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Steuersätze und Sozialversicherungen
Präsentiert von Leon Krieg
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Gliederung Einleitung Steuersätze Lohnsteuerklassen
Kirchensteuer Solidaritätszuschlag Lohnsteuerklassen Sozialversicherungszweige Beitragsberechnung Schlusswort Quellen
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Einleitung Wie wird mein Nettogehalt berechnet ?
Jeder Arbeitnehmer zahlt mit seinem Einkommen Steuerabgaben und Sozialversicherungsbeiträge. Diese sind individuell und hängen u.a. ab von: Bruttogehalt Lohnsteuerklasse Konfession Familiärer Situation Die Lohnsteuerkarte enthält alle notwendigen Informationen.
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Steuersätze Lohnsteuer Alle Steuersätze werden mithilfe einer Lohnsteuertabelle berechnet. Grundlagen der Lohnsteuerhöhe: Bruttogehalt (inkl. Vermögenswirksamer Leistungen) Lohnsteuerklasse Für Kirchensteuer und Solidaritäts- zuschlag wird zusätzlich der Kinderfreibetrag beachtet.
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Solidaritäts-zuschlag
Steuersätze Kirchensteuer / Solidaritätszuschlag Nicht jeder muss diese Steuerabgaben tätigen: Betrifft Mitglieder einer kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft Kirchen-steuer (9%) bei monatliche Lohnsteuer: in LSt.-Klasse I, II, IV, V, VI über 81 € in LSt.-Klasse III über 162 € Solidaritäts-zuschlag (5,5%)
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Lohnsteuerklassen I II III IV V VI Klasse Voraussetzung
Ledig, geschieden oder verwitwet Verheiratet mit Ehepartner im Ausland oder dauerhaft getrennt lebend II Arbeitnehmer mit Kind auf die sonst Klasse I zutrifft III Verheiratete Arbeitnehmer die gemeinsam wohnen, wenn: nur ein Ehepartner arbeitet beide arbeiten und der geringer Verdienende Klasse V wählt IV Verheiratete Arbeitnehmer mit ähnlichen Arbeitseinkünften V Verheiratete Arbeitnehmer mit stark abweichenden Arbeitseinkünften VI Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern Wenn keine Lohnsteuerkarte dem Arbeitgeber vorgezeigt wurde
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Sozialversicherungszweige
Prozentsatz (Bruttogehalt) Beitragsbemessungsgrenze Allgemein: 1,50 % 5950,- € /mtl. Arbeitslosen-versicherung Allgemein: 8,20 % 4050,- € /mtl. Ermäßigt: 7,90 % Kranken-versicherung Mit Kindern: 1,025 % 4050,- € /mtl. Kinderlos: 1,275 % Pflege-versicherung Allgemein: 9,45 % 5950,- € /mtl. Renten-versicherung Bruttogehalt + Vermögenswirksame Leistungen. je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer bezahlt. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird zu Lasten der Arbeitnehmer von der genauen Halbierung um knapp ein Prozent abgewichen
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Beitragsberechnung Excel-Link Bruttobezüge -Steuerabzüge
-Sozialversicherungsabzüge =Nettobezüge Excel-Link
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Schlusswort
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Quellen http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuer_(Deutschland)
index.html elektronische/index.html
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