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Prok. Lorenz Türtscher, MBA

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Präsentation zum Thema: "Prok. Lorenz Türtscher, MBA"—  Präsentation transkript:

1 Prok. Lorenz Türtscher, MBA
April 2017

2 Mag. Rainer Stemmer hat uns über die Eckpfeiler des neuen Erbrechtes informiert. Mit meinen Ausführungen möchte ich Ihnen etwas aus der täglichen Praxis in meinen Alltag auf der Bank näher bringen. Ich möchte Ihnen möglichst viel Klarheit über die täglichen Fragen bzgl. Verfügungsmöglichkeit von Geldvermögen, zu Lebzeiten aber auch nach einem Todesfall schaffen. Sie werden Antworten erhalten auf Fragen wie ….

3 Antworten auf Fragen wie …
Wer kann wie und worüber verfügen? Einzel- und Gemeinschaftskonten Was geschieht im Todesfall mit dem Konto Sparbuch Bausparvertrag Wertpapierdepot Versicherung Kundensafe Kredit und Bürgschaft Ich möchte Ihnen ganz konkrete und möglichst praxisnahe Beispiele bringen und Antworten zu Fragen geben, wie ….

4 Sie haben bestimmt schon zig-Mal den Spruch gehört – „das letzte Hemd hat keine Taschen“. Wir können tatsächlich nichts von unserem angehäuften Vermögen (Häuser, Gold, Wertpapiere Sparbücher und Bargeld) mitnehmen. Eine Umzugsfirma damit zu beauftragen scheitert schon allein daran, dass wohl die Meisten ihre künftige Adresse nicht kennen. Es bleibt lediglich die Frage über - wie wir unsere Vermögenswerte jetzt und für unsere Nachwelt verfügbar machen. Es geht also um die Verfügung zu Lebzeiten und nach unserem Ableben.

5 Anonyme versus legitimierte Geldanlagen
Aus verschiedensten Überlegungen heraus ( sei es zur Vermeidung von Steuern, Kosten …..) besteht das Bestreben, nicht alles offen zu legen – noch ein kleines Geheimnis zu bewahren. Selbst der neue Präsident von Amerika wehrt sich bisher erfolgreich gegen die Veröffentlichung seiner Steuererklärung. In Bezug auf Geldveranlagungen stellt sich daher sehr oft die Frage, welche Möglichkeiten es noch für eine anonyme Geldanlage gibt? versus

6 Welche Geldanlagen sind anonym?
Anonyme Geldanlageformen gibt es nicht mehr! Bargeld  ist keine Geldanlage identifiziertes Sparbuch  ist nicht anonym Alle jene die die Anonymität vorziehen, muss ich leider enttäuschen – es gibt keine Möglichkeiten mehr Gelder anonym zu veranlagen. Wir leben in Zeiten von Registrierkassapflicht und Veröffentlichungen von Offshorgeschäften (Panama). Zur Vermeidung von Steuerflucht und Geldwäsche (Drogengelder, Terrorfinanzierungen ….) wurden sehr umfassende Regulierungen und Vorschriften verfasst. Man könnte meinen, dann bleibt halt nur noch das gute alte Bargeld und das Sparbuch übrig. Wie sieht es denn damit aus?

7 Legitimierte Geldanlagen?
Alle Geldanlagen die klar einem oder mehreren Personen zuordenbar sind.

8 Legitimation in Bezug auf Geldanlagen?
Legitimation in Bezug auf Geldanlagen heißt, dass das Anlageprodukt (wie Konto, Sparbuch, Bausparvertrag, Versicherung oder Wertpapierdepot) einer oder mehreren natürlichen (oder juristischen Personen) klar zugeordnet ist. Die Legitimation einer natürlicher Personen erfolgt mittels Ausweis (Reisepass, Personalausweis)

9 Unterscheidung Einzel- und Gemeinschaftskonten
Max Mustermann Max oder Erna Mustermann Versicherung Bausparvertrag Sparbuchschließfach Girokonto Sparbuch Wertpapierdepot Kundensafe Girokonto Sparbuch Wertpapierdepot Kundensafe Überleitung von Folie 8 – Bei legitimierten Konten besteht die Möglichkeit, dies sowohl als Einzelkonto wie auch als Gemeinschaftskonto einzurichten. Ich möchte nun kurz auf die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale eingehen. Einzelkonten sind Konten die auf eine einzige Person lauten. Dies ist z.B. bei Versicherungen und Bausparvertrag immer der Fall. Hingegen können Bankprodukte wie Girokonto, Sparbuch, Wertpapierdepot und Kundensafe sowohl als Einzel- als auch Gemeinschaftskonto angelegt werden.

10 Was geschieht im Verlassenschaftsfall bei einer Einzel-Verfügung?
„Max Mustermann“ Information über den Todesfall Gesamtabfrage und Ermittlung aller Kontostände zum Todestag Sperre aller Einzelkonten sowie der Bankomatkarte Meldung an den zuständigen Notar Meldung an Raiffeisen-Bausparkasse, -Versicherung, -Leasing und Kreditkartengesellschaft Zeichnungsberechtigungen erlöschen mit dem Todestag Verfügung über Kontoguthaben nach Abschluss der Verlassenschaft bzw. bei Vorliegen des rechtskräftigen Beschlusses. Einantwortungsurkunde erklären

11 Was geschieht im Verlassen-schaftsfall bei Gemeinschafts- „Oder“-Konten ?
Information über den Todesfall Gesamtabfrage und Ermittlung aller Kontostände zum Todestag Kontoinhaber sind Verfügungsberechtigte (Einzelverfügungsberechtigt) keine Sperre – Verfügungsberechtigung bleibt aufrecht Zeichnungsberechtigungen hingegen erlöschen mit dem Todestag Meldung an den zuständigen Notar Umstellung des Gemeinschaftskontos auf Einzelkonto nach Vorliegen des rechtskräftigen Beschlusses. „Max oder Erna Mustermann“

12 Was geschieht mit der Bankomatkarte?
Bei einem Einzelkonto wird diese gesperrt und vom Bankinstitut eingezogen (das Gleiche gilt auch für Karten von Zeichnungsberechtigten) Bei einem Gemeinschaftskonto ist die Karte des/der Verstorbenen zu sperren und einzuziehen. Die Karten von weiteren Mitkontoinhabern bleiben aufrecht. Generell gilt - Zeichnungsberechtigungen erlöschen!

13 Was geschieht mit einem Wertpapier-Depotkonto und Kundensafe?
Wertpapierdepot - Vorgangsweise wie bei Einzel- und Gemeinschaftskonten Einzeldepot  Verlassenschaftssperre Gemeinschaftsdepot  keine Sperre! Meldung an zuständigen Notar Kundensafe Einzelsafe  kein Zugang nach Verlassenschaftssperre Öffnung des Safes im Beisein des Notars Gemeinschaftssafe  keine Sperre! Öffnung des Safes im Beisein des Notars (kann)

14 Was geschieht mit einem Sparbuchschließfach?
Sparbuchschließfach wird gemäß Benützungsbedingungen von der Raiffeisenbank nicht überwacht und kontrolliert Meldung an zuständigen Notar Öffnung des Sparbuchsafes im Beisein des Notars (kann)

15 Was geschieht mit Raiffeisen – Bausparen und Versicherung?
Meldung an die Raiffeisen Bausparkasse und die Raiffeisen Versicherung (nicht an Fremdinstitute) Vertrag bzw. Polizze wird gesperrt und die Guthaben zum Todestag an den zuständigen Notar gemeldet. Auszahlung bzw. Weiterführung nach Verlassenschaftsabhandlung (rechtskräftiger Beschluss) durch den Erbberechtigten. Lebensversicherungspolizzen die ein konkretes Bezugsrecht(Begünstigten) aufweisen, werden unmittelbar nach Vorlage der Sterbeurkunde an den Bezugsberechtigten ausbezahlt. Dies gilt sowohl für Ablebensrisiko- als auch Kapitalversicherungen.

16 Was ist bei einem Kredit und einer Bürgschaft im Verlassenschaftsfall zu beachten?
Meldung des offenen Kreditsaldos zum Todestag an den zuständigen Notar In der Verlassenschaftsabhandlung wird die Übernahme oder Abdeckung durch den/die Erbberechtigten entschieden. Eine Bürgschaft erlischt nicht mit dem Tod des Bürgen. Die Verpflichtung geht nach Maßgabe der Erbenhaftung auf die Erben über. D.h. die Bank meldet diese Forderung beim zuständigen Notar an.

17 Das Sparbuch und seine Besonderheiten
Unterscheidung legitmiertes vs. identifiziertes Sparbuch Achten Sie vorerst nur einmal auf die Merkmale des jeweiligen Sparbuches legitimiertes Sparbuch - einer oder mehreren Personen zuordenbar Identifiziertes Sparbuch – im Innenverhältnis legitimiert – nach Außen keiner Person zuordenbar

18 Legitimiertes Sparbuch
Einzelkonto oder Gemeinschaftskonto Kontoinhaber ist (sind) sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis bekannt (legitimiert). Die Kontoverfügung erfolgt über die Unterschrift – gemäß Unterschriftsprobenblatt Auch Zeichnungsberechtigte können eingesetzt werden Verlassenschaft - identische Vorgangsweise wie beim Girokonto!

19 Identifiziertes Sparbuch
Kontoinhaber ist im Innenverhältnis legitimiert, im Außenverhältnis „nicht zuordenbar“ Die Kontoverfügung erfolgt über Vorlage des Sparbuches, die Unterschrift und Nennung des Losungswortes Sparguthaben von mehr als EUR ,-- eine Kontoverfügung ist nur durch den identifizierten Kontoinhaber möglich. Andere Personen können nur mit Vollmacht oder Schenkungsvereinbarung verfügen. Verlassenschaft: Guthaben weniger als EUR ,--/keine Sperre und Meldung Guthaben größer als EUR ,--/Sperre und Meldung

20 Unterscheidungsmerkmale von identifizierten Sparbüchern < oder > EUR 15.000,--
bis EUR ,-- ab EUR ,-- Kontobezeichnung darf keinen Schluss auf den Eigentümer zulassen. Verfügung durch Vorlage des Sparbuches und Nennung des Losungswortes und Unterschrift. Es erfolgt keine Prüfung des rechtmäßigen Sparbuchinhabers. Verlassenschaft: Keine automatische Sperre oder Meldung an den zuständigen Notar. Der Notar kann ein derartiges Sparkonto unter Angabe von Bezeichnung, Kontonummer und Kontrollnummer sperren lassen. Verfügung nur durch den Eigentümer, der mit der Sparbuchidentifikation übereinstimmt. Verfügung durch Vorlage des Sparbuches und Nennung des Losungswortes und Unterschrift. Verlassenschaft: automatische Sperre und Meldung an zuständigen Notar, dass ein oder mehrere Großbetrags-sparbücher vorhanden sind – ohne Angaben von Sparbuchdetails. Nähere Angaben erfolgen erst nach Vorlage des Sparbuches bzw. Nennung von Bezeichnung, Kontonummer und Kontrollnummer. Keine neuen identifizierten Sparbücher > EUR ,--!

21 Was spricht für das legitimierte Sparbuch?
Vermeidung von Missbrauch durch nicht rechtmäßigen Inhaber Zu Lebzeiten (Verfügung nur durch Zeichnungsberechtigte), Nach dem Ableben (Sperre und Meldung an den Notar – Verteilung gemäß Testament oder gesetzliche Erbfolge) Anlage sowohl als Einzelkonto als auch Gemeinschaftskonto mit weiteren Zeichnungsberechtigten möglich Vereinfachte Abwicklung (keine Vollmacht notwendig) Losungswort kann nicht vergessen werden Es kann bei der Abwicklung der Verlassenschaft kein Konto vergessen werden

22 Weitere Vorteile des legitimierten Sparbuches
Gesetzeskonforme Erfüllung der erbrechtlichen Erfordernisse. Grundsätzlich sind alle Vermögenswerte des/der Verstorbenen bei der Todfallsaufnahme anzugeben Vermeidung von Missverständnissen und möglichen Unterstellungen bzgl. vollständiger Angaben und Meldungen Endbesteuert - Geldanlagen wie z.B. Sparbuch, Wertpapierdepot, Bausparvertrag sind mit der Bezahlung der Kapitalertragssteuer „endbesteuert“. Es gibt keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer mehr! Zentrales Kontenregister - de facto die Aufhebung des Bankgeheimnisses

23 30 kompetente Berater/innen in 10 Bankstellen kümmern sich um Ihre Anliegen

24 Unsere Homepage:

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