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Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

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Präsentation zum Thema: "Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen"—  Präsentation transkript:

1 Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

2 Was ist sexuelle Gewalt?
„Sexueller Missbrauch oder sexuelle Gewalt ist immer dann gegeben, wenn ein Erwachsener oder Jugendlicher ein Mädchen oder einen Jungen dazu benutzt, eigene Bedürfnisse mittels sexualisierter Gewalt auszuleben. Der Täter nutzt seine Machtposition und die Abhängigkeit des Kindes aus und ignoriert die Grenzen des Kindes. Er sieht das Kind nur noch als Objekt. […] Sexueller Missbrauch ist Gewalt.“ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Mutig fragen – besonnen handeln. München 2010.

3 Warum thematisieren wir es?
In der Bundesrepublik Deutschland gilt grundsätzlich die Sexuelle Selbstbestimmung; das Schutzalter liegt dabei bei 14 Jahren. Sexualität ist Regeln unterworfen Kinder sind dabei besonders geschützt In der Ev. Kirche gibt es zahlreiche Angebote für Kinder und Jugendliche, die von ehrenamtlichen Jugendlichen und Erwachsenen sowie von Beruflichen angeboten werden.  Verantwortungstragende müssen sich um den Schutz von Kindern (und Jugendlichen) kümmern

4 Wie oft passiert es und mit wem?
Für 2009 sind Fälle polizeilich verbrieft Ungefähr jede fünfte Frau und jeder zwölfte Mann ist in ihrer/seiner Kindheit bzw. Jugend Opfer gewesen Jungen bzw. Männer neigen eher dazu ihren Missbrauch zu verschweigen Jungen bzw. Männer haben einen Anteil von ca. 90% an den TäterInnen  Männer werden schneller verdächtigt als Frauen Ca. 33% der TäterInnen waren unter 18 Jahre Ca. 95% der TäterInnen sind Bekannte Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Mutig fragen – besonnen handeln. München 2010.

5 Wer und wo sind die TäterInnen?
Ziel: die Nähe zu Kinder und Jugendlichen Zeigen sich engagiert, cool, kreativ usw. Arbeiten/Engagieren sich in Institutionen, wo es entweder sehr frei oder autoritär zugeht

6 Rechtliche Aspekte Was dürfen wir nicht?  Strafgesetzbuch: §§ 174ff
§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern „(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird […] bestraft.“ § 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger „(1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren […] 2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit Vorschub leistet, wird […] bestraft.“

7 Rechtliche Aspekte § 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen
„(1) Wer sexuelle Handlungen 1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist, 2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder 3. […] vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird […] bestraft. […]“

8 Rechtliche Aspekte Was müssen wir?  Sozialgesetzbuch VIII
§ 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung „(1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. […] Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten anzubieten. (2) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag nach Absatz 1 in entsprechender Weise wahrnehmen […]. “

9 Theologische Aspekte Kindeswohlgefährdung soll nicht sein:
„Und wer einen dieser Kleinen, die an mich glauben, zum Abfall verführt, für den wäre es besser, dass ihm ein Mühlstein an den Hals gehängt und er ins Meer geworfen würde.“ [Mk 9,42] Verantwortung gegenüber Schwachen: „Was ihr getan habt einem von meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan.“ [Mt 25,40b]

10 Sollten wir von Kindern ablassen?
„Und er nahm ein Kind, stellte es mitten unter sie und herzte es und sprach zu ihnen: Wer ein solches Kind in meinem Namen aufnimmt, der nimmt mich auf; und wer mich aufnimmt, der nimmt nicht mich auf, sondern den, der mich gesandt hat.“ [Mk 9,36.37]

11 Was sind also unsere Ziele?
Kultur der Achtung und des Respekts Qualifizierte Teams Sichere „Orte“ für Kinder und Jugendliche Transparente Regeln und Standards


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