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Hinweise in eigener Sache
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Datenübermittlung im gesundheitlichen Verbraucherschutz im Rahmen eines umfangreichen Bund-Länder-Projekts überarbeitet. Das neue Verfahren zur Datenübermittlung folgt der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Austausch von Daten im Bereich der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes (AVV Datenaustausch - AVV DatA).“ Die folgende Präsentation soll es den Fachkreisen ermöglichen, sich einen umfassenden Überblick über die Struktur dieses Verfahrens zu verschaffen. Dazu vorab einige Hinweise: Zur Darstellung wurde bewusst keine Broschürenform gewählt, damit das Informationsmaterial flexibel bleibt und schnell auf den jeweils aktuellen Stand zu bringen ist. Die Leser und Nutzer sind daher aufgefordert, a) auf die jeweils aktuelle Version der Präsentation im FIS-VL unter A-Z Themen des Verbraucherschutzes Überwachung Projektinformation „Datenstruktur Überwachung“ Präsentation zurückzugreifen oder auf der Internetseite des BVL unter b) Angaben zu Fehlern und Hinweise auf Verbesserungen direkt an das Referat 107 zu richten (siehe letzte Folie). Das Material soll der Darstellung des Datenübermittlungsverfahrens in Präsentationen dienen, aber auch eine lesbare Einführung in das Thema sein. Deshalb beachten Sie bitte die Notizen zu jeder Folie (Ansicht – Notizenseite). Eine Übersicht über den Aufbau der Präsentation finden Sie auf Folie 2, Gliederung, im Notizenteil. Um die Weitergabe von Informationen auch innerhalb der mit diesem Thema beschäftigten Fachkreise zu erleichtern, kann die Präsentation oder Teile davon jedem als Basis für eigene Darstellungen dienen. Die Folien können auch in englischer Übersetzung dem FIS-VL oder der Internetpräsenz des BVL entnommen werden. Die Autoren Bearbeitungsstand: Anfang 2012 Seite 0 BVL_FO_04_0035_000
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im Bereich der Lebensmittelsicherheit
Austausch von Daten im Bereich der Lebensmittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes Stand: Anfang 2012 Zusammenfassung Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Aufgabe, die Ergebnisse der Überwachungsbehörden in Deutschland auszuwerten und für die nationale und europäische Berichterstattung aufzubereiten. Jährlich werden inzwischen rund 9 Millionen Datensätze von den Länderbehörden an das BVL übermittelt, Tendenz steigend. Ein kleiner Teil wird in einem nicht standardisierten Format (in Excel-Tabellen) übermittelt und muss manuell bearbeitet und ausgewertet werden. Die Zusammenführung von Lebens- und Futtermittelrecht hatte zur Folge, dass die fachlichen Grundlagen der Berichterstattung, vor allem die Kodierkataloge überarbeitet werden mussten. Datenstrukturen und Datenübermittlung mussten daher sowohl aus fachlicher als auch aus technischer Sicht modernisiert und an die neue Rechtslage angepasst werden. Diese Modernisierung und Anpassung erfolgte in den Jahren 2004 bis 2010 im Rahmen des vom BVL koordinierten Bund-Länder-Projekts „Datenstruktur und Datenübermittlung in der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung sowie im Veterinärwesen“. Ergebnis des Projekts war eine neue, sichere, schnelle und flexiblere Gestaltung des Datenaustauschs, die Gegenstand dieser Präsentation ist. Grundlage des Datenaustauschs ist jetzt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung über den Austausch von Daten im Bereich der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes (AVV Datenaustausch; AVV DatA). Allgemeine Verwaltungsvorschriften „Den Begriff der allgemeinen Verwaltungsvorschriften generell hat das Bundesverfassungsgericht definiert als Regelungen, ‚die für eine abstrakte Vielheit von Sachverhalten des Verwaltungsgeschehens verbindliche Aussagen treffen, ohne auf eine unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet zu sein.‘ […] Im verwaltungsrechtlichen Schrifttum ist der Begriff der Verwaltungsvorschriften […] umschrieben worden als ‚innenrechtliche Normen, die die Exekutive aus eigenem Recht, d. h.. ohne gesetzliche Ermächtigung erlassen kann und mithilfe derer sie ihr außenwirksames Vollzugshandeln in den Spielräumen des Gesetzes im Interesse eines gleichmäßigen Vollzuges selbst programmiert.‘“ (von Münch, I.: Die deutsche Staatsangehörigkeit, De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags-GmbH, Berlin, 2007, S. 246) „Verwaltungsvorschriften definiert die Rechtsquellenlehre als abstrakt-generelle Regelungen, die innerhalb der Verwaltungsorganisation von übergeordneten Verwaltungsinstanzen oder Vorgesetzten an nachgeordnete Behörden, Verwaltungsstellen oder Bedienstete ergehen und dazu dienen, Organisation und Handeln der Verwaltung näher zu bestimmen. […] Das Grundgesetz spricht von ‚allgemeinen Verwaltungsvorschriften‘ […] und regelt diese im Zusammenhang der Ausführung von Bundesgesetzen, um einen einheitlichen Vollzug der Bundesgesetze zu gewährleisten. […] Allgemeine Verwaltungsvorschriften sind zu unterscheiden von den Einzelweisungen, die das Grundgesetz ebenfalls als Mittel zum Gesetzesvollzug vorsieht.“ (Axer, P.: Normsetzung der Exekutive in der Sozialversicherung, J. C. B. Mohr, Tübingen, 2000, S. 175) Grundgesetz: Art. 84 Abs. 2, Art. 85 Abs. 2 S. 1; Art. 86 S. 1; Art. 87 Abs. 2 S. 2; Art. 108 Abs. 7; Art. 129 Abs.1 S. 1 Abkürzungen: Abs. - Absatz Art. - Artikel AVV DatA - Allgemeine Verwaltungsvorschrift über den Austausch von Daten im Bereich der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes BVL - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Seite 1 BVL_FO_04_0035_000
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Hintergrund Rechtlicher Rahmen Datenmeldeportal Katalogportal
Gliederung Hintergrund Rechtlicher Rahmen Datenmeldeportal Katalogportal Struktur der Kataloge Zusammenfassung Gliederung Einführung – Folien 3 bis 12 Beschreibt die Herkunft der zu übermittelnden Daten, die bestehenden Kontroll-, Melde- und Berichtspflichten. Folie 3: 16 Bundesländer als Quellen der Daten aus der amtlichen Kontrolle Folie 4: BVL als Drehscheibe der verschiedenen Aufgaben Folie 5: Übersicht über die föderale Struktur Deutschlands Folie 6: Detailliertere Darstellung der Ebenen Länder/Bezirksregierungen/Kreise Folie 7: Zusammenhang zwischen Berichts-, Kontroll- und Meldepflichten; EU/Bund/Länder Folie 8: Detail zur Kontrollpflicht: Betriebskontrollen Folie 9: Detail zur Kontrollpflicht: Produktkontrollen Folie 10: Detail zur Kontrollpflicht: Produktkontrollen, Datenfluss Folie 11: Detail zu Berichtspflicht: Übersicht über wichtige rechtliche Grundlagen Folie 12: Detail zur Berichtspflicht: Übersicht über wichtige Überwachungsprogramme und Berichte Rechtlicher Rahmen – Folien 14 bis 24 Beschreibt in sukzessiv detaillierter werdenden Folien zum Projekt „Datenstruktur Überwachung“ den Übergang von der AVV Düb zur AVV DatA. Folie 14: Datenaufkommen von 2000 bis 2010, Datenübermittlung nach AVV Düb Folie 15: Nutzung der (alten) AVV-Düb-Schnittstelle mit Aufzählung der dadurch abgedeckten Kontrollprogramme Folie 16: Umstellung von AVV Düb auf AVV DatA – Gründe für die Umstellung Folie 17: Umstellung von AVV Düb auf AVV DatA – Vorgehensweise bei der Umstellung, Überblick über beteiligte Arbeitsgruppen Folie 18: Umstellung von AVV Düb auf AVV DatA – Darstellung des Bund-Länder-Projekts zur Erarbeitung des neuen Datenmanagementsystems. Folie 19: Umstellung von AVV Düb auf AVV DatA – Darstellung des zeitlichen Ablaufs der Entwicklung des neuen Datenmanagementsystems Folie 20: AVV DatA – Anwendungsbereich der AVV DatA Folie 21: AVV DatA – Änderungen der AVV DatA gegenüber der AVV Düb Folie 22: AVV DatA – Wesentliche von der AVV DatA vorgegebene Strukturen und Prozesse Folie 23: AVV DatA – Beschreibung der Aufgaben des Ausschusses Datenaustausch Folie 24: AVV DatA – Ablauf der Routinepflege des neuen Systems für den Datenaustausch Datenmeldeportal – Folien 26 bis 36 Beschreibt das Datenmeldeportal mit seinen wesentlichen, für den allgemeinen Nutzer zugänglichen Funktionen. Screenshots zur Illustration von Liefern und Bearbeiten von Daten. Folie 26: Zusammenfassung der Datenquellen, aus denen Daten über das Datenmeldeportal an das BVL gemeldet werden Folie 27: Screenshot – Begrüßungsseite und URL des Datenmeldeportals Folie 28: Kurzbeschreibung des Datenmeldeportals und seiner Funktionen Folie 29: Kurzbeschreibung der Aufgaben von BVL und Ländern bei der Datenübermittlung über das Portal Folie 30: Kurzbeschreibung der Bestandteile des Systems hinter dem Datenmeldeportal Folie 31: Übersicht über die Datenlieferung durch Landesbehörden Folie 32: Screenshots – Illustration der Arbeitsschritte beim Liefern von Daten Folie 33: Screenshots – Illustration der Auswahl der zu liefernden Dateien Folie 34: Screenshots – Illustration der Bearbeitung bereits gelieferter Daten - Auswahl Folie 35: Screenshots – Illustration der Bearbeitung bereits gelieferter Daten - Bearbeitungsmöglichkeiten Folie 36: Kurzbeschreibung der WebServices Katalogportal – Folien 38 bis 40 Beschreibt kurz das Katalogportal Folie 38: Überblick über Funktion und Organisation des Katalogportals Folie 39: Screenshot der Einstiegsseite des Katalogportals Folie 40: Kurzbeschreibung des Katalogportals Struktur der Kataloge – Folien 42 bis 52 Folie 42: Kurze Beschreibung der Merkmale der Kataloge Folie 43: Strukturen der Kodierkataloge anhand von Beispielen erläutert Folie 44: Nennung der verschiedenen Kodierkataloge nach Struktur Folie 45: Eigenschaften der Kodierkataloge Folie 46: Definition der Basisliste Folie 47: Klassifikation mit Facetten – Erklärung der Facetten Folie 48: Klassifikation mit Facetten – Beispiele für Facetten Folie 49: Definition Terminusliste Folie 50: Futtermittelklassifikation Folie 51: Futtermittelklassifikation – Auszug Folie 52: Klassifikation der Betriebstätigkeiten Schluss – Folien 54 und 55 Folie 54: Zusammenfassung Folie 55: Referatsanschrift und „Vielen Dank!“ Seite 2 BVL_FO_04_0035_000 2
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© Barbara Eckholdt / pixelio.de
Daten aus der Kontrolle durch die Länder Herkunft der Daten, die beim BVL im Rahmen von Melde-, Kontroll- und Berichtspflichten verarbeitet werden Die Leistungen der deutschen Lebensmittelkontrolle beim Datenmanagement sind beeindruckend. Seit dem Jahr 2000 haben die Länder gut 60 Millionen Datensätze aus der amtlichen Kontrolle an das BVL übermittelt. Ein Vielfaches an Daten befindet sich in den Laborinformations- und Management-Systemen (LIMS) der Länder sowie im entsprechenden System für die Betriebskontrollen. Der überwiegende Teil der Daten wird über ein standardisiertes Verfahren übermittelt, das unter den Punkten „Datenmeldeportal“ und „Katalogportal“ näher beschrieben wird. Ein kleinerer Teil der Daten wird nach wie vor in Excel-Tabellen übermittelt und muss manuell weiterverarbeitet werden. Die neue (aktuelle) Struktur der Datenverwaltung beim BVL erlaubt jedoch die zukünftige Einbindung dieser Daten in die standardisierte Datenbank. Um diese Möglichkeit nutzen zu können, müssen auf Länderseite noch technische Umstellungen erfolgen sowie entsprechende Beschlüsse der zuständigen Gremien gefasst werden (Stand Ende 2011). Abkürzungen: BVL - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit LIMS – Laborinformations- und Management-System © Barbara Eckholdt / pixelio.de Seite 3 BVL_FO_04_0035_000 3
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BVL: Informationsdrehscheibe für die amtliche Kontrolle
