Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Einführung in die Umsetzung der WRRL in Hessen

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Einführung in die Umsetzung der WRRL in Hessen"—  Präsentation transkript:

1 Einführung in die Umsetzung der WRRL in Hessen
12. Juli 2004 Barbara Weber Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Begrüßung Ulrich Kaiser HMULV Abteilung Wasser und Boden Referat Schutz oberirdischer Gewässer, Gewässerökologie Tel Wasserwirtschaft Hessen EG-Wasserrahmenrichtlinie

2 Wasserrahmenrichtlinie
WRRL - WRRL - eine Richtlinie des Europäischen Rates und des Europäischen Parlamentes eine Richtlinie, die für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union gleichermaßen gilt eine Richtlinie, die verschiedene "alte" Gewässerschutzrichtlinien zusammenführt Die WRRL ist eine Richtlinie, die nach der neuen "Gewaltenteilung" der EU sowohl durch den Europäischen Rat, der sich aus den Regierungen der Mitgliedstaaten zusammensetzt, als auch durch das Europäische Parlament (gewählte Abgeordnete) verabschiedet wurde. eine Richtlinie, die für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union gleichermaßen gilt und damit zu einheitlichen Standards im Gewässerschutz führt und versucht, Wettbewerbsverzerrungen z. B. durch eine unterschiedliche Wasserpreis-Politik zu beseitigen. Auch die neuen Mitglieder der EU müssen die Richtlinie nach einer gewissen Übergangsfrist einhalten. eine Richtlinie, mit der verschiedene "alte" Richtlinie zusammengeführt werden, die nach einer Übergangsfrist auch aufgehoben werden Die "alten" Richtlinie sind in Artikel 21 der WRRL genannt, z.B. - Qualitätsanforderungen an Oberflächengewässer für die Trinkwassergewinnung, - Fischgewässer, - Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe, - Verschmutzung der Oberflächengewässer durch bestimmte gefährliche Stoffe. die Richtlinie trat am 22. Dezember 2000 in Kraft. seit 22. Dezember 2000 in Kraft Wasserwirtschaft Hessen EG-Wasserrahmenrichtlinie

3 Wasserrahmenrichtlinie
Die WRRL berücksichtigt  alle Gewässer  alle Nutzungen  alle Belastungen  ökonomische Belange Die Wasserrahmenrichtlinie setzt den Gewässerschutz in einen größeren Rahmen als es die bisherigen sektoralen Gewässerschutz-Richtlinien getan haben. Die WRRL berücksichtigt alle Gewässer (ab einer gewissen Größe), Die WRRL verlangt, dass in die Überwachung und die Bewirtschaftungsüberlegungen alle Nutzungen einzubeziehen sind. Die WRRL verlangt, dass alle Belastungen zu berücksichtigen sind, also sowohl die punktuellen als auch die diffusen, aber auch Mengenfragen. Die WRRL bezieht erstmals ökonomische Belange in die Betrachtung mit ein, wie schon erwähnt - die Kostendeckung der Wasserpreise, die Kosteneffizienz der gewählten Maßnahmen, aber auch die Möglichkeit, weniger strenge Umweltziele festzulegen, wenn die durchzuführenden Maßnahmen unverhältnismäßig teuer wären. Die WRRL bildet einen neuen Rahmen für bewährtes wasserwirtschaftliches Handeln. Sie bildet den Rahmen für wasserwirtschaftliches Handeln Wasserwirtschaft Hessen EG-Wasserrahmenrichtlinie

