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von Rechtsanwalt Markus Weyer (Köln)

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Präsentation zum Thema: "von Rechtsanwalt Markus Weyer (Köln)"—  Präsentation transkript:

1 Völkerrechtliche Integration des russischen Versicherungs-marktes: WTO & EU
von Rechtsanwalt Markus Weyer (Köln) Vortragsveranstaltung der Vereinigung für deutsch-russisches Wirtschaftsrecht e.V. (VDRW): „In Rußland gut versichert? Versicherungsrecht und Versicherungsaufsicht in Russland“ Oft werden Sprecher dadurch herausgefordert, dass sie Fachmaterial vor einem Publikum vortragen müssen, das nicht mit dem Thema oder dem Vokabular vertraut ist. Das Material kann komplex sein oder voller Details stecken. Um einen technischen Fachbericht effektiver zu präsentieren, verwenden Sie folgende Richtlinien von Dale Carnegie Training®. Bedenken Sie die Dauer der Präsentation und organisieren Sie dementsprechend Ihr Material. Begrenzen Sie die Menge des besprochenen Materials. Teilen Sie Ihre Präsentation in klare Abschnitte auf. Erstellen Sie eine logische Reihenfolge. Behalten Sie dabei Ihren Hauptgedanken bei. Beenden Sie Ihre Präsentation mit einer Zusammenfassung, wiederholen Sie die Schlüsselschritte und einer logischen Folgerung. Bedenken Sie, dass Ihr Publikum mit dem technischen Bereich nicht vertraut ist. Zum Beispiel, stellen Sie sicher, dass die Daten eindeutig und klar sind und die Information relevant ist. Gleichen Sie das Niveau in Bezug auf Detail und Vokabular auf das des Publikums an. Nutzen sie grafische Darstellungen um Schlüsselpunkte visuell zu unterlegen. Gehen Sie auf die Bedürfnisse Ihres Publikums ein und Sie werden ein aufmerksameres Publikum haben. MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

2 Einleitung: Typische Fallgestaltungen
Fall 1: Ein ausländischer Versicherer bietet über eine Niederlassung Policen in Russland an Fall 2: Ein in Russland ansässiger Versicherer schließt im Ausland einen Rückversicherungsvertrag ab Fall 3: Ein in Russland ansässiger Versicherungsnehmer schließt für eine Auslandsreise mit einem ausländischen Versicherer einen Versicherungsvertrag ab Fall 4: Ein Vermittler eines ausländischen Versicherers schließt einen Versicherungsvertrag in Russland ab Fall 5: Ein Versicherer entsendet Mitarbeiter in ein Tochterunternehmen in Russland In der Eröffnung stellen Sie die Relevanz zwischen dem Thema und Ihr Publikum dar. Geben Sie einen kurzen Überblick über Ihre Präsentation und stellen Sie ihren Wert für Ihr Publikum dar. Beachten Sie das Interesse und die Erfahrung Ihres Publikums bei der Auswahl des Vokabulars, der Beispiele und des grafischen Materials. Fokussieren Sie die Wichtigkeit des Publikums in Bezug auf Ihr Thema und Sie werden aufmerksame Zuhörer haben. MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

3 MJW 22. November 2002 Vortragsgliederung Was ist zu integrieren ?
Regelung von Versicherung mit Auslandsanknüpfung in Russland Wo ist zu integrieren ? Völkerrechtliche Regeln und Institutionen: Welthandelsorganisation (WTO) Völkerrechtliche Regeln und Institutionen: Europäische Union (EU) Welche rechtlichen Probleme gibt es? Das Verhältnis von russischen Recht zu Völkerrecht In der Eröffnung stellen Sie die Relevanz zwischen dem Thema und Ihr Publikum dar. Geben Sie einen kurzen Überblick über Ihre Präsentation und stellen Sie ihren Wert für Ihr Publikum dar. Beachten Sie das Interesse und die Erfahrung Ihres Publikums bei der Auswahl des Vokabulars, der Beispiele und des grafischen Materials. Fokussieren Sie die Wichtigkeit des Publikums in Bezug auf Ihr Thema und Sie werden aufmerksame Zuhörer haben. MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

4 Teil 1: Regelung von Versicherung mit Auslandsanknüpfung in Russland
Oft werden Sprecher dadurch herausgefordert, dass sie Fachmaterial vor einem Publikum vortragen müssen, das nicht mit dem Thema oder dem Vokabular vertraut ist. Das Material kann komplex sein oder voller Details stecken. Um einen technischen Fachbericht effektiver zu präsentieren, verwenden Sie folgende Richtlinien von Dale Carnegie Training®. Bedenken Sie die Dauer der Präsentation und organisieren Sie dementsprechend Ihr Material. Begrenzen Sie die Menge des besprochenen Materials. Teilen Sie Ihre Präsentation in klare Abschnitte auf. Erstellen Sie eine logische Reihenfolge. Behalten Sie dabei Ihren Hauptgedanken bei. Beenden Sie Ihre Präsentation mit einer Zusammenfassung, wiederholen Sie die Schlüsselschritte und einer logischen Folgerung. Bedenken Sie, dass Ihr Publikum mit dem technischen Bereich nicht vertraut ist. Zum Beispiel, stellen Sie sicher, dass die Daten eindeutig und klar sind und die Information relevant ist. Gleichen Sie das Niveau in Bezug auf Detail und Vokabular auf das des Publikums an. Nutzen sie grafische Darstellungen um Schlüsselpunkte visuell zu unterlegen. Gehen Sie auf die Bedürfnisse Ihres Publikums ein und Sie werden ein aufmerksameres Publikum haben. MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

5 Regelung ausländischer Versicherung in Russland
So machen wie im Diss-Text Markzugangsgesetz: Sperrquote von 15% des Gesamtsatzungskapitals Spartenverbote für Leben und Pflichtversicherung In der Eröffnung stellen Sie die Relevanz zwischen dem Thema und Ihr Publikum dar. Geben Sie einen kurzen Überblick über Ihre Präsentation und stellen Sie ihren Wert für Ihr Publikum dar. Beachten Sie das Interesse und die Erfahrung Ihres Publikums bei der Auswahl des Vokabulars, der Beispiele und des grafischen Materials. Fokussieren Sie die Wichtigkeit des Publikums in Bezug auf Ihr Thema und Sie werden aufmerksame Zuhörer haben. MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

6 Regelung ausländischer Versicherung in Russland: Die Anknüpfung
„Auslandsversicherung“ ist nach russischen Recht immer dann gegeben, wenn ein ausländische Person i.S.d. russischen Rechts beteiligt ist Der Begriff des ausländischen Versicherers richtet sich im russischen Recht nach der Gründungstheorie Der Begriff des ausländischen Versicherers richtet sich im russischen Recht In der Eröffnung stellen Sie die Relevanz zwischen dem Thema und Ihr Publikum dar. Geben Sie einen kurzen Überblick über Ihre Präsentation und stellen Sie ihren Wert für Ihr Publikum dar. Beachten Sie das Interesse und die Erfahrung Ihres Publikums bei der Auswahl des Vokabulars, der Beispiele und des grafischen Materials. Fokussieren Sie die Wichtigkeit des Publikums in Bezug auf Ihr Thema und Sie werden aufmerksame Zuhörer haben. MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

7 Teil 2: Völkerrechtliche Regeln und Institutionen: WTO
Oft werden Sprecher dadurch herausgefordert, dass sie Fachmaterial vor einem Publikum vortragen müssen, das nicht mit dem Thema oder dem Vokabular vertraut ist. Das Material kann komplex sein oder voller Details stecken. Um einen technischen Fachbericht effektiver zu präsentieren, verwenden Sie folgende Richtlinien von Dale Carnegie Training®. Bedenken Sie die Dauer der Präsentation und organisieren Sie dementsprechend Ihr Material. Begrenzen Sie die Menge des besprochenen Materials. Teilen Sie Ihre Präsentation in klare Abschnitte auf. Erstellen Sie eine logische Reihenfolge. Behalten Sie dabei Ihren Hauptgedanken bei. Beenden Sie Ihre Präsentation mit einer Zusammenfassung, wiederholen Sie die Schlüsselschritte und einer logischen Folgerung. Bedenken Sie, dass Ihr Publikum mit dem technischen Bereich nicht vertraut ist. Zum Beispiel, stellen Sie sicher, dass die Daten eindeutig und klar sind und die Information relevant ist. Gleichen Sie das Niveau in Bezug auf Detail und Vokabular auf das des Publikums an. Nutzen sie grafische Darstellungen um Schlüsselpunkte visuell zu unterlegen. Gehen Sie auf die Bedürfnisse Ihres Publikums ein und Sie werden ein aufmerksameres Publikum haben. MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

8 WTO: Rechtsgrundslagen im Überblick
Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO) vom 15. April 1994 (Uruguay-Runde) Allgemeines Zoll- und Handels-abkommen (GATT) Allgemeines Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte geistigen Eigentums (TRIPS) Sonstige: Streitbeilegung Schlussakte Beschlüsse Erklärungen Falls Sie mehrere Argumente, Punkte, oder Schlüsselideen haben, verwenden Sie mehrere Folien. Stellen Sie fest, ob Ihr Publikum dazu in der Lage ist, eine neue Idee zu verstehen, einen neuen Prozess zu lernen oder tieferes Wissen in Bezug auf ein bekanntes Thema zu erlangen. Unterstützen Sie jeden Punkt Ihres Vortrages mit angemessenen Erklärungen. Falls erforderlich, ergänzen Sie Ihre Präsentation mit technischen Daten in Form von Datenträgern, s oder Links im Internet. Entwickeln Sie jeden Punkt Ihres Vortrages angemessen in Bezug auf die Kommunikation mit Ihrem Publikum. MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

9 Formen internationaler Dienstleistungen nach dem GATS (Geltungsbereich)
Handel mit Dienstleitungen und Erbringung von Dienstleistungen gemäß Art. 1 (2) GATS: Modus 1 Handel aus einem Mitgliedsland in ein anderes (Fall 1) Modus 2 Handel eines Mitgliedslandes mit Personen eines anderen Mitglieds (Fall 2) Modus 3 Handel eines Mitgliedslandes durch Auslandsniederlassung in einem anderen Mitgliedsland (Fall 3) Modus 4 Handel eines Mitgliedslandes durch natürliche Personen in einem anderen Mitgliedsland (Fall 4 & 5) Falls Sie mehrere Argumente, Punkte, oder Schlüsselideen haben, verwenden Sie mehrere Folien. Stellen Sie fest, ob Ihr Publikum dazu in der Lage ist, eine neue Idee zu verstehen, einen neuen Prozess zu lernen oder tieferes Wissen in Bezug auf ein bekanntes Thema zu erlangen. Unterstützen Sie jeden Punkt Ihres Vortrages mit angemessenen Erklärungen. Falls erforderlich, ergänzen Sie Ihre Präsentation mit technischen Daten in Form von Datenträgern, s oder Links im Internet. Entwickeln Sie jeden Punkt Ihres Vortrages angemessen in Bezug auf die Kommunikation mit Ihrem Publikum. MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

