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WELT und umwelt: mülltrennung in deutschland

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Präsentation zum Thema: "WELT und umwelt: mülltrennung in deutschland"—  Präsentation transkript:

1 WELT und umwelt: mülltrennung in deutschland
Презентация к внеурочному мероприятию по теме “Охрана окружающей среды” по материалам программы Planet)e канала ZDF ФРГ для уч-ся 8-9 классов Учитель немецкого языка Дроновой Н.В. МОУ гимназия №4 г. Волгоград

2 Inhalt: - Zahlen und Fakten - GelbeTonne/Gelber Sack: Tipps
- GelbeTonne/Gelber Sack: Was kommt rein? - Papiertonne - Biotonne - Restmülltonne - Spezielle Sammelcontainer - Glascontainer - Elektroschrott

3 Zahlen und Fakten -617 kg Haushalts- und Verpackungsabfälle entstehen pro Kopf und Jahr im Durchschnitt in Deutschland. -Laut Gesetz müssen nur 36 Prozent des in gelber Tonne / gelbem Sack gesammelten Verpackungsmülls recycelt werden. Diese Verwertungsquoten wurden seit 15 Jahren nicht erhöht, obwohl eine bessere Verwertung technisch möglich wäre. -Der Entwurf für das neue Wertstoffgesetz sieht eine Steigerung der Verwertungsquote auf über 70 Prozent vor. -Laut Umweltbundesamt werden durch das Recyceln von Verpackungen insgesamt 1,2 Millionen Tonnen CO2 eingespart. -Müll ist aber auch ein lukratives Geschäft: Die Abfallwirtschaft setzt jedes Jahr rund 30 Milliarden Euro um.

4 Gelbe Tonne/Gelber Sack: Tipps
In die gelbe Tonne gehören ausschließlich Verpackungen aus Kunststoff oder Metall. Dagegen gehören Produkte, die aus Kunststoff oder Metall bestehen, nicht hinein (z.B. Spielzeug, Plastikeimer). Der Verpackungsmüll sollte nicht gespült werden, da sich dies aus ökologischer Sicht nicht lohnt. Größere Reste sollten sich aber nicht mehr darin befinden, da dies den Recyclingprozess stören würde. Der Verpackungsmüll muss nach verschiedenen Kunststoffarten getrennt werden. Verpackungen, die aus verschiedenen Materialien bestehen, sollten deshalb vor dem Wegwerfen auseinandergenommen werden (Z.B. Joghurtbecher: Becher, Papierhülle und Deckel voneinander trennen

5 Gelbe Tonne/Gelber Sack: Was kommt rein?

6 Das gehört rein: Leichtverpackungen aus Metallen, Verbundmaterial und Kunststoff. Zum Beispiel: Verpackungen aus Kunststoff: -Folien (Wurst, Aufschnitt, Käse…) -Plastiktragetaschen -Becher (Sahne, Joghurt, Margarine…) -Plastikblumentöpfe -Behälter, Dosen, Spraydosen, Tuben von Spül- Wasch- und Körperpflegemitteln -leere Eimer von Wand- und Fassadenfarbe -Einweggeschirr -aufgeschäumte Kunststoffe (Schalen, Styroporformteile…) -Netz-Verpackungen von Obst und Gemüse Verpackungen aus Metall -Getränke-, Konserven-, Farbdosen -Tuben (Senf, Cremes, Salben..) -Verschlüsse, Deckel -Alu-Schalen, Alufolien Verpackungen aus Verbundstoffen -Getränkekartons -Mit Folie oder Aluminium beschichtete Papier-/Pappverpackungen -Holzschachteln (Käse, Obst…) -Steingutflaschen, -töpfe (Senf, Alkohol)

7 Das gehört nicht rein: -Alles, was keine Verpackung ist, zum Beispiel: -Plastikspielzeug, Plastikschüsseln... (Wertstoffhof) -Malerfolie, Kugelschreiber, Zahnbürsten... (Restmüll) -Kochtöpfe, sonstiges Altmetall (Wertstoffhof) Ausnahmen: In manchen Kommunen werden neben Verpackungsmaterialien auch Gebrauchsgegenstände aus Metall und Kunststoff oder Elektrokleingeräte gesammelt. Solche Sonderregelungen kann man beim kommunalen Entsorgungsbetrieb erfahren.

