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Neugestaltung der Berufsvorbereitung 2009

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Präsentation zum Thema: "Neugestaltung der Berufsvorbereitung 2009"—  Präsentation transkript:

0 Niedersächsisches Kultusministerium
Neugestaltung der Berufsvorbereitung Stand: 3. November Buml/Hoops/Mönnig

1 Neugestaltung der Berufsvorbereitung 2009
Berufsschule Berufseinstiegsschule (BES) Einjährige Berufsfachschule Zweijährige Berufsfachschule Leistungsbewertung Schulpflicht Qualifizierungsbausteine

2 Niedersächsisches Kultusministerium
Berufsschule

3 Berufsschule Neuordnung der beruflichen Grundbildung hat erhebliche Auswirkungen auf die BS Anlass Aufhebung der verpflichtenden Anrechnung des BGJ und der BFS zum Anrechnung nach dem BBiG dann nur noch auf freiwilliger Basis Auswirkungen Aufhebung des BGJ Bei Anrechnungszusage wie bisher verbindliches Angebot einer flächendeckenden vollschulischen beruflichen Grundbildung (BFS) Angebot zukunftsfähiger Berufsfachschulen Anrechnungsfähigkeit Anrechnungsbereitschaft Regionaler Konsens

4 Berufsschule Es bleibt:
Bisherige Organisationsformen der Berufsschule: Berufsgrundbildungsjahr Berufsvorbereitungsjahr Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht Künftige Organisationsform der Berufsschule: Berufsgrundbildungsjahr Berufsvorbereitungsjahr Bestandteil der Berufseinstiegsschule Es bleibt: Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht

5 Gesamtwochenstd. in 3 Jahren
Berufsschule Lernbereiche Gesamtwochenstd. in 3 Jahren Berufsübergreifender Lernbereich 14 mit den Fächern Deutsch/Kommunikation Fremdsprache/Kommunikation* Politik Sport Religion Berufsbezogener Lernbereich 22 mit den Lernfeldern Insgesamt 36 *In Ausbildungsberufen nach § 66 BBiG kann das Fach Fremdsprache/Kommunikation durch optionale Lernangebote zur individuellen Förderung ersetzt werden. Stundentafel für die Berufsschule nach § 67 Abs. 4 NSchG Lernbereiche Wochenstunden Berufsübergreifender Lernbereich 6 mit den Fächern Deutsch/Kommunikation Politik Bewegungserziehung/Sport Religion Berufsbezogener Lernbereich Insgesamt 12

6 Berufseinstiegsschule (BES)
Niedersächsisches Kultusministerium Berufseinstiegsschule (BES)

7 Berufseinstiegsschule
Berufsvorbereitungsjahr Berufseinstiegsklasse 1 Jahr Vollzeitunterricht Ziel: Vorbereitung für eine Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit Zielgruppe: Schülerinnen und Schüler ohne Hauptabschluss mit besonderem individuellen Förderbedarf. Ziel: Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten für eine Berufsausbildung oder den Besuch einer BFS Erwerb des Hauptschulabschlusses für Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss im Einzelfall Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Hauptschulabschluss

8 Berufseinstiegsklasse (BEK)
Berufseinstiegsschule Berufseinstiegsklasse (BEK)

9 Berufseinstiegsklasse
Warum diese neue Schulform ?

10 Einjährige berufliche Grundbildung ohne Eingangsvoraussetzung
BGJ und BFS Schuljahr 2004/2005 Schüler insgesamt: davon ca ohne Abschluss (21 %) die Übergangsquote BGJ >> 2. Ausbildungsjahr beträgt ca. 35 % - Ausbildung - Arbeit Berufsvorberei- tung der Arbeits- verwaltung BFS 7.100 Schüler/innen davon ohne HSA ohne Erfolg (41 %) BGJ Schüler/innen davon ca ohne HSA ohne Erfolg (38 %) ohne Anrechnung 65 % BVJ 7.000 Schüler/innen o h n e Hauptschulabschluss m i t Hauptschulabschluss HAUPTSCHULE Fazit: Kein bedarfsgerechtes Angebot !!

