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i 2006 Studienanfänger nformationsveranstaltung

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Präsentation zum Thema: "i 2006 Studienanfänger nformationsveranstaltung"—  Präsentation transkript:

1 i 2006 Studienanfänger nformationsveranstaltung
des ZKI - Zentrum für Kommunikationstechnik und Informationsverarbeitung für alle Studienanfänger 2006

2 recht herzlich und wünscht einen guten Start ins Studium!
Das ZKI begrüßt Sie recht herzlich und wünscht einen guten Start ins Studium!

3 So finden sie uns: Dr.-Friedrichs-Ring EDV-Hof Aula-Hof Peter-Breuer-Straße Korn- markt Schillerstraße ZKI Benutzen Sie bitte unser Telefon am Eingang des ZKI

4 Georgius-Agricola-Bau
Die Standorte der WHZ: WHZ Georgius-Agricola-Bau Schneeberg Scheffelstraße Reichenbach Jacob-Leupold-Bau Markneukirchen Studentenwohnheime Rasmussen-Bau

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6 Ihr Account im ZKI ZKI

7 zusätzlich auszufüllen von Mietern der Wohnheime,
wenn Netzzugang erwünscht ZKI

8 Zusätzliche Bestätigung bei Wohnheimantrag:

9 Die Chipkarte öffnet alle rechentechnischen Kabinette in der Zeit von Uhr

10 Anmeldung:

11 Verzeichnis Y:\Lehre

12 Passwort ändern:

13 Mail an der WHZ • In allen Pools: Mail-Icon auf Desktop • Aus dem Internet:

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16 WLAN an der Hochschule: ZKI ► Nutzerinformationen
ZKI ► Nutzerinformationen

17 Hinweise über die Konfiguration eines Internetbrowsers
auf Ihrem PC entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Internetseite: ZKI ► Nutzerinformationen

18 Serviceportal des ZKI

19  Wichtige Telefonnummern: Internet: http://www.fh-zwickau.de/
Direktor ZKI/Sekretariat 1200 DV-Koordinator Poolbetreuung (Reichenbach) 03765/ System- und Netzbetreuung , 1223, 1216, 1211, 1229 Anwendungsprogrammierung 1205, 1218 Projektbetreuung Softwareberatung , 1233 Service Technik , 1219 Internet:

20 § 1 Geltungsbereich Die Nutzerordnung gilt für alle an das Kommunikationsnetz der WHZ angeschlossenen Kommunikationssysteme. Sie gilt unabhängig vom mitgliedschaftlichen Status an der WHZ für alle Nutzer, Systembetreiber und Dienstanbieter. Die Nutzerordnung regelt: 1. den Zugang für Nutzer zu den im Kommunikationsnetz der WHZ angebotenen Informations-, Kommunikations- und Datenverarbeitungsdiensten; 2. die Rechte und Pflichten der Nutzer; 3. die Aufgaben, Rechte und Pflichten des ZKI als Systembetreiber und Dienstanbieter gegenüber den Nutzern.

21 § § 2 Systembetreiber Systembetreiber sind:
das Zentrum für Kommunikationstechnik und Informationsverarbeitung (ZKI) für alle zentralen Computersysteme, für alle rechentechnischen Kabinette und für das Kommunikationsnetz der WHZ; die jeweils zuständige Struktureinheit für sonstige dezentrale Computersysteme (z. B. TK-Anlagen, Computerlabore, computergestützte Messplätze usw.).

22 § § 3 Dienstanbieter Dienstanbieter sind:
das ZKI für alle grundständigen Dienste der IT-Versorgung. Dazu gehören: zentrale Nutzerverwaltung einschließlich E–Mail-Adressverwaltung, Bereitstellen von zentralen Speicherressourcen, Sicherung von Datenbeständen, Softwarebe- reitstellung, Betreiben von verschiedenen zentralen Servern; die Hochschulbibliothek mit den verschiedenen Informationsangeboten in elek- tronischer Form; das Rektorat und die Zentrale Verwaltung mit verschiedenen Informationsan- geboten in elektronischer Form; alle Fachbereiche und zentrale Einrichtungen, die Informationen oder Dienste in elektronischer Form bereitstellen oder anbieten; Studentenvertretungen, Institutionen außerhalb der WHZ und fördernde Einrich-tungen und Vereine nach erfolgtem Antragsverfahren gemäß § 5 durch das ZKI. Dienstanbieter nach § 3 Abs. 2 bis 5 sind Anbieter, unabhängig davon, wo sich der dazugehörige Server befindet. Befindet sich dieser Server im ZKI, so wird er auch durch das ZKI administriert. Befindet sich der Server beim Dienstanbieter, so ist dies dem ZKI vorher schriftlich anzuzeigen. Das ZKI als Betreiber des Kommunikationsnetzes der WHZ hat Einspruchsrecht und technisches Weisungsrecht. Für den Inhalt der Dienste ist der jeweilige Dienstanbieter juristisch verantwortlich.

