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1 Hartmut Kliemt Frankfurt School of Finance and Management, 08.04.2009, Vortrag Uni Hamburg Der Wohlfahrtsstaat, ein notwendiges Übel?

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Präsentation zum Thema: "1 Hartmut Kliemt Frankfurt School of Finance and Management, 08.04.2009, Vortrag Uni Hamburg Der Wohlfahrtsstaat, ein notwendiges Übel?"—  Präsentation transkript:

1 1 Hartmut Kliemt Frankfurt School of Finance and Management, 08.04.2009, Vortrag Uni Hamburg Der Wohlfahrtsstaat, ein notwendiges Übel?

2 2 Menu 1. Wohlfahrtsstaat? 2.Notwendig? 3.Staatsübel? 4.Einhegung des Übels durch liberale Politiken 5.Vertragstheoretische Übelsverleugnung

3 3 1. Kennzeichen eines Staates überhaupt und eines Wohlfahrtsstaates I.Anwendung fundamentaler Zwangsgewalt, die nicht auf vorheriger Zustimmung der Betroffenen beruht II.Regulierung, da selektiv etwas erlaubt bzw. verboten wird III.Umverteilung: Rechteschutz nicht-optional, wird nicht nach Zahlungsfähigkeit und -bereitschaft angeboten II.Feststellung: Jeder Staat auch der Minimalstaat (Nachtwächterstaat) ist ein Wohlfahrtsstaat.

4 4 Das Kontinuum der Wohlfahrtsstaaten Minimal- Staat Ultraminimal- staat Moderner Fürsorge-Staat Kern-Abwehrrechte werden garantiert unabhängig von Zahlungsbereitschaft Anspruchsrechte umfassend garantiert unabhängig von Zahlungsbereitschaft Sozialistisch Ordo-liberal Ansteigende Zwangsumverteilung

5 5 2. Notwendigkeit des Staates I. Keine Notwendigkeit des Staates im Sinne von Unvermeidlichkeit: Menschen lebten seit Urzeiten in kleinen konventionsbasierten Gruppen (auch Island 870-1100) II. Der Staat ist keine generell notwendige Bedingung für die Bereitstellung öffentlicher Güter: VCM‘s mit positiven Kontributionen existieren, Jasay III. Der Staat als pfadabhängige, selbstbegründende Notwendigkeit des Selbstschutzes gegen den Staat: Wenn es einen Staat gibt, wird es notwendig, sich gegen den Staat durch einen Staat zu schützen,  Anarchie-Gleichgewicht unerreichbar

6 6 3. Der Übelcharakter des Staates I.Konventionelles Naturrecht verletzt? Nichts zwingt dazu, dieses Naturrecht zu akzeptieren II.Naturrecht im Sinne des Vernunftrechtes verletzt? Aber es gibt keine zwingenden Argumente für das Vernunftnaturrecht III.Es gibt de facto nie Einmütigkeit und daher de facto immer Zwang IV.Wenn Zwang ein Übel ist, sollte man seine Reduzierung – soweit nicht starke Gegengründe existieren – anstreben

7 7 Die Einhegung des Staatsübels: Beispiele konkreter Politiken Wohl oder übel mit dem Staat leben

8 8 4. Politisch liberale Grundüberzeugungen Liberales Grundaxiom I: Fundamentale Zwangsausübung ist in der Regel ein Übel für den, der Zwang erleidet und den, der Zwang ausübt. Liberales Grundaxiom II: Die Ausübung fundamentaler Zwangsgewalt nach möglichst allgemeinen Regeln mit möglichst geringen diskretionären Spielräumen reduziert das Zwangsübel (zumindest c.p.). Ordo-Liberale Hypothese: Die Produktionsfunktion für negative Abwehrrechte enthält positive Teilhaberechte als Argumente.

9 9 Politiken 1: Friedmans negative Einkommenssteuer I.Die Umverteilung sollte nach dem Modell der negativen Abwehrrechte möglichst alle Bürger gleich behandeln II.Die Bürger sollten aus anti-paternalistischen und allokativen Gründen selbst bestimmen dürfen, wie sie die ihnen zugeschriebenen Mittel verwenden III.Probleme der negativen Einkommenssteuer 1. Ausnutzung von Skalenökonomien durch Benefiziare 2. Es geht nicht nur um die Bedürfnisse, der Benefiziare  Mandevilles Hühneraugen, daher zweckgebundene (in kind) Transfers

10 10 Politiken 2: Rescue principle I.Normatives Rescue Principle: Die mit vertretbarem Aufwand mögliche Rettung von Personen aus unmittelbar (lebens-)bedrohenden Situationen ist staatlich zu garantieren II.Empirische Hintergrundannahme (Spezifikation der ordoliberalen Grundhypothese): Wenn man nicht den Prozess der Sicherung der freiheitlichen Kernrechte gefährden will, dann muss man aus symbolpolitischen Gründen konkrete individuelle Leben vor unmittelbarer Gefährdung retten

11 11 Art und Umfang des Übels der Staatstätigkeit nach rescue principle I.Minimale Garantien des Überlebens, minimale positive Teilhaberechte sind in wohlhabenden Staaten generell zu kleinen Umverteilungskosten zu haben: Wohnung, Essen, Kleidung, Heizung II.Zunehmende Ausnahme: Medizin 1. Rescue im politischen Liberalismus keine Frage der Verteilungsgerechtigkeit, sondern eine Frage politischer Stabilität 2. Bestimmung des Umfangs öffentlicher Versorgungsgarantien als Minimierungs- nicht als Maximierungsaufgabe (Entweder handelt es sich bei medizinischen Garantien um öffentliche Aufgabe oder nicht...)

12 12 5. Wider die frommen Zwangsvermeidungs- Lügen der Gesellschaftsvertragstheorien Vertrag bzw. Zustimmung als Quelle der Legitimität I.Alle haben zugestimmt: Absurd II.Alle hätten zustimmen können: 1. Aber realer Zwang wird faktisch ausgeübt 2. Nierenlotterie? 3. Heuristik, die in die Irre führt, sollte man ablehnen Vertrags- bzw. Zustimmungsbereich als Ziel I.Ausweitung des Bereiches freiwilliger Zustimmung und Autonomie  Privatvertragsgesellschaft über Ermächtigungsregeln II.Begrenzung des kollektiv finanzierten Handelns  Subsidiarität im strengen Sinne

13 13 Hartmut Kliemt Frankfurt School of Finance and Management Der Wohlfahrtsstaat, ein notwendiges Übel! The End


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