11 Einjährige berufliche Grundbildung
- künftig - Ausbildung BFS Inhalte = 1. Ausbildungsjahr Voraussetzung: HS-Abschluss - Ausbildung - Arbeit Maßnahmen der Arbeits- verwaltung BEK Inhalte: insbesondere Deutsch, Mathe, Englisch und Fachpraxis Ziel: Steigerung der Ausbildungsreife HS-Abschluss BVJ o h n e Hauptschulabschluss m i t Hauptschulabschluss HAUPTSCHULE

12 Berufseinstiegsklasse
Eckdaten der BEK

13

14 Klassenbildung/Budget
Berufseinstiegsklasse Klassenbildung/Budget das zugewiesene Budget legt zugrunde eine Klassenfrequenz von 18, 37 Unterrichtswochen. Fachrichtungen  1. Agrarwirtschaft  2. Bautechnik  3. Chemie, Physik und Biologie  4. Drucktechnik  5. Elektrotechnik  6. Fahrzeugtechnik  7. Farbtechnik und Raumgestaltung  8. Hauswirtschaft und Pflege  9. Holztechnik 10. Körperpflege Lebensmittelhandwerk und Gastronomie Metalltechnik 13. Textiltechnik und Bekleidung Wirtschaft Schwerpunktbildung ist möglich.

15 Berufseinstiegsklasse
Aufnahmevoraussetzung 1) Ohne Hauptschulabschluss ( Regelfall ) a) Abschlussklasse des Sekundarbereichs I oder b) ein Berufsvorbereitungsjahr 2) Mit Hauptschulabschluss ( Einzelfall ! Regelfall ist hier die BFS.) a) Notendurchschnitt in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch von schlechter als 3,5 und b) Schullaufbahnberatung im Rahmen des Aufnahme verfahrens Überweisung Bis zu sechs Wochen nach Beginn des Unterrichts kann in ein BVJ überwiesen werden. Stimmt bei einer Überweisung an eine andere Schule diese nicht zu, entscheidet die Schulbehörde.

16 Berufseinstiegsklasse
Prüfung Berufsübergreifender Lernbereich: Deutsch/Kommunikation und Mathematik je eine Klausurarbeit von je 90 Minuten Berufsbezogener Lernbereich: Jeder Qualifizierungsbaustein schriftliche und praktische Prüfung QB erhält eine gemeinsame Note Vereinfachtes Verfahren: Durchgeführt und bewertet von der jeweiligen Lehrkraft

17 Curriculare Ausrichtung
Berufseinstiegsklasse Curriculare Ausrichtung Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch orientieren sich an Standards der HS Klasse 9 Berufsbezogener Lernbereich Qualifizierungsbausteine Inhalte aus Ausbildungsrahmenplan Vermittlungsumfang von wenigstens 60 und höchstens 120 Zeitstunden Mindestens 4, maximal 9 im Schuljahr Werden durch schriftliche und praktische Überprüfung abgeschlossen Praktikum Vier Wochen bzw. 160 Stunden z.B. 2 x2 Wochen, 20 x 1 Tag pro Woche Lernortkooperation QB‘s ganz oder teilweise von Betrieben vermittelt

18 Berufseinstiegsklasse

19 Berufs- vorbereitungsjahr (BVJ)
Niedersächsisches Kultusministerium Berufs- vorbereitungsjahr (BVJ)

20 Berufsvorbereitungsjahr
Lernbereiche Wochenstunden Berufsübergreifender Lernbereich 7 mit den Fächern Deutsch/Kommunikation Politik Sport Religion Berufsbezogener Lernbereich 24 Theorie Fachrichtung … Praxis Fachrichtung… Praxis Fachrichtung … Optionale Lernangebote 4 Insgesamt 35 Optionale Lernangebote werden nicht bewertet, sie dienen der allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung Aus pädagogischen Gründen können bis zu vier Unterrichtsstunden mit doppelter Lehrerbesetzung stattfinden. Diese Stunden sind jedoch auf das Stundenmaß der Stundentafel anzurechnen

21 Berufsvorbereitungsjahr
Änderungen Regelform = unverändert Betriebspraktikum = unverändert BVJ A Umgestaltung der Stundentafel zugunsten eines vermehrten Deutschunterrichts wird von der Schule eigenverantwortlich vorgenommen. § 67 Abs 5 NSchG Der Förderplan liegt ausschließlich in der Verantwortung der BBS. Genehmigung durch Landesschulbehörde entfällt. Hauptschulabschluss Förderangebot auf sechs Stunden erhöht, davon sind 2 Stunden Englisch zu erteilen !! (Neu Ausgleichsregelung beachten § 24,26 BbS-VO !!)