10 Einordnung von Versicherung in das GATS
Definitionen der Finanzdienstleistungen (Absatz (5) der GATS Anlage zu Finanzdienstleistungen): Direktversicherung einschließlich Mitversicherung (Life & Non-Life) Rückversicherung und Retrozession Versicherungsvermittlung wie Leistungen von Maklern und Agenten Versicherungsbezogene Hilfsdienstleistungen (Beratung, Aktuare, Schadensregulierung etc.) Falls Sie mehrere Argumente, Punkte, oder Schlüsselideen haben, verwenden Sie mehrere Folien. Stellen Sie fest, ob Ihr Publikum dazu in der Lage ist, eine neue Idee zu verstehen, einen neuen Prozess zu lernen oder tieferes Wissen in Bezug auf ein bekanntes Thema zu erlangen. Unterstützen Sie jeden Punkt Ihres Vortrages mit angemessenen Erklärungen. Falls erforderlich, ergänzen Sie Ihre Präsentation mit technischen Daten in Form von Datenträgern, s oder Links im Internet. Entwickeln Sie jeden Punkt Ihres Vortrages angemessen in Bezug auf die Kommunikation mit Ihrem Publikum. MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

11 GATS: Allgemeine Vertragsregeln
Meistbegünstigung (MFN): „Conditional“ MFN (Art. II GATS) Ausnahmen möglich (GATS Anlage zu Ausnahmen von Art. II): 5 Jahre nach Beitritt zu prüfende Ausnahmen vorzusehen, die nicht mehr als 10 Jahre andauern dürfen Spezifische Verpflichtungen: „Unconditional“ MFN bei Marktzugang gemäß der Länderliste (Art. XVI GATS) Inländerbehandlung gemäß der Länderliste (Art. XVII GATS) Progressive Liberalisierung: Pflicht weitere spezifische Verpflichtungen auszuhandeln (Art. XIX GATS) Falls Sie mehrere Argumente, Punkte, oder Schlüsselideen haben, verwenden Sie mehrere Folien. Stellen Sie fest, ob Ihr Publikum dazu in der Lage ist, eine neue Idee zu verstehen, einen neuen Prozess zu lernen oder tieferes Wissen in Bezug auf ein bekanntes Thema zu erlangen. Unterstützen Sie jeden Punkt Ihres Vortrages mit angemessenen Erklärungen. Falls erforderlich, ergänzen Sie Ihre Präsentation mit technischen Daten in Form von Datenträgern, s oder Links im Internet. Entwickeln Sie jeden Punkt Ihres Vortrages angemessen in Bezug auf die Kommunikation mit Ihrem Publikum. MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

12 WTO & Russland: Chronologie der Beitrittsverhandlungen zu GATS
16. Juni 1993: Aufnahmeantrag nach Art. XII des WTO Rahmenübereinkommens gestellt 17. Juni 1993: Arbeitsgruppe gebildet 5. Oktober 1999: Angebot für Specific Commitments in Services gemäß Art. XX GATS abgegeben (Länderliste) 28. März 2002: Entwurf des Arbeitsgruppenberichts vorgelegt 12. Juni 2002: Beginn der Verhandlungen über das Angebot Russlands über Specific Commitments in Services 20. Juni 2002: Arbeitsgruppenplanung für das 2. Halbjahr 2002 Oktober 2002: Verhandlungen über die Specific Commitments in Services mit der EU MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

13 WTO: Russlands Angebot vom 5
WTO: Russlands Angebot vom 5. Oktober 1999 für den Sektor Versicherung (Länderliste) Spezifische Verpflichtungen: Subsektor „Life“: Kein Angebot Subsektor „Non-Life“: Modus 1 Ungebunden Modus 2 Versicherung von in Russland „befindlicher“ Vermögensinteressen natürlicher und jurischer Personen nur durch russische Versicherer Modus 3 a) Nur in der Form einer juristischen Person russischen Rechts; b) Nur als Aktiengesellschaft; c) Ungebunden bezüglich Gegenseitigkeitsversicherung; d) Fremdgeschäftsverbot; e) Mindestsatzungskapital von 250 Tausend Mindestlöhnen bei Auslandsanteil von mehr als 49% in der Direktversicherung und 300 Tausend Mindestlöhnen in der Rückversicherung und Retrozession Modus 4 Kein Angebot In der Eröffnung stellen Sie die Relevanz zwischen dem Thema und Ihr Publikum dar. Geben Sie einen kurzen Überblick über Ihre Präsentation und stellen Sie ihren Wert für Ihr Publikum dar. Beachten Sie das Interesse und die Erfahrung Ihres Publikums bei der Auswahl des Vokabulars, der Beispiele und des grafischen Materials. Fokussieren Sie die Wichtigkeit des Publikums in Bezug auf Ihr Thema und Sie werden aufmerksame Zuhörer haben. MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

14 WTO: Russlands Verhandlungsposition
Entwicklungslandargument Spezifische Liberalisierungsverpflichtungen (Art. XVI und XVII GATS) sollen für Russland nur gelten, wenn es sich ausdrücklich zu ihnen bekennt „Infant-Industry“-Argument Russlands Versicherungsmarkt befindet sich in der Entwicklung und darf nicht dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt werden 3. „Free-rider“- Argument Aufgrund des „unconditional MFN“ des Art. XVI GATS könne die USA in Russland ohne Reziprozität aus bilateralen Abkommen mit der EU Inländerbehandlung verlangen Bedrohungsargument Die russische Volkswirtschaft ist in ihrer Stabilität bedroht wenn das „Ungarn-Modell“ (keine nationalen Versicherer mehr) eintritt Devisenabflussargument Russlands Devisenmärkte bluten wegen der internationalen Rückversicherungsverträge aufgrund des Prämienabflusses aus In der Eröffnung stellen Sie die Relevanz zwischen dem Thema und Ihr Publikum dar. Geben Sie einen kurzen Überblick über Ihre Präsentation und stellen Sie ihren Wert für Ihr Publikum dar. Beachten Sie das Interesse und die Erfahrung Ihres Publikums bei der Auswahl des Vokabulars, der Beispiele und des grafischen Materials. Fokussieren Sie die Wichtigkeit des Publikums in Bezug auf Ihr Thema und Sie werden aufmerksame Zuhörer haben. MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

15 MJW 22. November 2002 Stellungnahmen zum WTO-Antrag Russlands
WTO: Russland muss sich entscheiden „ As I have indicated, the time for hard decisions has arrived. Reform of the Russian economy must be completed. “ (Rede vom zum russischen WTO Beitrittsantrag) Finden Sie das beste Schlusswort in Bezug auf Ihr Publikum und Ihre Präsentation. Enden Sie mit einer Zusammenfassung, empfehlen Sie eine Strategie, schlagen Sie einen Plan vor und setzen Sie ein Ziel. Halten Sie Ihr Ziel während der gesamten Präsentation im Auge und Sie werden Ihr Vorhaben erreichen. Mike Moore ehemaliger WTO Director General MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

16 MJW 22. November 2002 Stellungnahmen zum WTO-Antrag Russlands
Russlands Interpretation: Zweckoptimismus „...the Russian insurance market is not expected to fully open to foreign insurers in the visible future...“ ( in Insurance Day) Finden Sie das beste Schlusswort in Bezug auf Ihr Publikum und Ihre Präsentation. Enden Sie mit einer Zusammenfassung, empfehlen Sie eine Strategie, schlagen Sie einen Plan vor und setzen Sie ein Ziel. Halten Sie Ihr Ziel während der gesamten Präsentation im Auge und Sie werden Ihr Vorhaben erreichen. Maxim J. Medvedkov Stellvertretender Minister der Russischen Föderation für wirtschaftliche Entwicklung und Handel MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

17 MJW 22. November 2002 Stellungnahmen zum WTO-Antrag Russlands
EU: Die Probleme im Sektor Versicherung sind ungelöst „...die schon zu Beginn des Beitrittsprozesses bestehenden Probleme dauern an ...“ ( in Kommersant) Finden Sie das beste Schlusswort in Bezug auf Ihr Publikum und Ihre Präsentation. Enden Sie mit einer Zusammenfassung, empfehlen Sie eine Strategie, schlagen Sie einen Plan vor und setzen Sie ein Ziel. Halten Sie Ihr Ziel während der gesamten Präsentation im Auge und Sie werden Ihr Vorhaben erreichen. Pascal Lamy EU Komissar für Handel MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

18 MJW 22. November 2002 Stellungnahmen zum WTO-Antrag Russlands
3. Wirklichkeit: Die Rolle der EU ist entscheidend! 1. November 2002 Insurance Day John Helmer: „Talk of a Russian agreement with the World Trade Organisation (WTO) to dismantle Russian barriers for foreign insurers has evaporated amid signs of growing pressure from Brussels for what Russians regard as "all or nothing terms".“ Finden Sie das beste Schlusswort in Bezug auf Ihr Publikum und Ihre Präsentation. Enden Sie mit einer Zusammenfassung, empfehlen Sie eine Strategie, schlagen Sie einen Plan vor und setzen Sie ein Ziel. Halten Sie Ihr Ziel während der gesamten Präsentation im Auge und Sie werden Ihr Vorhaben erreichen. MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

19 WTO: Ausblick für die weiteren Verhandlungen mit Russland
Chronologischer Verfahrensablauf: Final Working Party Report (Abschlußbericht der Arbeitsgruppe) Protocol of Accession (Beitrittsprotokoll) Schedules of Concessions in Goods and Services (Liberalisierungszugeständnisse) Voraussetzungen: Erfolgreiche Verhandlungen mit der USA, Japan, Kanada und der EU Erfüllung der durch Russland übernommenen völkerrechtlichen Verpflichtungen gegenüber der EU Keine sonstige bilateralen Abkommen mit Versicherungsbezug zu WTO Mitgliedern Finden Sie das beste Schlusswort in Bezug auf Ihr Publikum und Ihre Präsentation. Enden Sie mit einer Zusammenfassung, empfehlen Sie eine Strategie, schlagen Sie einen Plan vor und setzen Sie ein Ziel. Halten Sie Ihr Ziel während der gesamten Präsentation im Auge und Sie werden Ihr Vorhaben erreichen. MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

20 Teil 3: Völkerrechtliche Regeln und Institutionen: EU
Oft werden Sprecher dadurch herausgefordert, dass sie Fachmaterial vor einem Publikum vortragen müssen, das nicht mit dem Thema oder dem Vokabular vertraut ist. Das Material kann komplex sein oder voller Details stecken. Um einen technischen Fachbericht effektiver zu präsentieren, verwenden Sie folgende Richtlinien von Dale Carnegie Training®. Bedenken Sie die Dauer der Präsentation und organisieren Sie dementsprechend Ihr Material. Begrenzen Sie die Menge des besprochenen Materials. Teilen Sie Ihre Präsentation in klare Abschnitte auf. Erstellen Sie eine logische Reihenfolge. Behalten Sie dabei Ihren Hauptgedanken bei. Beenden Sie Ihre Präsentation mit einer Zusammenfassung, wiederholen Sie die Schlüsselschritte und einer logischen Folgerung. Bedenken Sie, dass Ihr Publikum mit dem technischen Bereich nicht vertraut ist. Zum Beispiel, stellen Sie sicher, dass die Daten eindeutig und klar sind und die Information relevant ist. Gleichen Sie das Niveau in Bezug auf Detail und Vokabular auf das des Publikums an. Nutzen sie grafische Darstellungen um Schlüsselpunkte visuell zu unterlegen. Gehen Sie auf die Bedürfnisse Ihres Publikums ein und Sie werden ein aufmerksameres Publikum haben. MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

21 EU: Agreement on Partnership and Cooperation (PCA) – Allgemeine Vertragsregeln
Art. 28 PCA: Inländerbehandlung oder MFN für Töchter von Versicherungsunternehmen Art. 29 (1) i.V.m. Anlage 7 B PCA: Beschränkungen in sozialer Sicherung oder öffentlicher Beschaffung möglich sind Art. 36 i.V.m. Anlage 5 (a) PCA: MFN für grenzüberschreitende Versicherungsdienstleistungen Kongruenzgrundsatz des PCA MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

22 MJW 22. November 2002 PCA: Einordnung von Versicherung
Definitionen der Finanzdienstleistungen (Anlage 6 A PCA) Direktversicherung einschließlich Mitversicherung (Life & Non-Life) Rückversicherung und Retrozession Versicherungsvermittlung wie Leistungen von Maklern und Agenten Versicherungsbezogene Hilfsdienstleistungen (Beratung, Aktuare, Schadensregulierung etc.) MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

23 MJW 22. November 2002 PCA: Materielle Vertragspflichten Art. 28 PCA:
MFN für Gründung und Filialen von Versicherungsunternehmen Inländerbehandlung oder MFN für Töchter von Versicherungsunternehmen Art. 29 (1) i.V.m. Anlage 7 B PCA: Gründung und Zulassung von Versicherern in Russland unterliegt russischem Recht unter Bedingung, dass: Aufhebung der 49% Höchstbeteiligung zum 24. Juni 1999 erfolgt und Beschränkungen in sozialer Sicherung oder öffentlicher Beschaffung möglich sind Art. 36 i.V.m. Anlage 5 (a) PCA: MFN für grenzüberschreitende Versicherungsdienstleistungen MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

24 MJW 22. November 2002 EU : Chronologie der Verhandlungen zum PCA
24. Juni 1994: Unterzeichnung des PCA auf Korfu (Corfu Agreement) 25. November 1996: Ratifizierung des PCA durch Russland 20. November 1999: Russland erlässt das Gesetz über Marktzugangsbeschränkungen (Marktzugangsgesetz) 29. Mai 2002: 9. EU-Russland Gipfeltreffen in Moskau Oktober 2002: Bilaterale Verhandlungen über die Marktzugangsbeschränkungen entgegen des PCA 7. November 2002: EU gewährt Russland den Status „Marktwirtschaft“ 11. November 2002: 10. EU-Russland Gipfeltreffen in Brüssel MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

25 Position des Comité Européen des Assurances (CEA)
Schriftliche Stellungnahme an den Präsidenten der Russischen Föderation am 4. Februar 1999 (Noch zum Entwurf) Hinweis auf die Verpflichtungen aus dem PCA Rüge der Verletzungen der Verpflichtungen aus dem PCA: Diskriminierender Marktzugang für EU Versicherer Diskriminierende Zulassungskriterien Unzulässige Beschränkungen des Geschäftsbetriebs Unzulässige Auflagen für das Unternehmensmanagement Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) schloss sich der Stellungnahme des CEA an. In der Eröffnung stellen Sie die Relevanz zwischen dem Thema und Ihr Publikum dar. Geben Sie einen kurzen Überblick über Ihre Präsentation und stellen Sie ihren Wert für Ihr Publikum dar. Beachten Sie das Interesse und die Erfahrung Ihres Publikums bei der Auswahl des Vokabulars, der Beispiele und des grafischen Materials. Fokussieren Sie die Wichtigkeit des Publikums in Bezug auf Ihr Thema und Sie werden aufmerksame Zuhörer haben. MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

26 EU & PCA: Ausblick für die weiteren Verhandlungen mit Russland
Die Position der EU: (Kommissar für Handel Pascal Lamy) Das PCA ist vollständig umzusetzen Förmliches Streitbeilegungsverfahren angedroht Die Nichtumsetzung des PCA ist ein Beitrittshindernis für die WTO Die Position Russlands: (Minister für Wirtschaftliche Entwicklung und Handel German G. Gref) „Infant-Industry“–Argument „Free-Rider“–Argument Bedrohungsargument Devisenabflussargument Finden Sie das beste Schlusswort in Bezug auf Ihr Publikum und Ihre Präsentation. Enden Sie mit einer Zusammenfassung, empfehlen Sie eine Strategie, schlagen Sie einen Plan vor und setzen Sie ein Ziel. Halten Sie Ihr Ziel während der gesamten Präsentation im Auge und Sie werden Ihr Vorhaben erreichen. MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

27 Teil 4: Das Verhältnis von russischen Recht zu Völkerrecht
Oft werden Sprecher dadurch herausgefordert, dass sie Fachmaterial vor einem Publikum vortragen müssen, das nicht mit dem Thema oder dem Vokabular vertraut ist. Das Material kann komplex sein oder voller Details stecken. Um einen technischen Fachbericht effektiver zu präsentieren, verwenden Sie folgende Richtlinien von Dale Carnegie Training®. Bedenken Sie die Dauer der Präsentation und organisieren Sie dementsprechend Ihr Material. Begrenzen Sie die Menge des besprochenen Materials. Teilen Sie Ihre Präsentation in klare Abschnitte auf. Erstellen Sie eine logische Reihenfolge. Behalten Sie dabei Ihren Hauptgedanken bei. Beenden Sie Ihre Präsentation mit einer Zusammenfassung, wiederholen Sie die Schlüsselschritte und einer logischen Folgerung. Bedenken Sie, dass Ihr Publikum mit dem technischen Bereich nicht vertraut ist. Zum Beispiel, stellen Sie sicher, dass die Daten eindeutig und klar sind und die Information relevant ist. Gleichen Sie das Niveau in Bezug auf Detail und Vokabular auf das des Publikums an. Nutzen sie grafische Darstellungen um Schlüsselpunkte visuell zu unterlegen. Gehen Sie auf die Bedürfnisse Ihres Publikums ein und Sie werden ein aufmerksameres Publikum haben. MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

28 Das Verhältnis von russischen Recht zu Völkerrecht: Verfassungsrecht
Vorrang völkerrechtlicher Verträge Artikel 15 Punkt 4 Verfassung der Russischen Föderation von 1993: Satz 1: „Völkerrechtliche Verträge sind Bestandteil des Rechtssystems“ Satz 2: „Sofern durch einen völkerrechtlicher Vertrag der RF eine andere Vorschrift bestimmt wird als durch Gesetz vorgesehen, so ist die Vorschrift des völkerrechtlichen Vertrages anzuwenden“ In der Eröffnung stellen Sie die Relevanz zwischen dem Thema und Ihr Publikum dar. Geben Sie einen kurzen Überblick über Ihre Präsentation und stellen Sie ihren Wert für Ihr Publikum dar. Beachten Sie das Interesse und die Erfahrung Ihres Publikums bei der Auswahl des Vokabulars, der Beispiele und des grafischen Materials. Fokussieren Sie die Wichtigkeit des Publikums in Bezug auf Ihr Thema und Sie werden aufmerksame Zuhörer haben. MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

29 Das Verhältnis von russischen Recht zu Völkerrecht: Die Lehre
Eingeschränkte Vollzugslehre Völkerrechtliche Bestimmungen sind unmittelbar anzuwenden, wenn sie für den Selbstvollzug nicht zu abstrakt sind Völkerrechtliche Bestimmungen sind unmittelbar anzuwenden, wenn der Vollzugsakt im offensichtlichen Widerspruch zum Völkerrecht steht Rechtsfolge: Alle staatlichen Rechtsanwender sind verpflichtet nur die unmittelbar anzuwendende Völkerrechtsnormen als Rechtsgrundlage heranzuziehen In der Eröffnung stellen Sie die Relevanz zwischen dem Thema und Ihr Publikum dar. Geben Sie einen kurzen Überblick über Ihre Präsentation und stellen Sie ihren Wert für Ihr Publikum dar. Beachten Sie das Interesse und die Erfahrung Ihres Publikums bei der Auswahl des Vokabulars, der Beispiele und des grafischen Materials. Fokussieren Sie die Wichtigkeit des Publikums in Bezug auf Ihr Thema und Sie werden aufmerksame Zuhörer haben. MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

30 Das Verhältnis von russischen Recht zu Völkerrecht: Anwendungspraxis
„Normenkollision“ ? In seinem Veto gegen das Marktzugangsgesetz vom 12. Juli 1999 prüft der Präsident der Russischen Föderation die Verletzung von Völkerrecht nicht. Die Versicherungsaufsicht erlässt am 16. Mai 2000 Durchführungs- bestimmungen auf der Grundlage des Marktzugangsgesetzes Die Versicherungsaufsicht wendet die Durchführungsbestimmungen an und erlässt z.B. am 6. März 2002 die amtliche Quote zur ausländischer Beteilung am Satzungskapital russischer Versicher In der Eröffnung stellen Sie die Relevanz zwischen dem Thema und Ihr Publikum dar. Geben Sie einen kurzen Überblick über Ihre Präsentation und stellen Sie ihren Wert für Ihr Publikum dar. Beachten Sie das Interesse und die Erfahrung Ihres Publikums bei der Auswahl des Vokabulars, der Beispiele und des grafischen Materials. Fokussieren Sie die Wichtigkeit des Publikums in Bezug auf Ihr Thema und Sie werden aufmerksame Zuhörer haben. MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

31 Das Verhältnis von russischen Recht zu Völkerrecht: Wertung
Wirtschaftspolitik contra Recht Marktzugangsgesetz wirkt als Vollzugsgesetz des PCA und substituiert die faktisch als nicht vollziehbar behandelten Regeln des PCA Verfassungsmäßigkeit des Marktzugangsgesetzes wird nicht geprüft Primat wirtschaftspolitischer Entscheidungen In der Eröffnung stellen Sie die Relevanz zwischen dem Thema und Ihr Publikum dar. Geben Sie einen kurzen Überblick über Ihre Präsentation und stellen Sie ihren Wert für Ihr Publikum dar. Beachten Sie das Interesse und die Erfahrung Ihres Publikums bei der Auswahl des Vokabulars, der Beispiele und des grafischen Materials. Fokussieren Sie die Wichtigkeit des Publikums in Bezug auf Ihr Thema und Sie werden aufmerksame Zuhörer haben. MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

32 Ausblick: Thesen zur Integration des russischen Marktes
Oft werden Sprecher dadurch herausgefordert, dass sie Fachmaterial vor einem Publikum vortragen müssen, das nicht mit dem Thema oder dem Vokabular vertraut ist. Das Material kann komplex sein oder voller Details stecken. Um einen technischen Fachbericht effektiver zu präsentieren, verwenden Sie folgende Richtlinien von Dale Carnegie Training®. Bedenken Sie die Dauer der Präsentation und organisieren Sie dementsprechend Ihr Material. Begrenzen Sie die Menge des besprochenen Materials. Teilen Sie Ihre Präsentation in klare Abschnitte auf. Erstellen Sie eine logische Reihenfolge. Behalten Sie dabei Ihren Hauptgedanken bei. Beenden Sie Ihre Präsentation mit einer Zusammenfassung, wiederholen Sie die Schlüsselschritte und einer logischen Folgerung. Bedenken Sie, dass Ihr Publikum mit dem technischen Bereich nicht vertraut ist. Zum Beispiel, stellen Sie sicher, dass die Daten eindeutig und klar sind und die Information relevant ist. Gleichen Sie das Niveau in Bezug auf Detail und Vokabular auf das des Publikums an. Nutzen sie grafische Darstellungen um Schlüsselpunkte visuell zu unterlegen. Gehen Sie auf die Bedürfnisse Ihres Publikums ein und Sie werden ein aufmerksameres Publikum haben. MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

33 These 1: Die völkerrechtliche Integration des russischen Versicherungsmarktes ist unvollendet
Oft werden Sprecher dadurch herausgefordert, dass sie Fachmaterial vor einem Publikum vortragen müssen, das nicht mit dem Thema oder dem Vokabular vertraut ist. Das Material kann komplex sein oder voller Details stecken. Um einen technischen Fachbericht effektiver zu präsentieren, verwenden Sie folgende Richtlinien von Dale Carnegie Training®. Bedenken Sie die Dauer der Präsentation und organisieren Sie dementsprechend Ihr Material. Begrenzen Sie die Menge des besprochenen Materials. Teilen Sie Ihre Präsentation in klare Abschnitte auf. Erstellen Sie eine logische Reihenfolge. Behalten Sie dabei Ihren Hauptgedanken bei. Beenden Sie Ihre Präsentation mit einer Zusammenfassung, wiederholen Sie die Schlüsselschritte und einer logischen Folgerung. Bedenken Sie, dass Ihr Publikum mit dem technischen Bereich nicht vertraut ist. Zum Beispiel, stellen Sie sicher, dass die Daten eindeutig und klar sind und die Information relevant ist. Gleichen Sie das Niveau in Bezug auf Detail und Vokabular auf das des Publikums an. Nutzen sie grafische Darstellungen um Schlüsselpunkte visuell zu unterlegen. Gehen Sie auf die Bedürfnisse Ihres Publikums ein und Sie werden ein aufmerksameres Publikum haben. MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

34 These 2: Das Integrationsergebnis wird vom Verlauf der Verhandlungen mit der WTO abhängen. Hier haben die Verhandlungen mit der EU zentrale Bedeutung Oft werden Sprecher dadurch herausgefordert, dass sie Fachmaterial vor einem Publikum vortragen müssen, das nicht mit dem Thema oder dem Vokabular vertraut ist. Das Material kann komplex sein oder voller Details stecken. Um einen technischen Fachbericht effektiver zu präsentieren, verwenden Sie folgende Richtlinien von Dale Carnegie Training®. Bedenken Sie die Dauer der Präsentation und organisieren Sie dementsprechend Ihr Material. Begrenzen Sie die Menge des besprochenen Materials. Teilen Sie Ihre Präsentation in klare Abschnitte auf. Erstellen Sie eine logische Reihenfolge. Behalten Sie dabei Ihren Hauptgedanken bei. Beenden Sie Ihre Präsentation mit einer Zusammenfassung, wiederholen Sie die Schlüsselschritte und einer logischen Folgerung. Bedenken Sie, dass Ihr Publikum mit dem technischen Bereich nicht vertraut ist. Zum Beispiel, stellen Sie sicher, dass die Daten eindeutig und klar sind und die Information relevant ist. Gleichen Sie das Niveau in Bezug auf Detail und Vokabular auf das des Publikums an. Nutzen sie grafische Darstellungen um Schlüsselpunkte visuell zu unterlegen. Gehen Sie auf die Bedürfnisse Ihres Publikums ein und Sie werden ein aufmerksameres Publikum haben. MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

35 These 3: Das geltende russische Recht verstößt im Bezug auf Versicherung gegen grundlegende Bestimmungen des PCA Oft werden Sprecher dadurch herausgefordert, dass sie Fachmaterial vor einem Publikum vortragen müssen, das nicht mit dem Thema oder dem Vokabular vertraut ist. Das Material kann komplex sein oder voller Details stecken. Um einen technischen Fachbericht effektiver zu präsentieren, verwenden Sie folgende Richtlinien von Dale Carnegie Training®. Bedenken Sie die Dauer der Präsentation und organisieren Sie dementsprechend Ihr Material. Begrenzen Sie die Menge des besprochenen Materials. Teilen Sie Ihre Präsentation in klare Abschnitte auf. Erstellen Sie eine logische Reihenfolge. Behalten Sie dabei Ihren Hauptgedanken bei. Beenden Sie Ihre Präsentation mit einer Zusammenfassung, wiederholen Sie die Schlüsselschritte und einer logischen Folgerung. Bedenken Sie, dass Ihr Publikum mit dem technischen Bereich nicht vertraut ist. Zum Beispiel, stellen Sie sicher, dass die Daten eindeutig und klar sind und die Information relevant ist. Gleichen Sie das Niveau in Bezug auf Detail und Vokabular auf das des Publikums an. Nutzen sie grafische Darstellungen um Schlüsselpunkte visuell zu unterlegen. Gehen Sie auf die Bedürfnisse Ihres Publikums ein und Sie werden ein aufmerksameres Publikum haben. MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

36 These 4: Der Zugang zum russischen Versicherungsmarkt wird im Austausch gegen Zugeständnisse in anderen Sektoren gewährt werden Oft werden Sprecher dadurch herausgefordert, dass sie Fachmaterial vor einem Publikum vortragen müssen, das nicht mit dem Thema oder dem Vokabular vertraut ist. Das Material kann komplex sein oder voller Details stecken. Um einen technischen Fachbericht effektiver zu präsentieren, verwenden Sie folgende Richtlinien von Dale Carnegie Training®. Bedenken Sie die Dauer der Präsentation und organisieren Sie dementsprechend Ihr Material. Begrenzen Sie die Menge des besprochenen Materials. Teilen Sie Ihre Präsentation in klare Abschnitte auf. Erstellen Sie eine logische Reihenfolge. Behalten Sie dabei Ihren Hauptgedanken bei. Beenden Sie Ihre Präsentation mit einer Zusammenfassung, wiederholen Sie die Schlüsselschritte und einer logischen Folgerung. Bedenken Sie, dass Ihr Publikum mit dem technischen Bereich nicht vertraut ist. Zum Beispiel, stellen Sie sicher, dass die Daten eindeutig und klar sind und die Information relevant ist. Gleichen Sie das Niveau in Bezug auf Detail und Vokabular auf das des Publikums an. Nutzen sie grafische Darstellungen um Schlüsselpunkte visuell zu unterlegen. Gehen Sie auf die Bedürfnisse Ihres Publikums ein und Sie werden ein aufmerksameres Publikum haben. MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

37 These 5: Die gesetzlichen und untergesetzlichen Markzugangsbeschränkungen des russischen Rechts werden mittelfristig aus wirtschafts-politischen Erwägungen aufgehoben Oft werden Sprecher dadurch herausgefordert, dass sie Fachmaterial vor einem Publikum vortragen müssen, das nicht mit dem Thema oder dem Vokabular vertraut ist. Das Material kann komplex sein oder voller Details stecken. Um einen technischen Fachbericht effektiver zu präsentieren, verwenden Sie folgende Richtlinien von Dale Carnegie Training®. Bedenken Sie die Dauer der Präsentation und organisieren Sie dementsprechend Ihr Material. Begrenzen Sie die Menge des besprochenen Materials. Teilen Sie Ihre Präsentation in klare Abschnitte auf. Erstellen Sie eine logische Reihenfolge. Behalten Sie dabei Ihren Hauptgedanken bei. Beenden Sie Ihre Präsentation mit einer Zusammenfassung, wiederholen Sie die Schlüsselschritte und einer logischen Folgerung. Bedenken Sie, dass Ihr Publikum mit dem technischen Bereich nicht vertraut ist. Zum Beispiel, stellen Sie sicher, dass die Daten eindeutig und klar sind und die Information relevant ist. Gleichen Sie das Niveau in Bezug auf Detail und Vokabular auf das des Publikums an. Nutzen sie grafische Darstellungen um Schlüsselpunkte visuell zu unterlegen. Gehen Sie auf die Bedürfnisse Ihres Publikums ein und Sie werden ein aufmerksameres Publikum haben. MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

38 These 6: Die Kollisionsnorm des Art
These 6: Die Kollisionsnorm des Art. 15 der russischen Verfassung unterliegt einem wirtschaftspolitischen Primat und ist im internationalen Wirtschafts-verkehr nur bedingt durchsetzbar Oft werden Sprecher dadurch herausgefordert, dass sie Fachmaterial vor einem Publikum vortragen müssen, das nicht mit dem Thema oder dem Vokabular vertraut ist. Das Material kann komplex sein oder voller Details stecken. Um einen technischen Fachbericht effektiver zu präsentieren, verwenden Sie folgende Richtlinien von Dale Carnegie Training®. Bedenken Sie die Dauer der Präsentation und organisieren Sie dementsprechend Ihr Material. Begrenzen Sie die Menge des besprochenen Materials. Teilen Sie Ihre Präsentation in klare Abschnitte auf. Erstellen Sie eine logische Reihenfolge. Behalten Sie dabei Ihren Hauptgedanken bei. Beenden Sie Ihre Präsentation mit einer Zusammenfassung, wiederholen Sie die Schlüsselschritte und einer logischen Folgerung. Bedenken Sie, dass Ihr Publikum mit dem technischen Bereich nicht vertraut ist. Zum Beispiel, stellen Sie sicher, dass die Daten eindeutig und klar sind und die Information relevant ist. Gleichen Sie das Niveau in Bezug auf Detail und Vokabular auf das des Publikums an. Nutzen sie grafische Darstellungen um Schlüsselpunkte visuell zu unterlegen. Gehen Sie auf die Bedürfnisse Ihres Publikums ein und Sie werden ein aufmerksameres Publikum haben. MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1

39 MJW 22. November 2002 Zusammenfassung:
Die völkerrechtliche Integration des russischen Versicherungsmarktes ist unvollendet Das Integrationsergebnis wird vom Verlauf der Verhandlungen mit der WTO abhängen. Hier haben die Verhandlungen mit der EU zentrale Bedeutung Das geltende russische Recht verstößt im Bezug auf Versicherung gegen grundlegende Bestimmungen des PCA Der Zugang zum russischen Versicherungsmarkt wird im Rahmen der WTO-Verhandlungen im Austausch gegen Zugeständnisse in anderen Sektoren gewährt werden Die gesetzlichen und untergesetzlichen Markzugangsbeschränkungen des russischen Rechts werden mittelfristig aus wirtschaftspolitischen Erwägungen aufgehoben Die Kollisionsnorm des Art. 15 der russischen Verfassung unterliegt einem wirtschaftspolitischen Primat und ist im internationalen Wirtschaftsverkehr nur bedingt durchsetzbar MJW November 2002 Copyright 2002 © Rechtsanwalt Markus Johannes Weyer Blatt 1


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