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Eheschließung und Ehescheidung
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Inhaltsverzeichnis Eheschließung Scheidung Fazit Standesamt vs. Kirche
Staatliche Förderung von Ehen (mit Beispiel) Grafiken Scheidung Allgemeines Verfahren der Scheidung Grafik Fazit Internationaler Vergleich Karikatur
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Eheschließung
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Standesamt vs. Kirche zwei Arten von Trauung :
kirchliche Trauung: symbolischer Art standesamtliche Trauung: rechtlicher Art
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staatliche Förderung Ehepaare können sich aussuchen, ob sie
gleich besteuert werden Vorteil: Gehälter werden addiert, dann halbiert gut, wenn Einkommensunterschiede niedrig sind getrennt voneinander besteuert werden Vorteil: Wenn Einkommensunterschiede hoch sind, bekommt die besser verdienende Person die Steuerklasse, in der man weniger bezahlt Weniger Geld wird abgezogen
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Steuerklassen Steuerklasse 1: ledige Arbeitnehmer Steuerklasse 2: alle unter Klasse 1 fallende Arbeitnehmer, wenn diesen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht Steuerklasse 3: bei Ehegatten, wenn der Ehepartner keinen Arbeitslohn bezieht oder der andere Ehepartner auf seinen Antrag hin in Steuerklasse 5 eingeordnet wurde
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Steuerklasse 4: Ehegatten, die beide Arbeitsnehmer sind und nicht die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 gewählt haben Steuerklasse 5: wenn der Ehepartner auf Antrag der Steuerklasse 3 zugeordnet wurde Steuerklasse 6: Steuerklasse für die zweite Lohnsteuerkarte, wenn Arbeitslohn gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern bezogen wird
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Beispiel
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Grafik
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Eheschließungen 2011 in Deutschland
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Ehescheidung
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Allgemeines 74% der West- und 81% der Ostdeutschen sehen die Scheidung als die beste Lösung an, falls Probleme nicht gelöst werden können. 56% der Personen die vor 1966 geheiratet haben sehen die Ehe als einen Bund fürs Leben. Nur 20% derjenigen die zwischen 1976 und geheiratet haben. => Das eigene Glück steht für sie vor den ehelichen Verpflichtungen.
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Das Verfahren der Scheidung
Zuständigkeit: 1. Gericht des Staates wo beide Partner wohnen Gericht des Staates des Antraggegners Gericht des Antragstellers (wenn dieser seit min Monaten dort mit einer Staatsbürgerschaft lebt oder seit einem Jahr ohne dieser) Die Scheidung muss per Gericht entschieden werden.
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Das Verfahren der Scheidung
Gesetzliche Möglichkeiten: 1. mehr als 1 Jahr getrennt und einvernehmlich oder keine Versöhnungsbereitschft Außer: es würde mit unzumutbarer Härte einhergehen (z.B. Misshandlung) 2. min. 3 Jahre getrennt (auch einseitig möglich)
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Das Verfahren der Scheidung
Das Verfahren muss vor dem Amtsgericht stattfinden. Der Antragsteller muss durch einen Anwalt vertreten sein. Es können auch sog. Familiensachen durch den Scheidungsverbund im Falle der Scheidung geregelt werden.
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Das Verfahren der Scheidung
Wissenswert: Ab dem Jahre 2000 wird eine Internetscheidung angeboten. Nicht Rechtsgültig, da eine zu vorgehende ausreichende Beratung fehlt. Ein Anwalt übernimmt dann den Fall und trägt ihn vor Gericht aus.
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Grafik
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Fazit
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internationaler Vergleich
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Karikatur
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Quellenverzeichnis dataset=demo_nind&lang=de hner/ergebnis.html e+Vorteile+einer+Ehe.htm
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