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Grundlagen der orthopädisch - traumatologischen Begutachtung

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Präsentation zum Thema: "Grundlagen der orthopädisch - traumatologischen Begutachtung"—  Präsentation transkript:

1 Grundlagen der orthopädisch - traumatologischen Begutachtung
bei Arzthaftungsfragen C. Maier

2 Vorwürfe pro Jahr Begutachtung bei Arzthaftungsfragen 40.000 Zirka !
Quelle: HANSIS, ML und HART, D (2001)

3 Begutachtung bei Arzthaftungsfragen Verteilung auf FA-Gruppen (n=1000)
25%! Traumatologie- Orthopädie Nicht- OP-Fächer Gynäkologie - Geburtshilfe Sonstige OP-Fächer Viszeral- Chirurgie MZK Gesellschaftsärzte Allianz Versicherungs AG 01/ /03

4 Begutachtung bei Arzthaftungsfragen
Dienstvertrag Patient (Honorar) Arzt (Sorgfalt)

5 Begutachtung bei Arzthaftungsfragen
Ansprüche Patient Arzt Beweis Fehler Schaden Kausalität ? Maier Ostac Mayer Diclac

6 Begutachtung bei Arzthaftungsfragen
„Waffengleichheit“ Einsichtsrecht Namen-Kenntnisrecht Gutachter- und Schlichtungsstellen Krankenkasse - MDK Beweiserleichterungen

7 Begutachtung bei Arzthaftungsfragen
Auftraggeber von Gutachten Schlichtungsstellen Krankenkassen - MDK Ärzte - Haftpflichtversicherer Patienten - Anwälte Gerichte Rollenverteilung ! Gerichtsfestigkeit !

8 Fachgebiet des Gutachters folgt dem Fachgebiet des Behandlers !
Begutachtung bei Arzthaftungsfragen Fachgebiet des Gutachters folgt dem Fachgebiet des Behandlers !

9 Begutachtung bei Arzthaftungsfragen
Akten- Vollständigkeit ? Begutachtung nach Aktenlage Fehlende Unterlagen sind vom Auftraggeber zu beschaffen

10 Begutachtung bei Arzthaftungsfragen
Begutachtungsschritte 1. Sachverhaltsdarstellung 2. Abweichungen vom Standard ? 3. Gesundheitsschäden ? 4. Kausalzusammenhang ? 5. (Einschätzung)

11 Begutachtung bei Arzthaftungsfragen
1. Sachverhaltsdarstellung Detaillierte Quellenangabe Korrekte Zitate Keine „Rosinenpickerei“ Gerichtliche Vorgaben

12 Begutachtung bei Arzthaftungsfragen
2. Abweichungen vom Standard Sorgfaltspflichtverletzung ? Diagnostik Indikationsstellung OP-Vorbereitung Eingriffsdurchführung Nachbehandlung Berichterstattung/Dokumentation Schweregrad ?

13 Begutachtung bei Arzthaftungsfragen
Deutsche Fachzeitschriften (Orthopäde) Standard Lehrbücher AWMF-Leitlinien Internationale Fachartikel (Medline)

14 Begutachtung bei Arzthaftungsfragen
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie Standard ?

15 Begutachtung bei Arzthaftungsfragen
Leitlinien sollen eingehalten werden, ... ... müssen es aber nicht ! (Ulsenheimer 2000)

16 Begutachtung bei Arzthaftungsfragen
Ex ante ! WER ? (Niedergelassener oder Uni) WO ? (Land oder Stadt - DDR) WANN ? (1988 oder 2003) WAS ? (Anamnese - Möglichkeiten)

17 Begutachtung bei Arzthaftungsfragen
„Ein grober Behandlungsfehler liegt nicht bereits bei zweifelsfreier Feststellung einer Verletzung des maßgeblichen ärztlichen Standards vor, sondern der Arzt muß einen Fehler begangen haben, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf.“ Beweiserleichterung Entscheidung des Gerichts!

18 Begutachtung bei Arzthaftungsfragen
Dokumentationsmangel Dokumentation dient Behandlung Selbstverständliches kurz Außergewöhnliches lang „nicht dokumentiert = nicht gemacht“ Beweiserleichterung

19 Begutachtung bei Arzthaftungsfragen
3. Gesundheitsschaden Fehlerbedingter Schaden „Sowieso“ - Schaden

20 Begutachtung bei Arzthaftungsfragen
4. Kausalität Wissenschaftlich begründbar ? Nach dem Fehler = durch den Fehler ! Non liquet

21 Begutachtung bei Arzthaftungsfragen
Haftung des Gutachters falsche uneidliche Aussage Meineid / fahrlässiger Falscheid falsche Versicherung an Eides statt GA wider besseres Wissen mangelhafte Vorbereitung ungenügende Sorgfalt ( §§ 153, 154, 156, 163, 164, 222, 230, 239, 258, 263, 278 StGB) Quelle: ULSENHEIMER (2000)

22 Begutachtung bei Arzthaftungsfragen
Haftung des Gutachters § 839a BGB Haftung des gerichtlichen Sachverständigen (1) Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem Gutachten beruht.

23 Begutachtung bei Arzthaftungsfragen „Wenn man vom Rathaus kommt,
Fazit 1. „Schuster bleib‘ bei Deinem Leisten“ 2. „Wenn man vom Rathaus kommt, ist man immer klüger“ 3. „Was Du tust, bedenke das Ende“


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