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Dr. Christian Muschwitz räumliche Planung und Entwicklung

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Präsentation zum Thema: "Dr. Christian Muschwitz räumliche Planung und Entwicklung"—  Präsentation transkript:

1 Dr. Christian Muschwitz räumliche Planung und Entwicklung
Grundlagen räumliche Planung und Entwicklung

2 Grundlagen der räumlichen Planung & Entwicklung – Inhalte im Semester

3 Grundlagen räumliche Planung und Entwicklung
Dr. Christian Muschwitz Grundlagen räumliche Planung und Entwicklung 10 Raumordnung und Landesplanung Die großen Weichenstellungen!

4 Systematik der Raumplanung in Deutschland
Raumbedeutsame Planungen Fachplanungen Gesamtplanungen Raumordnung Bauleitplanung Bundes-raumordnung Landes planung Regional planung Flächen-nutzungs- planung Bebauungs-planung

5 Systematik der Raumplanung in Deutschland
Raumbedeutsame Planungen Fachplanungen Gesamtplanungen Bauleitplanung Raumordnung Bundes-raumordnung Landes planung Regional planung Flächen-nutzungs- planung Bebauungs-planung

6 Engeres Rechtssystem der Raumplanung
Fachplanungsrecht (z.B. FStrG, StrWG, AEG, BBergG, etc.) Raumordnung = BauROG (Bau- und Raumordnungsgesetz) Landesplanungsgesetze Bauleitplanung = BauGB (Baugesetzbuch), und die auf Grundlage des BauGB erlassenen Verordnungen BauNVO (Baunutzungsverordnung), WertV (Wertermittlungsverordnung), PlanZV (Planzeichenverordnung) Bauordnungen der Länder = LBO RLP, BauO NW etc. Von der Bauleitplanung berührte oder betroffene Rechtsmaterien: UVPG, WHG, BNatschG, BImschG, FFH-RL, VwVfG etc.

7 Fachplanungsrecht FStrG Beispiel Straßenplanung
Straßen in der Trägerschaft des Bundes: Autobahnen und Bundesstraßen am Beispiel der Bundesstraßen in NRW

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10 Zwischenfazit Fachplanungen haben ihren eigenen Planungsablauf...
...der aber in den Gesamtkontext der Raumplanung eingebunden wird... auch bei den Fachplanungen spielen die Aspekte Gegenstromprinzip und Bürgerbeteiligung eine große Rolle.

11 Systematik der Raumplanung in Deutschland
Raumbedeutsame Planungen Fachplanungen Gesamtplanungen Bauleitplanung Raumordnung Bundes-raumordnung Landes planung Regional planung Flächen-nutzungs- planung Bebauungs-planung

12 Zuständigkeiten der Raumplanung in Deutschland
Bund Land Region Gemeinde EUREK un-verbindlich Rahmen-kompetenz behördenverbindliche Pläne Keine Kompetenz für allgemeine räumliche Planung dennoch Einfluss durch Politik und Förderung Keine Bundes-kompetenz für eine allgemeine räumliche Planung Fach-planungs-recht Landes- entwicklungs- plan Regionalplan FNP Regionaler FNP allgemeinverbindlicher Plan B-Plan

13 EUREK Raumordnung Ebene Europa Das EUREK ist ein unverbindlicher Rahmen, eine Art Schirm unter dem sich verschiedene Konzepte der EU zur räumlichen Entwicklung zusammenfinden: Nachhaltigkeit Polyzentralität Kohäsion Schutz d. kulturellen und natürlichen Erbes

14 EUREK Raumordnung Ebene Europa – vier Bereiche (räumlich-thematisch) 1. Die Entwicklung der städtischen Gebiete: Ca. 80 % EU Bevölkerung leben in Städten. Städtische Zentren werden umstrukturiert oder sind im Entstehen, Städtenetze werden geschaffen und arbeiten grenzüberschreitend zusammen. Zudem wird es notwendig sein, zu einer neuen Beziehung zwischen Stadt und Land zu finden, um den Herausforderungen zu begegnen, denen sich die verschiedenen Gebiete gegenübersehen.