Auswertung und Berichterstattung an EU, Bund und Länder Referenzlabors Europäische Schnellwarnsysteme: Nationale Kontaktstelle für RASFF Koordination und Planung Überwachungs- programme mit EU, Bund und Ländern Zulassung und Registrierung von Lebensmitteln, Tierarzneimitteln, Pflanzen- schutzmitteln, GVO Frühbeobachtung, Risiko- und Krisen- management BVL: Informationsdrehscheibe für die amtliche Kontrolle – Beispiele für die Aufgaben des Amtes In Deutschland nehmen Bund und Länder im gesundheitlichen Verbraucherschutz unterschiedliche Aufgaben wahr. Die bundesweite Koordination der Kontrollaktivitäten, Auswertung und Berichterstattung liegt in den Händen des BVL. Das Bundesamt wurde im Jahr 2002 als Zulassungs- und Managementbehörde für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz gegründet. Das BVL ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) mit Dienststellen in Braunschweig und Berlin. Das Bundesamt nimmt zahlreiche Funktionen bei der Zusammenarbeit zwischen EU-Kommission, Bund und Ländern wahr, unter anderem die Auswertung und Berichterstattung an EU, Bund und Länder, die Funktion als nationale Kontaktstelle für das europäische Schnellwarnsystem RASFF, die Zulassung und Registrierung von Lebensmitteln, Tierarzneimitteln, Pflanzenschutzmitteln, gentechnisch veränderten Organismen (GVO), Frühbeobachtung, Risiko- und Krisenmanagement, die Koordination und Planung der bundesweiten amtlichen Kontrollprogramme mit EU, Bund und Ländern, die Kooperation mit Referenzlabors, beispielsweise für pharmakologisch wirksame Stoffe und Kontaminanten. Abkürzungen: BVL - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BMELV - Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz EU – Europäische Union GVO – Gentechnisch veränderter Organismus RASFF – Rapid Alert System Food and Feed (Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel) Seite 4 BVL_FO_04_0035_000 4
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Amtliche Kontrolle ist Ländersache
16 Länder mit 16 Landesregierungen 16 Verfassungen unterschiedlichen Größen (404 km2 – km2) unterschiedlichen Einwohnerzahlen (0,7 – 18 Millionen) unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten Überwachung ist Ländersache Die amtliche Überwachung von Produkten und Betrieben liegt in der Zuständigkeit der 16 Länder. Jedes Bundesland ist gekennzeichnet durch eine eigene Landesregierung, eine eigene Verfassung, seine individuelle Größe und Einwohnerzahl und seine individuellen finanzielle Ressourcen. Dadurch ergibt sich die für den deutschen Föderalismus typische heterogene Umsetzungslandschaft für nationale Aufgaben. In den Ländern ist der Vollzug der amtlichen Lebensmittelüberwachung durch landesrechtliche Durchführungsbestimmungen geregelt. Jedes Bundesland kann auf Basis der Rechtslage die amtliche Überwachung anders organisieren. Das Ziel ist überall gleich: Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen. Seite 5 BVL_FO_04_0035_000
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Netzwerk der amtlichen Kontrolle
BVL: Koordination bundesweit, Datenauswertung, Berichte 402 Kreise und kreisfreie Städte 16 Länder 22 Bezirksregierungen Netzwerk amtliche Kontrolle Die Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Kreisen sind unterschiedlich: 402 Kreise und kreisfreie Städte: Probennahme, Kontrolle und Vollzug vor Ort. (Stand ) Genesis-Datenbank ergibt für die Zeit nach Kreise und kreisfreie Städte (Stand Juni 2011) Die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Kreise und kreisfreien Städte übernehmen die Kontrolle der Betriebe und die Probennahme vor Ort. Jedes Jahr werden fünf Proben pro Einwohner untersucht, das sind etwa Proben im Jahr. Jede Probe wird in akkreditierten amtlichen lebensmittelchemischen oder Veterinäruntersuchungsämtern auf mindestens einen Parameter analysiert, manche Proben auch auf mehrere hundert Parameter. 22 Bezirksregierungen: Koordination und Fachaufsicht. Die Bezirksregierungen (in manchen Ländern auch Landesbehörden) haben die Fachaufsicht über die Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungsämter beziehungsweise die Lebensmittelüberwachungsämter. Sie koordinieren die Kontroll- und Untersuchungsprogramme auf Kreisebene. In ihren Aufgabenbereich fallen auch die Ausbildung, Fortbildung und Prüfung von Kontrolleurinnen und Kontrolleuren sowie die Zulassung von europaweit tätigen Betrieben und deren regelmäßige Überwachung. 16 Länder: Koordination und Aufbereitung der Daten. Die zuständigen Verbraucherschutzministerien der Länder sind für die Organisation der amtlichen Kontrollen in ihren Ländern zuständig. In den Landesuntersuchungsämtern laufen die Daten der Kontroll- und Untersuchungsbehörden zusammen. Ein Teil der Daten wird aufbereitet für die Meldung an das BVL. Die Landesministerien verantworten außerdem die Gesetzgebung und die landesrechtlichen Durchführungsvorschriften. BVL: Koordination und Planung bundesweit. Das BVL koordiniert die Planung, Durchführung und Berichterstattung von bundesweit durchgeführten Untersuchungsprogrammen. Es unterstützt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sowie das Bundesministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit (BMU) bei der Berichterstattung an die EU-Kommission. Abkürzungen: BMELV – Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BMU – Bundesministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit BVL – Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit EU – Europäische Union Koordination landesweit, Gesetzgebung, Datentransfer ans BVL Koordination, Fachaufsicht, Ausbildung, Zulassungen Probenahme, Kontrolle, Vollzug Seite 6 BVL_FO_04_0035_000
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Berichts-, Kontroll- und Meldepflichten
erlassen Rechts- vorschriften Berichts-, Kontroll- und Meldepflichten EU-Kommission und Bundesregierung erarbeitet Berichte Bund-Länder-Ausschüsse erarbeiten koordinierte Kontroll- programme übermitteln Daten Kontrolleinrichtungen der Länder Berichts-, Kontroll- und Meldepflichten und deren Umsetzung Die EU-Kommission und die Bundesregierung erlassen Rechtsvorschriften, die auch Berichtspflichten enthalten können. Diesen Berichtspflichten muss die Bundesregierung, beziehungsweise das BMELV, nachkommen. Die Daten für diese Berichte müssen von den Ländern im Rahmen der amtlichen Kontrolle erhoben werden (Kontrollpflicht). Die Länder haben die Pflicht, diese Daten an die Bundesregierung zu melden (Meldepflicht). Das BVL fungiert in diesem Kontext als Meldestelle der Bundesregierung und erarbeitet aus den Daten der 16 Länder die entsprechenden Berichte, die es an das BMELV oder die EU übermittelt. Abkürzungen: BMELV – Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BVL – Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit EU – Europäische Union Seite 7 BVL_FO_04_0035_000
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Kontrollpflicht: Aktivitäten der Länder (I)
Betriebskontrollen Risikoorientiert Kontrolle der (Eigen-)Kontrolle Allgemeine Hygiene HACCP-System Kennzeichnung und Dokumentation Rückverfolgbarkeitssystem Die in Erfüllung der Kontrollpflicht von den Ländern an das BVL übermittelten Daten stammen aus zwei Arten von Kontrollaktivitäten: Betriebskontrollen und Produktkontrollen. Die Betriebskontrollen erfolgen risikobasiert und dienen der Kontrolle der Eigenkontrolle der Betriebe. Geprüft werden die allgemeine Hygiene, das HACCP-System des Betriebs, die Umsetzung von Kennzeichnungs- und Dokumentationsvorschriften und das Rückverfolgbarkeitssystem. Aus dieser Kontrolle ergeben sich aggregierte Daten (keine Einzeldaten), die derzeit (Anfang 2012) noch in Form von Excel-Tabellen an das BVL übermittelt werden, zukünftig jedoch über ein vordefiniertes Datenformat im Datenmeldeportal (siehe Folie 26ff.) geliefert werden können. Abkürzungen: BVL – Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit HACCP – Hazard Analysis Critical Control Points, Gefahrenanalyse und Kontrolle kritischer Punkte auf allen Stufen der Zubereitung, Verarbeitung, Herstellung, Verpackung, Lagerung, Beförderung, Verteilung, Behandlung und des Verkaufs von Lebensmitteln. Derzeit nur aggregierte Daten, keine Einzeldaten Zukünftig Übermittlung ans BVL über vordefinierte Datenstruktur im Datenmeldeportal Seite 8 BVL_FO_04_0035_000 8
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Kontrollpflicht: Aktivitäten der Länder (II)
Produktkontrollen - Probennahme Koordinierte Programme (EU oder national) Eigene Untersuchungspläne der Länder Risikoorientiert Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Futtermittel Schutz der Gesundheit, Schutz vor Täuschung Strukturierte Einzeldaten Übermittlung ans BVL über vordefinierte Datenstruktur im Datenmeldeportal Die in Erfüllung der Kontrollpflicht von den Ländern an das BVL übermittelten Daten stammen aus zwei Arten von Kontrollaktivitäten: Betriebskontrollen und Produktkontrollen. Die Produktkontrollen erfolgen zum Teil im Rahmen koordinierter Programme, die sowohl auf nationaler Ebene als auch auf EU-Ebene angesiedelt sind. Daneben gibt es eigene Untersuchungspläne der Länder. Die Kontrollen erfolgen risikoorientiert und werden an Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Futtermitteln durchgeführt. Sie dienen sowohl dem Schutz der Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern (und Tieren) als auch dem Schutz vor Täuschung (z. B. Prüfung, ob deklarierte Inhaltsstoffe mit tatsächlichen Inhaltsstoffen übereinstimmen). Abkürzungen: BVL – Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit EU – Europäische Union Seite 9 BVL_FO_04_0035_000 9
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Kontrollpflicht: Arbeitsablauf und Datenstrom bei der Produktkontrolle
Arbeitsablauf der Produktkontrolle Maßnahme Ergebnisbewertung Probennahme Analyse (falls nötig) Datenströme in der Produktkontrolle Kontrolleur Labor (LIMS) Kontrollbehörde Hersteller BVL-Datenbank Zur Erfüllung der Kontrollpflicht werden von den Ländern zwei Arten von Kontrollaktivitäten durchgeführt: Betriebskontrollen und Produktkontrollen. Für die Produktkontrolle werden Proben des Produkts entnommen und analysiert. Die Analysenergebnisse werden ausgewertet. Falls diese Auswertung einen Handlungsbedarf ergibt, z. B. bei kontaminierten Proben, werden die entsprechenden Maßnahmen zur Problembehebung veranlasst. Die Daten im Rahmen der Produktkontrolle fließen vom Kontrolleur, der die Produktproben nimmt, über das Untersuchungslabor an die Kontrollbehörde und von dieser wieder an den Hersteller zurück. Die Kontrollbehörde oder das Labor übermittelt die Daten aus der Kontrolle an eine nationale Datenbank beim BVL. Abkürzungen: BVL - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit LIMS – Laborinformations- und Management-System Seite 10 BVL_FO_04_0035_000 10
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Berichtspflichten (Auswahl)
Untersuchungsämter der Länder Meldestelle im BVL (Referat 107) Datenbank Excel–Datei BVL-Meldestelle NRKP PSM-Rückstände in LM BÜp Monitoring Weitere u. a. EU – Berichtspflichten … Erlasse und Anfragen Nationaler Rückstands-kontrollplan Pflanzen-schutzmittel-rückstände in … Bundesweiter Über-wachungsplan Lebensmittel-monitoring OTA, Nitrat, Aflatoxin, Fusarien-toxine Bestrahlte Lebensmittel Sudanrot, Fischereierz. aus Indonesien BMU, BMELV, Öffentlichkeit RL 96/22/EG VO (EG) Nr. 396/2005 AVV - Rahmen-Überwachung § 50 – 52 LFGB VO (EG) Nr. 1881/2006 RL 1999/2/EG Entscheidung 2005/402/EG Erlasse/Anfragen RL 96/23/EG Entscheidung 2006/236/EG IFG/VIG RL 97/747/EG EFSA (calls for data) Berichtspflichten - Berichterstattung Die Meldestelle im BVL ist die Eingangspforte für die Daten, die in standardisierter Form oder in Excel-Tabellen von den Ländern geliefert werden. Hier erfolgen Registrierung, Prüfung und Import der Daten in eine zentrale Datenbank. Das 2011 eingeführte Datenportal erlaubt dabei den Ländern die direkte Eingabe der Daten in diese Datenbank. Die in Excel-Tabellen gelieferten Daten machen einen geringen Teil des Datenaufkommens aus. In Zukunft sollen auch diese Daten über das Datenportal geliefert werden können. Auf Seiten des BVL sind die Voraussetzungen dafür prinzipiell gegeben; seitens der Länder müssen noch entsprechende technische und organisatorische Anpassungen vorgenommen werden (Stand Anfang 2012). Das BVL stellt Datenauszüge (als Einzeldaten oder in zusammengefasster Form) den Verantwortlichen für die Berichterstellung (in der Regel sind das Fachreferate im BVL) zur Verfügung. In der Tabelle sind beispielhaft einige wichtige Berichtspflichten mit den rechtlichen Bestimmungen aufgeführt, aus denen sie sich ergeben. Abkürzungen AVV – Allgemeine Verwaltungsvorschrift BMELV – Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BMU – Bundesministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit BÜp – Bundesweiter Überwachungsplan BVL – Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit EFSA – European Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) EG – Europäische Gemeinschaft EU – Europäische Union IFG – Informationsfreiheitsgesetz LFGB – Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch LM – Lebensmittel NRKP – Nationaler Rückstandskontrollplan OTA – Ochatoxin A RL – Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates VIG – Verbraucherinformationsgesetz Seite 11
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Berichtspflichten (Beispiele)
Risikoanalyse, -bewertung, -management inkl. Gesetzgebung Jahres- statistik Amtliche Futtermittel- kontrolle Jahres bericht Amtliche Lebensmittel- kontrolle Jahres- bericht Nationaler Rückstands- kontrollplan EU-Dioxin- Monitoring und andere Nationale Bericht- erstattung Pflanzen- schutzmittel- rückstände Berichte zum Lebensmittel- Monitoring und zum Bundesw. Überwachungs- plan Daten aus der amtlichen Kontrolle Berichtspflichten: Datenquellen und Berichte (Beispiele) Neben der Berichterstattung über Futtermittel erarbeitet das BVL eine Reihe von weiteren Berichten zum gesundheitlichen Verbraucherschutz. Sie dienen als Grundlage für das Risikomanagement und die Gesetzgebung. Das Monitoring gemäß §§ LFGB („Lebensmittel-Monitoring“) ist ein systematisches Mess- und Beobachtungsprogramm, das seit 1995 gemeinsam von Bund und Ländern durchgeführt wird. Es untersucht repräsentativ für Deutschland Lebensmittel auf Gehalte an gesundheitlich unerwünschten Stoffen, zum Beispiel auf Pflanzenschutzmittelrückstände, Schwermetalle und andere Kontaminanten. Das BVL erstellt aus den Ergebnissen jedes Jahr den Bericht zum Monitoring. Für die „Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände“ prüft die Überwachung, ob Landwirtschaft, Importeure und Handel die gesetzlichen Höchstmengen von Pflanzenschutzmittelrückständen in und auf Lebensmitteln einhalten. Die Daten werden von den Ländern ans BVL übermittelt, dort ausgewertet und veröffentlicht. Eine Reihe von Lebensmittelüberwachungsprogrammen basiert auf Empfehlungen der Europäischen Union. Dazu zählen z. B. die koordinierten Überwachungsprogramme der EU (KÜP) und das EU-Dioxin-Monitoring. Das BVL fasst die Analysenergebnisse der Länder zusammen und gibt sie in Form von Berichten an die EU weiter. Der Nationale Rückstandskontrollplan für Lebensmittel tierischer Herkunft existiert seit Tierische Lebensmittel wie Fleisch, Milch, Eier und Honig werden auf Rückstände und unerwünschte Stoffe untersucht. Das BVL koordiniert das Programm und bereitet die Untersuchungsergebnisse der Länder für die Europäische Kommission auf. Ergebnisse der Betriebskontrollen: Die Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung kontrollieren Betriebe (ca. 1,1 Mio. Kontrollen in Lebensmittelbetrieben und ca Prüfungen von Futtermittelbetrieben mit ca Proben) und nehmen gezielt und risikoorientiert Proben (ca Proben für Lebensmittel tierischer Herkunft; ca Proben aus dem „Lebensmittel-Monitoring“. Die Ergebnisse der Kontrollen übermitteln die Länder an das BVL, das die Daten auswertet und in Jahresberichten veröffentlicht. Abkürzungen AVV – Allgemeine Verwaltungsvorschrift BfR – Bundesinstitut für Risikoüberwachung BÜp – Bundesweiter Überwachungsplan BVL – Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit EU – Europäische Union KÜP – Koordinierte Überwachungsprogramme der EU LFGB – Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch RÜb – Rahmenüberwachung Betriebskontrollen Produktkontrollen Seite 12 BVL_FO_04_0035_000 12
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Hintergrund Rechtlicher Rahmen Datenmeldeportal Katalogportal
Gliederung Hintergrund Rechtlicher Rahmen Datenmeldeportal Katalogportal Struktur der Kataloge Zusammenfassung Gliederung Einführung – Folien 3 bis 12 Beschreibt die Herkunft der zu übermittelnden Daten, die bestehenden Kontroll-, Melde- und Berichtspflichten. Rechtlicher Rahmen – Folien 14 bis 24 Beschreibt in sukzessiv detaillierter werdenden Folien zum Projekt „Datenstruktur Überwachung“ den Übergang von der AVV Düb zur AVV DatA. Folie 14: Datenaufkommen von 2000 bis 2010, Datenübermittlung nach AVV Düb Folie 15: Nutzung der (alten) AVV-Düb-Schnittstelle mit Aufzählung der dadurch abgedeckten Kontrollprogramme Folie 16: Umstellung von AVV Düb auf AVV DatA – Gründe für die Umstellung Folie 17: Umstellung von AVV Düb auf AVV DatA – Vorgehensweise bei der Umstellung, Überblick über beteiligte Arbeitsgruppen Folie 18: Umstellung von AVV Düb auf AVV DatA – Darstellung des Bund-Länder-Projekts zur Erarbeitung des neuen Datenmanagementsystems. Folie 19: Umstellung von AVV Düb auf AVV DatA – Darstellung des zeitlichen Ablaufs der Entwicklung des neuen Datenmanagementsystems Folie 20: AVV DatA – Anwendungsbereich der AVV DatA Folie 21: AVV DatA – Änderungen der AVV DatA gegenüber der AVV Düb Folie 22: AVV DatA – Wesentliche von der AVV DatA vorgegebene Strukturen und Prozesse Folie 23: AVV DatA – Beschreibung der Aufgaben des Ausschusses Datenaustausch Folie 24: AVV DatA – Ablauf der Routinepflege des neuen Systems für den Datenaustausch Datenmeldeportal – Folien 26 bis 36 Beschreibt das Datenmeldeportal mit seinen wesentlichen, für den allgemeinen Nutzer zugänglichen Funktionen. Screenshots zur Illustration von Liefern und Bearbeiten von Daten. Katalogportal – Folien 38 bis 40 Beschreibt kurz das Katalogportal Struktur der Kataloge – Folien 42 bis 52 Schluss – Folien 54 und 55 Seite 13 BVL_FO_04_0035_000 13
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Datenübermittlung nach AVV Düb (2000 – 2011)
Anzahl der jährlich aus den Ländern übermittelten Datensätze in Millionen Übertragung großer Datenmengen Rund 64 Millionen Datensätze von 2000 bis 2011 Daten durch Prüfprogramme auf Plausibilität geprüft Einheitliche Datenstruktur Angaben mit Kodes verschlüsselt Zentrale Pflege des Kodiersystems Hohe Akzeptanz bei den Nutzern Datenübermittlung nach AVV Düb 2000 bis 2010 Das BVL erhielt im Zeitraum 2000 bis 2010 etwa 55 Millionen Datensätze aus gut 60 Laborinformations- und Management-Systemen (LIMS). Der größte Teil dieser Daten wurde in einem standardisierten Übermittlungsverfahren übertragen. Die rechtliche Grundlage dafür bildete die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Übermittlung von Daten aus der amtlichen Lebensmittel- und Veterinärüberwachung sowie dem Lebensmittel-Monitoring vom 17. Dezember 1998“, novelliert am 4. Oktober 2005, die so genannte AVV Düb. Sie wurde ursprünglich für das Lebensmittel-Monitoring konzipiert und legte fest, in welcher Form und wie häufig die Länder Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung an das BVL melden. Die Datenübermittlung nach AVV Düb beruhte auf folgenden Komponenten: Einheitliche Verschlüsselung: Alle Angaben zu den Proben und den Untersuchungsergebnissen wurden mit Hilfe von Kodes aus insgesamt 27 verschiedenen Kodierkatalogen (ADV-Katalogen) verschlüsselt. Die standardisierte Schnittstelle „Probenuntersuchung“ definierte ein einheitliches Datenformat mit insgesamt 35 Feldern. Plausibilitäts-Check: Vor dem Versenden der Daten wurden sie dezentral auf Seiten der Länder durch Prüfprogramme auf ihre Plausibilität geprüft. Diese Prüfprogramme stellte das BVL den Ländern zur Verfügung. Zentral erfolgte eine weitere Prüfung durch das BVL. Zentrale Pflege: Die Kodierkataloge wurden zentral durch die Bund/Länder-Arbeitsgruppe gepflegt und halbjährlich aktualisiert. Die Datenübermittlung nach AVV Düb erfreute sich einer hohen Akzeptanz bei den Nutzern und erforderte relativ wenig Personaleinsatz. Die Datenübermittlung nach AVV Düb hat sich zwar für den eingeschränkten Anwendungsbereich weitgehend bewährt, jedoch konnte sie den steigenden Anforderungen nicht gerecht werden, da sie nicht ausreichend flexibel war. Aus diesem Grund wurde ein neues System für den Datenaustausch entwickelt. Abkürzungen ADV – Automatisierte Datenverarbeitung AVV – Allgemeine Verwaltungsvorschrift BVL – Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Düb – Datenübermittlung EU – Europäische Union LIMS – Laborinformations- und Management-System Seite 14 BVL_FO_04_0035_000 14
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Nutzung der AVV-Düb-Schnittstelle
Genutzt für folgende Aufgaben: Monitoring gemäß §§50-52 LFGB Pflanzenschutzmittelrückstände Nationaler Rückstandskontrollplan Dioxin-Monitoring Bundesweiter Überwachungsplan Daten zur Untersuchung von Bedarfsgegenständen und Kosmetika Untersuchung von Lebensmitteln auf mikrobiologische Verunreinigungen Sonderprogramme, z. B. Untersuchung auf Uran in Mineralwasser Nutzung der AVV Düb-Schnittstelle Die AVV Düb wurde ursprünglich eingerichtet für die standardisierte Übermittlung von Ergebnissen des Monitorings nach §§ des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB). Später wurde die Schnittstelle noch für eine begrenzte Zahl von weiteren Berichtspflichten genutzt: Pflanzenschutzmittelrückstände nach Verordnung 396/2005 EG Nationaler Rückstandskontrollplan (NRKP) nach Richtlinie 96/23 EG Sonderprogramme, beispielsweise die Untersuchung auf Uran in Mineralwasser Dioxin-Monitoring nach Empfehlung der EU-Kommission vom 4. März 2002 (2002/201/EG) Daten zur Untersuchung von Bedarfsgegenständen und Kosmetika Daten zur Untersuchung von Lebensmitteln auf mikrobiologische Verunreinigungen Abkürzungen AVV – Allgemeine Verwaltungsvorschrift Düb – Datenübermittlung EG – Europäische Gemeinschaft LFGB – Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch NRKP – Nationaler Rückstandskontrollplan Seite 15 BVL_FO_04_0035_000 15
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Wechsel von AVV Düb zu AVV DatA (I)
Gründe für die Überarbeitung des Systems Erweitertes Aufgabenspektrum Ständig zunehmende Datenmengen Fehlende Flexibilität Fehlende Standardisierung aller zu übermittelnden Daten Aktualisierung der IT-Struktur Datensicherheit Plattformunabhängigkeit Die Datenübermittlung nach der AVV Düb genügte nicht mehr den sich wandelnden Ansprüchen an das System. Einerseits erweiterte sich das Aufgabenspektrum der amtlichen Kontrolle, andererseits entsprach die bestehende IT-Infrastruktur nicht mehr modernen Anforderungen an Datensicherheit, Benutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit. Aufgrund der sich wandelnden Aufgaben in der amtlichen Kontrolle wurde die fehlende Flexibilität des alten Systems zunehmend zum Problem. Es war nicht problemlos erweiterbar, um neu anfallenden Datenstrukturen aufnehmen zu können. Viele der zu übermittelnde Daten ließen sich nicht in das vorgegebene standardisierte Format einfügen. Durch die fehlende Standardisierung fiel ein unverhältnismäßig hoher Arbeitsaufwand bei der Verarbeitung von mittels Excel-Tabellen gelieferten Daten an. Ziel der Umstrukturierung war es daher, grundsätzlich alle zu übermittelnden Daten soweit wie möglich zu standardisieren und gleichzeitig diese Standardisierung flexibel und erweiterbar zu gestalten, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an die Datenübermittlung im Rahmen der amtlichen Kontrollen gerecht zu werden. Abkürzungen AVV – Allgemeine Verwaltungsvorschrift Düb – Datenübermittlung DatA – Datenaustausch IT – Informationstechnologie Seite 16 BVL_FO_04_0035_000
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Wechsel von AVV Düb zu AVV DatA (II)
Vorgehensweise beim Wechsel Gemeinsames Projekt von Bund und Ländern Koordination beim BVL Abstimmung mit allen Ländern Investition des Bundes ca. 1,2 Mio. Euro Standardisierung von Daten Neugestaltung von Kodierkatalogen Einrichtung eines webbasierten Datenmeldeportals und eines Portals für die Pflege der Kodierkataloge Die Ziele der Überarbeitung des Systems für die Datenübermittlung: Den Datentransfer sicher, schnell und flexibel zu gestalten. Die Daten zu standardisieren, also die Komponenten der Datenübermittlung wie Datenfelder und Kodierkataloge einheitlich zu strukturieren und gleichzeitig Transparenz und Vergleichbarkeit der Daten zu verbessern. Die Umstrukturierung betraf alle Bereiche der Lebensmittelüberwachung. Durch die Standardisierung und Zusammenführung der Daten soll es möglich werden, Auswertungen über alle Bereiche der Überwachung durchzuführen. Damit diente das Projekt der Modernisierung, Arbeitserleichterung und Qualitätsverbesserung. Aufgrund der erforderlichen Einbindung aller mit der Überwachung befassten Behörden war die Koordination aufwändig, weshalb vorübergehend Abstimmungsgremien beim BVL eingerichtet wurden: Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Koordinierung der Kataloge stellte sicher, dass die Anforderungen aller potenziellen Nutzerinnen und Nutzer an die Kodierkataloge berücksichtigt wurden. Die ADV-Arbeitsgruppe erarbeite Kodierkataloge und entwickelte die Datenübermittlung für die Lebensmittelkontrolle gemäß der AVV Düb fort. Die UAG Statistik/Datenkataloge der Arbeitsgruppe Futtermittel (AFU) stellte die Anforderungen an die Kodierkataloge für die Futtermittelkontrolle zusammen. Die IT-Arbeitsgruppe stellte die informationstechnische Kompatibilität zwischen Bund und Ländern sicher. International arbeitet das BVL auf diesem Gebiet mit folgenden Behörden und Arbeitsgruppen zusammen: EFSA Expert Network „Chemical Occurence Data“, EFSA Technical Working Group „Data collection“, EFSA Working Group „Food Classification and Description System“, EUROSTAT Working Group „Food Safety Statistics“, EFSA-Projekt „Food Classification and Data Model“, EFSA-Projekt „Electronic Transmission of Data“, Bundesamt für Gesundheit, Schweiz Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherung, Österreich. Abkürzungen AFU – Arbeitsgruppe Futtermittel der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) BVL – Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit EFSA – European Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) IT – Informationstechnologie Seite 17 BVL_FO_04_0035_000
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Wechsel von AVV Düb zu AVV DatA (III)
Bund-Länder-Projekt Fachlich/ inhaltlich Informations- technisch Rechtlich Erarbeitung neuer Datenstrukturen Aufbau eines Datenmeldeportals Erarbeitung einer Neufassung der AVV zur Datenübermittlung Erarbeitung neuer Kataloge Aufbau eines Portals zur Verwaltung und Pflege der Kataloge Verabschiedung der AVV DatA Die Arbeit an den materiellen Grundlagen beinhaltet die inhaltliche Arbeit an den Katalogen. Im technischen Bereich geht es um den Aufbau eines Datenmeldeportals und den Aufbau eines Portals zur Verwaltung und Pflege der Kataloge (via Internet). Das Datenmeldeportal startet zunächst als Pilot auf der Basis der Datenübermittlung nach der alten AVV Düb und der alten ADV-Kataloge. Erst im zweiten Schritt werden die neuen Kataloge und neue Datenmeldeformate eingeführt werden. Im Bereich der rechtlichen Grundlagen geht es um die Neufassung der AVV Datenübermittlung. Am 15. Dezember trat die AVV DatA in Kraft, die die AVV Düb abgelöst hat. Nur ansatzweise dargestellt ist in dieser Folie der zweite Schritt der Umsetzung, nämlich die Anpassung der ländereigenen Datenbanken an die neuen Datenstrukturen und die Schnittstelle. Abkürzungen AVV – Allgemeine Verwaltungsvorschrift Düb – Datenübermittlung DatA – Datenaustausch IT – Informationstechnologie Anpassung der IT-Systeme in den Ländern und Kommunen Seite 18 BVL_FO_04_0035_000 18
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Wechsel von AVV Düb zu AVV DatA (IV)
September 2004 – Februar 2006 Projektvorbereitung ab Juli 2005 Erarbeitung fachlicher Grundlagen ab 2006 Vorbereitung Webportal, ab 2008 Aufbau ab 2009/2010 Anpassung und Umsetzung Schwach- stellen- analyse Lösungs- Ansätze Projektplan Erarbeitung neuer Kodierkataloge, Verzeichnisse und Plausibili- tätsprüfungen Portalaufbau Datenmeldung Integration des Katalog- Pflegeportals in das Datenmeldeportal Portalaufbau Online- Katalogpflege Erweiterung des Datenmelde- portals für alle Berichtspflichten Das Projekt zur Schaffung der neuen Datenübermittlungsstruktur im Einzelnen Das Projekt „Datenstruktur Überwachung“ durchlief vier Phasen: A) Projektvorbereitung (September 2004 bis Februar 2006): Analyse der Schwachstellen Erarbeitung der Lösungsansätze und des Projektplans B) Erarbeitung der fachlichen und rechtlichen Grundlagen (ab Juli 2005): Neustrukturierung der ADV-Kataloge durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, Aufstellung der Verzeichnisse über Datenmeldeformate und Felder und Erarbeitung von Plausibilitätsprüfungen für die neuen Meldeformate. Vorbereitung der rechtlichen Umsetzung in Form einer überarbeiteten AVV – der AVV DatA. C) Datenmeldeportal im Web (ab Juni 2006): Technische Erarbeitung der neuen Abläufe ab 2006: In diesem Schritt wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Landesbehörden ihre Meldedaten über das Portal online melden können. Ab 2008 wurden das Produkt „Datenmeldeportal“ und die Datenbank von einer Fremdfirma erarbeitet. Ab 2009 konnte das Datenmeldeportal erstmals im Rahmen der noch gültigen AVV Düb in Betrieb genommen werden (Pilotphase). Seit September 2011 werden Daten regulär über das Portal gemeldet. Aufbau der Online-Katalogverwaltung. Alte und neue Kataloge müssen zunächst parallel gepflegt werden, unter anderem, um den Nutzern den Umgang mit den neuen Katalogen zu erleichtern. D) Anpassung und Umsetzung: Integration des Katalogpflegeportals in das Datenmeldeportal, Erweiterung auf weitere Bereiche und Berichtspflichten, Verabschiedung der AVV DatA (die die AVV Düb ersetzt). E) Überführung der Systeme in den Routinebetriebe (2011 ff.) Abkürzungen ADV – Automatisierte Datenverarbeitung AVV – Allgemeine Verwaltungsvorschrift BVL – Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit DatA – Datenaustausch Düb – Datenübertragung Entwurf der AVV DatA Verabschiedung der AVV DatA Dezember 2010 (Test-)Betrieb Seite 19 BVL_FO_04_0035_000 19
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(AVV Datenaustausch – AVV DatA)
AVV DatA (I) Fassung vom Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Austausch von Daten im Bereich der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes (AVV Datenaustausch – AVV DatA) Neue rechtliche Grundlage für das Datenmanagement seit Dezember 2010 Anwendungsbereich: Amtliche Kontrolle nach Titel I und II der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 (Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel-/Futtermittelrechts und von Bestimmungen über Tiergesundheit/-schutz) Monitoring gemäß § 50 und § 51 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Amtliche Überwachung für kosmetische Mittel und andere Bedarfs-gegenstände als Lebensmittelbedarfsgegenstände (LFGB, §§ 38, 39, 42-44) Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über den Austausch von Daten im Bereich der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes regelt, wie Bund und Länder zusammenarbeiten, um den Austausch von Daten abzuwickeln, die im Rahmen von Kontroll- und Überwachungspflichten erhoben werden, die sich aus EU- und nationalen Bestimmungen ergeben. Dabei nennt die AVV ausdrücklich die im Folientext erwähnten Bestimmungen, deckt jedoch auch weitere und zukünftige Programme ab, die zwischen den Bundesbehörden und den zuständigen obersten Landesbehörden vereinbart werden, sofern diese Programme nichts anderes vorsehen. Die AVV DatA ist eine Rahmenvorschrift, die den Datenaustausch nicht im Einzelnen regelt. Allgemeine Verwaltungsvorschriften „Den Begriff der allgemeinen Verwaltungsvorschriften generell hat das Bundesverfassungsgericht definiert als Regelungen, ‚die für eine abstrakte Vielheit von Sachverhalten des Verwaltungsgeschehens verbindliche Aussagen treffen, ohne auf eine unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet zu sein.‘ […] Im verwaltungsrechtlichen Schrifttum ist der Begriff der Verwaltungsvorschriften […] umschrieben worden als ‚innenrechtliche Normen, die die Exekutive aus eigenem Recht, d.h. ohne gesetzliche Ermächtigung erlassen kann und mithilfe derer sie ihr außenwirksames Vollzugshandeln in den Spielräumen des Gesetzes im Interesse eines gleichmäßigen Vollzuges selbst programmiert.‘“ (von Manch, I.: Die deutsche Staatsangehörigkeit, De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags-GmbH, Berlin, 2007, S. 246) „Verwaltungsvorschriften definiert die Rechtsquellenlehre als abstrakt-generelle Regelungen, die innerhalb der Verwaltungsorganisation von übergeordneten Verwaltungsinstanzen oder Vorgesetzten an nachgeordnete Behörden, Verwaltungsstellen oder Bedienstete ergehen und dazu dienen, Organisation und Handeln der Verwaltung näher zu bestimmen. […] Das Grundgesetz spricht von ‚allgemeinen Verwaltungsvorschriften‘ […] und regelt diese im Zusammenhang der Ausführung von Bundesgesetzen, um einen einheitlichen Vollzug der Bundesgesetze zu gewährleisten. […] Allgemeine Verwaltungsvorschriften sind zu unterscheiden von den Einzelweisungen, die das Grundgesetz ebenfalls als Mittel zum Gesetzesvollzug vorsieht.“ (Axer, P.: Normsetzung der Exekutive in der Sozialversicherung, J. C. B. Mohr, Tübingen, 2000, S. 175) Grundgesetz: Art. 84 Abs. 2, Art. 85 Abs. 2 S. 1; Art. 86 S. 1; Art. 87 Abs. 2 S. 2; Art. 108 Abs. 7; Art. 129 Abs.1 S. 1 VERORDNUNG (EG) Nr. 882/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz ( Titel I: „… Regeln für die Durchführung amtlicher Kontrollen […], mit denen überprüft werden soll, ob Bestimmungen eingehalten werden, die insbesondere darauf abzielen, a) unmittelbar oder über die Umwelt auftretende Risiken für Mensch und Tier zu vermeiden, zu beseitigen oder auf ein annehmbares Maß zu senken und b) lautere Gepflogenheiten im Futtermittel- und Lebensmittelhandel zu gewährleisten und den Verbraucherschutz, einschließlich der Kennzeichnung von Futtermitteln und Lebensmitteln und sonstiger Formen der Verbraucherinformation, sicherzustellen.“ Titel II: Nähere Bestimmungen zu Anlässen, Umfang und Durchführung der Kontrollen. Abkürzungen AVV – Allgemeine Verwaltungsvorschrift BMELV – Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BMU – Bundesministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit BVL – Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit EG – Europäische Gemeinschaft EU – Europäische Union LFGB - Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch Amtliche Überwachung laut Vorläufigem Tabakgesetz Sonstige zwischen BMELV, BMU und BVL und den Ländern vereinbarte Programme, sofern diese die Datenübermittlung nicht anderweitig regeln Seite 20 BVL_FO_04_0035_000
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AVV DatA (II) Allgemeine Verwaltungsvorschrift über den Austausch von Daten im Bereich der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes vom (AVV DatA) Änderungen gegenüber der alten AVV Düb: Verpflichtung zur Datenmeldung über ein Portal Meldepflichten, Datenmeldeformate und Felder sind dort Verzeichnissen zu entnehmen Einbeziehung aller Überwachungsbereiche möglich Ausschuss Datenaustausch benennt Unterausschüsse zur Systempflege Neben der halbjährlichen Aktualisierung der Kataloge und Verzeichnisse wird es in eilbedürftigen Einzelfällen ein anlassbezogenes Verfahren geben Wichtige Grundsätze der alten Vorgehensweise und des alten Systems wie eine einheitliche Kodierung der zu übermittelnden Daten, Format-Standards, Plausibilitätsprüfungen vor Freigabe der Daten und eine zentrale Katalogpflege wurden beibehalten. Es werden nun jedoch kein festes Format und keine festgelegten Berichtspflichten mehr in der AVV selbst vorgegeben, um die notwendige Flexibilität zu erreichen und den jeweils aktuellen Anforderungen gerecht werden zu können. Abkürzungen: AVV – Allgemeine Verwaltungsvorschrift BVL – Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit DatA – Datenaustausch Düb – Datenübertragung Seite 21 BVL_FO_04_0035_000 21
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AVV DatA (III): Meldestelle
BVL – Meldestelle Ausschuss Datenaustausch BVL ist Meldestelle Führt die Geschäfte des Ausschusses Datenaustausch Setzt die Beschlüsse des Ausschusses um in: Verzeichnisse Kodierkataloge Prüfprogramme Weitere Bestandteile des Datenmanagementsystems Stellt registrierten Nutzern Verzeichnisse und Kataloge im Datenmeldeportal zur Verfügung Verarbeitet und speichert Daten und stellt diese EU, Bund und Ländern zur Verfügung Daten- management- system Daten Die Grafik in der Folie stellt die in der AVV DatA beschriebenen wichtigsten Strukturen und Funktionen schematisch dar: Die AVV DatA bestimmt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zur Meldestelle. Die Meldestelle richtet einen Ausschuss Datenaustausch ein (siehe auch Folie 23), der sich aus jeweils einem Vertreter eines jeden Bundeslandes, der Meldestelle und anderer am Datenaustausch beteiligter Bundesbehörden zusammensetzt. Der Ausschuss erarbeitet, aktualisiert und erweitert die Verzeichnisse und Kodierkataloge jährlich zum 1. Januar und 1. Juli und entwickelt die weiteren Bestandteile des Datenmanagementsystems fort. Mit dieser Struktur wird einerseits die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern geregelt und andererseits eine flexible Anpassung des Datenmanagementsystems an aktuelle Erfordernisse ermöglicht. Die Meldestelle (das BVL) setzt die Beschlüsse des Ausschusses um, indem sie Verzeichnisse, Kodierkataloge, Prüfprogramme und weitere Bestandteile des Datenmanagementsystems bereitstellt oder aktualisiert. Außerdem stellt die Meldestelle die Verzeichnisse und Kodierkataloge den registrierten Nutzern des Datenmeldeportals zur Verfügung und informiert die Benutzer über alle Neuerungen und Aktualisierungen dieser Komponenten. Schließlich verarbeitetet die Meldestelle die von den zuständigen Behörden und Stellen der Länder (Nutzer) an sie gemeldeten Daten. Dazu speichert sie sie, bereitet sie auf und stellt sie entweder in unveränderter oder in verdichteter Form den zuständigen Behörden und Stellen der Länder, des Bundes und der Europäischen Union im Rahmen der bestehenden Berichtspflichten zur Verfügung. Abkürzungen AVV – Allgemeine Verwaltungsvorschrift BVL – Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit DatA – Datenaustausch EU EU Behörden/Stellen der Länder (Nutzer) Bund Bund Länder Länder Seite 22 BVL_FO_04_0035_000
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Die AVV DatA (IV): Ausschuss Datenaustausch
Bei der Meldestelle (BVL) eingerichtet Besteht aus je einem Vertreter aller 16 Bundesländer der Meldestelle anderer am Datenaustausch beteiligter Behörden Berät mindestens zweimal jährlich Fasst Beschlüsse einstimmig Kann Unterausschüsse zur Fortentwicklung des Datenmanagementsystems einrichten BVL – Meldestelle Geschäftsstelle Ausschuss Datenaustausch Unterausschuss 1 Unterausschuss 2 Unterausschuss 3 Die AVV DatA bestimmt das BVL zur Meldestelle. Die Meldestelle richtet einen Ausschuss Datenaustausch ein, der sich aus jeweils einem Vertreter eines jeden Bundeslandes, der Meldestelle und anderer am Datenaustausch beteiligter Bundesbehörden zusammensetzt. Der Ausschuss erarbeitet, aktualisiert und erweitert die Verzeichnisse und Kodierkataloge jährlich zum 1. Januar und 1. Juli und entwickelt die weiteren Bestandteile des Datenmanagementsystems fort. Mit dieser Struktur wird einerseits die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern geregelt und andererseits eine flexible Anpassung des Datenmanagementsystems an aktuelle Erfordernisse ermöglicht. Der Ausschuss Datenaustausch kann nach Bedarf Unterausschüsse zur Bearbeitung von Teilfragen bilden. Abkürzungen: AVV – Allgemeine Verwaltungsvorschrift BVL – Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit DatA – Datenaustausch Seite 23 BVL_FO_04_0035_000
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Ablauf Routinepflege Antrag angenommen Antrag abgelehnt
Online-Antragstellung für Änderungen durch Nutzer des Systems Zulassung des Antrags durch zuständige Kontaktstelle Diskussion und Kommentierung des Antrags im Katalogportal Entscheidung durch Unterausschuss positiv negativ Prüfung durch Meldestelle Uneinheitliches Votum In Routineverfahren können Anträge auf Änderungen in strukturierter Form im Pflegeportal eingebracht werden. Anträge werden von der Kontaktstelle auf Zulässigkeit und formale Korrektheit geprüft. Sie können dann von den registrierten Nutzern kommentiert werden, bis der Unterausschuss über sie entscheidet. Die Meldestelle prüft, ob die Entscheidungen den Anforderungen des Gesamtsystems entsprechen. Wenn sich die Entscheidung des Unterausschusses und die Prüfung durch die Meldestelle decken, so soll der Antrag als angenommen beziehungsweise abgelehnt angesehen werden. Dieses verkürzte Verfahren soll dazu dienen, den Ausschuss Datenaustausch von unstrittigen Entscheidungen zu entlasten (z. B. Aufnahme neuer Pflanzenschutzmittel oder Tierarzneimittel). Sollte es ein uneinheitliches Votum der Beteiligten geben, so wird der Ausschuss Datenaustausch mit dem Antrag befasst. Abkürzung: AVV – Allgemeine Verwaltungsvorschrift Entscheidung durch Ausschuss Datenaustausch Antrag angenommen Antrag abgelehnt positiv negativ Seite 24 BVL_FO_04_0035_000
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Hintergrund Rechtlicher Rahmen Datenmeldeportal Katalogportal
Gliederung Hintergrund Rechtlicher Rahmen Datenmeldeportal Katalogportal Struktur der Kataloge Zusammenfassung Gliederung Einführung – Folien 3 bis 12 Beschreibt die Herkunft der zu übermittelnden Daten, die bestehenden Kontroll-, Melde- und Berichtspflichten. Rechtlicher Rahmen – Folien 14 bis 24 Beschreibt in sukzessiv detaillierter werdenden Folien zum Projekt „Datenstruktur Überwachung“ den Übergang von der AVV Düb zur AVV DatA. Datenmeldeportal – Folien 26 bis 36 Beschreibt das Datenmeldeportal mit seinen wesentlichen, für den allgemeinen Nutzer zugänglichen Funktionen. Screenshots zur Illustration von Liefern und Bearbeiten von Daten. Folie 26: Zusammenfassung der Datenquellen, aus denen Daten über das Datenmeldeportal an das BVL gemeldet werden Folie 27: Screenshot – Begrüßungsseite und URL des Datenmeldeportals Folie 28: Kurzbeschreibung des Datenmeldeportals und seiner Funktionen Folie 29: Kurzbeschreibung der Aufgaben von BVL und Ländern bei der Datenübermittlung über das Portal Folie 30: Kurzbeschreibung der Bestandteile des Systems hinter dem Datenmeldeportal Folie 31: Übersicht über die Datenlieferung durch Landesbehörden Folie 32: Screenshots – Illustration der Arbeitsschritte beim Liefern von Daten Folie 33: Screenshots – Illustration der Auswahl der zu liefernden Dateien Folie 34: Screenshots – Illustration der Bearbeitung bereits gelieferter Daten - Auswahl Folie 35: Screenshots – Illustration der Bearbeitung bereits gelieferter Daten - Bearbeitungsmöglichkeiten Folie 36: Kurzbeschreibung der WebServices Katalogportal – Folien 38 bis 40 Beschreibt kurz das Katalogportal Struktur der Kataloge – Folien 42 bis 52 Schluss – Folien 54 und 55 Seite 25 BVL_FO_04_0035_000 25
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Das Datenmeldeportal nach AVV DatA - Funktion
Das Datenmeldeportal vereint alle Datenaustauschvorgänge unter einem Dach Untersuchungen Lebensmittel, Futtermittel Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel Betriebskontrollen Zoonosen-Monitoring Antibiotikaresistenz-Monitoring EU-Sonderprogramme Basis des Portals ist eine Datenbank, in der die Daten aus den unterschiedlichsten Überwachungsbereichen einfließen und ausgewertet werden können. Diese Datenbank enthält alle Daten aus der amtlichen Kontrolle und Überwachung in geordneter Form und löst damit die alten, mehr oder weniger unstrukturierten Datensammlungen ab, die neben der standardisierten Datenbank bestanden (insbesondere Excel-Tabellen). Der technische Zugang erfolgt unabhängig von der Hardware mit einem Browser über einen Internetanschluss. Das Datenmeldeportal schafft die Voraussetzung dafür, die Daten der Länder in standardisierter Form in eine einheitliche Datenbank zu überführen, alle für den Datenaustausch notwendigen Informationen (einschließlich Datenmeldeformate, Pflichtfelder und Plausibilitätsregeln) online zur Verfügung zu stellen, im Krisenfall Daten aus neuen Kontroll-/Überwachungsprogrammen schnell und effektiv zu verarbeiten. Abkürzungen: AVV DatA – Allgemeine Verwaltungsvorschrift Datenaustausch EU – Europäische Union Neue/spontane Datenerhebungsbedürfnisse Bundesweite Überwachungsprogramme Seite 26 BVL_FO_04_0035_000 26
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Das Datenmeldeportal nach AVV DatA - Bedienung
URL: Das Datenmeldeportal ist über das Internet zugänglich. Nach dem Anmelden erhalten Nutzer Zugriff auf die Funktionen, für die sie die erforderlichen Rechte besitzen. Abkürzungen: AVV – Allgemeine Verwaltungsvorschrift BVL – Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit DatA – Datenaustausch Seite 27 BVL_FO_04_0035_000 27
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Das Datenmeldeportal nach AVV DatA - Bedienung
Zugang über Web-Browser plattformunabhängig Nur registrierte Nutzer sicherer Zugriff, sichere Daten Zugang durch Rechte- und Rollenkonzept gesteuert Funktionen: Hochladen von Daten – „Lieferung“ Bearbeiten von Daten Löschen von Daten Datenmeldeformate abrufbar Paket- und Einzeldaten lieferbar Schnittstelle zu LIMS (CSV, XML) Plausibilitätsprüfung Benachrichtigungsfunktion Das Datenmeldeportal ist über das Internet zugänglich und damit plattformunabhängig – Nutzer benötigen keine besondere Hard- und Software für den Zugriff, lediglich einen Internetanschluss und einen gängigen Web-Browser. Zur Sicherung des Zugriffs auf die Daten müssen Nutzer registriert sein und sich mit Benutzernamen und Kennwort anmelden. Die Registrierung erfolgt über die Fachadministratoren beim BVL oder die Gruppenadministratoren der Länder. Über das Datenmeldeportal können Daten geliefert (hochgeladen), bearbeitet und gelöscht werden. Die Zugriffsrechte sind durch ein Rechte- und Rollenkonzept geregelt, das es erlaubt, verschiedenen Benutzergruppen unterschiedliche Rechte einzuräumen. Nutzer mit den entsprechenden Rechten können über das Datenmeldeportal die aktuellen Formate abrufen, die ihre Daten haben müssen, um über das Portal hochgeladen werden zu können. Eine Datenlieferung ist sowohl in Form von Massendatenübertragung als auch per manueller Dateneingabe möglich. Der Datenaustausch erfolgt über definierte Import- und Exportschnittstellen (CSV und XML). Gelieferte Daten werden einer Plausibilitätsprüfung unterzogen, um fehlerhafte Daten zu vermeiden. Abkürzungen: BVL – Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit CSV – Comma Separated Values; spezielles Datenformat LIMS – Laborinformations- und Management-System XML – Extensible Markup Language; spezielles Datenformat BVL_FO_04_0035_000 Seite 28 28
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Datenmeldeportal: Ablauf eines Meldevorgangs
Landesbehörde: Anmelden Hochladen (SSL) Bearbeiten Plausibilitätsprüfung Korrektur „Freigeben“ Abmelden BVL: Normieren Verifizieren / DataCleaning Rücksprache mit Datenlieferanten ggf. Korrektur durch Lieferanten Auswerten Ablauf eines Meldevorgangs Die Länder erfassen Daten in ihren Systemen und laden sie im Portal hoch. Nach einer erfolgreichen Plausibilitätsprüfung senden sie die Datensätze durch Freigabe ans BVL. Die Freigabe der Daten an das BVL wird ihnen quittiert. Vor dem Absenden können einzelne Meldedatensätze und auch die gesamte Lieferung geändert oder ergänzt werden. Die Datensicherheit wird gewährleistet durch eine personalisierte An- und Abmeldung sowie durch eine verschlüsselte Datenübertragung nach SSL-Standard. Das BVL erhält eine Übersicht der eingegangen Lieferungen und der Meldedatensätze zu einer Lieferung. Es kann Lieferungen korrigieren, ändern, normieren oder umkodieren, wobei grundsätzlich eine gesperrte Kopie für das Protokoll aufbewahrt wird. Im Portal sind keine Auswertungen der Daten vorgesehen. Die Daten werden nur insgesamt, möglicherweise gefiltert, angezeigt oder exportiert. Die Auswertung erfolgt entweder über die exportierten Daten mit Excel oder direkt mit Werkzeugen der Datenbank wie dem Oracle Discoverer. Protokollierung: Zu jeder Lieferung und zu jedem Meldedatensatz kann eine Historie angezeigt werden. Auch sämtliche Änderungen oder Löschungen unterliegen der Protokollierung. Die entsprechenden Informationen werden lediglich gesperrt und stehen damit weiterhin für Auswertungen in den Protokollen zur Verfügung. Abkürzungen: BVL – Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit SSL – Secure Socket Layer (Protokoll zur Verschlüsselung und Authentifizierung von Internetverbindungen) Protokollierung aller Lieferungen, Meldedatensätze und Änderungen Seite 29 BVL_FO_04_0035_000 29
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Datenmeldeportal: Bestandteile des Systems
Verzeichnis der Datenmeldeformate Datenmeldeformat: Eine aus mehreren Feldern bestehende Datenstruktur Zuordnung der erforderlichen Daten zu den verschiedenen Meldepflichten durch den Ausschuss Datenaustausch Festlegung der Pflichtfelder spezifisch für die Meldepflichten Verzeichnis der Felder Festlegung des Feldtyps Katalogunterstützt ja/nein Kodierkataloge 1. Verzeichnis der Datenmeldeformate Aus dem Verzeichnis der Datenmeldeformate sind die Datenstrukturen ersichtlich, die aktuell zur Datenübermittlung verwendet werden. Jedem Datenmeldeformat werden vom Ausschuss Datenaustausch die Meldepflichten mit den entsprechenden Fristen und Rechtsgrundlagen (soweit vorhanden) zugeordnet, für die Daten in diesem Format übermittelt werden. Die Festlegung der Pflichtfelder erfolgt spezifisch für die einzelnen Meldepflichten. 2. Das Verzeichnis der Felder listet alle Felder auf, die aktuell in einem Datenmeldeformat verwendet werden, und legt deren Eigenschaften fest (beispielsweise numerisch, alphanumerisch, Ja/Nein-Feld oder Datum). Zu jedem Feld wird angegeben, ob es katalogunterstützt ist oder nicht. Beispiele für Felder sind Meldende Stelle Art der Kontrolle Betriebsart Anzahl der Unternehmen Matrix Parameter Maßeinheit Messergebnisse Grund der Beanstandung, …. Das Verzeichnis der Felder ist zwar flexibel, aber jeweils verbindlich. 3. Verzeichnis der Kataloge Für alle Felder, die katalogunterstützt auszufüllen sind, liegt ein aus dem Programm zur Katalogpflege aktuell generierter Kodierkatalog vor. Bei Änderungen in einem Verzeichnis werden die notwendigen Änderungen in anderen Verzeichnissen automatisch erfolgen. Abstimmung im Ausschuss Datenaustausch Seite 30 BVL_FO_04_0035_000 30
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Datenlieferung durch Landesbehörden
Auswahl Datenmeldeformat Hochladen Bearbeiten Lieferungen: Übersicht und Filtern Hinzufügen und Löschen Bereich Lebensmittel Unterbereich AVV_DÜB_2000 … Bereich Futtermittel Bereich Zoonosen etc. … Lieferung 1 Lieferung 2 Meldedatensatz … = Stammdaten + Ergebnisdaten + Ergebnisdaten + … Meldedatensatz 2 = Stammdaten + Ergebnisdaten + Ergebnisdaten + … Meldedatensatz 1 = Stammdaten + Ergebnisdaten + Ergebnisdaten + … Meldedatensatz … Meldedatensätze: Übersicht und Detailansicht Hinzufügen, Löschen von Einzeldaten Plausibilitätsprüfung Fehlerprotokoll Datenlieferung durch Landesbehörden Das Datenmeldeportal bietet verschiedene Funktionen an. Übersicht und Auswahl von Bereich und Unterbereich: Das Portal enthält bisher den Bereich „Lebensmittel“ und den Unterbereich „AVV_DÜB_2000“, der der Datenübermittlung nach AVV Düb entspricht. Durch die Auswahl des Unterbereichs wird eindeutig definiert, welche Felder übermittelt werden müssen. Zu jedem Feld wird angegeben, ob es katalogunterstützt ist oder nicht. Hochladen: Massendaten können zur Erstellung einer neuen Lieferung oder zur Ergänzung einer bereits vorhandenen Lieferung hochgeladen werden. Eine Lieferung umfasst die zu übermittelnden „Meldedatensätze“ und zusätzlich Metadaten zur Beschreibung des Datensatzes. Bearbeiten: Das Portal enthält verschiedene Funktionen zur Bearbeitung der Lieferung. Erzeugen von Lieferungen. Eine neue Lieferung enthält anfangs keine Meldedatensätze. Manipulation einer Lieferung, also Hinzufügen oder Löschen einzelner Meldedatensätze. Übersicht über hochgeladene Lieferungen, die sortiert und gefiltert werden können, zum Beispiel nach „in Arbeit befindlichen Lieferungen“. Übersicht und Bearbeitung von Meldedatensätzen in einer Lieferung. Einzeldateneingabe, also die Änderung einzelner Werte eines Meldedatensatzes. Ein Meldedatensatz besteht aus einem Stammdatensatz und gegebenenfalls mehreren Ergebnisdatensätzen. Korrektur/Änderung oder Detailansicht von einzelnen Meldedatensätzen. Plausibilitätsprüfung für alle Meldedatensätze einer Lieferung oder einzelne. Senden der Lieferung an das BVL. Abkürzungen: AVV DüB – Allgemeine Verwaltungsvorschrift Datenübermittlung BVL – Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Freigabe Seite 31 BVL_FO_04_0035_000 31
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Datenmeldeportal: Daten liefern (I)
Die Benutzeroberfläche des Datenmeldeportals ist weitgehend selbsterklärend. Der Nutzer wählt zuerst die gewünschte Aktivität – in diesem Fall z. B. „Neue Lieferung hochladen“. Im daraufhin geöffneten neuen Fenster kann dann der Unterbereich gewählt werden, im Beispiel das Format AVV_DÜB_2000, das den Anforderungen der alten AVV Düb entspricht. Anschließend wird der Benutzer gefragt, in welchem der beiden Datenformate (CSV oder XML) die zu liefernden Daten vorliegen. Abkürzungen: AVV Düb – Allgemeine Verwaltungsvorschrift Datenübertragung CSV – Comma Separated Values; spezielles Datenformat XML – Extensible Markup Language; spezielles Datenformat Seite 32 BVL_FO_04_0035_000
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Datenmeldeportal: Daten liefern (II)
Die Auswahl der zu liefernden Dateien erfolgt im Dateisystem des Nutzers über einen Navigationsdialog, der dem von ihm genutzten Browser und Betriebssystem entspricht (im abgebildeten Beispiel: Firefox unter Windows 7). Der Nutzer kann wählen, ob eine Prüfung der Dateien automatisch nach dem Hochladen erfolgen soll. Generell ist eine Übermittlung der Daten an das BVL nur im geprüften Zustand möglich, aber die Prüfung kann auch gesondert nach dem Hochladen angefordert werden. Der Nutzer kann eine Bestätigungs- anfordern und einen Kommentar zu seiner Lieferung eingeben. Seite 33 BVL_FO_04_0035_000
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Datenmeldeportal: Lieferungen bearbeiten (I)
Über den Menü-Eintrag „Lieferungen bearbeiten“ kann der Nutzer bereits gelieferte Daten aufrufen. Er wählt dazu erneut Bereich und Unterbereich und erhält dann eine Liste der verfügbaren Lieferungen angezeigt. Für diese Lieferungen wird angezeigt, wann sie geliefert wurden, ob und mit welchem Ergebnis sie geprüft wurden und ob bereits die Freigabe erfolgt ist. Seite 34 BVL_FO_04_0035_000
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Datenmeldeportal: Lieferungen bearbeiten (II)
Nach der Auswahl der zu bearbeitenden Lieferung wird dem Nutzer angezeigt, welche Bearbeitungsmöglichkeiten ihm zur Verfügung stehen. Seite 35 BVL_FO_04_0035_000
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Datenmeldeportal: Webservices
Weitgehende Automatisierung durch WebServices möglich. Interaktion mit dem Datenmeldeportal unter Verwendung XML-basierter Nachrichten Client Anfrage per WebService Funktionsaufruf Derzeit verfügbare WebServices abrufbar unter: WebService-Name Funktion ExportService Herunterladen/Exportieren einer Lieferung ForwardingService Weiterleitung einer Lieferung PreCheckService PreCheck einer Lieferung SyncPreCheckService PreCheck einer Lieferung + Ergebnis der Prüfung ImportService Hochladen einer Lieferung Nutzer, die Datenlieferungen an das BVL über das Datenmeldeportal übermitteln, können diesen Prozess weitgehend durch sogenannte WebServices automatisieren (siehe Folientext). Die Nutzung dieser WebServices ist optional. Der Vorteil für Lieferanten XML-basierter Daten besteht darin, dass der Datenlieferprozess mittels WebServices weitgehend automatisch und ohne manuelles Eingreifen gestaltet werden kann. So ist es denkbar, dass aus dem LIMS heraus automatisch der WebService zum PreCheck einer Lieferung aufgerufen wird. Anschließend könnte zyklisch ein Prozess abfragen, ob ein Prüfergebnis vorliegt. Wenn das Prüfungsergebnis entsprechend ausfällt (keine zu behebenden Fehler), könnte auch automatisch der WebService zum Hochladen der so geprüften Daten genutzt werden. Der Aufruf eines WebServices führt zu einem Funktionsaufruf auf dem Server des Datenmeldeportals. Die Freigabe einer Lieferung ans BVL muss jedoch nach derzeitig vereinbartem Prozedere grundsätzlich manuell, also aktiv durch eine Person, erfolgen, da es sich dabei um einen offiziellen Akt handelt. Abkürzungen: BVL – Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit LIMS – Laborinformations- und Management-System Seite 36 BVL_FO_04_0035_000
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Hintergrund Rechtlicher Rahmen Datenmeldeportal Katalogportal
Gliederung Hintergrund Rechtlicher Rahmen Datenmeldeportal Katalogportal Struktur der Kataloge Zusammenfassung Gliederung Einführung – Folien 3 bis 12 Beschreibt die Herkunft der zu übermittelnden Daten, die bestehenden Kontroll-, Melde- und Berichtspflichten. Rechtlicher Rahmen – Folien 14 bis 24 Beschreibt in sukzessiv detaillierter werdenden Folien zum Projekt „Datenstruktur Überwachung“ den Übergang von der AVV Düb zur AVV DatA. Datenmeldeportal – Folien 26 bis 36 Beschreibt das Datenmeldeportal mit seinen wesentlichen, für den allgemeinen Nutzer zugänglichen Funktionen. Screenshots zur Illustration von Liefern und Bearbeiten von Daten. Katalogportal – Folien 38 bis 40 Beschreibt kurz das Katalogportal Folie 38: Überblick über Funktion und Organisation des Katalogportals Folie 39: Screenshot der Einstiegsseite des Katalogportals Folie 40: Kurzbeschreibung des Katalogportals Struktur der Kataloge – Folien 42 bis 52 Schluss – Folien 54 und 55 Seite 37 BVL_FO_04_0035_000 37
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Katalogportal nach AVV DatA (I)
Kataloge stehen den Nutzern und der Öffentlichkeit im Internet über ein Portal zur Verfügung Pflege im Internet Nutzer erstellen Änderungsanträge Änderungsanträge kommentieren Recherche online möglich systematische Suche Suchfunktion für Begriffe usw. mehrsprachig Aufgaben des Ausschusses Datenaustausch Prüfung von Änderungsanträgen Entscheidung über Änderungsanträge Beschluss neuer Katalogversionen Aufgaben des BVL Übernahme der beschlossenen Änderungen Freigabe der Katalogversion Publikation der Kataloge Dokumentation der Entscheidungen, inklusive der gesamten Historie der Kataloge Änderungen an Katalogen erfordern einen umfangreichen Abstimmungsprozess zwischen den Experten der verschiedenen Fachbereiche der Kontrolle. Das Katalogportal vereinfacht die Katalogpflege. Es bietet folgende Funktionen: Qualifizierte Erstellung von Änderungsanträgen unter Berücksichtigung bereits vorhandener Anträge. Onlinezugriff und Recherche der Nutzer auf die Änderungsanträge und deren Bearbeitungsstand. Onlinebewertung von Änderungsvorschlägen, Rückfragen oder Stellungnahmen. Onlinerecherche nach Begriffen, Kodierkodes, Gültigkeitszeitraum u. a. Die webbasierte Katalogpflege bringt damit eine Reihe von Verbesserungen im Vergleich zum Vorgängersystem der Pflege der ADV-Kataloge mit sich: Wegfall beziehungsweise Verringerung der zeitlichen Verzögerung bei der Implementierung neuer Katalogversionen in den Ländern. Wegfall von Datenredundanzen und aufwändigen Nacharbeiten zur Qualitätskontrolle bei der Katalogpflege. Wegfall des Medienbruchs beim Versand neuer Katalogversionen. Reduktion des Arbeitsaufwandes für die Katalogpflege. Straffung des Bewertungsprozesses und Erhöhung der Aktualität der Kataloge. Verbesserung der Qualität der Kataloge Abkürzungen: ADV – Automatische Datenverarbeitung AVV DatA – Allgemeine Verwaltungsvorschrift Datenaustausch BVL – Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Seite 38 BVL_FO_04_0035_000 38
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Das Katalogportal nach AVV Data (II)
URL: Screenshot des Katalogportals vor dem Anmelden (Stand: Oktober 2011) Seite 39 BVL_FO_04_0035_000
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Das Katalogportal nach AVV DatA (III)
Zugang über Web-Browser plattformunabhängig Zugriff mit und ohne Anmeldung Unangemeldete Nutzer: Standardzugriff auf veröffentlichte Kataloge Angemeldete Nutzer: individuell angepasster Zugriff Zugang durch Rechte- und Rollenkonzept gesteuert Funktionen Versionen verwalten Veröffentlichung Ansicht und Pflege der Kataloge Sachverständige beantragen Änderungen Bilden und Suchen von Kodierungen Die ausführliche Beschreibung aller Funktionen des Katalogportals finden angemeldete Benutzer im Benutzerhandbuch. Unangemeldete Benutzer (öffentlicher Zugang) können in Katalogen recherchieren, Kodierungen bilden und gültige Kataloge herunterladen. BVL_FO_04_0035_000 Seite 40 40