4 Wasserrahmenrichtlinie
Integrierter Gewässerschutz Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässern Qualitativer und quantitativer Gewässerschutz Ökologische und ökonomische Betrachtungsweise Sicherung/Erreichung eines guten Zustandes Kombinierter Ansatz: Emissions- und Immissionsregelungen Flussgebietsmanagement Die Wasserrahmenrichtlinie schafft einen europaweit gültigen Standard für den Gewässerschutz, zum Nutzen des Menschen und der Natur. Integrierter Gewässerschutz bedeutet, dass alle Gewässer berücksichtigt werden, d. h. im Sinne der Umweltziele betrachtet und bewirtschaftet werden: Grundwasser, oberirdische Binnengewässer und die Küstengewässer. dass in den Gewässerschutz qualitative und quantitative Aspekte einbezogen werden, d. h. Gewässergüte bzw. –qualität und Wassermenge. dass nicht nur Umweltziele zu berücksichtigen sind (ökologische Betrachtung), sondern auch ökonomische Aspekte eine Rolle spielen. Dies zeigt sich zum Beispiel in der Grundsatzforderung nach kostendeckenden Wasserpreisen, aber auch in der Verpflichtung, Maßnahmen unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten auszuwählen. dass das vorrangige Ziel der Richtlinie die Sicherung und Erreichung eines guten Zustandes ist, d. h. es besteht die Verpflichtung zu einem nachhaltigen Gewässerschutz. dass der kombinierte Ansatz gilt, was bedeutet, dass nicht nur die Qualität des Gewässers (Immissionsprinzip) betrachtet wird, sondern auch die Qualität der Einleitungen (Emissionsprinzip). dass das die Betrachtung und Bewirtschaftung der Gewässer nicht an Landesgrenzen halt machen darf, sondern das gesamte Einzugsgebiet einzubeziehen ist (Flussgebietsmanagement). Wasserwirtschaft Hessen EG-Wasserrahmenrichtlinie

5 Wasserrahmenrichtlinie
Neue Begriffe für unsere Gewässer Flussgebietseinheit z.B. Rhein Weser Bearbeitungsgebiet/ z.B. Main Werra Koordinierungsraum Wasserkörper z.B. Rodau Herfabach Im Laufe dieses und der nächsten Vorträge werden Sie mit Ihnen möglicherweise unbekannten Begriffen für unsere Gewässer konfrontiert: Mit Flussgebietseinheit wird das gesamte Einzugsgebiet d.h. Niederschlagsgebiet eines großen Stromes bezeichnet, der in ein Meer mündet, Beispiel: Rhein. Mehrere kleinere Einzugsgebiete können zu einer Flussgebietseinheit zusammengefasst werden: Beispiel: Jade zu Weser. Die Flussgebietseinheit ist das offizielle Planungsgebiet, d.h. hierfür muss der Bewirtschaftungsplan erstellt werden. Große Flussgebietseinheiten werden in einzelne Segmente unterteilt, um handhabbare Planungseinheiten zu erhalten. Diese Segmente heißen Bearbeitungsgebiete (z.B. am Rhein) oder Koordinierungsräume (z.B. an der Weser). Hessische Beispiele sind der Mittelrhein und die Werra. Wir werden heute nur die hessischen Teile dieser Bearbeitungsgebiete betrachten, was eigentlich dem Gedanken der Richtlinie widerspricht, da die Verwaltungsgrenzen keine maßgebliche Größe sind und die Bearbeitungsgebiete natürlich nicht an den Ländergrenzen enden . Die erforderlichen Abstimmungen zwischen den Ländern bzw. Mitgliedsstaaten für die Gesamtflächen werden bis Januar 2005 erfolgen, wobei auch Ergebnisse der Offenlegung einbezogen werden. Die kleinste Bewirtschaftungseinheit ist der so genannte Wasserkörper, z.B. ein Bach oder mehrere Bäche, ein Flussabschnitt oder ein See. Der Wasserkörper ist die Einheit, für die die Zielerreichung der Richtlinie geprüft wird und für die ggf. Überwachungs- und Maßnahmenprogramme aufgestellt werden. Wie man zur Abgrenzung der Wasserkörper kommt, werden Ihnen die Kollegen in den folgenden Vorträge für die oberirdischen Gewässer und das Grundwasser genauer erklären. bei Fließgewässern: Einzugsgebiet eines oder mehrerer Bäche oder Teileinzugsgebiet eines Flusses, beim Grundwasser: ein abgegrenztes Grundwasservolumen Wasserwirtschaft Hessen EG-Wasserrahmenrichtlinie

