltprüfung § 2a Umweltbericht § 4 Beteiligung der Behörden § 4c Überwachung § 6 (5) / § 10 (4) Zusammenfassende Erklärung § 13 Vereinfachtes Verfahren Anlage zu § 2 (4) / § 2a Inhalt des Umweltberichtes PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

25 Eingriffs-und Ausgleichsregelung in der Bauleitplanung
Gesetzliche Grundlagen für Eingriffsregelung Paragraphen im Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG mit zentraler Bedeutung für die Umweltprüfung: § 11 LP und GOP Begriffs- und Aufgabenbestimmung § 13 Schutz von Natur und Landschaft § 14 Eingriffe in diese § 15 Verursacherpflicht § 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen (Ökokonto) § 17 Behördenbevollmächtigungen PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

26 Eingriffs-und Ausgleichsregelung in der Bauleitplanung
Gesetzliche Grundlagen für Eingriffsregelung seit 2004 Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/42/EG durch Novellierung des BauGB integrative (Umweltprüfung) Eingriffs- und Ausgleichsregelung in die Abläufe der Bauleitplanung. § 2 (4) BauGB definiert, wie die Belange des Umweltschutzes berücksichtigt werden. Umweltprüfung ist obligatorischer Teil des Regelverfahrens für Flächennutzungs- und Bebauungspläne. betrifft Aufstellungen, Änderungen und Ergänzungen. Eingriffs- und Ausgleichsreglung als Teil der verbindlichen Bauleitplanung, der Umweltprüfung/Grünordnungsplan (Vorlesung Herr Prof. Dr. Reinke) Region Flurstücke Gemeindegebiet Landschaftsrahmenplan – 1: Landschaftsplan – 1: :5.000 GOP – 1:2500 1:500 Grünordnungsplan Landschaftsplan Landschaftsrahmenplan PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

27 Eingriffs-und Ausgleichsregelung in der Bauleitplanung
Was ist ein Eingriff was ist eine Kompensation? Grundsätzlich gilt ein allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft in Deutschland. Es sind also erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vorrangig zu vermeiden. Baumaßnahmen z.B. Siedlungserweiterung stellen allerdings eine solche Beeinträchtigung in die Natur dar ( =Eingriff). Genaue Definition, siehe BNatschG §14 Nicht vermeidbare erhebliche Eingriffe sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren. Grundsatz der Verursacherpflicht, BNatschG §15 PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

28 Eingriffs-und Ausgleichsregelung in der Bauleitplanung
Ziele der Eingriffsregelung Erhalt des Status Quo von Natur und Landschaft bei Baumaßnahmen / planerischen Vorbereitung = andauernde Verschlechterung des Umwelt-zustandes stoppen (Anstieg Rote Liste Arten, Flächeninanspruchnahme, Zerschneidung) Vorsorge- und Verursacherprinzip Liegt ein Eingriff vor, ist Verursacher (Bauträger/planende Behörde) verpflichtet bestimmte (Reparatur)Maßnahmen zu prüfen und zu ergreifen, um Status Quo von Natur und Landschaft zu erhalten Vorsorgeprinzip: Vor Baumaßnahme besteht Prüfpflicht Verursacherprinzip: Bauträger / Verursacher muss Schaden beseitigen PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

29 Eingriffs-und Ausgleichsregelung in der Bauleitplanung
Ablaufschema im Bebauungsplan PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

30 Eingriffs-und Ausgleichsregelung in der Bauleitplanung
Ablaufschema im Bebauungsplan PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

31 Eingriffs-und Ausgleichsregelung in der Bauleitplanung
Methodik Eingriffsregelung PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

32 Eingriffs-und Ausgleichsregelung in der Bauleitplanung
Methodik Eingriffsregelung (vgl. StMLU: Bauen im Einklang mit der Natur. München, 2003) PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

33 Eingriffs-und Ausgleichsregelung in der Bauleitplanung
Schritt 1 Erfassen und Bewerten des Bestandes Aufnahme des Bestandes, bezüglich der gängigen Schutzgüter: Arten und Biotope Landschaftsbild Klima und Luft Wasser Boden (vgl. StMLU: Bauen im Einklang mit der Natur. München, 2003) PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

