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ZIELE Schutz vor besonderen Gefahren und schädlichen Einflüssen

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Präsentation zum Thema: "ZIELE Schutz vor besonderen Gefahren und schädlichen Einflüssen"—  Präsentation transkript:

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2 ZIELE Schutz vor besonderen Gefahren und schädlichen Einflüssen
Förderung der Eigenverantwortlichkeit Vorrangige Verantwortung der Eltern und Erziehungsberechtigten Verstärkte Verantwortung der Erwachsenen allgemein (Unternehmer, Veranstalter und Liegenschaftseigentümer)

3 BEGRIFFE Jugendliche: Minderjährige bis zur Vollendung des Lebensjahres Erwachsene: Personen über 18 Jahre, verheiratete Jugendliche sowie Präsenz- und Zivildiener Erziehungsberechtigte: Eltern(teile) oder sonstige Personen, denen ein Erziehungsrecht zusteht Aufsichtsperson: Erziehungsberechtigte sowie Erwachsene, denen die Aufsicht übertragen wurde

4 PFLICHTEN DER ERWACHSENEN
Aufsichtspersonen haben dafür zu sorgen, dass die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden Erwachsene dürfen Jugendlichen die Übertretung des Gesetzes nicht ermöglichen oder erleichtern Unternehmer, Veranstalter und Liegenschafts- eigentümer müssen das Alter überprüfen und einen Hinweis auf das Oö. JSchG aushängen

5 AUSGEHZEITEN Unter 14 Jahre: 5 - 22 Uhr
OHNE AUFSICHTSPERSON mit Zustimmung der Eltern Die Aufsichtsperson muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorweisen können!" Unter 14 Jahre: Uhr 14 und 15 Jahre: Uhr Ab 16 Jahre: unbegrenzt MIT AUFSICHTSPERSON ohne zeitliche Begrenzung

6 ALKOHOL UND NIKOTIN BIS 16 JAHRE: Konsum und Erwerb von alkoholischen Getränke, Tabakwaren, Wasserpfeifen, E-Shishas und E-Zigaretten und die dafür notwendigen Tabake, Melasse- mischungen und Liquids verboten AB 16 JAHRE: Verbot von gebrannten alkoholischen Getränken, auch in Form von Mischgetränken ACHTUNG ABGABEVERBOT Es dürfen dir keine alkoholischen Getränke, Zigaretten, Wasserpfeifen, E-Shishas und E-Zigaretten verkauft werden, wenn du noch nicht 16 Jahre alt bist.

7 GLÜCKSSPIELE VERBOTEN IST
Die Teilnahme an behördlich bewilligten Glücksspielen wie Zahlenlotto, Klassenlotterie, Lotto, Toto ist erst ab 16 Jahren erlaubt. VERBOTEN IST Teilnahme an Glücksspielen, an Ausspielung mit Glücksspielautomaten, Aufenthalt in Räumen in denen Glücksspiele durchgeführt werden (Pokersalon) oder Glücksspielautomaten aufgestellt sind. der Abschluss, Vermittlung von Wetten oder Wettkunden der Aufenthalt in Räumen oder sonstigen öffentlichen Orten, wo überwiegend diese Tätigkeiten durchgeführt werden (Wettlokale).

8 JUGENDGEFÄHRDENDE MEDIEN
Für Jugendliche ist der Erwerb, Besitz und Gebrauch folgender Medien, Datenträger, Gegenstände (z.B. Softguns) und Dienstleistungen verboten: Wenn sie kriminelle Handlungen von menschenverachtender Brutalität oder Gewaltdarstellungen verherrlichen Wenn sie Menschen aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder des Geschlechtes diskriminieren Wenn sie pornographische Darstellungen beinhalten

9 ALTERSNACHWEIS Nimm immer einen Ausweis mit, damit du dein Alter nachweisen kannst. Als solcher Altersnachweis gilt z.B. ein Personalausweis, Pass, Führerschein, ein Lichtbildausweis der Verkehrsbetriebe, die 4youCard (auch digital).

10 STRAFEN FÜR ERWACHSENE
Geldstrafen bis Euro (im Fall der Uneinbringlichkeit: Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 6 Wochen) Meldung an Gewerbe- oder Veranstaltungsbehörde

11 FOLGEN FÜR JUGENDLICHE
Absehen von der Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens nach Aussprache mit Jugendberater/in Erbringung sozialer Leistungen und Einstellung des Strafverfahrens Geldstrafe bis 200 Euro (bei erschwerenden Umständen bis zu 300 Euro)

12 NÄHERE INFOS JugendReferat des Landes Oö Linz, Bahnhofplatz 1 Tel: 0732/ KiJa - Kinder-& Jugendanwaltschaft Linz, Kärntnerstraße 10 Tel: 0732/ JugendService des Landes Oö Linz, Bahnhofplatz 1 Tel: 0732/ Regionalstellen für alle Bezirke Oberösterreichs


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