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Behandlung von Niederschlagswasser auf Autobahnen und Schnellstraßen

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Präsentation zum Thema: "Behandlung von Niederschlagswasser auf Autobahnen und Schnellstraßen"—  Präsentation transkript:

1 Behandlung von Niederschlagswasser auf Autobahnen und Schnellstraßen
Modul: W Nachhaltige Siedlungswasserwirtschaft Prof. Dr.-Ing. Heinz Eckhardt Präsentiert von: Sergej Justus und Lisa Trost

2 Übersicht Kennzahlen zum Straßennetz
Gesetzliche Regelungen und Regelwerke in Deutschland und EU

3 Kennzahlen zum Straßennetz
Straßen des überörtlichen Verkehrs Länge (2012): km Länge (2008): km Autobahnen: Länge: km Bundesstraßen: Länge: km Landesstraßen: Länge: km Kreisstraßen: Länge: km Dazu kommen noch ca km durch Anschlussstellen, Übergänge etc. Quellen: Statistisches Bundesamt in Anlehnung an Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

4 Kennzahlen zum Straßennetz
Anzahl der Autobahnen: 122 Stück Autobahn Autobahnkreuze: 138 Stück Autobahndreiecke: 97 Stück Anschlussstellen: 2.100 Stück Brückenbauwerke: 1.300 Stück Längste Autobahn: A7 mit 962,3 km Kürzeste Autobahn: A252 mit 1,5 km Quellen: eAUTOBAHN:

5 Kennzahlen zum Straßennetz
Autobahnnetz Umbau des Autobahndreiecks Braunschweig-Südwest (A 39/ A 391) Quellen: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr,

6 Kennzahlen zum Straßennetz
Annahme für die anfallende Wassermenge: Die Durchschnittliche Straßenbreite beträgt: 10,5 Meter Länge der Straßen des überörtlichen Verkehrs: km Daraus ergibt sich eine Fläche von: ca km² Bei einer Niederschlagsmenge von 768 l/m²*a ergibt sich eine Wassermenge von: ca Mio. m³/a Behandeltes und abgeleitetes Abwasser in öffentlicher Abwasserentsorgung: Mio. m³/a Quellen: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: und Statistisches Bundesamt:

7 Kennzahlen zum Straßennetz
Stoffquellen Stoffe Abgase Stickoxide, Kohlenoxide, Ruß, Kohlenstoff, Blei, Schwefel, Chlor, Magnesium, Natrium, Kupfer, Zink, Kohlenwasserstoffe, PAK, Phenole, PCDD/PCDF Abrieb von Fahrzeugbelegen Silizium, Calcium, Magnesium, Chrom, Nickel, Bitumen Reifenabrieb Chrom, Zink, PAK Abrieb von Bremsbelägen Kohlenstoff, Eisen, Magnesium, Barium, Silizium, Schwefel, Titan, Chrom, Vanadium, Nickel, Zink, Kupfer Stoffe von Katalysatoren Platin, Rhodium, Palladium Tropfverluste Öle, Kraftstoffe, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel Verdampfungsverluste Kohlenwasserstoffe Korrosionsverluste von Kfz Eisen, Kupfer, Cadmium, Zink Niederschlag Absetzbare Feststoffe, CSB, BSB, Nitrit, Nitrat, Ammonium etc. Quellen: Stein R. (2008): Auswirkungen optimierter Straßenabläufe auf Feststoffeinträge in Kanalisationen und Umweltbundesamt: Regen(ab)wasserbehandlung und -bewirtschaftung unter Berücksichtigung der Anforderungen nach § 7a WHG und einer möglichst ortsnahen Versickerung

8 Gesetzliche Regelungen und Regelwerke in Deutschland und EU
Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik Gründe / Ziele: nachhaltige Bewirtschaftung und der Schutz der Süßwasserressourcen Erhaltung und die Verbesserung der aquatischen Umwelt in der Gemeinschaft Diese Richtlinie soll dazu beitragen, dass die Einleitung gefährlicher Stoffe in Wasser schrittweise verringert wird Die Auswirkungen von Verschmutzungsunfällen müssen vermieden oder verringert werden 1078 m³ (davon 648,3 m³ WGK II und 85,8 m³ WGK III) an wassergefährdender Stoffen gelangten 2012 durch Beförderung mit Straßenfahrzeugen in die Umwelt Quellen: Statistisches Bundesamt: Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen,

9 Gesetzliche Regelungen und Regelwerke in Deutschland und EU
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über die Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen (Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe – VwVwS) Lindan (C6H6Cl6): WGK III Verwendung: Insektizid (Pestizid), Holzschutzmittel Tributylzinnhydrid – TBT (C12H28Sn): WGK III Verwendung: Desinfektionsmittel, Schiffsanstriche Halogenkohlenwasserstoff Metallorganische Verbindung Fluoressigsäure (C2H3FO2): WGK III Verwendung: Bekämpfung von Nagetieren Uranylacetatdihydrat (C4H6O6U x 2H2O): WGK III Verwendung: Elektronenmikroskopie, Biologie fluorierte organische Verbindung Quellen: Jan Hartmann: CHEMIE.DE Information Service GmbH: www. chemie.de

10 Gesetzliche Regelungen und Regelwerke in Deutschland und EU
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) Gründe / Ziele: Gewässer im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen Trinkwasserschutzgebiete sollen nach Maßgabe der allgemein anerkannten Regeln der Technik in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden Eine Nutzung der Bodenflächen in Schutzzone I ist nicht zugelassen

11 Gesetzliche Regelungen und Regelwerke in Deutschland und EU
Richtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung Gründe / Ziele: Im Interesse des Schutzes der Umwelt und insbesondere der menschlichen Gesundheit müssen nachteilige Konzentrationen von Schadstoffen im Grundwasser vermieden, verhindert oder verringert werden „Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser“ bezeichnet einen durch menschliche Tätigkeiten bewirkten direkten oder indirekten Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung - GrwV) Die Beschreibung der Grundwasserkörper muss mindestens enthalten: … diffuser Schadstoffquellen … punktueller Schadstoffquellen

12 Gesetzliche Regelungen und Regelwerke in Deutschland und EU
Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz -AbwAG) Gründe / Ziele: Die Länder können bestimmen, unter welchen Voraussetzungen die Einleitung von Niederschlagswasser ganz oder zum Teil abgabefrei bleibt Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Bei Böden mit naturbedingt erhöhten Schadstoffgehalten besteht die Besorgnis des Entstehens schädlicher Bodenveränderungen bei einer Überschreitung der Vorsorgewerte nach Anhang 2 Nr. 4 nur, wenn eine erhebliche Freisetzung von Schadstoffen oder zusätzliche Einträge durch die nach § 7 Satz 1 des Bundes Bodenschutzgesetzes Verpflichteten nachteilige Auswirkungen auf die Bodenfunktionen erwarten lassen. Vorsorgewerte sind Bodenwerte, bei deren Überschreiten davon auszugehen ist, dass die Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung besteht

13 Gesetzliche Regelungen und Regelwerke in Deutschland und EU
Weitere relevante Gesetze, Normen und Regelwerke: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) Verwaltungsvorschriften der Länder EN-/DIN-Normen Richtlinie für die Anlage von Straßen – Teil: Entwässerung (technischer Regelwerk) Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten (techn. R.) DWA-Merkblätter/Arbeitsblätter (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.) Quelle: Ceko R., Waltz N. (2011): Menge, Eigenschaften und Behandlung von Straßenabflüssen in den deutschen Bundesländern (IP)


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