Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

DIE SCHUTZANORDNUNG IN RUMÄNIEN

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "DIE SCHUTZANORDNUNG IN RUMÄNIEN"—  Präsentation transkript:

1 DIE SCHUTZANORDNUNG IN RUMÄNIEN
PROTECTING THE CIVIL RIGHTS OF THE EUROPEAN CITIZENS - MULTIDISCIPLINARY APPROACH DIE SCHUTZANORDNUNG IN RUMÄNIEN November 2016 Germany

2 Verordnung (EU) Nr. 606/2013 des europäischen Parlaments und des Rates über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen Durchführungsverordnung (EU) Nr. 939/2014 der Kommission zur Ausstellung der Bescheinigungen gemäß den Artikeln 5 und 14 der Verordnung (EU) Nr. 606/2013

3 Reguli de ordin procedural
Gesetz zur Vervollständigung der Dringlichkeitsverordnung Nr. 119/2006 betreffend Maßnahmen zur Anwendung einiger gemeinschaftlicher Verordnungen nach dem Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union und zur Änderung und Vervollständigung des Gesetzes Nr. 36/1996 über die öffentlichen Notare und der notariellen Tätigkeit. ART. I5. – In Hinblick auf die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen, nachstehend Verordnung Nr. 606/2013 genannt, werden folgende Regelungen festgesetzt: ART. 1. Anträge auf Versagung der Anerkennung und Anträge auf Versagung der Vollstreckbarerklärung auf dem Gebiet Rumäniens von Entscheidungen über Schutzmaßnahmen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gemäß den Vorschriften der Verordnung Nr. 606/2013 erlassen worden sind, liegen in der Zuständigkeit der Amtsgerichte.

4 ART. 2. – (1) Entscheidungen über Schutzmaßnahmen im Rahmen des Verfahrens der Ausstellung von Schutzanordnungen, die von den rumänischen Gerichten erlassen werden können auf Antrag der geschützten Person, unter den (2) Die Ausstellung des unter Art. 5 der Verordnung Nr. 606/2012 vorgesehenen Bescheinigung liegt in der Zuständigkeit des Gerichts der ersten Instanz. ART. 3. – (1) Das Gericht verkündet die Entscheidung über den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung durch eine in der Beratungskammer, ohne Vorladung der Parteien erlassenen Verhandlungsschrift . (2) Die Verhandlungsschrift, durch die der Antrag zugelassen worden ist, unterliegt keinem Rechtsbefehl. Gegen die Verhandlungsschrift, durch die der Antrag zurückgewiesen worden ist, kann nur Berufung innerhalb von 5 Tagen ab Mitteilung eingelegt werden. (3) Die Bescheinigung wird der geschützten Person ausgestellt und wird der gefährdenden Person in Kopie zur Kenntnis  gebracht. Damit wird die gefährdende Person darüber informiert, dass die somit bescheinigte Schutzmaßnahme anerkannt ist und in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkannt und vollstreckbar ist.

5 ART. 4. – Auf Antrag der geschützten Person oder der Person, gegen die die Schutzanordnung ausgestellt worden ist, sowie von Amts wegen, kann die Bescheinigung unter den unter Art. 9 Abs. (1) der Verordnung Nr. 606/2013 berichtigt oder aufgehoben werden. ART (1) Der Antrag auf Berichtigung liegt in der Zuständigkeit des Gerichtes, das die Bescheinigung ausgestellt hat. (2) Das Gericht verkündet die Entscheidung über den Antrag auf Berichtigung der Bescheinigung durch eine in der Beratungskammer erlassenen Verhandlungsschrift. Die Parteien werden nur dann vorgeladen, wenn es das Gericht für notwendig hält, dass diese gewisse Sachen klarstellen. (3) Gegen die Verhandlungsschrift, durch die der Antrag auf Berichtigung zugelassen oder zurückgewiesen worden ist, kann nur Berufung innerhalb von 5 Tagen ab Mitteilung eingelegt werden.

6 ART. 6. – (1) Der Antrag auf Aufhebung der Bescheinigung wird beim Gericht, das die Bescheinigung ausgestellt hat, innerhalb eines Monats ab Mitteilung vorgebracht. (2) Sollte der Antrag auf Aufhebung der Bescheinigung für begründet erachtet werden, schätzt das Gericht die verfügte Maßnahme neu ein und verfügt die vollständige oder teilweise Aufhebung der Bescheinigung. (3) Gegen die Verhandlungsschrift kann nur Berufung innerhalb von 15 Tagen ab Mitteilung eingelegt werden. ART. 7. – Auf Antrag der interessierten Person kann eine neue Bescheinigung ausgestellt werden, durch die die Aussetzung oder Aufhebung der Schutzmaßnahme oder die Aussetzung der Vollstreckbarkeit der Entscheidung über die Verfügung der Schutzmaßnahme oder ggf. die Aufhebung der Bescheinigung gemäß den Vorschriften des Art. 9 Abs. (1) Bstb. (b) der Verordnung Nr. 606/2013 bescheinigt wird. Die Vorschriften des Art. 3 sind entsprechend anzuwenden.

7 ART. 8 - (1) In Hinblick auf die Vollstreckung auf dem Gebiet Rumäniens einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erlassenen Entscheidung, durch die unbekannte oder vom rumänischen Gesetz abweichende Schutzmaßnahmen verfügt worden sind, passt das zuständige rumänische Gericht, unter den unter Art. 11 der Verordnung Nr. 606/2013 vorgesehenen Bedingungen, die faktischen Elemente der Schutzmaßnahmen an, sodass diese auf dem Gebiet Rumäniens unter den vom rumänischen Gesetz vorgesehenen Bedingungen vollstreckbar ist. Dazu wird das zuständige rumänische Gericht Maßnahmen mit gleichwertigen Wirkungen und zur Erzielung gleicher Objektive und Interessen verfügen. Die Wirkungen der vom rumänischen Gericht verfügten Maßnahme dürfen die in der Gesetzgebung des Ursprungsmitgliedstaates vorgesehenen Wirkungen der von dem Gericht des Ursprungmitgliedstaates verfügten Maßnahme nicht überschreiten.. Măsura dispusă de instanţa română nu poate produce efecte care să le depăşească pe cele prevăzute de dreptul statului membru de origine pentru măsura dispusă prin hotărârea pronunţată de instanţa statului membru de origine. (2) Die Anpassung findet von Amts wegen oder auf Antrag der interessierten Person, innerhalb der Verhandlung über Anträge zur Vollstreckbarerklärung der Entscheidung oder zur Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung oder im Wege eines Hauptantrags statt. (3) Das zuständige Gericht ist das unter Art. 1 Abs. (1) vorgesehene Gericht (4) Sollte das Gericht bei der Verhandlung über die unter Abs. (2) vorgesehenen Anträgen feststellen, dass eine Anpassung der Schutzmaßnahme notwendig ist, wird es die Ladung der Parteien verfügen. Der Staatsanwalt muss zwingend anwesend sein. (5) Gegen die Entscheidung, durch die das Gericht die in einem anderen Mitgliedstaat erlassene Schutzmaßnahme angepasst hat, kann immer Berufung innerhalb von 10 Tagen ab Mitteilung eingelegt werden. Gegen die Berufungsentscheidung kann kein Rekurs eingelegt werden.

8 Gesetzgebungsverfahren
Am 2 Juli 2016 wurde der Entwurf des Gesetzes zur Verkündigung vorgelegt Am 7 Juli 2017 hat die Rumänische Regierung eine Verfassungsbeschwerde eingelegt In der Verhandlung vom 20 Juli 2016 hat der Rumänische Verfassungshof die Verfassungsbeschwerde zugelassen und hat festgestellt, dass die Vorschriften der Art. II Punkt 2, Punkt 5 und Punkt 15 des Gesetzes betreffend Maßnahmen zur Anwendung einiger gemeinschaftlicher Verordnungen nach dem Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union und zur Änderung und Vervollständigung des Gesetzes Nr. 36/1996 über die öffentlichen Notare und der notariellen Tätigkeit verfassungswidrig sind.

9 Die Schutzanordnung in Rumänien
Stellt eine dringend in der Verhandlungskammer unter Ladung der Parteien erlassene Entscheidung des Gerichts dar. Opfer häuslicher Gewalt können durch diese Entscheidung gegen den Gewalttäter Schutz in Hinblick auf die Sicherstellung ihrer persönlichen, körperlichen und psychischen Integrität und Freiheit genießen. Das Verfahren zur Erlassung der Schutzanordnung ist ein besonders Eilverfahren. Die Schutzanordnung ist wie eine Art des besonderen Verfahrens der Dringlichkeitsordnung konfiguriert Das am Wohnort des Opfers territorial zuständige Amtsgericht ist für die Ausstellung der Schutzanordnung zuständig.

10 Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Erlass der Schutzanordnung
a)  Antrag der Person, deren Leben, körperliche oder psychische Integrität oder Freiheit gefährdet sind; Der Antrag auf Erlass der Schutzanordnung kann sowohl vom Opfer selbst auch als durch dessen gesetzlichen Vertreter vorgebracht werden. b)    Das Bestehen eins Zustands der Gefahr; Diese Bedingung ist erfüllt, wenn die vorläufige Maßnahme für „die Aufrechterhaltung eines Rechtes, das durch eine Verzögerung beeinträchtigt wird, für die Verhinderung eines drohenden Schadens der nicht behoben werden kann […] oder […] für die Beseitigung der Hindernisse im Verlauf einer Vollstreckung“ als notwendig erscheint.“ c)   Der Zustand der Gefahr besteht infolge einer Gewalttat Gewalttat- jede vorsätzliche Handlung oder Unterlassung, mit Ausnahme der Selbstverteidigung, die vom Gewalttäter physisch oder mündlich gegenüber einer anderen Person begangen wird und die einen Schaden oder körperliches, psychisches, sexuelles, emotionales oder psychologisches Leiden verursacht, einschließlich der Bedrohung mit solchen Taten, die Bedrohung oder der willkürliche Freiheitsentzug

11 Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Erlass der Schutzanordnung
Die Schutzanordnung muss vorläufig sein; Die Schutzanordnung ist für eine Höchstdauer von 6 Monaten mit der Möglichkeit der Verlängerung um andere 6 Monate auszustellen. Für die Zulässigkeit des Antrags auf Ausstellung der Schutzanordnung ist das Vorliegen einer anderen Akte wegen der Hauptsache nicht erforderlich. f) Die Schutzanordnung soll in Hinblick auf die Beseitigung des Zustands der Gefahr erlassen sein Der Richter kann eine der folgenden Maßnahmen anordnen: Verpflichtung des Gewalttäters zur Einhaltung eines Mindestabstandes zum Opfer, zu dessen Kinder oder anderen Verwandten des Opfers oder zum Wohnsitz, Arbeitsplatz oder schulischen Einrichtung der geschützten Person; Dem Gewalttäter kann verboten werden, sich in gewissen Ortschaften oder gewissen Gegenden, in denen sich die geschützte Person regelmäßig aufhält oder die diese regelmäßig besucht, zu begeben; Das Verbot jeglichen Kontakts zum Opfer, einschließlich über Telefon oder auf Postweg oder auf jede andere Weise; Verpflichtung des Gewalttäters, der Polizei die sich in seinem Besitz befindenden Waffen zu übergeben.

12 Verfahren zur Ausstellung der Schutzanordnung
- Der Antrag auf Ausstellung einer Schutzanordnung muss in Form eines vom Gesetz vorgegebenen Formulars eingereicht werden; es werden keine Stempelgebühren erhoben - Die Schutzanordnung wird vom Gericht in der Beratungskammer unter Einhaltung des Ladungsverfahrens der Parteien in dringenden Sachen erlassen. Das Opfer kann den Antrag zur Verhandlung zurückziehen, auch dann wenn dieser nicht von dem Opfer selbst eingereicht worden ist; der Gesetzgeber sieht vor, dass es im Ermessen es Opfers liegt, ob die Schutzanordnung zu seinem Gunsten ausgestellt wird oder nicht. Die Schutzanordnung ist vollstreckbar und das Gericht kann auf Antrag des Opfers oder von Amts wegen entscheiden, dass die Vollstreckung durch eine Aufforderung ohne Verstreichen jeglicher Frist durchgeführt wird.

13 Verfahren zur Ausstellung der Schutzanordnung
- In besonders dringliche Fällen kann das Gericht die Schutzanordnung im gleichen Tag aufgrund des eingereichten Antrags und Dokumente, ohne Schlussfolgerungen der Parteien, ausstellen. Gegen die Entscheidung kann nur das Rechtsmittel des Rekurses innerhalb von 3 Tagen ab Verkündigung im Falle des Erlasses mit Ladung der Parteien bzw. ab Mitteilung im Falle des Erlasses ohne Ladung der Parteien eingelegt werden Die Vollstreckung kann bis zur Verhandlung des Rekurses ausgesetzt werden, aber nur gegen Bezahlung einer Kaution, dessen Höhe vom Rekursgericht festgesetzt wird. Der Staatsanwalt muss zwingend sowohl vor dem Gericht der ersten Instanz als auch vor dem Rekursgericht erscheinen.

14 Folgen der Nichtbeachtung der Schutzanordnung
Vollstreckung Folgen der Nichtbeachtung der Schutzanordnung - Die Schutzanordnung wird den rumänischen Polizeibehörden, in deren territorialen Zuständigkeit sich die Wohnung des Opfers und des Gewalttäters befinden, mitgeteilt und wird sofort oder ggf. unter Polizeiaufsicht vollstreckt. Sollte die Anordnung des Gerichtes von der Person, gegen die die Anordnung ausgestellt worden ist, nicht befolgt werden, so ist die Polizei dazu verpflichtet die Strafverfolgungsbehörden über das Begehen der Straftat der Nichtbeachtung von Gerichtsentscheidungen zu verständigen. In diesem Fall kann der Gewalttäter von dem Strafgericht verurteilt werden.

15 Aufhebung oder Ersetzen der Maßnahme
Der Gewalttäter kann die Aufhebung oder das Ersetzen der verfügten Maßnahme beantragen; das Gericht verhandelt über den Antrag mit Vorladung der Parteien und der Polizeidienststelle. Das Gericht kann die Aufhebung der Maßnahme verfügen, wenn gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllt sind: • Der Gewalttäter hat die ihm auferlegten Verbote oder Verpflichtungen eingehalten; • Der Gewalttäter wurde psychologisch betreut, hat sich einer Psychotherapie oder einer Entziehungskur unterzogen oder hat jede andere Form der Betreuung oder Therapie, die ihm auferlegt oder empfohlen worden ist, befolgt oder hat die Sicherheitsmaßnahmen befolgt, sollten solche Maßnahmen gesetzmäßig getroffen worden sein; • Es bestehen begründete Hinweise darauf, dass der Gewalttäter nicht mehr eine tatsächliche Gefahr für das Gewaltopfer oder dessen Familie darstellt.


Herunterladen ppt "DIE SCHUTZANORDNUNG IN RUMÄNIEN"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen