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Veröffentlicht von:Diederick Schlau Geändert vor über 10 Jahren
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Die Lehre von der Geschäftsgrundlage im reiserechtlichen Kontext
traditionelle Auffassung von Pisko: (3 Elemente) Typische Voraussetzungen Sphärenfremdheit (höhere Gewalt – allgemeines Lebensrisiko) Unvorhersehbarkeit primär Vertragsanpassung Doppellücke (Subsidiarität) ... weil die Reise „unmöglich geworden ist ....“. § 651j BGB und die österreichische Auffassung zum Wegfall der Geschäftsgrundlage im Reiserecht
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Die reiserechtliche Rsp zum Wegfall der Geschäftsgrundlage
bisherige Grundsätze der Judikatur (Bomben- und Terroranschläge) Abgrenzung allgemeines Lebensrisiko – höhere Gewalt Maßstab für die Beurteilung der Unzumutbarkeit Zeitfaktor
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neueste reiserechtliche Entscheidungen zum Wegfall der Geschäftsgrundlage
HG Wien , 20 R 17/02i (bürgerkriegsähnliche Zustände auf Fidschi; Vorhersehbarkeit) HG Wien , 1 R 324/02x (Pauschalreise zum New York-Marathon Ende Oktober 2001 [unzumutbar]) HG Wien , 1 R 388/03k (Flugreise in die USA Anfang Oktober 2001 [zumutbar]) BGHS Wien , 6 C 1443/03d (SARS-Epidemie – wirksame Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage)
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