22 Einjährige Berufsfachschule
Niedersächsisches Kultusministerium Einjährige Berufsfachschule

23 Einjährige Berufsfachschule
Eingangsvoraussetzung: Hauptschulabschluss Ziel: Anrechenbarkeit auf eine duale Ausbildung Bildung von berufsbezogenen Schwerpunkten Wenn die Anforderungen der entsprechenden dualen Ausbildung einen höherwertigen Abschluss voraussetzt, kann die Schule den Unterricht in bestimmten berufsbezogenen Schwerpunkten auf dem Sek-I-Realschulab- schluss aufbauen. Praktische Ausbildung mindesten 160 Stunden in geeigneten Betrieben Abschlussprüfung (Abgespeckte Form) Lehrkraft die aktuell unterrichtet, bestimmt und bewertet die Prüfungsaufgaben, Inhalte orientieren sich an dem zugeordneten Ausbildungsberuf.

24 Einjährige Berufsfachschule
Ziel: Übernahme in ein Berufsausbildungsverhältnis; Anrechnung als 1. Ausbildungsjahr; Weg ins FG (bei erw. Sek-I-RS-Abschluss) Agrarwirtschaft Bautechnik Chemie, Physik und Biologie Druck- und Medientechnik Elektrotechnik Fahrzeugtechnik Farbtechnik und Raumgestaltung Floristik Gartenbau Gastronomie Hauswirtschaft Holztechnik Körperpflege Lebensmittelhandwerk Metalltechnik Textiltechnik und Bekleidung 17. Wirtschaft In den Fachrichtungen können berufsbezogene Schwer- punkte nach regionalen Erfordernissen gebildet werden. In der Fachrichtung Hauswirtschaft ist eine Schwerpunkt- bildung nur für Sozial- und Familienpflege zulässig.

25 Einjährige Berufsfachschule
Lernbereiche Gesamtwochenstunden Berufsübergreifender Lernbereich 9 mit den Fächern Deutsch/Kommunikation Fremdsprache/Kommunikation Politik Sport Religion Berufsbezogener Lernbereich-Theorie mit den Lernfeldern Berufsbezogener Lernbereich-Praxis 18 Insgesamt 36

26 Zweijährige Berufsfachschule
Niedersächsisches Kultusministerium Zweijährige Berufsfachschule

27 Zweijährige Berufsfachschule
Eingangsvoraussetzung: erfolgreicher Besuch der Einjährigen BFS, Durchschnittsnote mindestens 3,0 Ziel: Vermittlung des Erweiterten Sekundarabschlusses-I-, um die Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu verbessern oder eine Schulform zur Erlangung eines höherwertigen Abschlusses (FOS, FG) zu besuchen Betriebspraktikum begleitend möglich

28 Zweijährige Berufsfachschule
Lernbereiche Gesamtwochenstunden Berufsübergreifender Lernbereich 16 mit den Fächern Deutsch/Kommunikation Fremdsprache/Kommunikation Politik Sport Religion Mathematik Berufsbezogener Lernbereich-Theorie 10 mit den Lernfeldern Insgesamt 26* *der Unterricht soll so organisiert werden, dass während des Bildungsganges zusätzlich ein Betriebspraktikum in Betrieben und Einrichtungen der Wirtschaft im Zeitumfang von einem Tag pro Woche durchgeführt werden kann.

29 Berufsqualifizierende Berufsfachschule
Sonderfall Berufsfachschulen für die gesamte Dauer eines dualen Ausbildungsverhältnissen („dual-kooperative BFS“) Zeitlich begrenzt bis 2013 Nur bei regional sehr starkem Ausbildungsplatzmangel Abstimmung mit der zuständigen Stelle zwingend erforderlich

30 Niedersächsisches Kultusministerium
Leistungsbewertung

31 Leistungsbewertung Was ist dabei zu beachten? 4 4 5 4 4 5 6 4 4
Versetzung (gilt entsprechend für Abschlüsse) BbS-VO § 5 Voraussetzungen der Versetzung 1Eine Schülerin oder ein Schüler ist am Ende eines Schuljahres zu versetzen, wenn die Leistungen in allen Lernbereichen mit mindestens der Note "ausreichend" und in den einzelnen Fächern, Lernfeldern, Lerngebieten oder Qualifizierungsbausteinen entweder in nicht mehr als zwei Fällen mit der Note "mangelhaft" oder nicht mehr als in einem Fall mit der Note „ungenügend“ bewertet worden sind. Über die Festsetzung der Noten für die Lernbereiche entscheidet nach Maßgabe des § 23 Abs. 4 Satz 1 die Klassenkonferenz. Was ist dabei zu beachten?