15 EUREK Raumordnung Ebene Europa – vier Bereiche (räumlich-thematisch) 2. Die Entwicklung des ländlichen Raums: Die ländlichen Gebiete der Europäischen Union sehen sich oft mit einer Marginalisierung konfrontiert, die meist auf eine Anhäufung verschiedener Nachteile, wie eine weite Entfernung zu großen Metropolen, ein raues Klima, eine geringe Bevölkerungsdichte und infrastrukturelle Defizite oder mangelnde wirtschaftliche Diversifizierung infolge der Vorrangstellung der Landwirtschaft zurückzuführen ist. Da es zwar einerseits Umweltprobleme, andererseits aber auch Umweltschätze gibt, ist es notwendig, natürliche Ressourcen und Ökosysteme zu schützen und deren wirtschaftliche Potenziale auf verschiedene Weise zu nutzen (Öko- und Kulturtourismus, Diversifizierung der Landwirtschaft).

16 EUREK Raumordnung Ebene Europa – vier Bereiche (räumlich-thematisch) 3. Verkehr: Im Zuge der Verwirklichung des Binnenmarktes kommt es durch die ständige Zunahme des Straßen- und Luftverkehrs zu Verkehrsstaus und Umweltbelastungen. Die Europäische Union gehört zu den größten Kohlendioxid-Emittenten der Welt. Zudem kann die ungleiche Verteilung der Infrastrukturen im europäischen Raum zu großen Ungleichheiten im Bereich der Wirtschaftsinvestitionen führen und die Prinzipien des räumlichen Zusammenhalts gefährden.

17 EUREK Raumordnung Ebene Europa – vier Bereiche (räumlich-thematisch) 4. Natürliches und kulturelles Erbe: Mit der Vielfalt seines natürlichen und kulturellen Erbes verfügt Europa über einen wertvollen Schatz. Dieses Erbe wird jedoch durch gewisse sozioökonomische Modernisierungsprozesse bedroht. Fauna, Flora, Wasser, Böden und traditionelle Landschaften werden durch eine Übernutzung der Umwelt durch den Menschen aus dem Gleichgewicht gebracht. Im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung ist es Ziel der europäischen Raumplanungspolitik, solchen Praktiken Einhalt zu gebieten und eine vernünftige Nutzung der Ressourcen zu fördern.

18 EUREK Die Hauptziele des EUREK sind daher: Die wirtschaftliche und soziale Kohäsion, die die EU in erster Linie als Wirtschaftswachstum und geringe Arbeitslosigkeit definiert, Die Entwicklung und Pflege der Natur und des Kulturerbes und Eine ausgeglichene Wettbewerbsfähigkeit der Union. Entwicklung eines polyzentrischen* und ausgewogenen Städtesystems und Überwindung des Dualismus zwischen Stadt und Land, Gleichwertige Zugangsmöglichkeiten zu Infrastruktur und Wissen, Nachhaltige Entwicklung durch ein intelligentes Management von Natur und Kulturerbe. Aber das EUREK entfaltet eben keine Bindungswirkung…arbeitet aber mit goldenen Zügeln….

19 EUREK Raumordnung Ebene Europa Nichts desto trotz ist das EUREK von Bedeutung, denn es bildet wiederum eine Grundlage für die Mittelverteilung der Strukturfondsmittel…

20 Ebene Deutschland Die dt. Raumordnung wirkt auf das EUREK ein, d.h. die hier wirksamen Ziele & Maßnahmen sind natürlich auch auf der Ebene Europa von Bedeutung. Wenn auch die Bundesraumordnung ebenfalls nur rahmensetzend ist.

21 Engeres Rechtssystem der Raumplanung
Fachplanungsrecht (z.B. FStrG, StrWG, AEG, BBergG, etc.) Raumordnung = BauROG (Bau- und Raumordnungsgesetz) Landesplanungsgesetze Bauleitplanung = BauGB (Baugesetzbuch), und die auf Grundlage des BauGB erlassenen Verordnungen BauNVO (Baunutzungsverordnung), WertV (Wertermittlungsverordnung), PlanZV (Planzeichenverordnung) Bauordnungen der Länder = LBO RLP, BauO NW etc. Von der Bauleitplanung berührte oder betroffene Rechtsmaterien: UVPG, WHG, BNatschG, BImschG, FFH-RL, VwVfG etc.

