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Veröffentlicht von:Bardulf Karges Geändert vor über 10 Jahren
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Rechtsgrundlagen Lärmkartierung/Lärmaktionsplanung
EU Umgebungslärm-RL (2002/49/EG vom 25. Juni 2002) „über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ Art. 8 : Aktionspläne Anhang V: Mindestanforderungen an Aktionspläne Deutschland Gesetz (vom 24. Juni 2005) zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm § 47d BImSchG: „Lärmaktionspläne“ Keine Verordnung Jonas - LUGV Brandenburg
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Stufen der Lärmkartierung/Aktionsplanung Stufe Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als Zügen/Jahr, Ballungsräume mit mehr als Einwohner, Großflughäfen mit mehr als Bewegungen/Jahr Stufe Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als Zügen/Jahr, Ballungsräume mit mehr als Einwohner, Großflughäfen mit mehr als Bewegungen/Jahr Jonas - LUGV Brandenburg
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Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg
Termine gemäß Umgebungslärmrichtlinie (2. Stufe) Meldung des Bestandes 2011/2012 Lärmkartierung Abschluss der Kartierung 2012/2013 Erarbeitung von Aktionsplänen Aufstellung u. Berichterstattung bis Umsetzung der Maßnahmen aus den Aktionsplänen ! ! ! Jonas - LUGV Brandenburg
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Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg
1. Allgemeines zu Lärmaktionsplänen 2. Aufstellung 3. Berichterstattung 4. Umsetzung der Maßnahmen aus den Lärmaktionsplänen Jonas - LUGV Brandenburg
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Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg
1. Allgemeines zu Aktionsplänen Pflicht gemäß § 47 d BImSchG die zuständigen Behörden stellen bis zum Lärmaktionspläne auf mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden für Orte in der Nähe der kartierungspflichtiger Quellen Jonas - LUGV Brandenburg
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Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg
1. Allgemeines zu Aktionsplänen Ziele gemäß § 47 d BImSchG Lärmprobleme und Lärmauswirkungen regeln Belastung durch mehrere Lärmquellen berücksichtigen Prioritätensetzung - Überschreitung von Grenzwerten/Kriterien ruhige Gebiete gegen die Zunahme des Lärms schützen Mitwirkung der Öffentlichkeit an Ausarbeitung und Überprüfung Überarbeitung spätestens nach fünf Jahren Jonas - LUGV Brandenburg
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Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg
1. Allgemeines zu Aktionsplänen Verbindlichkeit von Maßnahmen keine eigenen Grenzwerte, Schutzziele*, Maßnahmeansprüche in den Rechtsgrundlagen für die Lärmaktionsplanung konkrete Maßnahmen sind nur durch die jeweils zuständigen Behörden auf Grundlage der jeweiligen quellenbezogenen Rechtsgrundlagen umsetzbar vor Aufnahme in einen Lärmaktionsplan ggf. Einvernehmen herstellen ohne Einvernehmen geringe Verbindlichkeit * außer gemäß § 14 FluglSchG Jonas - LUGV Brandenburg
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Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg
1. Allgemeines zu Lärmaktionsplänen 2. Aufstellung 3. Berichterstattung 4. Umsetzung der Maßnahmen aus den Lärmaktionsplänen Jonas - LUGV Brandenburg
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Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg
2. Aufstellung eines Aktionsplanes a) Einschätzung des Handlungsbedarfs Prüfwert in Höhe von 65 dB(A) tags bzw. 55 dB(A) nachts bei Betroffenheiten durch Überschreitung: i.d.R. regelungsrelevante Lärmprobleme und Lärmauswirkungen bei Betroffenheiten durch Überschreitung: Prüfung von Minderungsmaßnahmen im Rahmen einer Lärmaktionsplanung Prüfung unter effektiver und rechtzeitiger Mitwirkung der Öffentlichkeit auch die Notwendigkeit zum Schutz ruhiger Gebiete betrachten Jonas - LUGV Brandenburg
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Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg
2. Aufstellung eines Aktionsplanes a) Einschätzung des Handlungsbedarfs Anhaltspunkt für ruhige Gebiete auf dem Land: LDEN < 40 dB(A) Anhaltspunkt für ruhige Gebiete im Ballungsraum: Fläche größer 4 km2 und LDEN < 50 dB(A) oder als ruhig empfundene Erholungsflächen Jonas - LUGV Brandenburg
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Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg
2. Aufstellung eines Aktionsplanes b) Nutzung von Synergieeffekten Rückgriff auf vorhandene Planungen Nutzung eines gesamtstädtischen, integrierter Planungsansatzes Synchronisierung der Einzelplanungen Mitwirkung der Öffentlichkeit - Managementansatz Gestaltung der städtischen Umwelt als Standortfaktor Jonas - LUGV Brandenburg
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Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg
2. Aufstellung eines Aktionsplanes Stadtentwicklungsplanung Grünordnungsplanung Landschaftsplanung Luftreinhalteplanung Flächennutzungsplanung Bauleitplanung Städtebauliche Planung Stadterneuerung Verkehrsentwicklungsplanung Parkraumbewirtschaftung Radverkehrskonzept Lkw-Führungs-Konzept Straßenbauplanung Instandsetzungsplanung Lärmaktions- planung Jonas - LUGV Brandenburg
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2. Aufstellung eines Aktionsplanes Lärmaktions- planung Jonas - LUGV Brandenburg
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2. Aufstellung eines Aktionsplanes c) abgestuftes Herangehen Gesamtstädtischer Planungsansatz, Verzahnung mit weiteren kommunalen Planungen Aktualisierung oder Bestätigung einer bereits bestehenden Lärmaktionsplanung bei erheblich reduziertem Gestaltungsspielraum: an Einzelmaßnahmen orientierte Aktionsplanung oder keine Maßnahmen Jonas - LUGV Brandenburg
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Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg
2. Aufstellung eines Aktionsplanes d) Unterstützung durch MUGV/LUGV Bereitstellung von Daten der Lärmkartierung durch das LUGV Fachliche Beratung und Hinweise durch das LUGV Regelwerke, Materialien und Hinweise auch unter: Jonas - LUGV Brandenburg
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Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg
2. Aufstellung eines Aktionsplanes d) Unterstützung durch MUGV/LUGV weitere Fachveranstaltungen bei Bedarf elektronisches Formular zur Unterstützung der Meldung über die Lärmaktionsplanung Verankerung von Fördermöglichkeiten in der EFRE-finanzierten Förderkulisse ab 2014 Jonas - LUGV Brandenburg
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1. Allgemeines zu Lärmaktionsplänen 2. Aufstellung 3. Berichterstattung 4. Umsetzung der Maßnahmen aus den Lärmaktionsplänen Jonas - LUGV Brandenburg
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3. Berichterstattung Meldung des Bestandes 2011/2012 Lärmkartierung Abschluss der Kartierung 2012/2013 Erarbeitung von Aktionsplänen Aufstellung u. Berichterstattung bis Umsetzung der Maßnahmen aus den Aktionsplänen ! ! ! Jonas - LUGV Brandenburg
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3. Berichterstattung - Formular Berichterstattung über den Aktionsplan (Stufe 2) der Gemeinde … gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz … 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung der Umgebung Anhang V 1. (1) [Hinweise] 1.2 zuständige Behörde Anhang V 1. (2) 1.3 Rechtlicher Hintergrund Anhang V 1. (3) [Mustertext] Jonas - LUGV Brandenburg
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Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg
3. Berichterstattung - Formular Berichterstattung über den Aktionsplan (Stufe 2) der Gemeinde … gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz … 1.4 Geltende Grenzwerte Anhang V 1. (4) [Hinweise, Mustertext] 2. Bewertung der Ist-Situation 2.1 Daten aus den Lärmkarten Anhang V 1. (5) [Hinweise, tabellarische Vorgabe] 2.2 geschätzte Anzahl von Personen Anhang V 1. (6) [Hinweise, Vorgabe] Jonas - LUGV Brandenburg
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Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg
3. Berichterstattung - Formular Berichterstattung über den Aktionsplan (Stufe 2) der Gemeinde … gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz … 4.2 Datum Abschluss des Aktionsplans Anhang V 1. (12) [Hinweise] 4.3 Mitwirkung der Öffentlichkeit / Protokoll der öffentlichen Anhörung(en) Anhang V 1. (7) 4.4 Bestimmungen zur Bewertung der Ergebnisse des Aktionsplans Anhang V 1. (12) [Hinweise, Mustertext] Jonas - LUGV Brandenburg
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1. Allgemeines zu Lärmaktionsplänen 2. Aufstellung 3. Berichterstattung 4. Umsetzung der Maßnahmen aus den Lärmaktionsplänen Jonas - LUGV Brandenburg
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3. Umsetzung von Maßnahmen Unterstützung/Forderungen durch das MUGV Absenkung der Grenzwerte für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen um 3 dB (Umsetzung erfolgt) weitere Absenkung um 2 dB ab 2012 (Bundesratsantrag 834/09 Rheinland-Pfalz) Finanzierungskonzept für Lärmsanierungsmaßnahmen an Straßen in kommunaler Baulast (Beschluss UMK) harmonisierter Rahmen für die Kartierungsmethoden (Länderstellungnahme Fortschrittsbericht zu RL 2002/49/EG) Jonas - LUGV Brandenburg
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Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg
3. Umsetzung von Maßnahmen Unterstützung/Forderungen durch das MUGV Schaffung einer Anordnungsbefugnis zum Lärmschutz für das EBA* Übertragung der Lärmaktionsplanungspflicht an Schienenwegen an das EBA* schnelle Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems* Senkung der Sanierungsgrenzwerte an Schienenwegen des Bundes* *(Bundesratsbeschluss 151/11(B)) Jonas - LUGV Brandenburg
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Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg
3. Umsetzung von Maßnahmen Unterstützung/Forderungen durch das MUGV Verhinderung einer Kontroll- und Eingriffsbefugnis der Europäischen Kommission bei Regelungen zu Betriebsbeschränkungen an Flughäfen (Bundesratsbeschluss 799/11(B)) Erweiterung der Pflichten bei der Flugsicherung um den Lärmschutz (Bundesratsantrag 146/11 Rheinland-Pfalz) Jonas - LUGV Brandenburg
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Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg
Zusammenfassung 1. Pflicht zur Lärmaktionsplanung 2. Prüfwert: 65 dB(A) tags/ 55 dB(A) nachts Integrativer Planungsansatz Synergieeffekte nutzen abgestuftes Herangehen 3. elektronisches Formular zur Berichtspflicht 4. Unterstützung durch MUGV und LUGV Jonas - LUGV Brandenburg
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