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Europäische Wasserrahmenrichtlinie WRRL

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Präsentation zum Thema: "Europäische Wasserrahmenrichtlinie WRRL"—  Präsentation transkript:

1 Europäische Wasserrahmenrichtlinie WRRL
Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik Vortrag: 11. September 2003, Wiesbaden Barbara Weber Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Barbara Weber (HMULV)

2 Gliederung Aufgaben- und Zeitplan fachl. Umsetzung
Verpflichtung zur Koordinierung Festlegung der oberirdischen Wasserkörper Daten für die Bestandsaufnahme Auswertung der Daten Schutzgebiete Barbara Weber (HMULV)

3 Aufgaben- und Zeitplan
international Bestandsaufnahme (bis Ende 2004) Überwachungsprogramme (bis Ende 2006) Anhörung der Öffentlichkeit ( ) Maßnahmenprogramm (Ende 2009) Bewirtschaftungsplan (Ende 2009) spätester Maßnahmenbeginn (Ende 2012) Fortschrittsbericht (Ende 2012) Umweltziele der Richtlinie erreicht (Ende 2015) Barbara Weber (HMULV)

4 Aufgaben- und Zeitplan
Hessen Festlegung der Wasserkörper (Juli/Sept. 2003) Allgemeine Beschreibung (Okt. 2003) Liste der Schutzgebiete (Okt. 2003/ Jan. 2004) Daten für Bestandsaufnahme (Dez. 2003) Auswertung der Daten (Dez./Febr. 2003) Ökonomische Analyse (Dez. 2003) Koordinierung mit Nachbarn (ab Beginn 2004) Öffentlichkeitsbeteiligung (laufend) Barbara Weber (HMULV)

5 Verpflichtung zur Koordinierung
am Rhein im Rahmen des Koordinierungskomitees (nicht IKSR!) im Bearbeitungsgebiet Mittelrhein unter hessischer Federführung mit Rheinland-Pfalz, Saarland, NRW an der Weser im Rahmen der Flussgebiets- gemeinschaft Weser im Bearbeitungsgebiet Fulda unter hessischer Federführung mit NRW, Thüringen, Bayern, Niedersachsen Barbara Weber (HMULV)

6 Was ist ein oberirdischer Wasserkörper?
Flussgebietseinheit Bearbeitungsgebiet (Betrachtungsraum) Wasserkörper (Einzugsgebiet eines Baches oder Teileinzugsgebiet eines Flusses) Ein "Oberflächenwasserkörper" im Sinne der WRRL ist ein einheitlicher und bedeutender Abschnitt eines Oberflächengewässers, z.B. ein See, ein Speicherbecken, ein Fließgewässer, ein Fluss oder Kanal, ebenso ein Teil eines Fließgewässers, Flusses oder Kanals (Art. 2 (10) WRRL). Barbara Weber (HMULV)

7 Festlegung der oberirdischen Wasserkörper
Einteilung aller Gewässer in Kategorien: Flüsse, Seen, Übergangs- und Küstengewässer Zuordnung zu einer Ökoregion Verschneiden mit den Gewässerlandschaften Zuordnung der Gewässertypen ggf. Zusammenfassung oder weitere Differenzierung Festlegung der oberirdischen Wasserkörper Abgrenzung der Wasserkörper: obligatorisch Wechsel der Kategorie (Fluss, See, Übergangs- und Küstengewässer) Wechsel des Gewässertyps wesentliche Änderung der physikalischen Eigenschaften Wechsel zwischen natürlichen, künstlichen und erheblich veränderten Gewässern fakultativ wesentliche Änderung des ökologischen oder chemischen Gewässerzustandes Wechsel zwischen geschützten und nicht geschützten Gebieten Ermittlung des Gewässertyps Zuordnung zu einer Ökoregion (Illies, Hessen: zentrales Mittelgebirge) Verschneiden mit den Gewässerlandschaften (Briem, siehe Karte) Plausibilisierung durch Vor-Ort-Kenntnisse später: Verifizierung anhand der tatsächlichen Lebensgemeinschaften Barbara Weber (HMULV)

8 Bedeutung der Wasserkörper
Wasserkörper sind die Bezugseinheit für die Abschätzung, ob die Umweltziele der Richtlinie erreicht werden können (2004) die operative Überwachung (2006) die Maßnahmenprogramme (2009) das Verschlechterungsverbot (laufend) die Beurteilung, ob die Umweltziele der Richtlinie erreicht sind (2015) Alle Oberflächenwasserkörper sollen nach Art. 4 geschützt, verbessert und saniert werden, um bis spätestens 2015 einen guten Zustand zu erreichen. Somit ist der Wasserkörper die Einheit, auf welche sich die Maßnahmen beziehen, wenn er sich in einem mäßigen oder schlechteren Zustand befindet. Barbara Weber (HMULV)