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Hintergrund Rechtlicher Rahmen Datenmeldeportal Katalogportal
Gliederung Hintergrund Rechtlicher Rahmen Datenmeldeportal Katalogportal Struktur der Kataloge Zusammenfassung Gliederung Einführung – Folien 3 bis 12 Beschreibt die Herkunft der zu übermittelnden Daten, die bestehenden Kontroll-, Melde- und Berichtspflichten. Rechtlicher Rahmen – Folien 14 bis 24 Beschreibt in sukzessiv detaillierter werdenden Folien zum Projekt „Datenstruktur Überwachung“ den Übergang von der AVV Düb zur AVV DatA. Datenmeldeportal – Folien 26 bis 36 Beschreibt das Datenmeldeportal mit seinen wesentlichen, für den allgemeinen Nutzer zugänglichen Funktionen. Katalogportal – Folien 38 bis 40 Beschreibt kurz das Katalogportal Struktur der Kataloge – Folien 42 bis 52 Folie 42: Kurze Beschreibung der Merkmale der Kataloge Folie 43: Strukturen der Kodierkataloge anhand von Beispielen erläutert Folie 44: Nennung der verschiedenen Kodierkataloge nach Struktur Folie 45: Eigenschaften der Kodierkataloge Folie 46: Definition der Basisliste Folie 47: Klassifikation mit Facetten – Erklärung der Facetten Folie 48: Klassifikation mit Facetten – Beispiele für Facetten Folie 49: Definition Terminusliste Folie 50: Futtermittelklassifikation Folie 51: Futtermittelklassifikation – Auszug Folie 52: Klassifikation der Betriebstätigkeiten Schluss – Folien 54 und 55 Seite 41 BVL_FO_04_0035_000 41
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Die Kodierkataloge Für die Inhalte der Kataloge gilt:
So detailliert wie nötig – so einfach wie möglich Kompatibel mit existierenden Klassifikationen Verwendung durch alle Überwachungsbereiche Erweiterungsfähig bei der Einführung von neuen Berichtspflichten Verwaltung durch das Katalogportal Verwendung externer Klassifikationen wenn möglich Die neuen Kodierkataloge Die neuen Kataloge wurden nach den folgenden Prinzipien erarbeitet: So detailliert wie nötig und so einfach wie möglich. Die Kodierkataloge als „kontrolliertes Vokabular“ müssen so den Detaillierungsgrad aufweisen, den ein Fachbereich oder eine Kontrollebene fordert. Die Kodierkataloge müssen jedoch nicht immer auf der höchsten Detailebene verwendet werden. In vielen Fällen werden weniger differenzierte Daten ausreichen. Die Kataloge können sogar mit unterschiedlichem Detaillierungsgrad in die Fachanwendungen implementiert werden. Kompatibel mit anderen Klassifikationssystemen, wie dem Bundeslebensmittelschlüssel aber auch internationalen Kodierungssystemen. Erweiterungsfähig, um auch neuen Berichtspflichten nachkommen zu können. Integration aller Überwachungsbereiche „from farm to fork“ nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 882/2004. Verwendung von externen Klassifikationssystemen, wo immer möglich, beispielsweise Kataloge des Statistischen Bundesamtes. Seite 42 BVL_FO_04_0035_000
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Struktur der Kodierkataloge
Vier Grundstrukturen z. B. Katalog der Maßeinheiten kg mg/kg KbE Bq ºC % … Listen (ohne Systematik) monohierarchische Klassifikationen Staatenkatalog „Finnland“ gehört zum Wirtschaftsraum „EU“ und zum Kontinent „Europa“, „Dep. Guadeloupe“ gehört zur „EU“, aber nicht zu „Europa“, „Schweiz“ gehört nicht zur „EU“, aber zu „Europa“ plus Facetten Gemeindekatalog 09 Bayern 091 Reg. -Bez. Oberbayern 09171 Altötting Burghausen 092 Reg.-Bez. Niederbayern 09277 Rottal-Inn polyhierarchische z. B. Katalog Matrizes Für „Hartkäse“ sind z. B. der Fettgehalt, die Eigenschaft „Aus Rohmilch“ oder die „Tierart“ der Milch relevante Merkmale. Die Auswahl zur Kodierung erfolgt mit Hilfe von Facetten. Prinzipien der neuen Kataloge Einfache Listen, ohne Systematik: Alle Einträge, sind gleichrangig. Der Katalog ist eine Liste. Ein Sortierkriterium ist möglich, z. B. alphabetische Sortierung. Beispiele für Listen-Kataloge sind der Kodierkatalog der Maßeinheiten und der Kodierkatalog der Alphanumerischen Messergebnisse. Monohierarchische Klassifikationen: Alle Einträge haben genau eine starke hierarchische Beziehung, andere Aspekte sind vernachlässigbar. Jeder Eintrag hat mehrere Untereinträge. Polyhierarchische Klassifikationen: Es gibt zu jedem Eintrag mehr als einen Aspekt. Der Eintrag soll sowohl unter der einen als auch unter der anderen Gruppe gefunden werden. Die Struktur ist polyhierarchisch. Beispiele für Polyhierarchie sind der Kodierkatalog der Staaten und der Parameterkatalog. Facettierte Kataloge Viele Aspekte sind wichtig. Nicht für jeden Eintrag sind alle Aspekte relevant. Die Struktur ist ein Facettenkatalog. Einträge werden nachträglich kombiniert, postkombiniert. Beispiele für facettierte Kataloge sind der Matrix-Katalog und der Katalog der Betriebsarten und -tätigkeiten. Seite 43 BVL_FO_04_0035_000 43
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Liste der Kodierkataloge
Vier Grundstrukturen Listen (ohne Systematik) monohierarchische Klassifikationen polyhierarchische Klassifikationen Klassifikationen plus Facetten z. B. Alphanumerische Messergebnisse Anlässe der Kontrolle Bewertungen des Messergebnisses Einheiten Kontrollen Nähere Angaben zur Belastung eines Gebietes Probearten Weinbauzonen z. B. Futtermittelrechtliche Zuordnungen Prinzipien der Untersuchungs-verfahren Probenaufbereitungen Tierseuchen und Tierkrankheiten Untersuchungs-verfahren Zusatzangaben in der Kennzeichnung z. B. Beurteilung von Proben Bezugsparameter Gewässer und Fischfang- gebiete Parameter Staaten Untersuchte Probenbestandteile Verstöße z. B. Matrizes Betriebsarten und -tätigkeiten Maßnahmen Verpackungen Vollständige Auflistung der Kodierkataloge (Stand: Januar 2012) Listen: Alphanumerische Messergebnisse Anlässe der Kontrolle Bewertungen des Messergebnisses Einheiten Einnahmen (für FM-Statistik) Externe Probenkennungen Herkunft des Untersuchungsgutes Herstellungs- und Produktionsmethoden Kontrollen Meldende Stellen Mitteilungsgründe/Verzeichnisse der Meldepflichten Nähere Angaben zur Belastung eines Gebietes Probenarten Probenaufarbeitungen Programm- oder Projektnummern Stellen der Angaben Weinbauzonen Monohierarchische Klassifikationen: Futtermittelrechtliche Zuordnungen Prinzipien des Untersuchungsverfahrens Tierkrankheiten und Tierseuchen Untersuchungsverfahren Zusatzangaben in der Kennzeichnung Polyhierarchische Klassifikationen: Beurteilungen von Proben Bezugsparameter Gewässer und Fischfanggebiete Parameter Staaten Untersuchte Probenbestandteile Verstöße Hierarchischer Katalog mit Facetten: Betriebsarten und -tätigkeiten Maßnahmen Matrizes Verpackungen Seite 44 BVL_FO_04_0035_000 44
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Klassifikationen mit Facetten: Merkmale
Eigenschaften Eindeutige, standardisierte Klassifikation z. B. der Matrizes und Erweiterung auf alle Kontrollbereiche Möglichkeit zur Erfassung von beschreibenden Merkmalen (Facettierung) Reduzierung von Wiederholungen Einfach erweiterbar Struktur unterteilt in: Basisliste und Facettenkatalog zusätzlich als Eingabehilfe: Terminusliste zusätzlich als Ausgabehilfe: Aggregationen in „fremde“ Hierarchien Kompatibilität zu nationalen und internationalen Klassifikationen Lebensmittel: ADV-Kataloge, BLS, LanguaL, KN-Kode, Anhang 1 zur VO EG 396/2005, EFSA Food Classification Futtermittel: bestehende Klassifikationen, Gesetzgebung Parameter: CAS-Nr., EFSA-Kodes, Colour Index (CI), Kauffmann-White-Schema u. a. Der neue Matrixkatalog ermöglicht eine eindeutige, standardisierte Benennung der Lebensmittel nach den gültigen Rechtsvorschriften und integriert alle Überwachungsbereiche der Verordnung (EG) Nr. 882/2004, enthält die Möglichkeit zur Erfassung von beschreibenden Merkmalen (Facettierung), reduziert Wiederholungen, ist einfach erweiterbar, ist kompatibel mit dem Bundeslebensmittelschlüssel, der Zoll-Nomenklatur und internationalen Kodiersystemen wie dem Codex Alimentarius. Der neue Lebensmittelkatalog besteht künftig aus zwei Teilen: einer Basisliste und Facetten. Für eine einfache und schnelle Datenerfassung gibt es zusätzlich eine Eingabehilfe in Form der Terminusliste. Für eine einfache und schnelle Datenauswertung können Ausgabehilfen erstellt werden, die Matrizes gemäß der von außen vorgegebenen Hierarchien zusammenfassen oder ordnen. Die Vorteile des neuen Katalogsystems: Umfassend: Enthält Tiere, Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika usw. – alles, was im Labor oder am Ort der Kontrolle untersucht wird: Flexibel: Kann mit unterschiedlichem Detaillierungsgrad verwendet und implementiert werden. Erweiterbar: Es gibt keine Beschränkungen zur Aufnahme weiterer Matrizes. Kompatibel zu nationalen und internationalen Klassifikationen: Ist verwendbar im Bundeslebensmittelschlüssel und kompatibel zur Liste der Matrizes für Rückstandsuntersuchungen bei Pestiziden (VO (EG) Nr. 396/2005), zum Zolltarifcode und anderen. Abkürzungen: ADV – Automatisierte Datenverarbeitung BLS – Bundeslebensmittelschlüssel CAS – Chemical Abstracts Service EFSA – European Food Safety Authority / Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EG – Europäische Gemeinschaft KN – Kombinierten Nomenklatur (Zollkode) LanguaL – LanguaL™ steht für “Langua aLimentaria” oder “Sprache der Lebensmittel” VO – Verordnung Seite 45 BVL_FO_04_0035_000 45
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Klassifikation mit Facetten: Basisliste
Basislisten gibt es für alle Matrizes und Betriebe. Sie ermöglichen eine Benennung z. B. aller Lebensmittel. In Kombination mit dem Facettenkatalog können z. B. jedem Lebensmittel gültige Eigenschaften zur detaillierten Beschreibung zugeordnet werden. Enthält derzeit für Lebensmittel-Matrizes rund 310 Einträge. Basisliste: Zweck: datentechnischen Erfassung z. B. des Untersuchungsgutes Aufbau: allgemein gehaltene Einträge ohne Details Einträge sind einer Hierarchie-Ebene zugeordnet und können mit einer Begriffsdefinition oder Erläuterung zum Anwendungsbereich versehen sein. Definition Basisliste Die Basisliste ist eine „schlanke“ Liste mit einfachen Einträgen, auf denen alle über die Liste beschriebenen Objekte (z. B. Lebensmittel, Tiere, Betriebe) basieren, ohne Detailangaben wie Verarbeitungsgrad, Zutaten, Tier- oder Pflanzenart. Sie soll die Erfassung des Untersuchungsgutes oder Betriebs ermöglichen, nicht jedoch eine detaillierte Benennung liefern. Sie wurde von einer Bund/Länder-Arbeitsgruppe nach folgenden Leitlinien erarbeitet: Inhalt: Die Einträge sollen das Untersuchungsgut nach gültigen Rechtsvorschriften eindeutig, unter Umständen aber nur grob benennen. Sie decken den gesamten Bereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ab. Die Basisliste wird in Anlehnung an den alten Matrixkatalog erstellt, bereinigt um Wiederholungen oder beschreibende Eigenschaften wie Tier- und Pflanzenarten. Verknüpfung mit Facettenkatalog: Den Einträgen aus der Basisliste werden zur genaueren Beschreibung Facettenwerte zugeordnet, die bei Bedarf zur Kodierung auswählbar sind. Beispiele für Einträge in der Lebensmittel-Basisliste wären Milch Milcherzeugnisse Milchmischerzeugnisse Sauermilcherzeugnisse … Hartkäse Schnittkäse Beispiele für Facettenwerte sind: Kuh, Büffel, pasteurisiert, aus Rohmilch hergestellt. Seite 46 BVL_FO_04_0035_000 46
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Klassifikation mit Facetten: Beschreibung
Facettenteil des Katalogs: Enthält Einträge zur Beschreibung von Merkmalen und Eigenschaften. Ergänzt die Basisliste bei Bedarf. Jede Facette enthält relevante Ausprägungen. Die Zahl der gültigen Facetten ist spezifisch festgelegt. Eine Mehrfachauswahl von Einträgen (Ausprägungen) ist aus einigen Facetten zulässig. Auch die Ausprägungen haben in der Regel Parallelkodes, z. B. LanguaL- oder EFSA-Kodes. Facetten Definition: Facetten sind Begriffe zur Beschreibung von Merkmalen und Eigenschaften der Erzeugnisse oder Betriebe. Der Facettenkatalog enthält eine Sammlung von Begriffen oder Merkmalen aus dem Überwachungsbereich. Verknüpfungen: Da es nicht sinnvoll ist, alle Objekte (Lebensmittel, Tiere, Betriebe….) mit allen möglichen Facetten zu kombinieren, werden für jede Objektgruppe die wesentlichen Eigenschaften ermittelt. Auf diese Weise werden jedem Begriff aus der Basisliste relevante Facetten zugeordnet. So wäre beispielsweise der Begriff „Blattgemüse“ aus der Lebensmittelbasisliste fest verknüpft mit der Facette „frisch“ und gegebenenfalls mit der Pflanzenart erweiterbar. Internationale Basis: Der Grundstock für den Facettenkatalog ist der Thesaurus LanguaL, ein internationales Klassifikationssystem für Lebens- und Futtermittel. Der Katalog liegt in Englisch, Französisch und Dänisch vor, eine deutsche Übersetzung ist in Arbeit. Damit besteht die Option, bereits standardisierte Begriffe zu verwenden. Parallelkodes sind eine Verknüpfung des zu verwendenden Kodes mit einem externen Kode z. B. LanguaL. Abkürzungen: EFSA – European Food Safety Authority / Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit LanguaL – LanguaL™ steht für “Langua aLimentaria” oder “Sprache der Lebensmittel” Seite 47 BVL_FO_04_0035_000 47
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Klassifikation mit Facetten: Beispiele
Beispiele für Ausprägungen Art/Quelle/Stoff Rind, Stachelbeere, Vanillin, … Teil Eidotter, Keim, Leber, … Charaktergebende Zugabe Früchte, Füllung, … Eingelegt Im eigenen Saft, In Aspik, In Aufguss, … Angabe zur Produkteigenschaft Festkochend, Fein, Delikat, Güteklasse A, … Be- und Verarbeitung Entgrätet, Geräuchert, Konserviert, … … Beispiel Facetten (für Lebensmittel) Der Facettenkatalog enthält zu übergeordneten Aspekten Listen mit beschreibenden Eigenschaften. Für Lebensmittel enthält der Facettenkatalog unter anderem folgende Eigenschaften (Stand Januar 2012): Art/Quelle/Stoff: Die Facette enthält Pflanzen (Früchte oder essbare Pflanzenteile), Tiere und chemische Stoffe, die das Untersuchungsgut ausmachen oder eine wesentliche Grundlage darstellen. Wenn sie durch ihre deutsche Bezeichnung nicht unterscheidbar sind, jedoch zoologisch oder botanisch unterschieden werden, wird der lateinische Name hinzugefügt. Teil: Die Facette steht im Zusammenhang mit der Facette Art/Quelle/Stoff und benennt den Teil, Auszug oder Extrakt von Pflanzen, Tieren oder chemischen Stoffen. Der untersuchte Probenbestandteil wird unabhängig von der Facette Teil angegeben. Charaktergebende Zugabe: In dieser Facette stehen alle Lebensmittel des Katalogs als Zugabe zur Auswahl. Auswählbar werden in der Regel nur die für das Lebensmittel charaktergebenden Zugaben sein. Charaktergebende Zutaten sind Zutaten, die den Charakter eines aus verschiedenen Zutaten zusammengesetzten Lebensmittels prägen. Das Lebensmittel, dem die betreffende Zutat zugesetzt wird, muss durch sie besondere typische Eigenschaften erhalten. Das muss aufgrund seiner Bezeichnung, der allgemeinen Verkehrsauffassung und der Beschaffenheit feststellbar sein. (Definition VG Hamburg, Urteil vom , 4 K 2003/08) Eingelegt: Die Facette benennt Medien, in welche Lebensmittel eingelegt sein können. Produkteigenschaft: Die Facette enthält Eigenschaften, die sich durch Adjektive ausdrücken lassen. Darüber hinaus sind Qualitätsstufen und Güteklassen aber auch Sammelbegriffe enthalten, an die bestimmte Produkteigenschaften geknüpft sind (z.B. Extra, Milcheis, Tafelwein, Schmand). Be- und Verarbeitung: Die Facette enthält Merkmale, die durch Be- oder Verarbeitung eines Ausgangsstoffes auf ein Lebensmittel übergehen. Aussehen: Enthalten sind Merkmale zum Aussehen, inklusive Farben. Brotback-Verfahren: Hier werden Backverfahren erfasst, um Spezialbrote die sich durch das Backverfahren von anderen Broten unterscheiden für Spezialbrote. Besondere Ernährungsform: Die Facette weist die Auslobung eines Lebensmittels für besondere Verbrauchergruppen aus. Erzeugung: Die bisher in dieser Facette enthaltenen Ausprägungen dienen zur Beschreibung der Wassergewinnung. Fettangabe: Die Facette enthält Fettangaben. Form, Zuschnitt oder Zustand: Die Facette dient zur Beschreibung von Merkmalen, die durch Formen oder Teilen entstanden sind, enthält aber auch geformte Produkte. Gärung: Diese Facette enthält ausschließlich die Merkmale obergärig und untergärig zur Beschreibung der Gärungsart von Bier. Geografischer Bezug: Die Facette enthält Angaben zu regionalen Bezügen, die Herstellungsarten oder Rezepte von Lebensmitteln bestimmen. Geschmacks-/Geruchsangabe: Die Facette enthält Angaben zum Geschmack und zum Geruch. Gewicht: Die Facette enthält Gewichtsangaben. Imitate: Hier wird das Produkt bezeichnet, das imitiert wird. Masse/Teig: Die Facette enthält Arten von Massen und Teigen. Stammwürze: Diese Facette enthält ausschließlich Merkmale zur Beschreibung von Bier. Zerkleinerungsgrad: Die Merkmale der Zerkleinerung sind sehr relevant und daher aus der Facette Be- und Verarbeitung herausgelöst. Verwendungszweck: Die Facette enthält Verwendungszwecke. Sie können sich auf Arten von Lebensmitteln beziehen oder auf Herstellungsprozesse. In den Facettenkatalog fließen auch Teile früherer ADV-Kataloge ein. Dazu gehören der Katalog 6 „Zusätzliche Angaben zum Matrixkode“, der Katalog 12 „Be- und Verarbeitungszustand des beprobten Lebensmittels“ und Katalog 14 „Untersuchte Probenbestandteile“. Seite 48 BVL_FO_04_0035_000 48
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Klassifikation mit Facetten: Terminusliste
Eingabehilfe zur schnellen und einfachen Datenerfassung in facettierten Katalogen Inhalt: häufig vorkommende, gebräuchliche Bezeichnungen, auch fast alle aus dem alten ADV-Katalog. Jeder Terminus verknüpft automatisch einen entsprechenden Basiseintrag mit seinen charakteristischen Ausprägungen. Intelligente Suchfunktion: findet Bezeichnungen, in denen das Wort oder ein Wortteil vorkommen, aber auch ähnlich lautende Bezeichnungen und Synonyme. Definition Terminusliste Für eine einfache und schnelle Datenerfassung gibt es zusätzlich eine Eingabehilfe, die Terminusliste. Sie ist nicht Bestandteil des Lebensmittelkatalogs. Inhalt: Die Terminusliste enthält häufig vorkommende Lebensmittel aber auch Lebensmittelbezeichnungen aus dem alten ADV-Katalog, die über Jahre gebräuchlich geworden sind. Die Einbindung des bestehenden Matrixkataloges, soweit möglich und sinnvoll, soll eine möglichst hohe Kontinuität schaffen. Verknüpfung: Jeder Terminus liefert eine Vorverknüpfung eines entsprechenden Eintrags in der Basislebensmittelliste mit den charakteristischen Facetten. Ein großer Vorteil der Terminusliste ist, dass sie zu einer einheitlichen und standardisierten Verschlagwortung des gesuchten Produktes führt. Außerdem wird eine Suchfunktion angeboten, die sowohl Begriffe findet, in denen das Suchwort vorkommt, als auch ähnlich lautende Bezeichnungen und Synonyme. Seite 49 BVL_FO_04_0035_000
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Futtermittelklassifikation
Eckpunkte der Erstellung Teil des Matrixkatalogs Unterscheidung in vier Gruppen: „Einzelfuttermittel“ und „Mischfuttermittel“, „Zusatzstoffe“ und „Vormischungen“ Berücksichtigung der RL 96/25/EG und der Positivliste der Normenkommission für Einzelfuttermittel Lösung der Problematik der Überschneidung von Einzelfuttermitteln mit Lebensmitteln Integration der Futtermittel in den Katalog der Matrizes Der neue Futtermittelkatalog: Ziele Für die Kodierung und Klassifikation der Futtermittel wird in die Obergruppen „Einzelfuttermittel“, „Mischfuttermittel“, „Zusatzstoffe“ und „Vormischungen“ unterschieden. Diese werden teilweise untergliedert. Zur genaueren Beschreibung der Futtermittel gibt es beispielsweise die Facette „Tierart“. Dieses System orientiert sich an der Futtermittelklassifikation der Länder und berücksichtigt die Richtlinie 96/25/EG über den Verkehr mit Futtermittel-Ausgangserzeugnissen sowie die Positivliste der Normenkommission für Einzelfuttermittel. Seite 50 BVL_FO_04_0035_000
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Futtermittelklassifikation: Auszug
Gruppierungs- ebene 2 Gruppierungs- ebene 3 Basisliste Facetten Mischfuttermittel Alleinfuttermittel Alleinfuttermittel allgemein Tierarten Milchaustausch- alleinfuttermittel … Ergänzungsfuttermittel Ergänzungsfuttermittel allgemein Mineralfuttermittel Zusatzstoffe technologische Konservierungsmittel Laut BVL-Liste- FuMi-Zusatzstoffe Antioxidationsmittel ernährungs-physiologisch Vitamine …. Vitamine laut BVL-Liste-FuMi-Zusatzstoffe Vormischungen - Die neue Futtermittelklassifikation: Beispiel Die Folie zeigt beispielhaft die Unterteilung der Futtermittelgruppen „Mischfuttermittel, Zusatzstoffe und Vormischungen“. Die Gruppierungsebenen 2 und 3 enthalten die Hierarchien, denen die Basisfuttermittel zugeordnet werden können. Außerdem stehen Facetten zur genaueren Beschreibung der Basisfuttermittel zur Verfügung. Abkürzungen: BVL – Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit FuMi – Futtermittel Seite 51 BVL_FO_04_0035_000
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Hintergrund Rechtlicher Rahmen Datenmeldeportal Katalogportal
Gliederung Hintergrund Rechtlicher Rahmen Datenmeldeportal Katalogportal Struktur der Kataloge Zusammenfassung Gliederung Einführung – Folien 3 bis 12 Beschreibt die Herkunft der zu übermittelnden Daten, die bestehenden Kontroll-, Melde- und Berichtspflichten. Rechtlicher Rahmen – Folien 14 bis 24 Beschreibt in sukzessiv detaillierter werdenden Folien zum Projekt „Datenstruktur Überwachung“ den Übergang von der AVV Düb zur AVV DatA. Datenmeldeportal – Folien 26 bis 36 Beschreibt das Datenmeldeportal mit seinen wesentlichen, für den allgemeinen Nutzer zugänglichen Funktionen. Katalogportal – Folien 38 bis 40 Beschreibt kurz das Katalogportal Struktur der Kataloge – Folien 42 bis 52 Schluss – Folien 54 und 55 Folie 54: Zusammenfassung Folie 55: Referatsanschrift und „Vielen Dank!“ Seite 52 BVL_FO_04_0035_000 52
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Klassifikation der Betriebstätigkeiten
Eigenschaften: Erfassung von „Tätigkeiten“ wie Herstellen, Abpacken, Transportieren oder Inverkehrbringen Ergänzung um beschreibende Facetten, z. B. auf welche Produkte/Tiere/Pflanzen sich die Tätigkeit bezieht, oder den Zulassungsstatus des Betriebs Einheitlicher Katalog zur Beschreibung der Tätigkeiten von Betrieben für alle Kontrollbereiche. Der neue Katalog der Betriebsarten und -tätigkeiten: Ziele Die Überarbeitung des Betriebsartenkataloges hat das Ziel, alle Bereiche der Überwachung zu integrieren. Dafür wird der Katalog nach „Tätigkeiten“ gegliedert. Die Hauptliste der Tätigkeiten wird ergänzt durch erklärende Facetten, und eine Terminusliste (Eingabehilfe), die zum Beispiel die Einzelbetriebsarten beschreibt und die gewachsenen Begriffe zur Beschreibung von Betrieben enthält. Seite 53 BVL_FO_04_0035_000
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Aktueller Stand und Ausblick (Januar 2012)
Datenmeldeportal Im Betrieb seit September 2011 November 2011: Feststellung der Funktionsfähigkeit für die derzeitige Datenübermittlung und schrittweise Anpassung der Berichtspflichten auf Beschluss des Ausschusses Datenaustausch Zukünftig: Anpassung an neue Katalogstrukturen auf Beschluss des Ausschusses Datenaustausch Katalogportal Abnahme im August 2011 Aktuell: Umsetzung letzter Änderungen Nutzung für Katalogpflege ab 2012 im Pilotbetrieb geplant Kodierkataloge Liegen als Entwurf vor Umsetzung auf Beschluss des Ausschusses Datenaustausch BVL_FO_04_0035_000
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Zusammenfassung Im Rahmen des Projekts „Datenstruktur Überwachung“ wurden in den letzten Jahren von Bund und Ländern gemeinsam moderne und flexible Strukturen und Systeme für die Übermittlung von Daten aus der amtlichen Überwachung geschaffen. Diese können nun schrittweise in enger Abstimmung zwischen Ländern und Bund in die aktive Nutzung überführt werden. Die zukünftige Integration weiterer Datenübermittlungsbereiche ist ebenfalls schrittweise möglich, wenn dies durch veränderte Berichtspflichten erforderlich wird. BVL_FO_04_0035_000
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Vielen Dank ! Referat 107 „Datenmanagement und Datenanalyse“ Mauerstraße 39-42 10117 Berlin Tel.: 030/ Seite 56 BVL_FO_04_0035_000 56
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