23 § 4 Nutzerkreis Zur Nutzung der Datenverarbeitungsanlagen sind berechtigt: 1. Studierende der WHZ im Rahmen ihres Studiums, 2. Professoren, Mitarbeiter der WHZ zur Erfüllung ihrer Dienstaufgaben sowie Angehörige der WHZ, 3. Studierende, Professoren und Mitarbeiter anderer Hochschulen des Freistaates Sachsen oder Hochschulen außerhalb des Freistaates Sachsen auf grund von Vereinbarungen, 4. sonstige natürliche und juristische Personen auf der Basis von Vereinbarungen, wenn dabei die Belange der in den Abs. 1 bis genannten Nutzer nicht beeinträchtigt werden. Berechtigungsnachweis für Studenten ist der Studentenausweis in Verbindung mit dem Magnetkontrollstreifen, die auf Verlangen dem Direktor des ZKI bzw. den von ihm eingesetzten Personen vorzuzeigen sind.

24 § § 8 Pflichten der Nutzer
Der Nutzer ist verpflichtet, die vorhandenen Einrichtungen, Ressourcen und Verbrauchs-materialien verantwortungsvoll und ökonomisch zu nutzen. Der Nutzer ist außerdem verpflichtet, Beeinträchtigungen des Betriebes, soweit sie vorhersehbar sind, zu unterlassen und alles zu vermeiden, was Schaden am DV-System oder bei anderen Nutzern verursachen kann. Der Nutzer hat jegliche Art der missbräuchlichen Nutzung der DV-Systeme zu unterlassen. Er ist insbesondere dazu verpflichtet, aktiv an der Aufrechterhaltung der Sicherheit im Kommunikationsnetz mitzuarbeiten. Dazu gehören insbesondere: - den Zugang zu den DV-Ressourcen durch geeignete Verfahren und Maßnahmen zu schützen; - Vorkehrungen zu treffen, damit unberechtigten Dritten der Zugang zu den Ressourcen verwehrt wird; - ihm bekannt gewordene Sicherheitsrisiken und -lücken unverzüglich dem ZKI zu melden. Der Nutzer trägt die volle Verantwortung für seine Datenbestände und für alle Aktionen, die unter seiner Nutzerkennung vorgenommen werden, und zwar auch dann, wenn diese durch einen Dritten geschieht, dem der Nutzer schuldhaft unter Verlet-zung der Pflichten aus dieser Ordnung den Zugang ermöglicht hat. Er haftet für alle grob fahrlässig verursachten Schäden, die der Hochschule hieraus erwachsen und stellt die Hochschule von hieraus entstehenden Schadenersatzforderungen Dritter frei.

25 Der Nutzer ist des weiteren verpflichtet: - bei der Nutzung der Ressourcen die gesetzlichen Regelungen einzuhalten; - sich über die Bedingungen der Nutzung der Ressourcen zu informieren und diese Bedingungen zu beachten. Bereitgestellte Software darf, soweit nicht ausdrücklich erlaubt, weder kopiert noch weitergegeben werden; - die Benutzungsordnung des DFN–Vereins über das Zusammenwirken der Anwender der DFN-Kommunikationsdienste vom (Anlage 2) einzuhalten. Insbesondere ist darauf zu achten, dass der Zugang zum Wissenschaftsnetz und somit zum Internet nur zu Zwecken genutzt werden darf, die im Einklang mit den Aufgaben einer staatlichen Hochschule stehen und keinen kommerziellen Charakter verfolgen. - Aktionen im Netz zu unterlassen, die politischen Charakter tragen; - Aktionen zu unterlassen, die andere Nutzer bei der Ausübung ihrer dienstlichen und studentischen Aufgaben beeinträchtigen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere folgende Verhaltensweisen nach dem Gesetz unter Strafe gestellt sind: - Ausforschen fremder Passwörter, Ausspähen von Daten, - Unbefugtes Verändern, Löschen, Unterdrücken oder Unbrauchbarmachen von Daten, - Computersabotage und Computerbetrug, - die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen oder von rassistischem Gedankengut, - die Verbreitung von Pornographie im Netz, - Beleidigung und Verleumdung.

