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Veröffentlicht von:Frieda Dull Geändert vor über 10 Jahren
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Die elektronische Rechnung ab 1.1.2013 BKS Steuerberatung GmbH & Co KG Herzogenburg – Melk – Wilhelmsburg – St. Pölten www.wt-bks.at HERZLICH WILLKOMMEN zum THEMA
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Allgemeine Grundlagen Bis Ende 2012 gab es zu hohe technische Anforderungen Ab 1.1.2013 wird die elektronische Rechnung der Papierrechnung gleichgestellt.
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Begriffserklärung Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Die Übertragung kann als E-Mail, E-Mail- Anhang, web-download, SMS, MMS, Fax etc. erfolgen
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Voraussetzungen Gesetzliche Rechnungsinhalte Zusätzliche Erfordernisse
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Echtheit und Unversehrtheit Anwendung innerbetriebliches Steuerungsverfahren Übermittlung über das USP oder PEPPOL Elektronische Signatur Übermittlung durch EDI
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Innerbetriebliches Steuerungsverfahren Kontrollverfahren Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung Prüfschritte
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Dokumentation Zum Nachweis hat der Unternehmer das von ihm angewendete Verfahren seinen Verhältnissen entsprechend zu dokumentieren.
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Aufbewahrungspflicht Der Gesetzgeber stellt es frei, ob Rechnungen papiermäßig oder elektronisch aufbewahrt werden.
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Inkrafttreten Umsätze nach dem 31.12.2012 - und nicht Rechnungsausstellung nach dem 31.12.2012 für Leistungen vor dem 31.12.2012.
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