9 Daten für die Bestandsaufnahme 1
Umweltrelevante Aktivitäten Bevölkerungsdichte, Siedlungs- und Gewerbestrukturen Land- und Forstwirtschaft, intensive Fischzucht Bergbau, Rohstoffgewinnung, Industriestandorte Baden und Wassersport Schifffahrt, Wasserkraftnutzung etc. Barbara Weber (HMULV)

10 Daten für die Bestandsaufnahme 2
Belastungen stoffliche Einträge durch Punkt- und diffuse Quellen Eingriffe in den Wasserhaushalt Veränderung der Gewässermorphologie Bodennutzungen im Einzugsgebiet andere anthropogene Einwirkungen Barbara Weber (HMULV)

11 Daten für die Bestandsaufnahme 3
Auswirkungen (Beispiel Fließgewässer) Gewässergüteklasse Trophieklasse Gewässerstrukturklasse qualitativer und quantitativer Zustand der Biozönose Wanderungshindernisse chemischer Gütezustand Barbara Weber (HMULV)

12 Auswertung der Daten 1 nicht gefährdete Wasserkörper:
Durchgängigkeit gewährleistet keine Überschreitungen bei chem. phys. Komponenten und spezifischen Schadstoffen Gewässergüte zu 70% den Anforderungen genügend (Gewässergüteklasse I - II) Gewässerstruktur zu 70% den Anforderungen genügend (Gewässerstruktur 1 – 5) Barbara Weber (HMULV)

13 Auswertung der Daten 2 möglicherweise gefährdete Wasserkörper:
unzureichende Datenlage oder keine Überschreitungen bei chem. phys. Komponenten und spezifischen Schadstoffen und Gewässergüte oder Gewässerstruktur nur zu 30 bis 70% den Anforderungen genügend Barbara Weber (HMULV)

14 Auswertung der Daten 3 gefährdete Wasserkörper: gefährdende Bauwerke:
Überschreitung bei chem. phys. Komponenten oder spezifischen Schadstoffe Gewässergüte weniger als 30% den Anforderungen genügend Gewässerstruktur weniger als 30% den Anforderungen genügend gefährdende Bauwerke: Bauwerke, die die linienhafte Durchgängigkeit unterbrechen Barbara Weber (HMULV)

15 Bewirtschaftungsplan
Ausblick bis 2009 Bestandsaufnahme Zielerreichung nicht gefährdet Zielerreichung gefährdet operative Überwachung Maßnahmenprogramm zusätzliche Beschreibung Überblicksüberwachung Bewirtschaftungsplan Barbara Weber (HMULV)

16 Liste der Schutzgebiete
Wasser- und Heilquellenschutzgebiete Fischgewässer Muschelgewässer Badegewässer Nährstoffsensible Gebiete NATURA 2000 (FFH- & Vogelschutzgebiete) Für den Bericht 2004 an die EU-Kommission ist eine Liste der Gebiete zu erstellen, für die ein besonderer Schutzbedarf besteht hinsichtlich Oberflächengewässer und Grundwasser oder hinsichtlich der unmittelbar vom Wasser abhängigen Lebensräume und Arten. In einer Karte ist die Lage der Schutzgebiete einzutragen. Wasser- und Heilquellenschutzgebiete: Eintrag in die Karte ohne Darstellung der Schutzzonen, aber unterschieden zwischen festgesetzten und im Verfahren befindlichen Schutzgebiete. Fischgewässer: Unterscheidung zwischen Salmoniden- und Cyprinidengewässer entsprechend Richtlinie 78/659/EWG Muschelgewässer: nicht vorhanden Badegewässer: entsprechend Richtlinie 76/160/EWG Nährstoffsensible Gebiete: in Hessen flächendeckend NATURA 2000: ausgewählte FFH-Gebiete (Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) und Vogelschutzgebiete (Erhaltung der wildlebenden Vogelarten) Auswahlverfahren: Definition der wasserabhängigen Lebensräume, Arten und Vogelarten (ad hoc-Arbeitsgruppe in Orientierung an Liste des BfN) Selektion der wasserabhängigen FFH- und Vogelschutzgebiete (HDLGN) Plausibilitätsprüfung (obere Naturschutzbehörde und Hessenforst) Barbara Weber (HMULV)

17 ENDE Barbara Weber (HMULV)


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