26 Der Nutzer ist verpflichtet, Persönlichkeits- und Urheberrechte Dritter zu wahren.
Der Nutzer hat alle Aktionen zu unterlassen, die dem Ansehen der Hochschule intern oder extern schädigen können. Beabsichtigt ein Nutzer oder ein Systembetreiber nach § 2 Abs. 2 Dienste anzubieten, ist er einem Dienstanbieter nach § 3 gleichgestellt. Die durch ihn angebotenen Dienste sind zuvor dem ZKI schriftlich anzuzeigen. Das ZKI als Betreiber des Kommunikationsnetzes der WHZ hat Einspruchsrecht und technisches Weisungsrecht. Bei Inanspruchnahme von Online-Diensten, die kommerzielle Handlungen im Rahmen der anerkannten Dienstaufgaben bewirken, hat der Nutzer den zuständigen Fachbereich bzw. die Hochschulverwaltung vor Registrierung zu informieren, um die Zuordnung der entstehenden Kosten zur Kostenstelle zu sichern.

27 - gegen deutsches Recht verstoßen und/oder
ZKI - in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem zu absolvierenden Studium stehen - gegen deutsches Recht verstoßen und/oder - dazu angetan sind, dem Ansehen der Hochschule zu schaden und/oder

28 Auszug aus der Nutzerordnung des ZKI
§ 9 (2) M E R K B L A T T Nr. 1/94 für Studenten Bei Benutzung der Magnetkarten zur Türöffnung ist folgendes zu beachten: 1. Die Magnetkarte ist personengebunden und darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. 2. Der Zutritt zum Kabinett ist außerhalb der Lehrveranstaltungen ausschließlich dem Karteninhaber gestattet! Es ist nicht erlaubt, anderen bzw. unbefugten Personen den Zutritt zu ermöglichen. Das gilt auch, wenn geklopft wird! 3. Die Türen müssen nach dem Öffnen sofort geschlossen werden, auch wenn das Kabinett nur kurzzeitig verlassen wird. 4. Die Karte ist verlustsicher aufzubewahren. Der Verlust der Karte ist unverzüglich dem Direktor ZKI (Raum R 214 Tel. 1200) zu melden. 5. Die Karte berechtigt Sie, die Rechnerkabinette in einer festgelegten Zeit zu nutzen. Die Zeiten sind abhängig von der Öffnungszeit des Gebäudes und hängen in jedem Rechnerkabinett für diesen Raum aus. Im Kabinett müssen im Regelfall mindestens 2 Personen (Karteninhaber) anwesend sein, um die Gefahren eines Ein-Mann-Arbeitsplatzes zu vermeiden. Sollte im Ausnahmefall nur 1 Nutzer im Kabinett arbeiten, muß sich dieser unverzüglich telefonisch beim diensthabenden Operator melden. Tel.: 1215 Dieser Ausnahmefall ist aber nur montags - freitags von möglich! 6. Die Karte ist bis zur Exmatrikulation gültig und muß dann zurück gegeben werden. Deshalb: Nichts draufschreiben! 7. Die Mitarbeiter des ZKI sind berechtigt, die Nutzer in den Rechnerkabinetten zu kontrollieren. Die Nutzer müssen sich mit der Magnetkarte legitimieren. Können sie das nicht, ist das Kabinett sofort zu verlassen! 8. Sollten Störungen bei der Benutzung Ihrer Magnetkarte auftreten bzw. wurde verloren, so melden Sie dies bitte umgehend dem diensthabenden Mitarbeiter des ZKI.    Brunner Direktor ZKI personengebunden Es ist nicht erlaubt, anderen bzw. unbefugten Personen den Zutritt zu ermöglichen! Die Karte ist verlustsicher aufzubewahren! Der Verlust der Karte ist unverzüglich dem Direktor ZKI (R 214, Tel. 1200) zu melden! Die Nutzer müssen sich mit der Karte legitimieren!

29 G-WiN Ausbaustufe 4 Stand: Februar 2005

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35 Unakzeptable Nutzung Insbesondere können nicht hingenommen werden:
• fahrlässige oder gar vorsätzliche Unterbrechungen des laufenden Betriebs; • die Verbreitung von für die Wissenschaft irrelevanten Informationen; • die Belastung der Netze durch ungezielte und übermäßige Verbreitung von Informationen (Informationsverschmutzung); • der Versuch, ohne ausdrückliche Autorisierung, Zugang zu Netzdiensten - welcher Art auch immer - zu erhalten; • die Verletzung der Integrität von Informationen, die über die Netze verfügbar sind; • der Eingriff in die individuelle Arbeitsumgebung eines Netznutzers; • jede Art des Mithörens von Datenübermittlungen, des Stöberns in fremden Datenbeständen oder der Weitergabe von unabsichtlich erhaltenen Angaben über Rechner und Personen.

