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RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

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Präsentation zum Thema: "RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN"—  Präsentation transkript:

1 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Vladimir Penkov Geschäftsführender Partner von Penkov – Markov & Partners und Vizepräsident der Bulgarischen Industrie- und Handelskammer 19-20 Mai 2005, Wien ICC Bulgarien – Seminar Rechtsanwaltskanzlei Penkov – Markov & Partners

2 2. Detaillierte Insolvenzregelung;
Nr. 1 1. Gut ausgeprägtes Gesellschaftsrecht (HGB) -freie Gesellschaftsgründungen (AG, GmbH etc.) 2. Detaillierte Insolvenzregelung; - Kurze Insolvenzverfahren; - Schaffung klarer Regelungen für Einlösung des Vermögens -Verlagerung vieler Gerichtskompetenzen auf die Gläubigerversammlung -Schaffung eines Aufsichtsorgans bezüglich der Sanierungspläne 3. Geschäftsführer können uneingeschränkt Ausländer sein 4. Grund und Boden kann auch von Ausländern erlangt werden; 5. Unantastbarkeit des Privateigentums (Verfassung) 6. Freier Gewinntransfer 19-20 Mai 2005, Wien ICC Bulgarien – Seminar Rechtsanwaltskanzlei Penkov – Markov & Partners * Quelle - siehe letzte Seite

3 -freie Eröffnung von Devisenkonten
Nr. 2 7. Sehr liberale Devisenbestimmungen -freie Eröffnung von Devisenkonten -liberale Überweisungsbestimmungen -unbeschränkte Deviseneinfuhr (bei über 2500 Euro nur Deklarationspflicht) -freie Devisenausfuhr bis Euro -bis Euro nur Deklarationspflicht, über 12 500 Euro – Nachweis der Quelle und der Steuerentrichtung. 8. Klare Steuergesetzgebung (jedoch noch sehr ausbaufähig in Richtung Schaffung von Wachstums- und Konkurrenzbedingungen) 19-20 Mai 2005, Wien ICC Bulgarien – Seminar Rechtsanwaltskanzlei Penkov – Markov & Partners * Quelle - siehe letzte Seite

4 - Gleichheit aller Beteiligten im Wirtschaftsleben
Nr. 3 9. Investitionsschutzgesetz durch Gesetz über die Investitionsförderung ersetzt - Gleichheit aller Beteiligten im Wirtschaftsleben - Primat der internationalen Verträge - große Projekte über 35 Mill. Euro und Projekte in schwachbesiedelten Regionen werden besonders gefördert. - Investitionsgarantien 10. Doppelbesteuerungsabkommen und Investitionsschutzabkommen mit über 50 Staaten, einschließlich Österreich. 11. Ausländische Unternehmen können direkt an Ausschreibungen (einschließlich Konzessionsverträge) teilnehmen, ohne Tochtergesellschaften gründen zu müssen. 12. Transparenz durch Einführung eines einheitlichen Registers bei öffentlichen Aufträgen. 19-20 Mai 2005, Wien ICC Bulgarien – Seminar Rechtsanwaltskanzlei Penkov – Markov & Partners * Quelle - siehe letzte Seite

5 13. Neues Privatisierungsgesetz
Nr. 4 13. Neues Privatisierungsgesetz - alle Unternehmen gelten ex lege als zum Verkauf angeboten - größere Transparenz - schnellere Verfahren - nur Privatisierungsagentur zuständig allerdings auch: - Wegfall der 6-monatigen Frist für die Geltendmachung der Gläubigerkredite - unzureichende Verantwortung des Staates für die Richtigkeit des mitgeteilten Unternehmenszustandes - keine Möglichkeit der Abänderung der Vertragsverpflichtungen wegen verändertem Wirtschaftsumfeld - Nicht ausreichenden Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Exekutiv und Aufsichtsrat - Die Trennung der Kompetenzen zwischen Privatisierungsagentur und Agentur für Postprivatisierung scheint unlogisch, da zweitere nicht die Details der Verträge kennt. 19-20 Mai 2005, Wien ICC Bulgarien – Seminar Rechtsanwaltskanzlei Penkov – Markov & Partners * Quelle - siehe letzte Seite

6 14. Immer besser arbeitendes Wettbewerbsrecht gemäß EU- Direktiven
Nr. 5 14. Immer besser arbeitendes Wettbewerbsrecht gemäß EU- Direktiven 15. Gerichtsreform- Gerichtssystem, Zivilprozessordnung und Durchsetzbarkeit der Gerichtsentscheidungen sind änderungsbedürftig gemäss Anforderungen der freien Marktwirtschaft in Richtung Beschleunigung, Spezialisierung, Vereinheitlichung der Praxis, Einführung von modernen Informationssystemen, Gesetz über die Einführung des privaten Gerichtsvollzugs ab 1. September in Kraft; 16. Gut ausgeprägtes Wirtschaftsrecht (HGB, Regeln für Geschäftsabschlüsse, Leasing-, Kommissionen-, Speditionen-, Versicherungen-, Bankkredite-, Lizenzverträge etc.) 17. Gut ausgeprägtes Warenzeichen- und Patentrecht 19-20 Mai 2005, Wien ICC Bulgarien – Seminar Rechtsanwaltskanzlei Penkov – Markov & Partners * Quelle - siehe letzte Seite

7 19. „Europäisches“ Zollgesetz
Nr. 6 18. Großrahmige Liberalisierung bei den Außenhandelsbestimmungen (Staat nimmt Abstand von direkter Kontrolle und Einflussnahme) - Grundsätzlich freie Ein- und Ausfuhr - Alle registrierungs- bzw. genehmigungsbedürftigen Waren sind aufgelistet und nur der Ausnahmefall - Alle Prozeduren sind klar formuliert 19. „Europäisches“ Zollgesetz - Zolltarife als wichtigstes handelspolitische Instrument - Präferenzabkommen mit EU, EFTA, CEFTA, Türkei, Mazedonien, Kroatien, Israel, Serbien und Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Rumänien, Moldawien mit insgesamt 550 Mill. Einwohnern. 19-20 Mai 2005, Wien ICC Bulgarien – Seminar Rechtsanwaltskanzlei Penkov – Markov & Partners * Quelle - siehe letzte Seite

8 MITTELFRISTIGE ERWARTUNGEN ÜBER DIE WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG
Nr. 7-1 MITTELFRISTIGE ERWARTUNGEN ÜBER DIE WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG Beträchtliches Wirtschaftszuwachs von über 5% Anhebung des Lebensstandards Weiterer Ausbau der marktwirtschaftlichen Prinzipien Fortsetzung der stabilisierenden Wirkung des Währungsrates Beendigung der Strukturreform Privatisierung auch der wichtigsten Infrastrukturbereiche 19-20 Mai 2005, Wien ICC Bulgarien – Seminar Rechtsanwaltskanzlei Penkov – Markov & Partners

9 Durchschnittliche Jahresinflation von 3,5 - 5%
Nr. 7-2 Durchschnittliche Jahresinflation von 3,5 - 5% Wesentliche Verringerung der Auslandschulden und aktive Verwaltung der Außenschuld Zentralisierte Verteilung des Haushaltes unter 35% Schaffung von harmonisierten Steuerbestimmungen, die die Steuereintreibung und die Entwicklung des Investitionsklimas fördern Verwaltungsreform und Verbesserung der Bevölkerungsbedienung Herausbildung einer sog. „mittleren Klasse“ 19-20 Mai 2005, Wien ICC Bulgarien – Seminar Rechtsanwaltskanzlei Penkov – Markov & Partners


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