34 Eingriffs-und Ausgleichsregelung in der Bauleitplanung
Schritt 1 Erfassen und Bewerten des Bestandes Schutzgutbewertung Leitfaden anhand des Beispiels Arten und Lebensräume: Schutzgutbewertung wissenschaftl. Standard anhand des Beispiel Arten und Lebensräume: Hemerobie Wiederherstellbarkeit Struktur Regionale Bedeutung ... Achtung: Diese Methodik des Leitfadens ist grob und ungenau gehalten!!! ... (vgl. StMLU: Bauen im Einklang mit der Natur. München, 2003) PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

35 Eingriffs-und Ausgleichsregelung in der Bauleitplanung
Schritt 2 Erfassen und Bewerten Planung Einstufung der Planung entsprechend des Versiegelungsgrades. Flächen mit hohem Nutzungs- und Versiegelungsgrad (Typ A), und Flächen mit Niedrigen Werten (Typ B) (vgl. StMLU: Bauen im Einklang mit der Natur. München, 2003) PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

36 Eingriffs-und Ausgleichsregelung in der Bauleitplanung
Schritt 3 Ermitteln des Umfangs der Kompensation Durch die Überlagerung der bewerteten Bestandskarten (Schritt 1) mit der geplanten Gebieten unterschiedlicher Eingriffsschwere (Schritt 2), erhält man die gesamte Beeinträchtigungsintensität. (vgl. StMLU: Bauen im Einklang mit der Natur. München, 2003) PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

37 Eingriffs-und Ausgleichsregelung in der Bauleitplanung
Schritt 3 Ermitteln des Umfangs der Kompensation Mit Hilfe der Beeinträchtigungsintensität den Kompensationsfaktor aus der Matrix ablesen: A II A I B II B I Flächen A I * Kompensationsfaktor (Feld A I) + Flächen A II * Kompensationsfaktor (Feld A II) ... = gesamter Kompensationsbedarf (vgl. StMLU: Bauen im Einklang mit der Natur. München, 2003) PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

38 Eingriffs-und Ausgleichsregelung in der Bauleitplanung
Beispiel Fläche für Gewerbegebiet (vgl. StMLU: Bauen im Einklang mit der Natur. München, 2003,) PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

39 Eingriffs-und Ausgleichsregelung in der Bauleitplanung
Beispiel: Bewertung Wasser PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

40 Eingriffs-und Ausgleichsregelung in der Bauleitplanung
Beispiel Bewertung Klima PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

41 Eingriffs-und Ausgleichsregelung in der Bauleitplanung
Beispiel Bewertung Gesamt PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

42 Eingriffs-und Ausgleichsregelung in der Bauleitplanung
Beispiel Geplante Bebauung Dichte: GRZ = 0.8 PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

43 Eingriffs-und Ausgleichsregelung in der Bauleitplanung
Beispiel Bilanzierung A II A I B II B I PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

44 Eingriffs-und Ausgleichsregelung in der Bauleitplanung
Methodik Eingriffsregelung (vgl. StMLU: Bauen im Einklang mit der Natur. München, 2003) PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

45 Eingriffs-und Ausgleichsregelung in der Bauleitplanung
Schritt 4 Auswahl geeigneter Flächen für die Kompensation Ob eine Fläche für die Kompensation geeignet ist hängt von mehreren Faktoren ab: Das beeinträchtigte Schutzgut wird Wiederhergestellt (Zerstörter Boden -> Bodenmaßnahme, zerstörter Wald -> Wiederaufforstung). Nutzen des Ökokontos, wenn vorhanden. Flächen mit hohem Entwicklungspotenzial bevorzugen! Dabei muss die Wertsteigerung min. um eine Stufe erfolgen ( Gering -> Mittel). Wenn Kompensation auf der Baufläche erfolgt, sollte die Kompensation mit der grünordnerischen Gestaltung kombiniert werden. Die einzelnen Maßnahmen sollten in einem räumlich funktionalen Zusammenhang stehen. Flickenteppich vermeiden!!! Synergieeffekte nutzen. 1 Maßnahme wertet 2 Schutzgüter auf. (vgl. StMLU: Bauen im Einklang mit der Natur. München, 2003,) PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

46 Eingriffs-und Ausgleichsregelung in der Bauleitplanung
Modell I für den Ausgleich (Ausgleich auf dem Grundstück) geplante Bebauung geplante Bebauung mit Ausgleich auf dem Baugrundstück (vgl. StMLU: Bauen im Einklang mit der Natur. München, 2003,) PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

47 Eingriffs-und Ausgleichsregelung in der Bauleitplanung
Modell II für den Ausgleich (Ausgleich neben dem Grundstück, z.B. Ortsrand) geplante Bebauung geplante Bebauung mit Ausgleich (vgl. StMLU: Bauen im Einklang mit der Natur. München, 2003,) PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

48 Eingriffs-und Ausgleichsregelung in der Bauleitplanung
Modell III für den Ausgleich (Ausgleich auf einer anderen Fläche) geplante Bebauung geplante Bebauung mit Ausgleich + (vgl. StMLU: Bauen im Einklang mit der Natur. München, 2003,) PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

49 Eingriffs-und Ausgleichsregelung in der Bauleitplanung
Modell IV für den Ausgleich (Vorgezogener Ausgleich mit Hilfe eines Ökokontos) vorgesehene Bebauung 2015 Ausgleich 2010 + geplante Bebauung 2015 (vgl. StMLU: Bauen im Einklang mit der Natur. München, 2003,) PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

50 Eingriffs-und Ausgleichsregelung in der Bauleitplanung
Fazit Die Belange des Naturschutzes müssen seit der Novellierung des BauGB in der BBP verpflichtend beachtet werden. Grundlagen hierfür bildet das BauGB und das BNatschG. Die Eingriffsregelung findet meist auf der Ebene des GOP/Umweltberichtes statt. Es besteht das Vorsorge- und Verursacherprinzip um den Status qou zu erhalten. Die Kompensation findet in 4 Schritten statt: 1) Bestand und Bewertung 2)Bewertung der Eingriffsschwere 3) Bilanzierung und 4) Maßnahmen- und Flächenwahl. Welche Maßnahme, Wo umgesetzt wird hängt stark von den Gegebenheiten ab. Es gibt 4 grundsätzlich verschiedene Modelle wo eine Kompensation stattfinden kann. Lesen Sie sich den Leitfaden durch!!! PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

51 Eingriffs-und Ausgleichsregelung in der Bauleitplanung
Fragen Ihnen ist die Methodik des bayerischen Leitfadens zu ungenau! Sie entscheiden die Nutzung der Handlungsempfehlung von Baden Württemberg. Ist das machbar? Beim geplanten Bau eines Gewerbegebietes, werden Teile eines Moores (u.a. Biotop für seltene Arten). Trotz aller Vermeidung und Kompensation stellt der Eingriff eine erhebliche Beeinträchtigung dar. Ist das Vorhaben noch zulässig? Die benachbarte Gemeinde führt eine vorbildliches Ökokonto mit Umsetzung. Sie überlegen, im Sinne der Biotopvernetzung, Teile der Kompensation einzugliedern. Möglich? Im Scoping des Vorhabens, wird die Bitte geäußert, das Schutzgut Klima und Luft nicht zu behandeln. Das ist bei dem Ackerland sowieso nur gering. Trotz eines vorhandenen Ökokontos, möchten Sie die Kompensation selbstständig durchführen. Ist das erlaubt? PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)

52 Eingriffs-und Ausgleichsregelung in der Bauleitplanung
Begriffe Ökokonto zeitlich und räumliche Entkoppelung von Eingriff und Kompensation. Durch Lockerung des räumlichen und zeitlichen Bezuges, war vorausschauende Bevorratung von Ausgleichsflächen (Ökokonto) mit entsprechendem Entwicklungspotential möglich. Ausserdem umfangreiche Ausgleichskonzepte anstelle isolierter Fleckerlteppiche Vermeidung / Minimierung Prüfung, ob Beeinträchtigungen vermieden/minimiert werden können, indem das Vorhaben verändert/modifiziert wird (verträglicherer Standort, verkleinerte Bauausführung, technische Änderungen). Ausgleich Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind auszugleichen, indem Verursacher Ausgleichsmaßnahmen durchführt/durchführen lässt. Ausgleich definiert als gleichartige und gleichwertige Wiederherstellung der Funktionen und Werte. Ersatz Ist Vermeidung/Ausgleich nicht möglich, dann Ersatz: Ersatzmaßnahme gleichwertig, aber nicht gleichartige Wiederherstellung. Kompensation umfasst Ausgleich und Ersatz (Überbegriff) PuE III, 3. Semester LA (Bachelor)


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