6 Flussgebietseinheiten
Die Flussgebietseinheiten in Deutschland und Hessen mit den Anteilen an Rhein und Weser Die Abbildung zeigt die Flussgebietseinheiten in Deutschland und Hessen mit den Anteilen an Rhein und Weser Wasserwirtschaft Hessen EG-Wasserrahmenrichtlinie

7 Zuständigkeiten im BAG Main
Flussgebietseinheit Rhein Koordinierungskomitee NL, B, L, F, D, A, CH, FL, I hessischer Vertreter: Abteilungsleiter (HMULV) Bearbeitungsgebiet Main Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Hessen hessischer Vertreter: Dezernatsleiter (Abt. Umwelt Hanau) Die WRRL verpflichtet die Staaten und Länder innerhalb einer Flussgebietseinheit, ihre Überwachung und Planung zu koordinieren und gegenüber der Europäischen Kommission gemeinsam zu berichten. In der Flussgebietseinheit Rhein wurde das so genannte Koordinierungskomitee gegründet, in dem die o. g. Koordinierung stattfindet. Alle betroffenen Staaten sind darin vertreten, selbst die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied. Hessischer Vertreter ist Herr Abteilungsleiter Mayer. Die Koordinierung im Bearbeitungsgebiet Main findet unter Federführung des Bundeslandes Bayern zwischen allen beteiligten Bundesländern statt. Verantwortlich in Hessen ist das Staatliche Umweltamt in Hanau. Wasserwirtschaft Hessen EG-Wasserrahmenrichtlinie

8 Arbeits- und Berichtsstruktur am Beispiel Rhein/Main
TEIL A Rhein TEIL B Bearbeitungsgebiet Main (Hessen, Bayern, Thüringen, BdWbg) TEIL C Bearbeitungsgebiet Main – Teil Hessen (entspricht Inhalt der Dokumentationsordner) Hessische Daten (Statistiken, Umweltdaten, Geodaten usw.) Berichtsebene Arbeitsebene Bereits mehrfach wurden die verschiedenen Bezugs- und Raumeinheiten der WRRL angesprochen. Ähnlich verhält es sich für die Datendokumentation und die Berichte. Grundlage des derzeitigen Umsetzungsschrittes der WRRL, der Bestandsaufnahme, sind die in den Bundesländern vorhandenen Daten. In Hessen haben wir beispielsweise Daten der Statistik, Daten aus der Umweltüberwachung und Geodaten herangezogen. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme für die hessischen Anteile an den Bearbeitungsgebieten sind in Dokumentationsordnern zusammengefasst und werden auf unserer Internetseite veröffentlicht (Ebene C). Sie sind auch Gegenstand der heutigen Regionalkonferenz. Innerhalb eines Bearbeitungsgebietes werden nun die Ergebnisse der einzelnen Bundesländer zusammengetragen und zusammengefasst. Hier entstehen die Berichte Teil B an die Europäische Kommission. Aus den verschiedenen Berichten der Bearbeitungsgebiete werden die wichtigsten und überregional bedeutsamen Informationen in der Flussgebietseinheit zusammengestellt, teilweise aggregiert und als Bericht Teil A der Kommission übermittelt. Wasserwirtschaft Hessen EG-Wasserrahmenrichtlinie

9 Bestandsaufnahme Art. 5 und 6 der WRRL
Analyse der Merkmale einer Flussgebietseinheit Überprüfung der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf den Zustand der Oberflächen-gewässer und des Grundwassers wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen Verzeichnis der Schutzgebiete Zur Bestandsaufnahme gehören: eine Analyse der Merkmale einer Flussgebietseinheit, diese hat vor allem einen beschreibenden Charakter die Überprüfung der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf den Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers, Ergebnis dieser Überprüfung soll es sein abzuschätzen, inwieweit unsere Gewässer die Ziele der WRRL erreichen oder ob es notwendig ist, nach vorangehender Überwachung hierfür bestimmte Maßnahmen durchzuführen; die Ergebnisse dieser Überprüfung sind der Schwerpunkt dieser Regionalkonferenz und werden Ihnen für die Bereiche Grundwasser und oberirdische Gewässer in den folgenden Vorträgen vorgestellt. eine wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen, ein Verzeichnis über diejenigen Schutzgebiete, die in irgendeiner Form vom Wasser abhängig sind. Auf die beiden zuletzt genannten Punkte werde ich später kurz eingehen. Wasserwirtschaft Hessen EG-Wasserrahmenrichtlinie