8 Papiertonne Das gehört rein: -Papier -Karton, Pappe
Das gehört nicht rein: -Verpackungen mit dem grünen Punkt (z.B. Lebensmittelverpackungen aus Pappe) -Beschichtete Papiere (z.B. Aufkleber, Rückenpapier von Aufklebern, Etiketten etc.) -Butterbrotpapiere -Verschmutzte oder nasse Papiere -Fotos und Fotopapiere -Kohle- und Durchschreibpapiere -Tapeten -Papiertaschentücher -Hygienepapiere, Papiertaschentücher, Windeln

9 Biotonne

10 In die Biotonne gehören rein organische Abfälle, das heißt vor allem Küchen- und Gartenabfälle.
Das gehört rein: -Küchenabfälle, Kaffeefilter, Teebeutel, Obst-, Nuss- und Eierschalen -Gartenabfälle wie Rasenschnitt, Laub-, Baum- und Strauchschnitt, Vertikutiergut -Blumen, Schnittblumen, Blumenerde -Benutzte Haushalts- und Papiertaschentücher Das gehört nicht rein: Größere Mengen Grünschnitt, oder Äste ab einer bestimmten Größe werden oft an Grünschnitt-Sammelstellen gesammelt. Die genauen Bestimmungen hierzu erfahren Sie bei ihrer kommunalen Entsorgungsstelle. Tipp Maden- und Geruchsbildung lassen sich vermeiden, wenn man folgende Tipps beachtet: -Feuchte Abfälle dick in Zeitungspapier einwickeln -Tonnenboden mit Pappe oder Zeitungspapier auslegen -Zwischenlagen aus Papier, Pappe oder Grünschnitt einlegen -Deckel gut verschlossen halten -Tonne regelmäßig reinigen -Tonne möglichst in den Schatten stellen

11 Restmülltonne

12 Das gehört rein: • Abfälle, die nicht verwertbar sind, wie: • Hygienepapiere, Windeln, Damenbinden • Staubsaugerbeutel • Kleine Kunststoffprodukte, die keine • Verpackungen sind (Spielzeug, Schüsseln, Malerfolie, Zahnbürsten, Kugelschreiber) • Kleintierstreu (wenn nicht kompostierbar) • Asche, Kehricht, Zigarettenkippen • Keramik, Porzellan • Stark verschmutzte Verpackungen oder • Papiere • Altmedikamente, Spritzen, medizinische • Abfälle, Verbände • Alte Tapeten Das gehört nicht rein: Alles, was in die übrigen Tonnen, zum Wertstoffhof, in Sammelcontainer oder zur Schadstoffsammlung/Sondermüll gehört.

13 Spezielle Sammelcontainer
Die folgenden Produkte können in Sammelbehältern entsorgt werden, die in vielen Geschäften oder auf Wertstoffhöfen aufgestellt sind: -Batterien -Energiesparlampen und Neonröhren -CD's und DVD's

14 Glascontainer In Glassammelbehälter gehören grundsätzlich nur Verpackungen aus Glas. Diese sollen restentleert und nach Glasfarbe getrennt in die Container gegeben werden. Farben, die nicht zuzuordnen sind, wie z. B. blaues Glas, kommen in den Grünglas- Container.

15 Glascontainer Das gehört rein: -Getränkeflaschen aus Glas
-Konservengläser -Sonstiges Verpackungsglas Das gehört nicht rein: -Trinkgläser -Behälter aus Bleikristall (Blumenvasen, Aschenbecher, Weingläser) -Feuerfestes Glasgeschirr -Fensterglas -Spiegel -Glühlampen, Energiesparlampen, Neonröhren -Porzellan / Keramik

16 Elektroschrott Elektro- und Elektronikgeräte können bei den kommunalen Sammelstellen abgegeben werden. Alternativ können sie bei Herstellern oder Vertreibern von Elektro- und Elektronikgeräten zurückgegeben werden. Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sind verpflichtet, beim Verkauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes ein Altgerät der gleichen Geräteart kostenlos zurückzunehmen. Altgeräte, die bis zu 25 Zentimeter groß sind, müssen diese Händler auch dann zurücknehmen, wenn der Kunde kein neues Gerät kauft.

17 Umweltschutz muss eine neue Weltreligion werden, damit die Menschheit am Leben bleibt.


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