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Was macht eigentlich der ASD? (bei Kindeswohlgefährdung)

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Präsentation zum Thema: "Was macht eigentlich der ASD? (bei Kindeswohlgefährdung)"—  Präsentation transkript:

1 Was macht eigentlich der ASD? (bei Kindeswohlgefährdung)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt Was macht eigentlich der ASD? (bei Kindeswohlgefährdung) Wie das Jugendamt Familien begleitet – ein staatlicher Auftrag Die vorliegende PPP dient zur Unterstützung der Außendarstellung unserer Arbeit. Ziel ist , die breite n Beratungs- und Unterstützungsmöglichkleiten des ASD darzustellen, unsere Arbeitsgrundlagen und unsere Vorgehensweise zu erklären. BITTE BEACHTEN: FOLIEN 9, 29, 31 und 33 müssen regional/individuell /zielgruppenspezifisch VOR einer Präsentation ergänzt werden In keinem Vortragsfall sollten alle 33 Folien genutzt werden Die PPP ist folgendermaßen gegliedert: 1. Rechtliche Grundlage und Rahmenbedingungen der Arbeit des ASD (Folie 4-6) 2. Aufgaben des ASD allgemein (Folie 7) 3. In welchem organisatorischen Rahmen ist der ASD verortet (Folien 8 u. 9): Organigramm des Jugendamtes Erreichbarkeit 4. Zwischen Kontrolle und Hilfe: die zentralen Möglichkeiten des ASD zu handeln (Folien 10-13) 5. Grundlegende Arbeitsprinzipien (Folie 14) 6. Alles zu HzE (Folien 15-27) Überblick über alle HzEs, Arbeitsablauf , Hilfeplanung 7. Wahrnehmung des Schutzauftrages nach § 8a (Folie 28 und 29) ACHTUNG: Hier bitte jeweils eine eigene Fallgeschichte parat haben 8. Sonstiges Hinweise und Tipps, die nicht den Wort-Vortrag betreffen sind KURSIV in den Notizen vermerkt Jugendamt/ASD Aufgaben und Arbeitsweise des ASD/Öffentlichkeitsarbeit

2 Umsetzung des Kinderschutzes im Kontext Schule
Gesetzliche Grundlagen Definition zur Kindeswohlgefährdung Formen der Kindeswohlgefährdung Risikofaktoren Strategien im Umgang einer Gefährdung Verfahrensbeschreibung Welche Hilfen bietet das Jugendamt an?

3 Unsere gesetzliche Grundlage
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit Sozialgesetzbuch VIII, Artikel 1, Absatz 1 Dies sind die in unserer Gesellschaft akzeptierten, vereinbarten, allgemein gültigen ERZIEHUNGSZIELE. Werden sie in schwerwiegend relevanter Weise unterlaufen, wird „das Jugendamt“ tätig Denn … (s. nächste Folie) Jugendamt/ASD Aufgaben und Arbeitsweise des ASD/Öffentlichkeitsarbeit

4 Unsere Rahmenbedingung
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft Sozialgesetzbuch VIII, Artikel 1, Absatz 2 Aus den Rahmenbedingungen ergeben sich die zentralen Aufträge an das Jugendamt beziehungsweise das „ausführende Organ“ des Jugendamtes, den ASD (nächste Folie) Jugendamt/ASD Aufgaben und Arbeitsweise des ASD/Öffentlichkeitsarbeit

5 Das Spannungsfeld unserer Arbeit
Beratung und Hilfe „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ § 8a SGB VIII Auch im Fall von § 8a ist Beratung und Hilfe angesagt! Jugendamt/ASD Aufgaben und Arbeitsweise des ASD/Öffentlichkeitsarbeit

6 § 8a SGB VIII (Schutzauftrag) § 1666 BGB (Rechtsprechung des BGH)
Gesetzliche Grundlagen Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung § 8a SGB VIII (Schutzauftrag) § 1666 BGB (Rechtsprechung des BGH) § 81 SGB VIII (Zusammenarbeit)

7 Rechtsgrundlagen § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
(1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen....

8 Kindeswohlgefährdung nach
Rechtsgrundlagen Kindeswohlgefährdung nach § 1666 Abs. 1 BGB “eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei einer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit vorhersagen lässt. nach Rechtsprechung des BGH, aus; DJI-Handbuch Kindeswohlgefährdung, Meysen und Schmidt „Was ist unter Kindeswohlgefährdung zu verstehen“.

9 Gesetzliche Grundlagen zur Zusammenarbeit
§ 81 SGB VIII Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, insbesondere mit Schulen und Stellen der Schulverwaltung, Einrichtungen und Stellen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Einrichtungen und Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes .. den Stellen der Bundesagentur für Arbeit, den Trägern anderer Sozialleistungen, der Gewerbeaufsicht, den Polizei- und Ordnungsbehörden, den Justizvollzugsbehörden und Einrichtungen der Ausbildung für Fachkräfte...... im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse zusammenzuarbeiten.

10 Formen der Kindeswohlgefährdung
Vernachlässigung Seelische Misshandlung Körperliche Misshandlung Sexuelle Gewalt Unverschuldetes Versagen von Eltern

11 Wichtigste Risikofaktoren (Kindler 2007)
Merkmale des Kindes Genetische Belastung Unerwünschtes Kind Niedrige Intelligenz Regulationsstörungen Schwieriges Temperament Behinderung des Kindes

12 Wichtigste Risikofaktoren (Kindler 2007)
Merkmale der Eltern: Psychische Erkrankung und Sucht Sehr junge Elternschaft Misshandlung, Vernachlässigung, Beziehungsabbrüche in der eigenen Kindheit Fremdunterbringung in der Kindheit

13 Wichtigste Risikofaktoren (Kindler 2007)
Merkmale der Familiensituation Soziale Isolation und fehlende Unterstützung Partnerschaftsgewalt Mehrfach soziale Belastung Armut, finanzielle Notlage Strittige Trennung und Scheidung

14 Gefährdungseinschätzung
erfolgt unter vier Kernaspekten: Was tun die Bezugspersonen Schädliches bzw. unterlassen sie Notwendiges? Was braucht dieses Kind? Welche Beeinträchtigungen sind beim Kind zu erwarten, wenn die Situation anhält bzw. welche bestehen schon? Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern zur Abwendung der Gefahr, z.B. Bereitschaft zur Mitarbeit

15 Wie nehmen wir den Schutzauftrag wahr - § 8a Kindeswohlgefährdung
Mitteilung/Hinweis Kollegiale Beratung und Beteiligung der Regionalleitung Erstabklärung Wir sehen das Kind Erstellen eines Schutzkonzeptes oder Inobhutnahme Ziel Erste Prüfung Keine dringende Gefahr (mehr) vorhanden Was wir vom Melder wissen wollen: ( vgl. Meldebogen) Name Erreichbarkeit des Melders /der Melderin Name der betroffenen Familie/des Kindes Was wurde beobachtet / wahrgenommen? Wann und wie wurde es beobachtet / wahrgenommen (einmalig, über einen längeren Zeitraum)? Wer war beteiligt? Wo wurde es beobachtet / wahrgenommen?  Was veranlasste die mitteilende Person gerade jetzt das Jugendamt einzuschalten?  Seit wann besteht diese Situation?  Wie akut schätzt die mitteilende Person die Gefährdung ein und wie schnell muss aus Sicht der mitteilenden Person gehandelt werden? Wie wird die Gewalt durch die meldende Person kategorisiert? (körperliche Gewalt, sexuelle Gewalt, unzureichende Förderung, seelische Gewalt, unzureichende Grundversorgung, ...)  Welche Erwartungen hat die mitteilende Person an den ASD?  Kooperation mit der mitteilenden Person Welche Unterstützung kann die mitteilende Person anbieten? (z. B. Zugang zur Familie, Schutz des Kindes)  Ist die mitteilende Person einverstanden, dass sie bei der Familie genannt wird?  Ist die mitteilende Person bereit, bei der Polizei oder vor Gericht auszusagen?  Vereinbarung über die weitere Zusammenarbeit mit der mitteilenden Person; ggf. Rückmeldung Zweite Prüfung Prüfung vor Ort Jugendamt/ASD Aufgaben und Arbeitsweise des ASD/Öffentlichkeitsarbeit

16 Beobachten und Wahrnehmen
Wann wurde es beobachtet Wo wurde es beobachtet Wer hat es beobachtet Veränderte Leistungen Sozial- verhalten Kontakt-verhalten

17 Ausreichende Ernährung
über Risikoanalysebögen Ja Nein Entwicklungsstand Ausreichende Ernährung Angemessene Kleidung Schlafmöglichkeiten? Ausreichende Körperpflege, Medizinische Versorgung Aufsicht gewährleistet Gewalt gegen das Kind Einsperren des Kindes Verletzungen des Kindes

18 Ergebnis der Abklärung:
Kindeswohlgefährdung akute Gefährdung es fehlen wichtige Informationen zur Einschätzung chronische/latente Gefährdung keine Gefährdung erzieherischer Bedarf Weitere Verfahrensschritte: Ja Nein noch zu klären ggf. erledigt von/am ... Antrag bei FamG Ärztliche Untersuchung Fallbesprechung im Team Intervention nach § 42 SGB VIII Entwicklung eines Schutzkonzeptes Einleitung Hilfeplanverfahren Rückmeldung an Mitteilende und/oder beteiligte Fachkräfte

19 Hilfen des Allgemeinen Sozialdienstes
(nicht nur, aber auch im Kontext Kindeswohlgefährdung) Beratungsangebote und Unterstützungsangebote Weitervermittlung bei Bedarf Hilfen zur Erziehung Inobhutnahme

20 ION Deutschland / Nürnberg
2009 – 2011 – Nürnberg Kinder und Jugendliche 2013 – 413 Kinder und Jugendliche Ausgaben für erzieherische Hilfen, ION, Mutter- Kind- Einrichtungen, amb. Therapien – rund 60 Mio.

21 Arbeitshilfe für die Schulen
im Internet unter

22 Zuständigkeit? Mitteilungen/Hinweise?
Bei Fragen zur Zuständigkeit oder bei Mitteilungen zu Kindeswohlgefährdung gibt Ihnen der ASD gerne Auskunft bzw. bearbeitet Ihre Anfrage unter folgender zentraler Telefonnummer: 0911/ Mo – Do 8-16 Uhr und Fr 8-14 Uhr !! HIER *Jour-dienst-Nummer der Region /Regionskennziffer eintragen, ggf. Tel. Zentrale – 26 86 Hinweis zu der -Adresse: Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten den ASD anzumailen. Es ist hier die aus meiner Sicht „einfachste“ Schreibweise gewählt. Alternativen sind u.a. Erreichbarkeit der Mitarbeitenden: persönlich/telefonisch Mo.-Fr. 08:30 Uhr – 10:00 Uhr Jugendamt/ASD Aufgaben und Arbeitsweise des ASD/Öffentlichkeitsarbeit

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Interesse
Jetzt ist Zeit für Fragen … Jugendamt/ASD Aufgaben und Arbeitsweise des ASD/Öffentlichkeitsarbeit


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