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Gesetzliche Bestimmz z ungen
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UWG Für fairen Wettbewerb und zum Schutze der Konsumenten
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Zweck Dieses Gesetz bezweckt, den lauteren (ehrliche Absicht) und unverfälschten Wettbewerb im Interesse aller Beteiligten zu gewährleisten.
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Grundsatz Unlauter und widerrechtlich ist gemäß dem Grundsatz in Artikel 2 UWG, "jedes täuschende oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossende Verhalten oder Geschäftsgebaren, welches das Verhältnis zwischen Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Abnehmern beeinflusst" (UWG, Art. 2).
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Gesetztestexte Konkurrenten oder ihre Produkte herabsetzt
Über sich unrichtige Angaben macht Sich unzutreffende Titel oder Berufsbezeichnungen anmasst Verwechslungen von Produkten und Firmen veranlasst Vergleichbare Werbung tätigt Lockvogelangebote anbietet Täuschen der Kunden durch Zugaben, welche über den Wert seines Angebotes hinwegtäuschen Aggressive Verkaufsmethoden Verschleierung über die Beschaffenheit oder die Gefährlichkeit von Waren und Leistungen Mangelhafte oder ungenügende Angaben bei Konsumkrediten
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Was tun….. Wer vorsätzlich unlauteren Wettbewerb nach Artikel …..begeht, wird auf Antrag mit Gefängnis oder Busse bis Fr. 100’ bestraft.
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Folgen auf Beseitigung des unlauteren Verhaltens,
auf die Herausgabe des durch das unlautere Verhalten erzielten Gewinns auf Schadenersatz, auf die Veröffentlichung (Publizität) des Urteils in vom Richter zu bestimmenden Umfang,
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Die Bestimmungen des UWG zählen nur für die Schweiz
Achtung Die Bestimmungen des UWG zählen nur für die Schweiz
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Markenschutz Was ist eine Marke? Eine Marke im rechtlichen Sinn ist ein geschütztes Kennzeichen, mit dem ein Unternehmen seine Waren oder Dienstleistungen von solchen anderer Unternehmen unterscheidet. Grundsätzlich können alle grafisch darstellbaren Zeichen Marken im Sinn des Gesetzes sein, wie Wörter (z.B. Victorinox), Buchstabenkombinationen (z.B. ABB), Zahlenkombinationen (z.B. 501), bildliche Darstellungen (z.B. SBB- Logo), dreidimensionale Formen (z.B. Mercedes-Stern) Formen, Farbkombinationen. Wieso eine Marke schützen? Als Markeninhaber haben Sie das ausschliessliche Recht, Ihre Marke zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen zu gebrauchen und darüber zu verfügen (z.B. Lizenzen zu erteilen). Sie können Dritten verbieten, ein identisches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen zu verwenden.
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Einige Zahlen Die Gebühr für die Markenhinterlegung für 10 Jahre Schutz in der Schweiz beträgt 550 CHF. Die 10-jährige Schutzdauer kann nach Ablauf beliebig oft verlängert werden. Eine angemeldete Marke wird in offensichtlich unproblematischen Fällen innerhalb von 10 Arbeitstagen geprüft und anschliessend, nach Bezahlung der Gebühren, eingetragen.
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Ziele der Preisbekanntgabe Verordnung
Preisklarheit Vergleichbarkeit der Preise Verhinderung irreführender Preisangaben
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Preise Sind alle erlaubt? Marktpreis Vorgeschriebener Preis
Monopolpreis Psychologischer Preis Richtpreis Kampfpreis Lockvogelpreis Sind alle erlaubt? Mondpreis
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Pflicht bei der Preisbekanntgabe
Auf der Grundlage des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und der Eidgenössischen Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen ist festgelegt, auf welche Art und Weise Waren und Dienstleistungen, die Konsumenten angeboten werden, beschriftet sein müssen. Dies gilt auch für die Werbung mit Preisangaben und Preisreduktionen für sämtliche Waren und Dienstleistungen.
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Preisbekanntgabe DetaiIhandel
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Ladenschlussverordnung
Oeffnungszeiten 6:00 – 20:00 Arbeitszeiten 45 Stunden Grossbetrieb 50 Stunden Kleinbetriebe GAV + Einzelarbeitsverträge können arbeitnehmerfreundlich abweichen
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