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Unterscheidung der Kosten

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Präsentation zum Thema: "Unterscheidung der Kosten"—  Präsentation transkript:

1 Unterscheidung der Kosten
Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe Hotelkosten

2 Basis für die Kosten Grundtaxe / Hotelkosten
Private Auslagen Lage des Zimmers Zimmergrösse Belegungsart Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe Hotelkosten

3 Basis für die Kosten Betreuungskosten (nicht KVG anerkannte Kosten)
Definition im Kanton Zug / 15% der Kosten des Pflegepersonals gelten als Betreuungskosten und werden nicht vom Krankenversicherer übernommen und können als Betreuungskosten in Rechnung gestellt werden Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe Hotelkosten

4 Basis für die Kosten Pflegekosten
Als Pflegekosten gelten die Kosten der Pflegeleistungen nach Krankenversicherungsgesetz oder anders definiert „pflegerische Tätigkeiten welcher der Bewohner aus gesundheitlichen Gründen benötigt“. Die Pflegetätigkeiten sind in Erfassungssystemen (BESA / RAI / Plaisier) definiert, welche die entsprechenden Zeitfaktoren beinhalten. Anhand dieser Systeme werden die durchschnittlichen Pflegeminuten ermittelt und ausgewiesen. Anhand dieser Minuten wird eine Pflegestufe ermittelt. (1 bis 12 Stufen). Ein Stufenwechsel erfolgt alle 20 Minuten. Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe Hotelkosten Beispiel: Stufe 1 bis 20 Minuten Stufe bis 40 Minuten Stufe 3 41 bis 60 Minuten Stufe 4 61 bis 80 Minuten ……… ……….

5 Basis für die Kosten Private Auslagen
Diese sind nicht generell zu bestimmen da es auf die persönlichen Bedürfnisse ankommt. Konsumationen in der Cafeteria , Coiffeurbesuche, Kleider etc. Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe Hotelkosten

6 Wer bezahlt was? Grundtaxe / Hotelkosten
Bewohner / Bewohnerin Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe Hotelkosten

7 Wer bezahlt was? Betreuungskosten (nicht KVG anerkannte Kosten)
Bewohner / Bewohnerin Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe Hotelkosten

8 Wer bezahlt was? Pflegekosten
Krankenkasse (Fr pro Pflegestufe) Hilflosenentschädigung* Fr. 19.– von Stufe 5 bis 7 Fr. 31 .– von Stufe 8 bis 12 *Spezialregelung im Wartejahr Beteiligung des Bewohners 10% vom Krankenkassenbeitrag (0.9 Fr. pro Stufe) Wohnsitzgemeinde Restliche Pflegekosen Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe Hotelkosten

9 Rechnungsbeispiel ohne Pflege
Grundtaxe Kostenübernahme durch Bewohner Betreuungstaxe Kostenübernahme durch Bewohner Private Auslagen Kostenübernahme durch Bewohner

10 Rechnungsbeispiel mit Pflege schwerste Pflegestufe
Grundtaxe Kostenübernahme durch Bewohner Betreuungstaxe Kostenübernahme durch Bewohner Pflegekosten brutto Effektive Kosten der Pflege Beitrag Krankenkasse Wird dem Bewohner auf der Rechnung direkt abgezogen (*MIGEL - Pauschalbeitrag an Pflegematerialen etc. gem. sep. Liste) Gemeindebeitrag Wird dem Bewohner auf der Rechnung direkt abgezogen Im Bewohneranteil ist die Hilflosenentschädigung eingerechnet. Diese wird bei Anspruch direkt auf das Konto des Bewohners / der Bewohnerin überwiesen (Stufe 12 /Fr ) Private Auslagen Kostenübernahme durch Bewohner Rechnungsbetrag Welcher überwiesen werden muss

11 Rechnungsbeispiel mit Pflege tiefste Pflegestufe
Grundtaxe Kostenübernahme durch Bewohner Betreuungstaxe Kostenübernahme durch Bewohner Pflegekosten brutto Effektive Kosten der Pflege Beitrag Krankenkasse Wird dem Bewohner auf der Rechnung direkt abgezogen (*MIGEL - Pauschalbeitrag an Pflegematerialen etc. gem. sep. Liste) Gemeindebeitrag Wird dem Bewohner auf der Rechnung direkt abgezogen Im Bewohneranteil ist keine Hilflosenentschädigung eingerechnet, da bei dieser Stufe kein Anspruch besteht. Private Auslagen Kostenübernahme durch Bewohner Rechnungsbetrag Welcher überwiesen werden muss

12 Finanzierung der Bewohnerleistungen
Ergänzungsleistungen Vermögensverzehr Wenn nicht ausreichend AHV / Pension / div. Einnahmen Wenn nicht ausreichend

13 Für die Beantwortung von Fragen stehen wir Ihnen gerner zur Verfügung
Für die Beantwortung von Fragen stehen wir Ihnen gerner zur Verfügung. Rufen Sie uns an 041 /


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