36 # Request-Peak by 2ndlevel-domain Request % kByte % Hit-%
*.fh-zwickau.de *.hitbox.com *.comdirect.de *.microsoft.com *.playground.de *.heise.de *.yahoo.de *.geocities.com *.sextracker.com *.theglobe.com *.exchange.de *.freiepresse.de *.freepage.de *.becks.de *.t-online.de *.ad-server.de *.porncity.net *.netscape.com *.doubleclick.net *.winamp.com *.zdnet.de *.bild.de *.teleauskunft.de *.praline.de *.allegra.de *.dino-online.de *.tu-chemnitz.de *.vvideo.com *.fireball.de *.lycos.de * *.tvtoday.de *.aol.com *.kmelektronik.de *.altavista.com *.trample.com *.alsscan.com *.tvspielfilm.de *.deutsche-bank.de *.icq.com *.xxxcounter.com *.sexhound.com *.coupe.de *.xoom.com *.usatown.net *.funcity.de *.mediapoint.de *.adac.de *.bch.de *.chatcity.de Sum *.sextracker.com *.porncity.net *.praline.de *.sexhound.com

37 Wenn Mißbräuche sich häufen sollten, wird der Zugang zu den Netzen
zukünftig nicht mehr so freizügig wie heute möglich sein, sondern mit formalen Hürden (z.B. Zweck- oder Befähigungsnachweisen) verbunden sein; außerdem ist ein Verlust von allgemein zugänglichen Diensten zu befürchten.

38 http://www.fh-zwickau.de - ZKI
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Internetseite: - ZKI

39 i Studienanfänger 2006 nformationsveranstaltung
des ZKI - Zentrum für Kommunikationstechnik und Informationsverarbeitung für alle Studienanfänger 2006

40 Raum-Nr. : R 216 Ausstattung: 15 Pentium System: WinXP, ACAD Raum-Nr. : R 233 Ausstattung: 15 Pentium System: Win2000 Raum-Nr. : R 236 Ausstattung: 30 Pentium System: WINXP,Linux, Sprachen Raum-Nr. : R 239 Ausstattung: 15 Pentium System: WinXP Raum-Nr. : R 240 Ausstattung: 16 Pentium System: Win2000, ACAD Raum-Nr. : R 241 Ausstattung: 3 Pentium Nootbookanschluss möglich Raum-Nr. : R 242 Ausstattung: 30 Pentium System: WinXP/Linux Raum-Nr. : R 327 Ausstattung: 30 Pentium4 System: Win2000/Linux

41 Raum-Nr. : S 3201 Ausstattung: 15 Pentium System: WINXP Raum-Nr. : S 3205 Ausstattung: 15 Pentium 4 System: Win2000, Linux Raum-Nr. : S 3207 Ausstattung: 15 Pentium 4 System: Win2000, Linux Raum-Nr. : LG 105 Ausstattung: 17 RISC 6000 System: CATIA,ICEM z.Z. Laborhalle Raum-Nr. : LG 207 Ausstattung: 17 Pentium System: Win2000, ACAD, CATIA z.Z. LG 232 Raum-Nr. : LG 232 Ausstattung: System:

42 Raum-Nr. : 111 Ausstattung: 2 Mac G4,3 P4 System: MacOS, ArchiCad VektorWorks Raum-Nr. : 216 Ausstattung: 15 Pentium System: Win2000, ArchiCad VektorWorks Raum-Nr. : 112 Ausstattung: 11 Mac G5 System: MacOS, ArchiCad

43 Raum-Nr. : 127 Ausstattung: 6 Pentium 4, System: WinXP, Multimedia Raum-Nr. : 128 Ausstattung: 16 Pentium 4, System: Win2000, ArchiCAD VektorWorks Raum-Nr. : 211 Ausstattung: 5 Pentium, System: WinXP, LECTRA

44 Netzzugang für Studenten
Wohnheim 1 Innere Schneeberger Str. 23 Wohnheim 2 Innere Schneeberger Str. 23 Wohnheim Makarenkostrasse 12 Wohnheim Makarenkostrasse 13


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