10 Bewirtschaftungsplan 2009
Bestandsaufnahme 2004 Zielerreichung unwahrscheinlich Zielerreichung wahrscheinlich Zielerreichung unklar zusätzliche Beschreibung operative Überwachung Zielerreichung wahrscheinlich Zielerreichung unwahrscheinlich Diese Folie gibt einen Überblick, wie die verschiedenen Schritte der WRRL zusammenhängen: Die Bestandsaufnahme hat im Ergebnis eine Einschätzung für jeden Wasserkörper, ob es wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist, dass er die Qualitätsziele der WRRL einhält, oder ob dieses derzeit noch unklar ist (die Kategorie Zielerreichung unklar kommt im Bereich Grundwasser nicht zur Anwendung). Der Zustand aller Gewässer wird spätestens ab 2007 durch die Überblicksüberwachung überprüft. Wasserkörper, bei denen die Einschätzung besteht, dass sie die Qualitätsziele der Richtlinie im Jahre 2015 nicht einhalten werden, sind zusätzlich zu beschreiben. Diese zusätzliche Beschreibung dient dazu, die Ausgestaltung der operativen Überwachung und der Maßnahmenprogramme zu optimieren. Die operative Überwachung dient dazu, den tatsächlichen Zustand eines Wasserkörpers zu ermitteln und den Erfolg von Maßnahmen zu überprüfen. Aufgrund der zusätzlichen Beschreibung und der operativen Überwachung ist insbesondere hinsichtlich der "unklaren" Wasserkörper zu entscheiden, ob bei ihnen eine Zielerreichung wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist. Mit Hilfe des Maßnahmenprogrammes soll sichergestellt werden, dass die Qualitätsziele der WRRL auch in denjenigen Wasserkörpern erreicht werden, bei denen die Zielerreichung derzeit unwahrscheinlich ist. Alle diese Bausteine fließen in den bis zum Jahr 2009 aufzustellenden Bewirtschaftungsplan ein. Überblicksüberwachung Maßnahmenprogramm Bewirtschaftungsplan 2009 Wasserwirtschaft Hessen EG-Wasserrahmenrichtlinie

11 Bestandsaufnahme Wirtschaftliche Analyse …
Beschreibung: Flussgebietseinheit, wirtschaftliche Bedeutung der Wassernutzungen „Baseline Scenario“ (Prognose 2015) Angaben zu Wasserdienstleistungen und deren Kostendeckung Abschätzung der kosteneffizientesten Maßnahmenkombinationen Informationen zu weiteren erforderlichen Arbeiten Zur wirtschaftlichen Analyse 2004 gehören verschiedene Bausteine: Die Grunddaten der Flussgebietseinheiten müssen zusammengestellt werden. Sie werden ergänzt durch Zahlen aus der Statistik zur Bedeutung der Wassernutzungen. Weiterhin ist ein Baseline Scenario zu erstellen. In Deutschland hat man sich dabei darauf beschränkt, eine Prognose über den Wasserbedarf im Jahr 2015 abzugeben. Innerhalb Deutschlands wurde in drei Pilotgebieten ermittelt, welchen Kostendeckungsgrad die klassischen Wasserdienstleistungen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung erreichen. In Hessen wurde diese Erhebung auf die gesamte Landesfläche ausgedehnt. Es hat sich hierbei ein positives Bild ergeben: Der Kostendeckungsgrad liegt im Durchschnitt bei 95 %, so daß ein grundsätzlicher Handlungsbedarf nicht gegeben ist. Zur Abschätzung der kosteneffizientesten Maßnahmenkombinationen wurde ein Forschungsvorhaben auf Bundesebene durchgeführt. Erste Ergebnisse liegen in Form eines UBA-Textes vor. Die wirtschaftliche Analyse schließt mit Informationen über die weiteren erforderlichen Arbeiten in diesem Bereich. Wasserwirtschaft Hessen EG-Wasserrahmenrichtlinie

12 Ergebnisse „Baseline Scenario Wasserbedarf“
Gebiet Einwohner 2001 Einwohner 2015 Bedarf 2001 in Mio. m³ Szenario 2015 Status quo 2015 Trend 2015 Einspar Rhein (Hessen) Weser 65.400 61.808 53.682 45.556 Hessen Im Baseline-Scenario wurden drei Varianten des zukünftigen Wasserbedarfs untersucht. Bei Beibehaltung des Status quo ergäbe sich bis zum Jahr 2015 ein leichter Anstieg des Wasserbedarfs, was dem angenommenen leichten Bevölkerungszuwachs entspricht. Unter der Annahme, dass der Wasserbedarf im selben Umfang wie in den letzten Jahren sinkt (Trend), sänke er bereits um mehr als 10 Prozent unter den heutigen Bedarf. Ein noch geringerer Wasserbedarf wäre vorhanden, wenn die Einsparmöglichkeiten in verstärktem Umfange genutzt würden. Wasserwirtschaft Hessen EG-Wasserrahmenrichtlinie

13 Verzeichnis der Schutzgebiete
Bestandsaufnahme Verzeichnis der Schutzgebiete Wasser- und Heilquellenschutzgebiete Fischgewässer Badegewässer Nährstoffsensible Gebiete NATURA 2000 (FFH- & Vogelschutzgebiete) Die WRRL verlangt die Vorlage von Verzeichnissen bestimmter Schutzgebiete. Dabei handelt es sich um: Wasser- und Heilquellenschutzgebiete Fischgewässer, die nach der entsprechenden EU-Richtlinie ausgewiesen sind Badegewässer, die nach der entsprechenden EU-Richtlinie untersucht werden nährstoffsensible Gebiete, dies entspricht der Gesamtfläche Hessens, da alle unsere Gewässer in die Nordsee entwässern diejenigen FFH- und Vogelschutzgebiete, die einen Bezug zum Wasserhaushalt haben. Hier wurde bisher die Meldetranche zu Grunde gelegt. Sobald die 4. Tranche abgeschlossen ist, wird das Verzeichnis entsprechend ergänzt. In allen Fällen handelt es sich um Schutzgebiete, die bereits heute als solche bekannt sind. Neuausweisungen sind aufgrund der WRRL nicht erforderlich. Muschelgewässer im Sinne der EG-Muschelgewässerrichtlinie sind in Hessen nicht vorhanden. Muschelgewässer sind in Hessen nicht vorhanden. Wasserwirtschaft Hessen EG-Wasserrahmenrichtlinie

14 Zeitplanung Bestandsaufnahme Hessen (Entwurf) Mai 2004
Offenlegung/ Fertigstellung Hessen Sept. 2004 Abstimmung und Berichterstellung Dez. 2004/ in Bearbeitungs- und Flussgebieten Januar 2005 Abgabefrist Berichte bei der EU 22. März 2005 Konzeption Überwachungsprogramme Ende 2006 Maßnahmenprogramme, Ende 2009 Bewirtschaftungspläne Die Bestandsaufnahme ist nur der erste Schritt zur Umsetzung der WRRL, daran schließen sich weitere Arbeiten an, für die die Richtlinie einen festen Zeitplan vorgibt. Die Bestandsaufnahme muss Ende des Jahres durchgeführt sein, die entsprechende Berichterstattung gegenüber der EU hat bis zum März 2005 zu erfolgen. Die Überwachungsprogramme müssen spätestens Ende 2006 anwendungsbereit sein und dann starten. Wir wollen in Hessen damit sobald als möglich beginnen, um die Planungssicherheit zu erhöhen. Bereits Ende 2009 müssen nämlich die Maßnahmenprogramme aufgestellt sein, um die Umweltziele der Richtlinie in möglichst vielen Wasserkörpern zu erreichen. Ebenfalls bis dahin sind die Bewirtschaftungspläne anzufertigen, in denen über alle vorgenannten Aspekte und viele weitere zu informieren ist. Bevor die Maßnahmenprogramme konzipiert werden, wollen wir in Hessen möglichst genau wissen, für welche Wasserkörper dies tatsächlich erforderlich ist und am welcher Stelle wir den Hebel ansetzen müssen. Daher werden wir bereits im Vorfeld, d.h. in den Jahren 2004 und 2005, erste zusätzliche Untersuchungen (Fischnährtiere, Fische, Kieselalgen, Wasserpflanzen, Pflanzenschutzmittel, Phosphat) durchführen. Auch die weitergehende Beschreibung möchten wir nutzen, möglichst viele Unklarheiten zu beseitigen. Dabei sind wir auf ihre Mithilfe angewiesen, denn hier können vor allem auch die bei Ihnen vorhandenen Informationen einfließen. Inhalt und Umfang der weitergehenden Beschreibung sind nämlich nicht normiert, so dass wir frei sind in unserer Entscheidung, welche Informationen wir heranziehen. Wasserwirtschaft Hessen EG-Wasserrahmenrichtlinie

15 Überwachungsprogramme
Überblicksüberwachung (Routineüberwachung) Überwachung aller biologischen und chemisch-physikalischen Merkmale (Parameter und Häufigkeit von der WRRL vorgegeben) operative Überwachung Überwachung derjenigen Merkmale, die in einem Wasserkörper relevant sind (Zielerreichung unklar oder unwahrscheinlich) Überwachung zu Ermittlungszwecken Anlassbezogen, z. B. bei Unfällen Die Überwachungsprogramme nach WRRL unterscheiden sich teilweise von den bisherigen Überwachungsprogrammen, die einen Schwerpunkt auf chemisch-physikalische Parameter legten. Zukünftig werden verstärkt biologische Parameter überwacht. Damit soll überprüft werden, ob in den Gewässern nahezu natürliche Lebensgemeinschaften vorhanden sind, was dem guten ökologischen Zustand entspricht. Mit der Überblicksüberwachung sollen die Gewässerqualität im großen Maßstab überprüft werden. An diesen Messstellen sind alle Parameter (Qualitätskomponenten) zu untersuchen. Auch die Häufigkeit der Untersuchungen ist in der Richtlinie festgelegt, sie reicht von kontinuierlich (Hydrologie) bis zu alle sechs Jahre (Morphologie). In allen Wasserkörpern, in den die Zielerreichung nicht wahrscheinlich ist, muss die so genannte operative Überwachung durchgeführt werden. Hier sind detailliert die Parameter zu untersuchen, die von einer vermuteten Belastung beeinflusst werden. D.h. bei einer Nährstoffbelastung werden beispielsweise Nitrat und Phosphat untersucht; den Einfluss von Wanderhindernisse beobachtet man anhand der wandernden Tierpopulationen. Die Überwachung zu Ermittlungszwecken greift immer dann, wenn eines der bisher genannten Überwachungskonzepte nicht oder noch nicht zum Zuge kommt. D. h. entsprechende Untersuchungen müssen beispielsweise nach Unfällen mit einer Gewässerverunreinigung durchgeführt werden. Derartige Untersuchungen sind in Deutschland bereits heute eine Selbstverständlichkeit. Wasserwirtschaft Hessen EG-Wasserrahmenrichtlinie

16 Maßnahmenprogramme Prinzipien
Auswahl der kosteneffizientesten Maßnahmen Auswahl der besten (verfügbaren) Instrumente Anwendung von Ausnahmen nur in begründeten Einzelfällen Aufstellung in Absprache mit den Betroffenen durch Behörden Obwohl wir die Bestandsaufnahme im Wesentlichen abgeschlossen haben, können wir heute in den meisten Fällen noch nicht sagen, an welcher Stelle welche Maßnahmen notwendig sein werden, um die Ziele der WRRL zu erreichen. Allerdings stehen einige Prinzipien fest, die bei der Auswahl der Maßnahmen berücksichtig werden. Bereits die WRRL verlangt, dass die kosten-effizienteste Maßnahmenkombination anzuwenden ist. Dies sollte eine Selbstverständlich sein, einerseits um mögliche Belastungen Dritter so gering wie möglich zu halten, aber auch im Hinblick auf eine sparsame Verwendung von Steuergeldern. Es ist das Instrument zu wählen, dass den besten Erfolg verspricht. So ist es sicherlich besser, statt auf Ordnungsrecht auf Kooperation zu setzen, da hierbei Entscheidungen mit großer Transparenz und der Beteiligung aller Betroffenen getroffen werden. Dies setzt allerdings verantwortungsbewusste Partner voraus. Bei echten Zielkonflikten wird es dabei bleiben müssen, dass die Behörden entscheiden. Die WRRL sieht vor, dass in bestimmten Fällen von den Umweltzielen z.B. in qualitativer aber auch zeitlicher Richtung abgewichen werden kann. Diese Ausnahmeregelungen sind allerdings stets ausführlich zu begründen, d. h. die Notwendigkeit ihrer Anwendung ist zu belegen. Sie werden sich daher auf Einzelfälle beschränken müssen. (Die Ausnahme kann nicht die Regel werden!) Die Betroffenen und die Öffentlichkeit werden selbstverständlich an der Aufstellung der Maßnahmenprogramme beteiligt. Sie erhalten – wie bereits jetzt – Gelegenheit zu Stellungnahme. Wasserwirtschaft Hessen EG-Wasserrahmenrichtlinie

17 Zyklus der WRRL Umweltziele Maßnahmen Bestandsaufnahme/Überwachung
Die Umsetzung der WRRL erfolgt in einem zyklischen Planungsprozess. Jeder Zyklus umfasst sechs Jahre, mit Ausnahme des ersten Zyklus, der mit der Verabschiedung der Richtlinie Ende 2000 begonnen hat und im Jahr 2009 endet. Mit der Bestandsaufnahme soll abgeschätzt werden, ob die Umweltziele der Richtlinie in den einzelnen Wasserkörpern eingehalten werden oder nicht. In den Fällen, wo die Einhaltung der Ziele unwahrscheinlich ist, muss zunächst eine Überprüfung im Rahmen der operativen Überwachung erfolgen und gegebenenfalls müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Ziele innerhalb des Planungszeitraumes zu erreichen. Da dieses nicht in allen Fällen möglich sein wird, wird daher vor Aufstellung der Maßnahmenprogramme geprüft, ob die Umweltziele im Einzelfall möglicherweise nicht angemessen sind. D.h. in diesen begründeten Ausnahmefällen werden die Umweltziele neu definiert. Nach Festlegung und Durchführung der Maßnahmen wird ihr Erfolg anhand von Überwachungsprogrammen überprüft. Für diejenigen Wasserkörper, die die Ziele dann noch nicht erreicht haben, beginnt der Planungsprozess von Neuem. Letztendlich sollen die Umweltziele der WRRL spätestens im Jahre 2027 vollständig erreicht sein. Bestandsaufnahme/Überwachung Wasserwirtschaft Hessen EG-Wasserrahmenrichtlinie

18 Beteiligte Politik Behörde Nutzer und Betroffene
formuliert die Ziele plant Über-wachung und schlägt Maßnahmen vor Neben dem Planungszyklus der Wasserrahmenrichtlinie könnte man sinnbildlich auch von einem Zyklus der Beteiligungen am Planungsprozess sprechen. Die Ziele der WRRL wurden von der Politik, also dem Europäischen Parlament, formuliert. Die Behörden planen die Überwachungsprogramme, schlagen die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie vor und sorgen letztendlich auch für die Durchführung derselben. Insbesondere in der Phase der Planung von Maßnahmen sind Nutzer und Betroffen, d. h. eigentlich alle, dazu aufgerufen, sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Planungen auf eine breite Basis des Wissens und der Erfahrung aufbauen können. Die einzelnen Maßnahmen sollen auf möglichst breite Akzeptanz stoßen, denn dann sind sie zügig und Erfolg versprechend umzusetzen. Nutzer und Betroffene beteiligen sich aktiv an der Umsetzung der WRRL Wasserwirtschaft Hessen EG-Wasserrahmenrichtlinie

19 Information der Öffentlichkeit
(Schwerpunkte) Wasserforum einmal jährlich (bisher vier durchgeführt) Regionalkonferenzen (fünf in 2004) Offenlegung der Bestandsaufnahme bis Anf. Sept. 2004 Beirat seit September 2003 5 Faltblätter "Wasser in Europa – Wasser in Hessen" Homepage Wanderausstellung Die WRRL verpflichtet dazu, die Betroffenen und Interessierten, d. h. eigentlich die gesamte Öffentlichkeit an der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu beteiligen. Grundvoraussetzung für eine Beteiligung ist die ausreichende Information, die wir in Hessen mit verschiedenen Instrumenten sicherstellen: Wasserforum Regionalkonferenzen Faltblätter Homepage Wanderausstellung Bereits vor der vorgeschriebenen formalen Beteiligung legen wir Wert auf Beratung, hierzu wurde ein Beirat eingerichtet. Darüber hinaus haben wir uns entschieden, bereits die Ergebnisse der Bestandsaufnahme offen zu legen. Ab sofort können Sie die Ergebnisse der Bestandsaufnahme in den Staatlichen Umweltämtern oder auf der Homepage einsehen. Ihre Stellungnahme erwarten wir bis zum 10. September 2004. Wasserwirtschaft Hessen EG-Wasserrahmenrichtlinie

20 Zeitraum und Ort der Einsichtnahme
Offenlegung Zeitraum und Ort der Einsichtnahme Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sind einsehbar vom 1. Juli bis 10. September 2004: Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Umwelt Hanau Willy-Brandt-Straße 23 63450 Hanau Zimmer 508 Mo-Do oder nach Vereinbarung oder Mit der Bestandsaufnahme hat die Behördenseite jetzt sozusagen dargelegt, was sie weiß und welche Schlussfolgerungen wir aus diesem Wissen ziehen. Damit wissen Sie jetzt auch, was wir nicht wissen. Ihre Erkenntnisse sollten Sie uns im Rahmen der Offenlegung mitteilen. Nur so können wir aus dem gebündelten Wissen Aller die bestmögliche Entscheidung treffen. Wasserwirtschaft Hessen EG-Wasserrahmenrichtlinie

21 Einsendung von Stellungnahmen
Offenlegung Einsendung von Stellungnahmen Ihre Stellungnahme können Sie vom 1. Juli bis 10. September 2004 an folgende Adresse senden: BFUB Gesellschaft für Umweltberatung und Projektmanagement mbH z. Hd. von Frau Saus Rochusstraße 47 40479 Düsseldorf oder Insgesamt haben Sie, wie von Herrn Abteilungsleiter Mayer bereits erwähnt, 10 Wochen Zeit, um Ihre Stellungnahme abzugeben. Bitte beteiligen Sie sich! Wasserwirtschaft Hessen EG-Wasserrahmenrichtlinie

22 Behandlung der Stellungnahmen
Offenlegung Behandlung der Stellungnahmen Abgabe der Stellungnahmen 1. Juli bis 10. September Beratung und Entscheidung über die Anregungen bis 8. Oktober 2004 Anpassung der Ergebnisse der Bestandsaufnahme ab 11. Oktober 2004 Veröffentlichung der Entscheidung über die Anregungen (Synopse) Ende Oktober 2004 Den weiteren Weg in Hessen nach Abgabe der Stellungnahmen beschreibt meine letzte Folie. Wasserwirtschaft Hessen EG-Wasserrahmenrichtlinie

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
Hauptziel der Wasserrahmenrichtlinie: der gute Zustand aller Gewässer! (Beispiel: Fulda bei Rotenburg) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !


Herunterladen ppt "Einführung in die Umsetzung der WRRL in Hessen"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen