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Steuern und Föderalismus: Internationale Besteuerung Vorlesung an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg WS 2007/2008 Prof. Dr. Lars P. Feld Ruprecht-Karls-Universität.

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1 Steuern und Föderalismus: Internationale Besteuerung Vorlesung an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg WS 2007/2008 Prof. Dr. Lars P. Feld Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, ZEW Mannheim, Universität St. Gallen (SIAW-HSG), CREMA und CESifo München

2 Internationale Besteuerung Aufbau der Vorlesung
Grundzüge des internationalen Steuerrechts Effiziente internationale Besteuerung Weltwirtschaftliche Effizienz Strategische internationale Steuerpolitik Internationale Unternehmensbesteuerung Zusammenfassung Internationale Besteuerung

3 Grundzüge des internationalen Steuerrechts I
Internationales Steuerrecht alle Rechtsvorschriften (Normen, Urteile, Richtli-nien, Erlasse) mit unmittelbarem oder mittelbarem Auslandsbezug. Auslandsbeziehung, wenn sich der Steuerpflichti-ge oder das Steuergut in unterschiedlichen Ho-heitsgebieten befinden. Weit gefasster originärer nationaler Steueran-spruch: Steuerpflichtiger oder Steuergut befinden sich in Deutschland deutsche Staatsangehörigkeit. Internationale Besteuerung

4 Grundzüge des internationalen Steuerrechts II
Persönliche Steuerpflicht Wohnsitzprinzip (residence principle): Eine Per-son ist in dem Staat steuerpflichtig, in dem sie ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufent-halt hat (bzw. Sitz der Gesellschaft bei juristi-schen Personen). Quellenprinzip (source principle): Eine Person ist in dem Staat steuerpflichtig, aus dem ihr Einkom-men stammt. in aller Regel werden beide Prinzipien angewandt. Internationale Besteuerung

5 Grundzüge des internationalen Steuerrechts III
Sachliche Steuerpflicht Welteinkommensprinzip (world-wide principle): Sofern persönliche Steuerpflicht besteht, wird der Steuerpflichtige mit seinem Welteinkommen ver-anlagt. Territorialprinzip (territoriality principle): Sofern persönliche Steuerpflicht besteht, wird der Steuer-pflichtige nur mit dem Einkommen veranlagt, das er auf dem Territorium des betreffenden Staates erwirtschaftet hat. Internationale Besteuerung

6 Grundzüge des internationalen Steuerrechts IV
Doppelbesteuerungsrecht Doppelbesteuerung, wenn derselbe Steuerpflich-tige und dasselbe Steuergut gleichzeitig durch gleiche oder gleichartige Steuern verschiedener Hoheitsträger belastet werden. Grundproblem der internationalen Besteuerung Doppelbesteuerungsrecht soll sowohl Doppel- als auch Nullbesteuerung verhindern. Grundsatz der Einmalbesteuerung Internationale Besteuerung

7 Grundzüge des internationalen Steuerrechts V
Internationale Besteuerung

8 Grundzüge des internationalen Steuerrechts VI
Methoden zur Einmalbesteuerung Anrechnungsmethode (credit method): Der Wohnsitzstaat rechnet die im Quellenstaat gezahl-te Steuer auf die inländische Steuerschuld an. Freistellungsmethode (exemption method): Der Wohnsitzstaat stellt das im Ausland erzielte Ein-kommen oder der Quellenstaat stellt das im Inland erzielte Einkommen steuerfrei. Steht Freistellung ohne Zusatz, so ist die Freistellung im Wohnsitz-staat gemeint. Internationale Besteuerung

9 Grundzüge des internationalen Steuerrechts VII
Methoden zur Einmalbesteuerung Abzugsmethode (deduction method): Der Wohnsitzstaat erlaubt den Abzug der im Quellenstaat gezahlten Steuer von der inländischen Bemessungsgrundlage. In anderen Fällen werden im Ausland erwirtschaftete Einkommen pauschal besteuert (Pauschalierung) oder erlassen (Erlass). Aufwandbesteuerung in der Schweiz. Internationale Besteuerung

10 Grundzüge des internationalen Steuerrechts VIII
Internationale Besteuerung

11 Grundzüge des internationalen Steuerrechts IX
Beispiel progressive Steuersätze in zwei Staaten: 200 Einkommen, 100 Steuer; 170 Einkommen, 75 Steuer; 100 Einkommen, 30 Steuer. Steuerpflichtiger beansprucht keine persönlichen Abzüge und bezieht aus beiden Staaten ein Einkommen von jeweils 100. Referenzfall und Anrechnungsmethode führen zu gleicher Steuerbelastung, Freistellung zu geringerer und Abzugsmethode zu höherer. Internationale Besteuerung

12 Grundzüge des internationalen Steuerrechts X
Anrechnungsmethode kommt in Wohn-sitzstaaten zur Anwendung, die auf Basis des Welteinkommensprinzips besteuern. In angelsächsischen Ländern bevorzugte Methode 1918 von den USA und Grossbritannien eingeführt Vollanrechnung der im Quellenstaat gezahlten Steuer. Teilanrechnung auf die Höhe der anteiligen inlän-dischen Steuer Internationale Besteuerung

13 Grundzüge des internationalen Steuerrechts XI
Mit der Vollanrechnung wird die Belastung ausländischer Einkünfte auf das Inlandsni-veau herauf- oder herabgeschleust. Unter Teilanrechnung setzt sich stets der jeweils höhere Steuersatz durch. Freistellungsmethode als kontinentaleuro-päische Methode Grundlage des ersten Doppelbesteuerungsabkom-mens (Preussen und Sachsen, ) Internationale Besteuerung

14 Grundzüge des internationalen Steuerrechts XII
Die Freistellung bewirkt, dass ausländisches Einkommen im Wohnsitzstaat als nicht vor-handen gilt. Sie erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Quellenstaat das Einkommen besteuert (subject to tax clause). Die Freistellung kann unter Progressionsvor-behalt erfolgen. Berücksichtigung der steuerfreien Auslandseinkünf-te bei der Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes. Internationale Besteuerung

15 Grundzüge des internationalen Steuerrechts XII
Internationale Besteuerung

16 Grundzüge des internationalen Steuerrechts XIV
In Deutschland wird nach § 34 c EStG eine einseitige Anrechnung vorgenommen. Deutschland hat jedoch eine Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ab-geschlossen, die eine Freistellung vorsehen. Doppelbesteuerungsabkommen gehen der gesetzlichen Regelung vor, weil es spezielles Recht ist. Muster-DBA der OECD Internationale Besteuerung

17 Grundzüge des internationalen Steuerrechts XV
Für die internationale Unternehmensbe-steuerung gelten nach OECD-MA folgende Grundregeln: Gewinn eines in Land A ansässigen Unternehmens darf unabhängig von dessen Rechtsform nur in diesem Land besteuert werden. Unterhält das Unternehmen in Land B aber eine Betriebsstätte, so darf der Betriebsstättengewinn nur in Land B besteuert werden. Beseitigung der Doppelbesteuerung durch Freistellung oder Anrechnung in Land A. Internationale Besteuerung

18 Grundzüge des internationalen Steuerrechts XVI
Gleichbehandlungsgebot Diskriminierung von Staatsangehörigen eines Ver-tragsstaates im anderen Vertragsstaat. Informationsaustausch Verpflichtung der Behörden beider Vertragsstaa-ten, die zur Durchführung des Abkommens erfor-derlichen Informationen auszutauschen und die erhaltenen Informationen geheimzuhalten. Problem Bankgeheimnis Derzeitiger Vorschlag der EU zum Informations-austausch. Internationale Besteuerung

19 Grundzüge des internationalen Steuerrechts XVII
Dealing at arm‘s length clause Fremdvergleichsgrundsatz (§ 1 AStG) Wenn ein Inländer und eine ihm nahestehende aus-ländische Person im Rahmen ihrer Geschäftsbezie-hungen Bedingungen vereinbaren, die zwischen unabhängigen Dritten nicht vereinbart worden wä-ren, bleiben hieraus resultierende Minderungen der inländischen Einkünfte steuerlich außer Betracht. Die inländischen Einkünfte werden angesetzt mit jenem Betrag, der sich bei Beziehungen mit unabhängigen Dritten ergeben hätte. Internationale Besteuerung

20 Grundzüge des internationalen Steuerrechts XVIII
Dealing at arm‘s length clause Klausel soll vor allem Gewinnverlagerungen zwischen verbundenen Unternehmen steuerlich negieren. Ohne die Klausel würde es einer inländischen Ge-sellschaft vereinfacht, für Produkte ihrer Tochter überhöhte Verrechnungspreise (transfer prices) zu zahlen und damit den Gewinn ins niedrig besteu-erte Ausland zu verschieben (profit shifting). Vor allem bei Freistellung interessant. Keine Wirkung der Klausel: FuU-Lizenzgebühren. Internationale Besteuerung

21 Grundzüge des internationalen Steuerrechts XIX
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht natürliche Personen, die innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens 5 Jahre lang als Deutsche unbeschränkt steuerpflichtig waren, ihren Wohnsitz ins Niedrigsteuerland verlegen, aber weiterhin wesentliche Interessen im Inland haben. Abwehrvorschrift gegen Steuerausweichung durch Wohnsitzwechsel. Steuerentstrickung, Wegzugsbesteuerung, Hinzurechnungsbesteuerung. Internationale Besteuerung

22 Effiziente internationale Besteuerung I
Nationale Perspektive Besteuerung der Inlandseinkommen, d.h. aller im Inland entstehender Einkommen kleine offene Volkswirtschaft, d.h. kein Einfluss auf die Höhe des Weltmarktzinses Kapital, K, ist mobil. Boden und Arbeit sind immobil. Output: = f(K) r*: = Weltmarktzins > 0. Inlandseinkommen: = f (K) Internationale Besteuerung

23 Effiziente internationale Besteuerung II
Besteuerung der Inlandseinkommen Inländereinkommen: = f (K) – r*K das Einkommen, das von Inländern im In- und Ausland erwirtschaftet wird. Ausschüttung an immobile Faktoren. Unternehmen werden nach dem Grenzwertprodukt des Kapitals entlohnt. Inländischer Bruttozins: = r Kapitalnachfrage der Unternehmen: Max f (K) – rK f‘(K) = r: GPK = r. Internationale Besteuerung

24 Effiziente internationale Besteuerung III
Besteuerung der Inlandseinkommen Quellensteuer mit Steuerbetrag t ausländische Investoren erhalten r – t Inlandszins muss auf r = r* + t steigen. f‘(K) = r* + t = r dK/dt = 1/f‘‘(K) < 0. Quellenbesteuerung vermindert den inländischen Kapitalbestand. Private Inländereinkommen sinken auf f(K) – rK Steueraufkommen: = tK Sollte auf die Quellensteuer verzichtet werden? Internationale Besteuerung

25 Effiziente internationale Besteuerung IV
f’(K) C r* + t B Z GPK r* A1 A2 K1 K0 K Internationale Besteuerung

26 Effiziente internationale Besteuerung V
Abbildung 1 Inlandsprodukt nach Steuern: Fläche unter GPK zwischen den Stellen 0 und K1. ausländische Investoren erhalten r*+K1, d.h. A1. Steueraufkommen: Fläche B. Inländereinkommen (private und öffentliche) sinkt von BCZ auf BC. Die Fläche Z entspricht der Zusatzlast der Be-steuerung. Aufgrund der Zusatzlast der Besteuerung ist die Quellensteuer nicht optimal. Internationale Besteuerung

27 Effiziente internationale Besteuerung VI
Kapitalimporte sind aus Sicht der Optimal-steuertheorie Zwischenprodukte, die gemäß dem Produktionseffizienztheorem nicht besteuert werden sollten. Wenn Inländer versuchen, ausländisches Kapitaleinkommen per Quellensteuer zu belasten, schaden sie sich selbst. Der Verzicht auf die Quellensteuer wäre also optimal. Internationale Besteuerung

28 Effiziente internationale Besteuerung VII
Verkomplizierung der Betrachtung bei Be-rücksichtigung unterschiedlicher Metho-den zur Vermeidung der Doppelbesteue-rung. Anrechnungsverfahren: Teilanrechnung r – t + min {t, tmax} = r*. Anrechnung bis zum Höchstbetrag tmax. Quellensteuererhöhung geht nicht zu Lasten des Inlandskapitals sondern des anrechnenden Auslandes. Bei Teilanrechnung bis zu tmax. Internationale Besteuerung

29 Effiziente internationale Besteuerung VIII
Steuerharmonisierung ist nicht notwendig. Aber: internationales Verteilungsproblem Notwendigkeit von Doppelbesteuerungsab-kommen. Abschreckung ausländischer Steuerhinter-ziehung: Wer im Heimatland 50% Einkommensteuer schul-det, wird die Finanzbehörde nicht mit Anrechnung behelligen, wenn 10% Quellensteuer im Ausland angezogen werden müssen. Internationale Besteuerung

30 Effiziente internationale Besteuerung IX
Besteuerung des Inländereinkommens Aufhebung der Annahme, dass sich der gesamte Kapitalbestand in ausländischer Hand befindet. K: = Inlandskapital. S: = Inländerkapital. S – K: = Nettoforderungsposition des Inlandes (Leistungsbilanzüberschuss oder -defizit). Betrachtung eines Kapitalexportlandes als kleine offene Volkswirtschaft. Inländer können im In- oder Ausland investieren und seien steuerehrlich. Internationale Besteuerung

31 Effiziente internationale Besteuerung X
Besteuerung des Inländereinkommens S*: = Inländerkapital im Kapitalexportstaat K*: = Inlandskapital im Kapitalexportstaat f*(K*): = Produktionsfunktion des Kapitalexportstaates. Marktgleichgewicht: r* = f*‘(K*) r*: = Bruttozins des Kapitalexportstaates. Annahme: Maximierung des Inländereinkommens, d.h. des Inlandseinkommens + Verzinsung des exportierten Kapitals. Internationale Besteuerung

32 Effiziente internationale Besteuerung XI
Besteuerung des Inländereinkommens Einführung einer Quellensteuer im Kapitalimport-staat Inländer erhalten: (r – t) (S* – K*) Maximierungsproblem: Max Y* = f*(K*) + (r – t) (S* – K*) Effizienzbedingung: r* = r – t. Aus Sicht des Kapitalexportstaates ist das gewähr-te Kapitalexportvolumen effizient, wenn der hei-mische Bruttozins r* mit dem ausländischen Net-tozins (r – t) übereinstimmt. Internationale Besteuerung

33 Effiziente internationale Besteuerung XII
Besteuerung des Inländereinkommens Erhebt der Kapitalexportstaat nun eine Quellen-steuer, so bestehen Arbitragemöglichkeiten auf den Kapitalmärkten. Um dies zu vermeiden, müssen im Marktgleichge-wicht die Nettorenditen von Inlands- und Aus-landsinvestition übereinstimmen. Diese Bedingung ist jedoch nur bei Steuerabzug erfüllt. Probleme treten zudem bei Hinterziehung auf effizienztheoretisch keine Auswirkungen Verteilungsproblem Internationale Besteuerung

34 Effiziente internationale Besteuerung XIII

35 Effiziente internationale Besteuerung XIV
Tabelle 4 Doppelbesteuerung: r* = r – t/(1 – τ*) niedriger als (r – t) im Inland investierter Kapitalbestand ist ineffizient hoch. zu wenig Kapitalexport. Vollanrechnung: r* = r höher als (r – t). im Inland investierter Kapitalbestand ist ineffizient gering. zu viel Kapitalexport. Freistellung: r* = (r – t)/(1 – τ*) Internationale Besteuerung

36 Effiziente internationale Besteuerung XV
Tabelle 4 Steuerabzug: r* = r – t Anrechnung und Freistellung sind zu großzügig. Sie treiben noch Kapital aus dem Land, wenn dessen Nettoverzinsung unter den Wert gesunken ist, der bei inländischer Anlage erzielbar wäre. Nash-Gleichgewicht: Kapitalexportstaaten sehen einen Steuerabzug vor und Kapitalimportstaaten besteuern nicht. Anrechnung lohnt sich unilateral nicht. Welteinkommensprinzip und Wohnsitzprinzip werden in Reinform verwirklicht. Internationale Besteuerung

37 Weltwirtschaftliche Effizienz I
Bisher nationalstaatliche Perspektive Wie sollte die räumliche Verteilung des Kapitals aus Effizienzgesichtspunkten sein? Bei gegebenem Weltkapitalbestand maximiert eine produktionseffiziente Verteilung des Kapitals das Weltsozialprodukt. Diese Verteilung ist erreicht, wenn die Grenz-produktivitäten des Kapitals in den Staaten übereinstimmen. Land A: GPK von 5, Land B: GPK von 3. Internationale Besteuerung

38 Weltwirtschaftliche Effizienz II
Alternative Annahmen über das internatio-nale Steuersystem. Zunächst: Besteuerung nach dem Welteinkommens-prinzip. Kapitalexportneutralität ist erreicht, wenn r* – t = r – t, d.h. wenn r* = r. inländische Kapitalbesitzer, die im Ausland investieren, erhalten nach Abzug der heimischen Steuern die entsprechenden Nettozinsen, ohne dass die relativen Preise verzerrt werden. Bei Kapitalexportneutralität bleibt die Entscheidung über eine Investitionsart unverzerrt. Internationale Besteuerung

39 Weltwirtschaftliche Effizienz III
Produktionseffizienz, da auf dem Rand der Produktionsmöglichkeitenkurve produziert. Territorialprinzip: Inländer und Ausländer werden im Quellenstaat gleich besteuert. Beide erhalten auf Investitionen im Inland r – t und auf Investitionen im Ausland r* – t*. Kapitalimportneutralität ist erreicht, wenn r* – t*. Alle Investoren zahlen t* auf das im Kapitalimport-staat erzielte Einkommen, gleich in welchem Staat sie ansässig sind. Internationale Besteuerung

40 Weltwirtschaftliche Effizienz IV
Kapitalimportneutralität Gleichbehandlung ausländischer Investoren. Verletzung der Kapitalexportneutralität. Mit t > t* folgt, r > r* und es verbleibt weniger Kapital im Inland. Verletzung der Produktionseffizienz, da die internationale Kapitalallokation verzerrt wird. Kapitalimportneutralität ist effizienztheoretisch folgenlos, wenn die Ersparnisse gegeben sind. Konsumeffizienz wenn die intertemporale Grenzrate der Substitution mit dem Zinsfaktor übereinstimmt. Internationale Besteuerung

41 Weltwirtschaftliche Effizienz V
Konsumeffizienz Welteinkommensprinzip: 1 + r – t für Inländer und 1 + r – t* für Ausländer Verschiedene Zinsfaktoren, die eine Ineffizienz verursachen. Anpassung der Grenzraten der intertemporalen Substitution an unterschiedliche Zinsfaktoren. Beim Territorialprinzip passen sich die Sparer an die gleichen Zinsfaktoren an. Internationale Besteuerung

42 Weltwirtschaftliche Effizienz VI
Kapitalexportneutralität Investitionen sind international unverzerrt, die Ersparnis ist international verzerrt. Kapitalimportneutralität Investitionen sind international verzerrt, die Ersparnis ist international unverzerrt. Bedeutung eines Ziels hängt von unter-schiedlichen Elastizitäten ab. Elastizitäten als Funktion der Bedeutung des Finanzsektors. Internationale Besteuerung

43 Strategische Internationale Steuerpolitik I
Steuerwettbewerb Steuerwettbewerb ist die strategische Senkung der Steuerbelastung mobiler Produktionsfaktoren, um diese anzuziehen. Abstimmung zu Fuss (‘voting by feet’) als Denkfigur: optimale Kombination von Steuerbelastung und öffentlichen Leistungen gemäß den Präferenzen der Bürger (Informationsvorteil). Internationale Besteuerung

44 Strategische Internationale Steuerpolitik II
Korrespondenzprinzip: Gebietskörperschaft, die die Menge des bereitgestellten Gutes bestimmt, sollte die Individuen umfassen, die das Gut konsumieren und dafür zahlen (fiskalische Äquivalenz, institutionelle Symmetrie). Dezentralisierungstheorem: In einer Welt mobiler Individuen mit unterschiedlichen Präferenzen ist eine dezentrale Bereitstellung und Finanzierung öffentlicher Güter effizient. Internationale Besteuerung

45 Strategische Internationale Steuerpolitik III
Fiskalische Externalität Die Zuwanderung von Kapital in eine Region entlastet die Produktionsfaktoren dort und belastet die Produktionsfaktoren in der Herkunftsregion. Entscheidungen über das Angebot an öffentlichen Leistungen in den Gebietskörperschaften sind gesamtwirtschaftlich ineffizient, da die Ent- bzw. Belastungswirkungen nicht berücksichtigt werden. Internationale Besteuerung

46 Strategische Internationale Steuerpolitik IV
Steigende Skalenerträge im Konsum öffentlicher Güter bzw. Nichtrivalität öffentlich angebotener Leistungen. Bereitstellung zu Grenzkostenpreisen deckt die Durchschnittskosten nicht.  Unterdeckung mit zu geringem Niveau öffentlicher Leistungen oder Überwälzung auf immobile Faktoren. Internationale Besteuerung

47 Strategische Internationale Steuerpolitik V
Internationale Besteuerung

48 Strategische Internationale Steuerpolitik VI
Internationale Besteuerung

49 Strategische Internationale Steuerpolitik VII
Variationen: Anzahl und Größe der Regionen (asymmetrischer Wettbewerb); Gegenargument freiwilliger Transfers zwischen den Regionen; Berücksichtigung der Leistungsseite des Budgets; Subventionswettlauf. Internationale Besteuerung

50 Strategische Internationale Steuerpolitik IX
Positive Nutzenspillovers: Einwohner der Um-landgemeinden zahlen nicht adäquat für die Nutzung öffentlicher Güter in Kernstädten.  Überfüllungsprobleme Kostenspillovers (Steuerexport): Bereitstellung auf ineffizient hohem Niveau. Steuerexport und positive Nutzenspillovers wirken den fiskalischen Externalitäten entgegen. Internationale Besteuerung

51 Strategische Internationale Steuerpolitik X
Politische Externalitäten. Fiskalischer Wettbewerb als Substitut für fehlenden politischen Wettbewerb.  Internalisierung politischer Externalitäten durch Steuerwettbewerb.  ‘yardstick competition’. Internationale Besteuerung

52 Strategische Internationale Steuerpolitik XI
Zu jeder aufgezeigten Externalität lassen sich Argumente finden, warum eine zentralstaatliche Harmonisierung oder zwischenstaatliche Koordinierung nicht notwendig ist. Zentrale Gegenargumente für zentralstaatliche Eingriffe finden sich in räumlichen und politischen Externalitäten. Der Hauptvorteil des Steuerwettbewerbs dürfte im allokativen Bereich zu suchen sein. Internationale Besteuerung

53 Strategische Internationale Steuerpolitik XII
Steuerwettbewerb und Einkommensumverteilung Zusammenbruch des Wohlfahrtsstaates: Arme wandern dorthin, wo sie höhere Transfers bekommen, Reiche dorthin, wo sie niedrigere Steuern zahlen. Reiche akzeptieren dezentralisierte Umverteilung eher, da zentralstaatliche Umverteilung sie in aller Regel stärker belastet. Internationale Besteuerung

54 Strategische Internationale Steuerpolitik XIII
Bereitschaft der Unternehmen, für den sozialen Frieden zu zahlen. Versicherungsmotiv: staatliche Umverteilung als Versicherung gegen Wechselfälle des Lebens, gegen Kriminalität und Enteignung. Tragfähigkeit der Gegenargumente zur Zusammenbruchsthese ist zweifelhaft. Nachteil des Steuerwettbewerbs im distributiven Bereich. Internationale Besteuerung

55 Strategische Internationale Steuerpolitik XIV
Steuerwettbewerb und regionale Wirtschaftsent-wicklung Behauptung: Steuerwettbewerb führt dazu, dass arme Regionen ärmer und reiche Regionen reicher werden. Traditionelle (neoklassische) Wachstumstheorie: Ressourcenunterschiede können aufgrund der höheren Grenzproduktivität des Kapitals in der ärmeren Region nicht auf Dauer bestehen bleiben (Konvergenzthese). Internationale Besteuerung

56 Strategische Internationale Steuerpolitik XV
‚New Geography‘: Entwicklungsunterschiede zwischen Zentrum und Peripherie sind permanent, wenn reiche Wirtschaftszentren aufgrund von Skalenvorteilen, Agglomerationsvorteilen und Transportkostenvorteilen Kapital anziehen. Steuerharmonisierung verhindert, dass die Peri-pherie einen Teil der Standortnachteile durch Steuersenkungen wettmacht. Internationale Besteuerung

57 Internationale Unternehmensbesteuerung I
Verfolgung des Wohnsitzprinzips mit der Anrechnungsmethode Verfolgung des Quellenprinzips mit der Freistellungsmethode Im Falle des Quellenprinzips ist offener Steuerwettbewerb möglich. Im Falle des Wohnsitzprinzips bleiben eine Reihe von Steuervermeidungsmöglichkei-ten für ein Unternehmen offen. Internationale Besteuerung

58 Internationale Unternehmensbesteuerung II
In der Regel verstoßen die durch das An-rechnungsverfahren induzierten Steuerver-meidungsstrategien gegen die Finanzie-rungs- und Investitionsneutralität. Bei Teilanrechnung wird die im Ausland (niedrigere) Steuerbelastung auf das (höhere) Niveau im Inland angehoben. Bei Repatriierung der Gewinne wird eine Repatriierungssteuer gezahlt. Internationale Besteuerung

59 Internationale Unternehmensbesteuerung III
Bei Teilanrechnung ist die Doppelbesteue-rung investitionsneutral, da die GPK im Ausland nach Abzug der Steuern im Gleichgewicht genau dem international üblichen Kapitalmarktzins entspricht. Die ursprüngliche Einlage der inländischen Mutter in eine ausländische Tochter wird jedoch durch die Repatriierungssteuer reduziert. Internationale Besteuerung

60 Internationale Unternehmensbesteuerung IV
Umgehungsstrategien: Transferpreissetzung: Fremdvergleichsgrundsatz kann steuerlich induzierte Gewinnverschiebungen nur bedingt verhindern (Lizenzgebühren bei F&E, Finan-zierungsgesellschaften). Investition in passive Assets statt Repatriierung Reinvestition in Finanzanlagen solange der Nettozins nach Steuern höher liegt als der internationale Kapitalmarktzins. Vorteil durch Steueraufschub in spätere Perioden. Internationale Besteuerung

61 Internationale Unternehmensbesteuerung V
Umgehungsstrategien: Investition in eine zweite Tochter im Hoch-steuerland. Gewinne der Tochter im Niedrigsteuerland werden in der Tochter im Hochsteuerland investiert. Bei Repatriierung im Heimatland fällt keine Repatri-ierungssteuer an, da die Tochter im Hochsteuerland höher besteuert wird und anrechnen kann. Vorteil durch Steueraufschub. Fremdfinanzierte Investition der Mutter im Heimatland in die ausländische Tochter. Internationale Besteuerung

62 Internationale Unternehmensbesteuerung VI
Umgehungsstrategien: Fremdfinanzierte Investition der Mutter im Heimatland in die ausländische Tochter. Absicherung der Fremdfinanzierung durch eine von der ausländischen Tochter am Kapitalmarkt investierten Finanzanlage. Steuerersparnis zu Hause wegen Abzugsfähigkeit der Fremdkapitalzinsen. Investition der ausländischen Tochter in Finanzanla-gen. Ausländische Tochter verleiht ihre Gewinne an die Tochter im Hochsteuerland mit hohen FKZ. Internationale Besteuerung

63 Internationale Unternehmensbesteuerung VII
Umgehungsstrategien: Ausländische Tochter im Hochsteuerland investiert im Niedrigsteuerland, erhält die niedrig besteuerte Dividende, die dann repatriiert wird und einen positiven Anrechnungsbetrag bringt. Multinationale Unternehmungen haben vielfältige Möglichkeiten, die Steuerzah-lung zu umgehen. Nicht notwendigerweise Nullbesteuerung. Internationale Besteuerung

64 Internationale Unternehmensbesteuerung VIII
Kapitalexportneutralität auch beim Anrechnungsverfahren und dem Welteinkommensprinzip verletzt. Frage der Durchsetzung der Besteuerung. Keine Neutralität dahingehend, wo Gewinne ausgewiesen werden. Verzerrung der Realkapitalinvestition? Quellenbesteuerung vs. Informationsaus-tausch Internationale Besteuerung

65 Empirische Ergebnisse zum Steuerwettbewerb I
Mobilitätsthese: Niedrige Steuern und/oder ein hohes Niveau öffentlicher Leistungen ziehen mobile Produktionsfaktoren an. Strategiethese: Gebietskörperschaften setzen ihre Steuersätze ein, um mobile Faktoren aus anderen Gebietskörperschaften anzuziehen. Effizienzthese: Fiskalischer Wettbewerb führt dazu, dass die öffentlichen Leistungen eher den Wünschen der Bürger entsprechen. Internationale Besteuerung

66 Empirische Ergebnisse zum Steuerwettbewerb II
Umverteilungsthese: Fiskalischer Wettbewerb verunmöglicht Umverteilung. Divergenzthese: Fiskalischer Wettbewerb führt zu einer divergierenden wirtschaftlichen Entwick-lung von Gebietskörperschaften, d.h. die reichen Regionen werden reicher und die armen ärmer. Internationale Besteuerung

67 Empirische Ergebnisse zum Steuerwettbewerb III
Fiskalisch induzierte Mobilität Eindeutig: Unternehmen wählen ihren Standort (und Individuen ihren Wohnort) dort, wo Steuern niedriger und öffentliche Leistungen höher sind – ceteris paribus. Überzeugende Evidenz von Firmendaten (Panel) von Multinationals und Regionaldaten (Panel) für die USA und die Schweiz. Neue überzeugende Evidenz zum Profit Shifting amerikanischer Multinationals. Internationale Besteuerung

68 Empirische Ergebnisse zum Steuerwettbewerb IV
Strategische Steuerpolitik Eindeutig: Steuersätze und Sozialhilfezahlungen in einer Gebietskörperschaft hängen positiv von den Steu-ersätzen bzw. Sozialhilfezahlungen anderer Gebietskör-perschaften ab. Evidenz für EU und OECD Länder, aber auch für U.S. Bundesstaaten und Gemeinden, Belgische, Deutsche, Spanische Gemeinden, Italienische Städte, Französische Regionen und Schweizer Kantone. Race to the Bottom vs. Yardstick Competition? Internationale Besteuerung

69 Empirische Ergebnisse zum Steuerwettbewerb V
Keine internationale Evidenz zur Effizienzthese Keine internationale Evidenz zur Umverteilungsthese Keine internationale Evidenz zur Divergenzthese (aber Irland vs. Griechenland als Fallstudien). Daher Rückgriff auf föderale Staaten mit Steuer-wettbewerb, um Licht ins Dunkel zu bringen. Internationale Besteuerung

70 Empirische Ergebnisse zum Steuerwettbewerb VI
Sowohl in den USA als auch in der Schweiz bestätigt eine hohe Zahl von Studien die Existenz von Steuerwettbewerb in Form einer kombinierten Mobilitäts- und Strategiethese. In beiden Ländern sprechen verschiedene Studien dafür, dass die Effizienz der Bereitstellung öffent-licher Leistungen durch fiskalischen Wettbewerb erhöht wird. Internationale Besteuerung

71 Empirische Ergebnisse zum Steuerwettbewerb VII
Während verschiedene Indizien auf die (einge-schränkte) Gültigkeit der Umverteilungsthese für die USA hinweisen, muss sie für die Schweiz verworfen werden. Regeln der Umverteilung in der Schweiz: teilweise Zentralisierung hybrides Bürgerort- (Nationalstaats-) prinzip prozedurale Fairness durch direkte Demokratie. Keine Evidenz zur Divergenzthese. Internationale Besteuerung

72 Empirische Ergebnisse zum Steuerwettbewerb VIII
Internationale Besteuerung

73 Internationale Besteuerung
Zusammenfassung I Steuerwettbewerb ist problematisch für die Steuer-behörde, wenn Steuerhinterziehung möglich ist. Theoretisch dürften Ineffizienzen und negative Verteilungswirkungen durch den Steuerwettbe-werb nicht auszuschliessen sein. Empirisch: Bestätigung der Mobilitäts- und Strategiethese Eher Bestätigung der Effizienzthese Gemischte Evidenz zur Verteilungsthese. Keine Evidenz zur Divergenzthese. Internationale Besteuerung

74 Internationale Besteuerung
Zusammenfassung II Welche Regeln für den Steuerwettbewerb? Code of Conduct? Quellensteuer vs. Informationsaustausch? Anrechnungs- vs. Freistellungsmethode? Die Rolle der WTO? Formula Apportionment vs. Separate Accounting? Steuern als Preise! Internationale Besteuerung


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