22 Ebenen der Raumplanung - Gegenstromprinzip
Gesetzgeber sieht verschiedene Planungsebenen vor. Aufgaben, Maßstäbe und mögliche Aussagetiefe dabei unterschiedlich. Hierarchisches Prinzip: die untergeordnete Planung darf der übergeordneten nicht widersprechen... ...gleichzeitig sind die Belange der untergeordneten Ebenen bei der Aufstellung der übergeordneten Pläne und Programme zu berücksichtigen (sog. "Gegenstromprinzip"). Planungsträger– in hierarchischer Ordnung – der Bund, ein Bundesland, Regierungsbezirke, Landkreise bzw. kreisfreie Städte und Gemeinden.

23 Förmliche, auf gesetzlichen Regelungen basierende Instrumente der räumlichen Planung:
Auf der Ebene des Bundes: Raumordnungspolitischer Orientierungsrahmen, Raumordnungsbericht Auf der Ebene der Länder: Landesentwicklungsprogramm, Landesentwicklungsplan Auf der Ebene der Regierungsbezirke (oder mehrerer Kreise): Regionalplan oder Gebietsentwicklungsplan in NRW Auf kommunaler Ebene: Flächennutzungsplan, Bebauungsplan Hinzu kommt auf europäischer Ebene das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK)

24 Bundesraumordnung Die oberste Planungsebene im Bundesgebiet ist die Bundesraumordnung. Raumordnung bedeutet im Sprachgebrauch zweierlei Der tatsächliche Zustand eines Gebietes, d.h. die räumliche Verteilung von Gemeinden, Infrastruktureinrichtungen oder Bodennutzungen Die Raumordnungspolitik (Tätigkeit zur Verwirklichung der angestrebten räumlichen Ordnung)

25 Raumordnungsgesetz Als Rahmenvorschrift für die Raumordnung hat der Bund das Raumordnungsgesetz (ROG) erlassen. Im ROG sind Aufgabe und Leitvorstellungen für die räumliche Entwicklung des Bundesgebietes formuliert, u.a. Entwicklung einer ausgewogenen Siedlungs- und Freiraumstruktur Standortverbesserung für die Wirtschaft sowie Ein ausreichendes Angebot an Arbeitsplätzen

26 Raumordnungsgesetz Wesentliche Planungsinstrumente, die als Ziele der Raumordnung in den Plänen und Programmen der Raumordnung festgelegt werden, sind: 1.System der Zentralen Orte 2.Siedlungserweiterungsflächen 3.Aufbau von Entwicklungsachsen 4.Prinzip der Vorranggebiete 5.Infrastrukturstandorte und -trassen

27 Bundesraumordnung Der Bund gibt bundesweite Leitbilder zur räumlichen Entwicklung des Bundesgebietes vor… Grundlage: Raumordnungsgesetz (ROG) es macht bundes- wie rahmenrechtliche Vorgaben zu Bedingungen, Aufgaben und Leitvorstellungen der Raumordnung enthält. Aber es entfaltet ebenfalls wenig bis keine echte Bindungswirkung…

28 Bundesraumordnung Ziel ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt… so weit so unkonkret!

29 Bundesraumordnung Derzeit drei Leitbilder…

30 Bundesraumordnung Derzeit drei Leitbilder…

31 Bundesraumordnung Derzeit drei Leitbilder…

32 Die nächste Ebene ist hierarchisch die Ebene der Länder hier wirds nun deutlich konkreter und auch verbindlicher….

33 Raumordnung und Landesplanung
Die wesentlichen Leitlinien bzw. Instrumente sind: 1. System der Zentralen Orte 2. Siedlungserweiterungsflächen 3. Entwicklungsachsen 4. Prinzip der Vorranggebiete 5.Infrastrukturstandorte und –trassen Und es beginnt auf der Ebene der Länder konkret zu werden…

34 Raumordnung und Landesplanung
Die konkrete Ebene der Raumordnung beginnt auf dem Länderlevel. Diese setzen vor allem die klassischen Instrumente ein. Als da sind: 1.Landesentwicklungsprogramm bzw. Landesentwicklungsplan 2.Raumordnungsverfahren

35 Landesentwicklungsprogramm bzw. Landesentwicklungsplan
Die LEPs oder LEPros bilden die wichtigste Komponente. Sie decken das gesamte Bundesland ab und geben Aufschluss über die zukünftige gewollte Entwicklung. In den Stadtstaaten tritt der FNP an ihre Stelle. Das wiederum gibt einen Hinweis auf den Charakter der Pläne. Sie sind In Rheinland-Pfalz wird das Landesentwicklungsprogramm (LEP) durch das Ministerium des Inneren und für Sport aufgestellt. Derzeit gilt der LEP IV v. 25. November 2008.

36 LEP IV Ausschnitt Region Trier
Die Sonderstellung des Raums Trier wird im Detail sichtbar: es handelt sich um eine Insel rd. Um das Oberzentrum TR deren Entwicklung stark an d. Entwicklung d. Großherzogtums hängt… umgeben vom ländlichen Raum…

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38 Raumordnungsverfahren (ROV)
Planungen und Maßnahmen mit erheblichen überörtlichen Auswirkungen müssen in der Regel ein gestuftes Planungsverfahren bis hin zur Genehmigung durchlaufen, bevor sie realisiert werden können. Raumbedeutsame Vorhaben sind Planungen und sonstige Maßnahmen, durch die Grund und Boden in Anspruch genommen oder die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes beeinflusst wird. Von überörtlicher Auswirkung sind solche Vorhaben, die über das Gemeindegebiet ihres Standortes hinausreichen oder hinauswirken. Eine frühzeitige Stufe in diesem Planungsverfahren ist das Raumordnungsverfahren.

39 Raumordnungsverfahren (ROV)
Folgen einem im Raumordnungsgesetz d. jeweiligen Bundeslands festgelegten Ablauf und enden mit einer sog. Raumordnerischen Beurteilung…

40 Raumordnungsverfahren (ROV)
Ihre Bearbeitungsdauer kann 20 und mehr Monate dauern, je nach Komplexität des Vorhabens (Alternativenprüfung, Gutachten etc.) und Verlauf der Offenlegung, Erörterungen…

41 Regionalplanung Aufstellung und Fortschreibung des Regionalplanes Integration des Landschaftsrahmenplans für die Region in den Regionalplan Beratung der Träger der Bauleitplanung, der anderen öffentlichen sowie der sonstigen (privaten) Planungsträger Mitwirkung bei der Aufstellung und Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes und der fachlichen Entwicklungspläne des Landes Durchführung von Raumordnungsverfahren Mitwirkung bei den Fachplanungen des Landes Regionalpolitische Initiativen zur Förderung und Entwicklung der Region Kooperation mit Trägern regionaler Gemeinschaftsaufgaben

42 Regionalplanung Fehlen regionalplanerische Vorgaben kann dies zum unerwünschten Wildwuchs von Flächenausweisungen aus kommunaler Ebene führen, wie in den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung in den neuen Bundesländern zu beobachten war.

43 Regionalpläne Regionale Raumordnungspläne (ROP) vertiefen das Landesentwicklungsprogramm für die jeweilige Region (§ 12 LPlG). Darüber enthalten sie die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Die regionalen Raumordnungspläne bedürfen der Genehmigung durch die oberste Landesplanungsbehörde

44 Regionalplanung – Planungsgemeinschaften

45 Fazit Raumordnung und Landesplanung
Die europäische Ebene (EUREK) und die Ebene BUND entfalten keine Bindungswirkung aber goldene Zügel Ab der Ebene der Bundesländer beginnen wirksame Instrumente zu greifen Obwohl föderal unterschiedlich ist die Landesplanung und ihre Instrumente in allen Bundesländer etwa analog ausgeprägt. Wichtigstes Instrument ist der LEP oder das LEPro, daneben werden ROVs bzw. Abweichungsverfahren eingesetzt Die Ebene der Regionalplanung ist sehr wichtig und ist eigentlich das Instrument der interkommunalen Kooperation. Dennoch sind am Ende die Kommunen in einer sehr starken Position, dazu in den nächsten Veranstaltungen mehr.

46 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Grundlagen der räumlichen Planung & Entwicklung - Prolog Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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