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Kältemittel im Autogewerbe

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Präsentation zum Thema: "Kältemittel im Autogewerbe"—  Präsentation transkript:

1 Kältemittel im Autogewerbe
Fachbewilligung Kältemittel im Autogewerbe Roland Arnet AVS, Chemiesicherheit

2 Daten aus den Kantonen ZH + AG
Inhaltsverzeichnis Daten aus den Kantonen ZH + AG 2. Kontrollen in fünf Aargauer Gemeinden 3. gesetzliche Vorgaben 4. Vollzugsvarianten 5. weiteres Vorgehen AVS, Chemiesicherheit

3 ZH-Kontrollen, AG-Anschrift 46 171 100%
Datenauswertung/-übersicht aus den Kantonen ZH (2005) und AG (2006) ZH AG (AG) ZH-Kontrollen, AG-Anschrift % Umgang mit Kältemitteln % Fachbewilligung vorhanden % zur Prüfung angemeldet % ohne Inhaber einer FB % AVS, Chemiesicherheit

4 Anzahl vorhandener Betriebe im Autogewerbe 38
Kontrolle sämtlicher Betriebe in fünf Aargauer Gemeinden Anzahl vorhandener Betriebe im Autogewerbe Anzahl Betriebe mit Kältemitteln Anzahl Betriebe mit Fachbewilligung Betriebe, die in Kürze mit KM arbeiten wollen (4) Anzahl Betriebe ohne Fachbewilligung (+4) AVS, Chemiesicherheit

5 Gesetzliche Vorgaben ChemRRV, Art. 7 sowie Anhang 2.10
Art. 7 Bewilligungspflichtiger Umgang mit Stoffen und Zubereitungen 1 Die folgenden Tätigkeiten dürfen beruflich oder gewerblich nur von natürlichen Personen mit einer entsprechenden Fachbewilligung oder als gleichwertig anerkannten Qualifikation oder unter Anleitung solcher Personen ausgeübt werden: b. … der Umgang mit Kältemitteln beim Herstellen, Installieren, Warten oder Entsorgen von Geräten oder Anlagen, die der Kühlung, Klimatisierung oder Wärmegewinnung dienen. Anhang 2.10 Kältemittel, Ziffer 2.4 Vorschriften für die Abgabe von Kältemitteln 1 Kältemittel dürfen nur an Empfängerinnen abgegeben werden, welche die Anforderungen von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b für den Umgang mit Kältemitteln erfüllen. AVS, Chemiesicherheit

6 Variante 1: Garagen werden einzeln kontrolliert
Vollzugsvarianten Variante 1: Garagen werden einzeln kontrolliert Variante 2: Lieferanten kontrollieren, ob eine Fachbewilligung vorhanden ist AVS, Chemiesicherheit

7 Ziel:  CH-weites, einheitliches Vorgehen
Vorgehen gemäss Variante 2 Ziel:  CH-weites, einheitliches Vorgehen Fachstellen schreiben die Kältemittel-Lieferanten im eigenen Kanton an Sorgfaltspflicht im eigenen Kanton überprüfen bei allen Kältemittel-Lieferanten (nach 6-9 Monaten) - FB-Kontrollen im Autogewerbe (in ca. 1-2 Jahren) AVS, Chemiesicherheit


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