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Grundkurs praktische Philosophie 28. November 2005

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Präsentation zum Thema: "Grundkurs praktische Philosophie 28. November 2005"—  Präsentation transkript:

1 Grundkurs praktische Philosophie 28. November 2005
Krieg Text: Rüdiger Bittner, „Humanitäre Interventionen sind unrecht“, in: G. Meggle, Humanitäre Interventionsethik, Paderborn (mentis) 2004, S. 99 – 106.

2 Politische Ethik Als „politische Ethik“ bezeichnet man nicht die Untersuchung der moralischen Grundlagen von Staatswesen oder von bestimmten Formen von Staatswesen. Man bezeichnet damit die Untersuchung dessen, was Einzelne tun sollen oder nicht tun sollen, sofern sie im politischen Feld agieren. Politische Ethik ist in diesem Sinn Teil der angewandten Ethik.

3 Politische Ethik Das Grundproblem der politischen Ethik, das in vielen einzelnen Fragen wiederkehrt, ist dies: Unterliegen Menschen, die im politischen Feld agieren, anderen moralischen Anforderungen als Menschen, die nicht im politischen Feld handeln?

4 Krieg Anders als die Fragen der Medizinethik hat die Frage, ob Krieg moralisch akzeptabel ist, und wenn ja, unter welchen Bedingungen, eine lange Tradition. Diese Tradition entspringt im frühen Christentum. In der griechischen Philosophie ist Krieg nie grundsätzlich ein moralisches Problem geworden.

5 Christliche Lehre vom Krieg
Das Problem entstand durch Äußerungen Jesu im Neuen Testament, die als eine grundsätzliche Ablehnung von Gewalt verstanden werden konnten. Mt 26, 52: Jeder, der zum Schwert greift, wird durch das Schwert umkommen. Mt 5, 39: Ich aber sage euch, daß ihr dem Bösen nicht widerstehen sollt; sondern wer dich auf den rechten Backen schlägt, dem biete auch den andern dar.

6 Christliche Lehre vom Krieg
Die Verständigung des Christentums mit Rom nach Konstantin verlangte auch eine Verständigung über die Rechtfertigbarkeit von Kriegshandlungen.

7 Augustinus „Gerecht werden gewöhnlich solche Kriege genannt, durch die Unrecht gerächt wird, etwa wenn ein Volk oder eine Stadt, gegen die Krieg geführt werden soll, die Bestrafung von Unrecht unterlassen haben, das von den Ihren begangen wurde, oder es versäumt haben, geraubte Dinge zurückzugeben.“ (Quaestiones in Heptateuchum 6, 10)

8 Thomas von Aquin Damit ein Krieg gerecht sei, ist es erforderlich, daß
er begonnen und geführt wird mit Autorität des Herrschers, er geführt wird um einer gerechten Sache willen und daß die Absicht der Kriegführenden recht sei. (Summa theologiae II IIae, qu. 40, art. 1)

9 Thomas von Aquin Die Autorität des Herrschers ist erforderlich, weil Kriege nach der Formel Augustins der Wiederherstellung eines Rechtszustandes dienen, zwischenstaatlich aber nur die Völker, nicht die Individuen zum Handeln berechtigt sind. Die pazifistischen Bibelstellen werden entschärft, indem sie nur auf die Gesinnung, nicht auf das Handeln bezogen werden.

10 Neuzeitliche Naturrechtslehre
In der Naturrechtslehre der Neuzeit fällt tendenziell das Erfordernis der gerechten Sache fort. Denn außerhalb der Staaten ist kein Recht, also können zwischenstaatliche Kriegshandlungen keinen rechtlichen Maßstäben unterliegen. So am schärfsten Thomas Hobbes.

11 Heutige Diskussion Michael Walzer, Just and Unjust Wars. A moral argument with historical illustrations, New York (Basic) 1992. Die Verletzung der territorialen Integrität und politischen Souveränität eines Staates ist Aggression. Aggression und sie allein rechtfertigt Kriegshandlungen.


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