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„Erwartungen des Jugendamtes“

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Präsentation zum Thema: "„Erwartungen des Jugendamtes“"—  Präsentation transkript:

1 „Erwartungen des Jugendamtes“
Fachtagung Kinderschutz und Beratung Datum: Vortrag von: Dr. Siegfried Haller, Stadt Leipzig, Dezernat V

2 Zentrales Anliegen Kinderschutz detaillierter geregelt als bislang
Kindeswohl und Kinderschutz nicht ausschließlich Aufgabe des Jugendamtes frühzeitiges Einbeziehen der Kinder- und Jugendhilfe in Einrichtungen und Diensten der öffentlichen und freien Jugendhilfe Schutzauftrag gemäß § 8 a SGB VIII auch von Erziehungsberatungsstellen wahrzunehmen Jugendamt, Fachtagung Kinderschutz und Beratung, "Erwartungen des Jugendamtes"

3 Aus der Sicht des Jugendamtes wichtige Frage:
Welche konzeptionelle Ausrichtung erwarten wir als Jugendamt von Erziehungsberatung, damit das Anliegen und der Grundsatz von Vertrauensschutz in Verbindung mit dem Schutzauftrag fachlich korrekt umgesetzt werden kann? Jugendamt, Fachtagung Kinderschutz und Beratung, "Erwartungen des Jugendamtes"

4 Notwendige Arbeitsweisen
Beratungsarbeit, die Kinder und Jugendliche und deren Verhalten vor allem auf dem Hintergrund sozialer Bezugssysteme betrachtet und begreift Probleme / Symptome nicht als Pathologie eines Individuum sondern im Kontext sozialer und familiärer Bezugssysteme folglich sind Möglichkeiten der Kontaktaufnahme, des Informationsaustausches, Koordination und Kooperation von Anfang an in Betracht zu ziehen Interesse der Berater nicht vordergründig auf anvertraute Daten gerichtet, die für Dritte nicht bestimmt sind, sondern Ziel besteht in einem aktiven und konstruktiven Umgang mit diesen Informationen Jugendamt, Fachtagung Kinderschutz und Beratung, "Erwartungen des Jugendamtes"

5 Verständnis von Schweigepflicht
Spannungsfeld von Beratung, Vertrauensschutz und Kooperation Grundlagen: Besonderer Vertrauensschutz nach § 65 SGB VIII Schutz von Privatgeheimnissen nach § 203 Abs. 1 Nr. 4 StGB Jugendamt, Fachtagung Kinderschutz und Beratung, "Erwartungen des Jugendamtes"

6 Aus der Sicht des Jugendamtes
Schutzbedürfnis und Interesse der Ratsuchenden im Kontext der Erziehungsberatung differenzieren Information der Ratsuchenden über Schutzauftrag notwendige und sinnvolle Kooperation mit anderen Institutionen Möglichkeit der Bereitstellung zusätzlicher Hilfen durch das Jugendamt Motivierung der Personensorgeberechtigten zur Bereitschaft der Inanspruchnahme der Hilfe Jugendamt, Fachtagung Kinderschutz und Beratung, "Erwartungen des Jugendamtes"

7 Verpflichtung bei möglicher Gefährdung des Wohles eines Kindes oder Jugendlichen Abschätzen des Risikos dieser Gefährdung im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte Jugendamt, Fachtagung Kinderschutz und Beratung, "Erwartungen des Jugendamtes"

8 Weitergabe von Daten erst dann,
wenn das Wohl des Kindes oder Jugendlichen gefährdet und wenn die fachlichen Mittel die der Berater / die Beraterin zur Verfügung stehen, nicht mehr ausreichen, um die Gefährdung des Betroffenen abzuwenden. Jugendamt, Fachtagung Kinderschutz und Beratung, "Erwartungen des Jugendamtes"

9 weitere Bedingungen der Kooperation
Klärung von Kriterien des Kindeswohls Konkretisierung und Transparenz der Rollen beteiligter Institutionen / Professionen (Was wird erwartet? Möglichkeiten und Grenzen) Notwendigkeit der Regelungen zum Ablauf der Kooperation, klare Vereinbarungen zwischen kooperierenden Professionen Jugendamt, Fachtagung Kinderschutz und Beratung, "Erwartungen des Jugendamtes"

10 Beratung im Zwangskontext
Freiwilligkeit wichtige Kennziffer der Arbeitsweise von Beratungsstellen im Kontext des Kindschaftsrechts: Beratung mit Unfreiwilligkeit Beratungsstellen müssen sich mit dieser Herausforderung auseinandersetzen Jugendamt, Fachtagung Kinderschutz und Beratung, "Erwartungen des Jugendamtes"

11 erfolgreiche Beratung in Zwangskontexten wenn:
klar benannt wird, dass man miteinander zu tun hat, weil eine dritte Person das verlangt (Gericht, ASD), ausgesprochen wird, dass dies für alle Beteiligten unangenehm oder befremdlich sein kann, eine Haltung von Achtsamkeit und Respekt eingenommen wird, auch wenn der andere einem feindselig begegnet, der Blick auf die Stärken und Fähigkeiten der Familienmitglieder gerichtet bleibt. (Loschky, 2003, Mythos der Freiwilligkeit) Jugendamt, Fachtagung Kinderschutz und Beratung, "Erwartungen des Jugendamtes"

12 Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8 a SGB VIII in Erziehungsberatungsstellen
Strukturqualität Prozessqualität Ergebnisqualität Jugendamt, Fachtagung Kinderschutz und Beratung, "Erwartungen des Jugendamtes"

13 Strukturqualität Zusammenarbeit in einem multiprofessionellen Team
Möglichkeit der ständigen Reflexion ausreichende Qualifikation der Mitarbeiter besonders bezügl. der Abschätzung des Gefährdungsrisikos einschlägige Berufsausbildung ( z. B. Diplomsozialpäd., Diplompsychologe) Qualifikation durch nachgewiesene Fortbildung Praxiserfahrung im Umgang mit traumatisierten Kindern und Problemfamilien Kompetenzen der Berater Jugendamt, Fachtagung Kinderschutz und Beratung, "Erwartungen des Jugendamtes"

14 Prozessqualität Abschätzen des Gefährdungsrisikos (gewichtige Anhaltspunkte) Verantwortungsübernahme durch die führende Fachkraft Supervision Dauer der Beratung, Beendigung (Ausrichtung auf Erfolg der Gefährdungsabwendung) Motivationsarbeit mit den Ratsuchenden / Sorge-berechtigten Information an das Jugendamt Jugendamt, Fachtagung Kinderschutz und Beratung, "Erwartungen des Jugendamtes"

15 Ergebnisqualität Dokumentation, korrekte Aktenführung
Interne Evaluation Wirksamkeitsdialog mit dem Jugendamt Jugendamt, Fachtagung Kinderschutz und Beratung, "Erwartungen des Jugendamtes"

16 Fazit Zusammenarbeit / Kooperation mit Kindertageseinrichtungen
mit stationären Hilfen des Jugendamtes bei Hilfeplanung zu weiterführender Hilfe zur Erziehung bei notwenigen Klärungen im Familiengericht keine neuen spezialisierten Dienste vorhandene Handlungskompetenzen nutzen, gegebenenfalls ausbauen und zu einer effizient arbeitenden Kooperationsgemeinschaft führen Jugendamt, Fachtagung Kinderschutz und Beratung, "Erwartungen des Jugendamtes"

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

18 Jugendamt 04092 Leipzig Tel.: +49 (341) 123-4494
Fax.: +49 (341)


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