32 Leistungsbewertung Note § 23, Abs. 4 Leistungsbewertung und Abschlüsse
Veränderungen mit Bezug auf die Leistungsbewertung und Abschlüsse § 23, Abs. 4 Leistungsbewertung und Abschlüsse 1Die Note für einen Lernbereich ist aus den in den zugeordneten Fächern, Lernfeldern, Lerngebieten oder Qualifizierungsbausteinen erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Zeitanteile und der Bedeutung der vermittelten Kompetenzen für den Bildungsgang zu ermitteln. 2Werden im Rahmen einer Abschluss- oder Zusatzprüfung fächer-, lernfeld- oder lerngebietübergreifende Prüfungsleistungen erbracht, fließen diese in die Note für den Lernbereich ein. 3Prüfungsleistungen, die in einem bestimmten Fach, Lernfeld, Lerngebiet oder Qualifizierungsbaustein erbracht werden, fließen in die Note für das jeweilige Fach, Lernfeld, Lerngebiet oder den Qualifizierungsbaustein ein.

33 Leistungsbewertung Note: Berücksichtigung der Zeitanteile
Bedeutung der zu vermittelnden Kompetenzen für den Bildungs- gang Prüfungsleistungen fließen direkt in ein Fach, Lerngebiet, Lernfeld, Qualifizierungsbaustein Prüfungsleistungen werden fächer- lernfeld- oder lerngebiet- übergreifend erbracht

34 Niedersächsisches Kultusministerium
Schulpflicht

35 Schulpflicht Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) Unverändert
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 2. Juli 2008 damit sind die Neuerungen bereits jetzt gültig Unverändert Dauer der Schulpflicht grundsätzlich 12 Jahre, davon mindesten 9 Jahre an allgemein bildenden Schulen Alternative Schulpflichterfüllung Schulpflichterfüllung nach § 67 Abs 5 Veränderungen Vorzeitiges Ende Die Schulpflicht endet für Schulpflichtige, die mindestens ein Jahr lang eine berufsbildende Schule mit Vollzeitunterricht, eine Werkstatt für Behinderte, eine Jugendwerkstatt oder eine andere Einrichtung nach § 67 Abs. 5 besucht haben. Ende in besonderen Fällen Wenn aufgrund von Schulversäumnissen nicht mehr zu erwarten ist, dass ein Bildungsgang erfolgreich beenden werden kann, können Schüler/innen, die ihre Schulpflicht bereits erfüllt haben, der Klasse verwiesen werden.

36 Qualifizierungs-bausteine
Niedersächsisches Kultusministerium Qualifizierungs-bausteine

37 Qualifizierungsbausteine
Standards für Qualifizierungsbausteine Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt das Ergebnis des Qualifizierungsprozesses. Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt eine in sich abgeschlossene Teilkompetenz in Bezug auf die Ausbildungsordnung und den Ausbildungsrahmenplan. Ein Qualifizierungsbaustein orientiert sich an der beruflichen Handlungsfähigkeit. Ein Qualifizierungsbaustein ist abprüfbar. Ein Qualifizierungsbaustein wird bescheinigt.

38 Qualifizierungsbausteine
Vorgaben: Inhalte aus Ausbildungsrahmenplan. Vermittlungsumfang von 60 bis 120 Zeitstunden. Mindestens 4, maximal 9 QB‘s im Schuljahr. Werden durch schriftliche und praktische Überprüfung abgeschlossen. Werden mit einer gemeinsamen Note versehen. Die Bewertung errechnet sich zeitanteilig aus Praxis und Theorie. Inhalte werden durch ein Kompetenzbild dokumentiert. Kompetenzbilder werden grundsätzlich vergeben - auch bei Misserfolg Leistungsbewertung erfolgt durch Note im Zeugnis und besonderes Zertifikat Zeugnis:1 oder 2 Zertifikat: Ziel mit gutem Erfolg erreicht Zeugnis:3 oder 4 Zertifikat: Ziel mit Erfolg erreicht Zeugnis:5 oder 6 kein Zertifikat Wenn QB abgeschlossen, sind Kompetenzbild und Zertifikate zeitnah auszuhändigen. Zertifikate werden von FT und FP Lehrkraft unterzeichnet.

39 Qualifizierungsbausteine

40 Qualifizierungsbausteine

41 Qualifizierungsbausteine
Für 2009 so nicht mehr aktuell

42 Qualifizierungsbausteine
Qualifizierungsbausteine in der Ausbildungsvorbereitung Standards für Qualifizierungsbausteine Das hier vorgestellte Konzept der Qualifizierungs-bausteine basiert auf den Ausführungen der Arbeitsgruppe „Aus- und Weiterbildung“ im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit. Auf dieser Grundlage wurden folgend Standards für die Bausteine in der Ausbildungsvorbereitung entwickelt: Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt das Ergebnis des Qualifizierungsprozesses Er beschreibt damit die Kompetenzen, über die jemand verfügt, wenn er den Baustein erfolgreich abgeschlossen hat. So kann z.B. der Jugendliche, der den Baustein „Mauerwerksbau“ abgeschlossen hat, selbstständig einfache kleine Mauerwerke nach Zeichnung erstellen. Das ist das Ergebnis seines Qualifizierungsprozesses. Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt eine in sich abgeschlossene Teilkompetenz in Bezug auf die Ausbildungsordnung und den Ausbildungsrahmenplan Die in einem Qualifizierungsbaustein beschriebenen Kompetenzen beziehen sich immer auf den Ausbildungsrahmenplan eines oder mehrerer Ausbildungsberufe. Dies bedeutet jedoch nicht, den Ausbildungsrahmenplan in einzelne Abschnitte zu gliedern. Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt vielmehr eine in sich abgeschlossene Kompetenz, die jemand zur Ausführung bzw. Erledigung einer Aufgabe in einem Beruf braucht. Diese Teilkompetenz setzt sich aus verschiedenen Kenntnissen und Fertigkeiten zusammen, die ebenfalls wieder in sich abgeschlossen sind Die beschriebenen Kompetenzen können sich auf mehrere Ausbildungsabschnitte beziehen und müssen sich nicht nur am ersten Ausbildungsjahr orientieren. Da die Bausteine in sich abgeschlossen sind, müssen sie auch nicht in einer bestimmten zeitlichen Reihenfolge absolviert werden. Ein Qualifizierungsbaustein orientiert sich an der beruflichen Handlungsfähigkeit Ein Qualifizierungsbaustein berücksichtigt sowohl die fachlichen, die sozialen und personalen Kompetenzen als auch die Methodenkompetenz. Der Erwerb aller Kompetenzen ist immer eng miteinander verzahnt. Ein Qualifizierungsbaustein ist abprüfbar Die in dem Baustein beschriebenen Kompetenzen sind so operationalisiert, dass sie abprüfbar sind. Mit erfolgreichem Abschluss des Bausteins kann der Jugendliche daher die beschriebene Tätigkeit selbstständig ausführen. Dies wird anhand einer Leistungsüberprüfung festgestellt. Ein Qualifizierungsbaustein wird bescheinigt Die Ausstellung des Zeugnisses erfolgt durch den Bildungsanbieter. Das Qualifizierungsbild ist Bestandteil des Zeugnisses. Ein Zeugnis erhält nur, wer den Baustein bestanden hat.

43 Qualifizierungsbausteine
Qualifizierungsbausteine nach § 3 der BAVBVO (Berufsausbildungsvorbereitungs-escheinigungsverordnung) Soweit die Vermittlung von Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit durch Qualifizierungsbausteine (§51 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes) erfolgt, die als inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten zur Ausübung einer Tätigkeit befähigen, die Teil einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer gleichwertigen Berufsausbildung ist (Qualifizierungsziel), 1. einen verbindlichen Bezug zu den im Ausbildungsrahmenplan der entsprechenden Ausbildungsordnung enthaltenen Fertigkeiten und Kenntnisse oder zu den Ausbildungsinhalten einer gleichwertigen Berufsausbildung aufweisen, 2. einen Vermittlungsumfang von wenigstens 140 und höchstens 420 Zeitstunden umfassen sollen und 3. 4. durch eine Leistungsfeststellung abgeschlossen werden, richtet sich ihre Bescheinigung nach den Vorschriften der §§ 4 bis 7 (dieser Verordnung). Nur diese Qualifizierungsbausteine können entsprechend der BAVBVO zertifiziert werden und sind anrechnungsfähig. Bleibt die Frage: Wer rechnet an ??

44 BS BES 1j-BFS BEK 2j-BFS Danke für Ihr Interesse.


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