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Entgeltordnung Pflege

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Präsentation zum Thema: "Entgeltordnung Pflege"—  Präsentation transkript:

1 Entgeltordnung Pflege
Mitarbeiterseite Arbeitsrechtliche Kommission Deutscher Caritasverband e.V. Entgeltordnung Pflege Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

2 AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung
Entwicklung der AVR Ursprünglich eine einheitliche Eingruppierung (Anlage 2). Im Laufe der Jahre Differenzierung nach verschiedenen Berufsgruppen und Einrichtungsarten: Pflege stationäre Einrichtungen (Krankenhäuser / Altenheime)  Anlage 2a Rettungsdienste  Anlage 2b Pflege ambulante Dienste  Anlage 2c Sozial- und Erziehungsdienst  Anlage 2d Seit 2011 insgesamt vier neue Anlagen: 30 – 33 übernommen aus der Systematik anderer Tarifsysteme Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

3 Leittarife Eingruppierung je nach Tätigkeit in:
Anlage 2 Mitarbeiter allgemein Anlage 2b Rettungsdienst / Krankentransport Anlagen 21 / 21a Lehrkräfte Anlage 30 Ärzte Anlage 31 Pflege Krankenhäuser Anlage 32 Pflege sonstige Einrichtungen (stationär / ambulant) Anlage 33 Sozial- und Erziehungsdienst  BAT  TV-L (Tarifautomatik)  TV Ärzte (MB/VKA)  TVöD (verdi/VKA) Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

4 AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung
Unterschiedliche Entwicklung im öffentlichen Dienst und bei der Caritas Öffentlicher Dienst: Bis 2005 Eingruppierung nach BAT seit 2005 Umstellung auf TVöD; für die Pflege Eingruppierung nach Kr-Tabelle (keine eigene Eingruppierungssystematik) ab 2017 neue Entgeltordnung für den gesamten TVöD; Eingruppierung nach P-Tabelle (eigene Eingruppierungssystematik in der Pflege) – löst die Kr-Tabellen ab Caritas: 2011 Wechsel vom BAT auf TVöD für die Anlagen AVR seit 2011 für die Pflege Eingruppierung nach Kr-Tabelle (keine eigene Eingruppierungssystematik) ab 2017 neue Entgeltordnung für die Anlagen 31 und 32; Eingruppierung nach P-Tabelle (eigene Eingruppierungssystematik in der Pflege) – löst die Kr-Tabelle der Anlagen 31,32 ab (und Anlagen 2a,2c) Anlage 2 (und 2b) immer noch im BAT-System – Umstellung in der Caritas für 2017 ff geplant. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

5 Bundesbeschluss Tarifrunde 2016/2017
Veränderungen in den Anlagen 31 und 32 zu den AVR Kr-Gruppen werden abgeschafft Zuordnungstabellen entfallen P-Gruppen werden neu eingeführt Pflege-Mitarbeiter mit Hochschulabschluss werden neu tarifiert Es erfolgt eine Kompensation der „Verbesserungen“ über eine Kürzung der Jahressonderzahlung für die Anlagen 31, 32 und 33 Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

6 Bundesbeschluss Tarifrunde 2016/2017
Kr-Anwendungstabelle Pflegetabelle Kr 12a P 16 Kr 11b P 15 Kr 11a P 14 Kr 10a P 13 Kr 9d P 12 Kr 9c P 11 Kr 9b P 10 Kr 9a P 9 Kr 8a P 8 Kr 7a P 7 Kr 4a P 6 Kr 3a P 4 Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

7 Bundesbeschluss Tarifrunde 2016/2017
Mitarbeiter der Kr 3 a bis Kr 12 a Werden direkt übergeleitet Unter Mitnahme der jeweils erreichten Stufe und Unter Mitnahme der jeweils absolvierten Stufenlaufzeit Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

8 Bundesbeschluss Tarifrunde 2016/2017
Am 1. Januar 2017 löst die neue P-Tabelle (Pflege-Tabelle) die bisherigen Kr-Tabellen in den Anlagen 31 und 32 zu den AVR ab. Es gibt neue Eingruppierungsmerkmale für Mitarbeitende in der Pflege Die Einstiegsgehälter für Pflegekräfte werden angehoben Die Pflegekräfte mit besonderen Aufgaben und mit Tätigkeiten in Spezialbereichen werden aufgewertet Die Pflegekräfte mit einer Fachweiterbildung (mindestens 720 Unterrichtsstunden) werden aufgewertet Die Leitungskräfte in der Pflege werden aufgewertet Die Pflegekräfte mit abgeschlossener Hochschulbildung werden entsprechend berücksichtigt Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

9 Pflegekräfte Übersicht
Pflegehilfe/Krankenpflege: P 4 Pflegehelfer ohne Ausbildung (bisher Kr 3a) P 6 Pflegehelfer mit einjähriger Ausbildung (Kr 4a) Examinierte Pflege: P 7 Pfleger mit dreijähriger Ausbildung (Kr 7a) P 8 Pfleger in Spezialbereichen oder mit besonderen Aufgaben (Kr 8a) P 9 Pfleger mit Fachweiterbildung (Kr 9a) Pflege mit Studium: EG 9b bis EG 12: Mitarbeiter mit abgeschlossener Hochschulbildung Leitungskräfte in der Pflege: P 9 bis P 11 Pfleger als Gruppenleiter (Kr 9a, 9b, 9c) P 12 bis P 13 Pfleger als Stationsleiter (Kr 9d, 10a) P 13 bis P 16 Pfleger als Abteilungs- / Bereichsleiter (11a, 11b, 12a) EG 13 bis EG 15: Mitarbeiter mit wissenschaftlicher Hochschulbildung Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

10 Die neue P-Tabelle (gültig ab 01. Januar 2017)
Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

11 Zum Vergleich die alte Zuordnungstabelle (gültig bis 31.12.2016)
Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

12 Entgeltgruppen Pflege
Übersicht: Von der P 4 bis zur P 9 sind nun die Pflegetätigkeiten abgebildet. In P 4 sind die Pflegehelfer mit entsprechender Tätigkeit eingruppiert. In P 6 sind die Pflegehelfer mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit eingruppiert. In P 7 sind die Pflegekräfte mit mindestens dreijähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit eingruppiert. Die P 8 liegt vor bei einer Heraushebung aufgrund von Tätigkeiten in Spezialbereichen, mit besonderen pflegerischen Aufgaben oder einer Praxisanleitung mit Zusatzausbildung. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

13 Entgeltgruppen Pflege
Übersicht: In P 9 sind die Pflegekräfte mit abgeschlossener Fachweiterbildung eingruppiert. Pflegekräfte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sind nach Anhang A der Anlage 31 zu den AVR eingruppiert in die EG 9b. Heraushebung aus EG 9b für besonders verantwortungsvolle Tätigkeit bzw. besondere Schwierigkeit und Bedeutung bis EG 12. Leitende Mitarbeiter in der Pflege sind eingruppiert in der P 9 bis P 16. Leitende Mitarbeiter mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sind nach Anhang A der Anlage 31 zu den AVR eingruppiert in die EG 13. Heraushebung aus EG 13 für besonders verantwortungsvolle Tätigkeit bzw. besondere Schwierigkeit und Bedeutung bis EG 15. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

14 Die Entgeltgruppen Pflege Tätigkeitsmerkmale
Entgeltgruppe P 4 Pflegehelfer mit entsprechender Tätigkeit Entgeltgruppe P 6 Pflegehelfer mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit Entgeltgruppe P 7 1. Pfleger mit mindestens dreijähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit 2. Operationstechnische Assistenten sowie Anästhesietechnische Assistenten mit abgeschlossener Ausbildung nach der DKG Empfehlung von 2013 und entsprechender Tätigkeit Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

15 Die Entgeltgruppen Pflege Tätigkeitsmerkmale
Entgeltgruppe P 8 1. Mitarbeiter der Entgeltgruppe P 7 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich aufgrund besonderer Schwierigkeit erheblich aus der Entgeltgruppe P 7 heraushebt (Hierzu Anmerkungen Nrn. 1 bis 6) 2. Praxisanleiter in der Pflege mit berufspädagogischer Zusatzqualifikation nach bundesrechtlicher Regelung und entsprechender Tätigkeit. 3. Hebammen und Entbindungspfleger mit mindestens dreijähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit. 4. Mitarbeiter der Entgeltgruppe P 7 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit sich aufgrund besonderer Schwierigkeit erheblich aus der Entgeltgruppe P 7 Fallgruppe 2 heraushebt. (Hierzu Anmerkungen Nrn. 1 bis 6) Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

16 Die Entgeltgruppen Pflege Tätigkeitsmerkmale
Entgeltgruppe P 9 1. Mitarbeiter der Entgeltgruppe P 7 Fallgruppe 1 mit abgeschlossener Fachweiterbildung und entsprechender Tätigkeit. (Hierzu Anmerkungen Nrn. 1 bis 3 und 6) 2. Mitarbeiter der Entgeltgruppe P 7 Fallgruppe 1 mit erfolgreich abgeschlossener Fachweiterbildung zur Hygienefachkraft und entsprechender Tätigkeit. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

17 Anmerkungen zu den Tätigkeitsmerkmalen Pflegezulage
1. Mitarbeiter der Entgeltgruppen P 4 bis P 9, die die Grund- und Behandlungspflege zeitlich überwiegend bei a) an schweren Infektionskrankheiten erkrankten Patienten (z.B. Tuberkulose-Patientinnen oder - Patienten), die wegen der Ansteckungsgefahr in besonderen Infektionsabteilungen oder Infektionsstationen untergebracht sind, b) Kranken in geschlossenen oder halbgeschlossenen psychiatrischen Abteilungen oder Stationen, c) Kranken in geriatrischen Abteilungen und Stationen, d) Gelähmten oder an multipler Sklerose erkrankten Patienten, e) Patienten nach Transplantationen innerer Organe oder von Knochenmark, f) an AIDS (Vollbild) erkrankten Patienten, g) Patienten - bei denen Chemotherapien durchgeführt oder die mit Strahlen oder mit inkorporierten radioaktiven Stoffen behandelt werden - ausüben, erhalten für die Dauer dieser Tätigkeit eine monatliche Zulage in Höhe von 46,02 Euro. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

18 Anmerkungen zu den Tätigkeitsmerkmalen Intensivzulage
2. Mitarbeiter der Entgeltgruppen P 4 bis P 9, die zeitlich überwiegend in Einheiten für Intensivmedizin Patienten pflegen, erhalten für die Dauer dieser Tätigkeit eine monatliche Zulage von 46,02 Euro. (Einheiten für Intensivmedizin sind Stationen für Intensivbehandlungen und Intensivüberwachung sowie Wachstationen, die für Intensivüberwachung eingerichtet sind) 3. Mitarbeiter der Entgeltgruppen P 4 bis P 9, die die Grund- und Behandlungspflege bei schwerbrandverletzten Patienten in Einheiten für Schwerbrandverletzte, denen durch die Einsatzzentrale/Rettungsleitstelle der Feuerwehr Hamburg Schwerbrandverletzte vermittelt werden, ausüben, erhalten eine Zulage in Höhe von 1,80 Euro für jede volle Arbeitsstunde dieser Pflegetätigkeit. (die Einsatzzentrale/Rettungsleitstelle der Feuerwehr in Hamburg ist die zentrale Anlaufstelle für die Vermittlung von Krankenhausbetten für Schwerbrandverletzte in ganz Deutschland) Eine nach den Anmerkungen Nrn. 1 und 2 zustehende Zulage vermindert sich um den Betrag, der in demselben Kalendermonat nach Satz 1 zusteht. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

19 AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung
Anmerkungen zu den Tätigkeitsmerkmalen Besondere Schwierigkeiten P 4 bis P 9: 4. Tätigkeiten, die sich aufgrund besonderer Schwierigkeit erheblich aus der Entgeltgruppe P 7 herausheben, sind a) Tätigkeiten in Spezialbereichen, in denen eine Fachweiterbildung nach der DKG- Empfehlung zur Weiterbildung von Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflegekräften vorgesehen ist, oder b) die Wahrnehmung einer der folgenden besonderen pflegerischen Aufgaben außerhalb von Spezialbereichen nach Buchstabe a: - Wundmanager, (pflegerischer Wundexperte zur Behandlung chronischer Wunden) - Gefäßassistent, (übernimmt nicht zwingend ärztliche Aufgaben in der Gefäßchirurgie) - Breast Nurse/Lactation, (Brustschwester, Fachfrau für Brustkrebs-Patientinnen oder Laktationsberaterin) - Painnurse oder (Pflegeexperte in der Schmerztherapie) Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

20 AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung
Anmerkungen zu den Tätigkeitsmerkmalen Besondere Schwierigkeiten P 4 bis P 9: c) die Tätigkeit im Case- oder Care Management (Fall-Manager, Fallkoordinator) Definition der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management: „Case Management ist eine Verfahrensweise in Humandiensten und ihrer Organisation zu dem Zweck, bedarfsentsprechend im Einzelfall eine nötige Unterstützung, Behandlung, Begleitung, Förderung und Versorgung von Menschen angemessen zu bewerkstelligen. Der Handlungsansatz ist zugleich ein Programm, nach dem Leistungsprozesse in einem System der Versorgung und in einzelnen Bereichen des Sozial- und Gesundheitswesens effektiv und effizient gesteuert werden können.“ Case Management soll professionelle Abstimmung / Koordination über Abteilungsgrenzen hinweg leisten, es sollen u. a. stationäre und ambulante Behandlung vernetzt werden. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

21 AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung
Anmerkungen zu den Tätigkeitsmerkmalen Besondere Schwierigkeiten P 4 bis P 9: 5. Auf Pfleger in Psychiatrien und psychiatrischen Krankenhäusern oder Einrichtungen, die aufgrund Erfüllung der Anforderung des Buchstaben a) der Anmerkung Nr. 4 (Tätigkeiten in Spezialbereichen, in denen eine Fachweiterbildung nach der DKG- Empfehlung zur Weiterbildung von Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflegekräften vorgesehen ist) in Entgeltgruppe P 8 eingruppiert sind, finden a) Buchstabe b) der Anmerkung Nr. 1 (Kranken in geschlossenen oder halbgeschlossenen psychiatrischen Abteilungen oder Stationen) und b) Abschnitt VIII Absatz e) Nr. 4 Unterabsatz 1 der Anlage 1 zu den AVR keine Anwendung. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

22 Anmerkungen zu den Tätigkeitsmerkmalen Zulage P 4 bis P 9:
Zur Erinnerung: Abschnitt VIII Absatz e) Nr. 4 Unterabsatz 1 der Anlage 1 zu den AVR (e) Mitarbeiter erhalten eine monatliche Zulage unter der Voraussetzung, dass die zulageberechtigte Tätigkeit mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit ausmacht. Zulagen erhalten … Nr. 4 Pflegepersonen in psychiatrischen Krankenhäusern, Krankenhausabteilungen oder –stationen, in entsprechenden komplementären Einrichtungen oder psychiatrischen Abteilungen/Stationen in Einrichtungen der stationären Altenhilfe, Pflegepersonen in neurologischen Kliniken, Abteilungen oder Stationen, die ständig geisteskranke Patienten pflegen, Mitarbeiter in psychiatrischen oder neurologischen Krankenhäusern, Kliniken oder Abteilungen, die im EEG-Dienst oder in der Röntgendiagnostik ständig mit geisteskranken Patienten Umgang haben Mitarbeiter der Physiotherapie/Krankerngymnastik, die überwiegend mit geisteskranken Patienten Umgang haben, sonstige Mitarbeiter, die ständig mit geisteskranken Patienten zu arbeitstherapeutischen Zwecken zusammenarbeiten oder hierbei beaufsichtigen … 15,34 Euro Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

23 Anmerkungen zu den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppen P 4 bis P 9:
6. Bei der Fachweiterbildung muss es sich um eine Fachweiterbildung nach § 1 der DKG- Empfehlung zur pflegerischen Weiterbildung vom 29. September 2015 in der jeweiligen Fassung oder um eine gleichwertige Weiterbildung nach § 21 dieser DKG-Empfehlung handeln. Diese Empfehlung regelt die Weiterbildung und Prüfung von folgenden Pflegenden in den Fachgebieten: Pflege in der Endoskopie Intensiv- und Anästhesiepflege Pflege in der Nephrologie Pflege in der Onkologie Pflege im Operationsdienst Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege - Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

24 Anmerkungen zu den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppen P 4 bis P 9:
Die jeweilige Fachweiterbildung umfasst: 1. mindestens 720 Stunden Theorie (davon können maximal 25 Prozent in nachgewiesenen Formen von selbstgesteuertem Lernen durchgeführt werden); 2. mindestens 1800 Stunden praktische Weiterbildung, die unter fachkundiger Anleitung (Praxisanleiter) stehen, und 3. die jeweiligen Prüfungen (Modulprüfungen, praktische Leistungsnachweise sowie die praktische und mündliche Abschlussprüfung). Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

25 Fortsetzung Entgeltgruppen
Entgeltgruppe 9b Mitarbeiter mit abgeschlossener Hochschulbildung und einer den Anforderungen der Anmerkung Nr. 7 entsprechenden Tätigkeit sowie sonstige Mitarbeiter, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. (Hierzu Anmerkung Nr. 7) Entgeltgruppe 9c Mitarbeiter, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist. Entgeltgruppe 10 Mitarbeiter, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

26 Fortsetzung Entgeltgruppen
Entgeltgruppe 11 Mitarbeiter, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt. Entgeltgruppe 12 Mitarbeiter, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

27 Anmerkungen Entgeltgruppen
Anmerkung 7 zu den Tätigkeitsmerkmalen: Die hochschulische Ausbildung befähigt darüber hinaus insbesondere a) zur Steuerung und Gestaltung hochkomplexer Pflegeprozesse auf der Grundlage wissenschaftsbasierter oder wissenschaftsorientierter Entscheidungen, b) vertieftes Wissen über Grundlagen der Pflegewissenschaft, des gesellschaftlich institutionellen Rahmens des pflegerischen Handelns sowie des normativ- institutionellen Systems der Versorgung anzuwenden und die Weiterentwicklung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung dadurch maßgeblich mitzugestalten, c) sich Forschungsgebiete der professionellen Pflege auf dem neuesten Stand der gesicherten Erkenntnisse erschließen und forschungsgestützte Problemlösungen wie auch neue Technologien in das berufliche Handeln übertragen zu können sowie berufsbezogene Fort- und Weiterbildungsbedarfe zu erkennen, Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

28 Anmerkungen Entgeltgruppen
Anmerkung 7 zu den Tätigkeitsmerkmalen: d) sich kritisch reflexiv und analytisch sowohl mit theoretischem als auch praktischem Wissen auseinandersetzen und wissenschaftsbasiert innovative Lösungsansätze zur Verbesserung im eigenen beruflichen Handlungsfeld entwickeln und implementieren zu können und e) an der Entwicklung von Qualitätsmanagementkonzepten, Leitlinien und Expertenstandards mitzuwirken. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

29 Entgeltgruppen Leitende in Anlage 31
Leitende Mitarbeiter in der Pflege, Vorbemerkungen: Dem Aufbau der Tätigkeitsmerkmale für Leitungskräfte in der Pflege wird folgende regelmäßige Organisationsstruktur zu Grunde gelegt: a) Die Gruppen- bzw. Teamleitung stellt die unterste Leitungsebene dar. Einer Gruppen- bzw. einer Teamleitung sind in der Regel nicht mehr als neun Mitarbeiter unterstellt. b) Die Station ist die kleinste organisatorische Einheit. Einer Stationsleitung sind in der Regel nicht mehr als zwölf Mitarbeiter unterstellt. c) Ein Bereich bzw. eine Abteilung umfasst in der Regel mehrere Stationen. Einer Bereichs- bzw. Abteilungsleitung sind in der Regel nicht mehr als 48 Mitarbeiter unterstellt. (Bei der Organisationsstruktur geht es allgemein um Mitarbeiter und nicht ausdrücklich um Pflegepersonen) Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

30 Entgeltgruppen Leitende in Anlage 31
Leitende Mitarbeiter in der Pflege Vorbemerkungen: Die Mitarbeiter müssen fachlich unterstellt sein. Bei der Zahl der unterstellten bzw. beaufsichtigten oder der in dem betreffenden Bereich beschäftigten Personen zählen Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihres Beschäftigungsumfanges Für die Eingruppierung ist es unschädlich, wenn im Organisations- und Stellenplan zur Besetzung ausgewiesene Stellen nicht besetzt sind. Soweit für vergleichbare organisatorische Einheiten von den vorstehenden Bezeichnungen abweichende Bezeichnungen verwandt werden, ist dies unbeachtlich. Diese Regelungen gelten auch für Leitungskräfte in der Entbindungspflege Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

31 Entgeltgruppen Leitende in Anlage 31
Entgeltgruppe P 9 Mitarbeiter als ständige Vertreter von Gruppenleitern oder Teamleitern. Entgeltgruppe P Mitarbeiter als Gruppenleiter oder Teamleiter. 2. Mitarbeiter als ständige Vertreter von Gruppenleitern oder Teamleitern der Entgeltgruppe P 11 Fallgruppe 1. Entgeltgruppe P Mitarbeiter als Gruppenleiter bzw. Teamleiter mit einem höheren Maß von Verantwortlichkeit oder von großen Gruppen oder Teams. 2. Mitarbeiter als ständige Vertreter von Stationsleitern Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

32 Entgeltgruppen Leitende in Anlage 31
Entgeltgruppe P Mitarbeiter als Gruppenleiter bzw. Teamleiter mit einem höheren Maß von Verantwortlichkeit oder von großen Gruppen oder Teams. 2. Mitarbeiter als ständige Vertreter von Stationsleitern. Entgeltgruppe P Mitarbeiter als Stationsleiter. 2. Mitarbeiter als ständige Vertreter von Stationsleitern der Entgeltgruppe P 13 oder von Bereichsleitern oder Abteilungsleitern. Entgeltgruppe P Mitarbeiter als Stationsleiter mit einem höheren Maß von Verantwortlichkeit oder von großen Stationen. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

33 Entgeltgruppen Leitende in Anlage 31
Entgeltgruppe P 14 Mitarbeiter als Bereichsleiter oder als Abteilungsleiter. Mitarbeiter als ständige Vertreter von Bereichsleitern der Entgeltgruppe P 15. Entgeltgruppe P 15 Mitarbeiter als Bereichsleiter oder als Abteilungsleiter, deren Tätigkeit sich durch den Umfang und die Bedeutung ihres Aufgabengebietes sowie durch große Selbständigkeit erheblich aus der Entgeltgruppe P 14 heraushebt oder von großen Bereichen bzw. Abteilungen. Entgeltgruppe P 16 Mitarbeiter der Entgeltgruppe P 15, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe P 15 heraushebt Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

34 Entgeltgruppen Leitende in Anlage 31
Gruppen/Teamleitungen sind künftig grundsätzlich in die P 10 eingruppiert mit der Möglichkeit der Heraushebung nach P 11 aufgrund einer höheren Verantwortung oder einer großen Gruppe/Team mit mehr als neun unterstellten Mitarbeitern. Stationsleitungen sind künftig grundsätzlich in die P 12 eingruppiert mit der Möglichkeit der Heraushebung nach P 13 aufgrund einer höheren Verantwortung oder einer großen Station mit mehr als zwölf unterstellten Mitarbeitern. Bereichs- bzw. Abteilungsleitungen sind künftig grundsätzlich in die P 14 eingruppiert mit der Möglichkeit der Heraushebung nach P 15 aufgrund einer höheren Verantwortung/Selbständigkeit oder einem großen Bereich/Abteilung mit mehr als 48 unterstellten Mitarbeitern. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

35 Entgeltgruppen Leitende in Anlage 31
Entgeltgruppe Mitarbeiter mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Mitarbeiter, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. 2. Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

36 Entgeltgruppen Leitende in Anlage 31
Entgeltgruppe Mitarbeiter der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel - durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder - durch das Erfordernis hochwertiger Leistungen bei besonders schwierigen Aufgaben aus der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1 heraushebt. 2. Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1 Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

37 Entgeltgruppen Leitende in Anlage 31
Entgeltgruppe Mitarbeiter der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich - durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung sowie - erheblich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung aus der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1 heraushebt. 2. Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

38 Entgeltgruppen Leitende in der Anlage 32 zu den AVR (stationär)
Leitende Mitarbeiter in der Pflege Vorbemerkungen: Die Mitarbeiter müssen fachlich unterstellt sein. Bei der Zahl der unterstellten bzw. beaufsichtigten oder der in dem betreffenden Bereich beschäftigten Personen zählen Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihres Beschäftigungsumfanges Für die Eingruppierung ist es unschädlich, wenn im Organisations- und Stellenplan zur Besetzung ausgewiesene Stellen nicht besetzt sind. Soweit für vergleichbare organisatorische Einheiten von den vorstehenden Bezeichnungen abweichende Bezeichnungen verwandt werden, ist dies unbeachtlich. bis zählen nur unterstellte Pflegepersonen ab zählen alle unterstellten Mitarbeiter Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

39 Entgeltgruppen Leitende in der Anlage 32 zu den AVR (stationär)
Entgeltgruppe P 9 Mitarbeiter als ständige Vertreter von Wohnbereichs-, Wohngruppen- bzw. Teamleitern der Entgeltgruppe P 10 Fallgruppe 1. Entgeltgruppe P 10 1 Mitarbeiter als Wohnbereichs-, Wohngruppen- bzw. Teamleiter. 2 Mitarbeiter als ständige Vertreter von Wohnbereichs-, Wohngruppen- bzw. Teamleitern der Entgeltgruppe P 11 Fallgruppe 1. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

40 Entgeltgruppen Leitende in der Anlage 32 zu den AVR (stationär)
Entgeltgruppe P Mitarbeiter als Wohnbereichs-, Wohngruppen- bzw. Teamleiter, denen mindestens 12 Pflegepersonen durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind Mitarbeiter als ständige Vertreter von Pflegedienstleitungen der Entgeltgruppe P 12 Fallgruppe Mitarbeiter als ständige Vertreter von Wohnbereichs-, Wohngruppen- bzw. Teamleitern der Entgeltgruppe P 12 Fallgruppe 2. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

41 Entgeltgruppen Leitende in der Anlage 32 zu den AVR (stationär)
Entgeltgruppe P Mitarbeiter als Pflegedienstleitungen Mitarbeiter als Wohnbereichs-, Wohngruppen- bzw. Teamleiter, denen mindestens 25 Pflegepersonen durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind Mitarbeiter als ständige Vertreter von Pflegedienstleitungen der Entgeltgruppe P 13 Fallgruppe 1. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

42 Entgeltgruppen Leitende in der Anlage 32 zu den AVR (stationär)
Entgeltgruppe P Mitarbeiter als Pflegedienstleitungen, denen mindestens 50 Pflegepersonen durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind Mitarbeiter als ständige Vertreter von Pflegedienstleitungen der Entgeltgruppe P 14 Fallgruppe 1. Entgeltgruppe P Mitarbeiter als Pflegedienstleitungen, denen mindestens 80 Pflegepersonen durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind Mitarbeiter als ständige Vertreter von Pflegedienstleitungen der Entgeltgruppe P 15. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

43 Entgeltgruppen Leitende in der Anlage 32 zu den AVR (stationär)
Entgeltgruppe P Mitarbeiter als Pflegedienstleitung, deren Tätigkeit sich durch den Umfang und die Bedeutung ihres Aufgabengebietes sowie durch große Selbständigkeit erheblich aus der Entgeltgruppe P 14 Fallgruppe 1 heraushebt. Entgeltgruppe P Mitarbeiter der Entgeltgruppe P 15, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe P 15 heraushebt Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

44 Tätigkeitsmerkmale MA mit wissenschaftlicher Hochschulbildung I
Entgeltgruppe Mitarbeiter mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Mitarbeiter, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. 2 Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

45 Tätigkeitsmerkmale MA mit wissenschaftlicher Hochschulbildung II
Entgeltgruppe Mitarbeiter der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch das Erfordernis hochwertiger Leistungen bei besonders schwierigen Aufgaben aus der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1 heraushebt Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

46 Tätigkeitsmerkmale MA mit wissenschaftlicher Hochschulbildung III
Entgeltgruppe Mitarbeiter der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung sowie erheblich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung aus der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1 heraushebt. 2 Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

47 Problem: Pflegezulage in Höhe von 46,02 €
1. Mitarbeiter der Entgeltgruppen P 4 bis P 9, die die Grund- und Behandlungspflege zeitlich überwiegend bei an schweren Infektionskrankheiten erkrankten Patienten (z.B. Tuberkulose-Patientinnen oder - Patienten), die wegen der Ansteckungsgefahr in besonderen Infektionsabteilungen oder Infektionsstationen untergebracht sind, Kranken in geschlossenen oder halbgeschlossenen (Open-door-system) psychiatrischen Abteilungen oder Stationen, Kranken in geriatrischen Abteilungen und Stationen, Gelähmten oder an multipler Sklerose erkrankten Patienten, Patienten nach Transplantationen innerer Organe oder von Knochenmark, an AIDS (Vollbild) erkrankten Patienten, Patienten, bei denen Chemotherapien durchgeführt oder die mit Strahlen oder mit inkorporierten radioaktiven Stoffen behandelt werden Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

48 Tätigkeitsmerkmale Leitende MA ambulant und teilstationär
Entgeltgruppe P Mitarbeiter als ständige Vertreter von Gruppenleitern bzw. Teamleitern der Entgeltgruppe P 9 Fallgruppe Entgeltgruppe P Mitarbeiter als Gruppenleiter bzw. Teamleiter Mitarbeiter als ständige Vertreter von Pflegedienstleitungen der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe Mitarbeiter als ständige Vertreter von Gruppenleitern bzw. Teamleitern der Entgeltgruppe P 10 Fallgruppe 3 Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

49 Tätigkeitsmerkmale Leitende MA ambulant und teilstationär
Entgeltgruppe P Mitarbeiter als Pflegedienstleitung Mitarbeiter als ständige Vertreter von Pflegedienstleitungen der Entgeltgruppe P 11 Fallgruppe Mitarbeiter als Gruppenleiter bzw. Teamleiter, denen mindestens 6 Mitarbeiter oder 4 Pflegefachkräfte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind Mitarbeiter als ständige Vertreter von Gruppenleitern bzw. Teamleitern der Entgeltgruppe P 11 Fallgruppe 3. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

50 Tätigkeitsmerkmale Leitende MA ambulant und teilstationär
Entgeltgruppe P Mitarbeiter als Pflegedienstleitung, denen mindestens 10 Mitarbeiter oder 6 Pflegefachkräfte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. 2 Mitarbeiter als ständige Vertreter von Pflegedienstleitungen der Entgeltgruppe P12 Fallgruppe Mitarbeiter als Gruppenleiter bzw. Teamleiter, denen mindestens 12 Mitarbeiter oder 8 Pflegefachkräfte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

51 Tätigkeitsmerkmale Leitende MA ambulant und teilstationär
Entgeltgruppe P 12 1 Mitarbeiter als Pflegedienstleitung, denen mindestens 25 Mitarbeiter oder Pflegefachkräfte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind Mitarbeiter als ständige Vertreter von Pflegedienstleitungen der Entgeltgruppe P 13 Fallgruppe 1. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

52 Tätigkeitsmerkmale Leitende MA ambulant und teilstationär
Entgeltgruppe P 13 1 Mitarbeiter als Pflegedienstleitung, denen mindestens 50 Mitarbeiter oder 23 Pflegefachkräfte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. 2 Mitarbeiter als ständige Vertreter von Pflegedienstleitungen der Entgeltgruppe P 14 Fallgruppe 1. Entgeltgruppe P 14 1 Mitarbeiter als Pflegedienstleitung, denen mindestens 75 Mitarbeiter oder 39 Pflegefachkräfte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind Mitarbeiter als ständige Vertreter von Pflegedienstleitungen der Entgeltgruppe P 15. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

53 Tätigkeitsmerkmale Leitende MA ambulant und teilstationär
Entgeltgruppe P 15 Mitarbeiter als Pflegedienstleitung, deren Tätigkeit sich durch den Umfang und die Bedeutung ihres Aufgabengebietes sowie durch große Selbständigkeit erheblich aus der Entgeltgruppe P 14 Fallgruppe 1 heraushebt. Entgeltgruppe P 16 Mitarbeiter der Entgeltgruppe P 15, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe P 15 heraushebt. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

54 Entgeltordnung Pflege
Überleitung und Höhergruppierung aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung Entgeltordnung Pflege Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

55 AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung
Überleitung Zum löst die neue P-Tabelle (Pflege-Tabelle) die bisherige Kr-Tabelle in den Anlagen 31 und 32 AVR ab. Mitarbeitende, die am in einem Dienstverhältnis stehen, dass am fortbesteht werden aus der Kr-Tabelle zum automatisch in die P-Tabelle übergeleitet. (Unterbrechungen von bis zu einem Monat sind für die Überleitung unschädlich.) Überleitung in die neue Entgeltordnung erfolgt in der Zuweisung einer neuen P-Entgeltgruppe und der Zuweisung einer (neuen) Entwicklungsstufe Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

56 Überleitung – Zuordnung Entgeltgruppe
Die Überleitung der Entgeltgruppe erfolgt nach folgender Systematik: Kr-Anwendungstabelle Pflegetabelle Kr 12a ⇨ P 16 Kr 11b ⇨ P 15 Kr 11a ⇨ P 14 Kr 10a ⇨ P 13 Kr 9d ⇨ P 12 Kr 9c ⇨ P 11 Kr 9b ⇨ P 10 Kr 9a ⇨ P 9 Kr 8a ⇨ P 8 Kr 7a ⇨ P 7 Kr 4a ⇨ P 6 Kr 3a ⇨ P 4 Die Überleitung erfolgt rein schematisch – unabhängig von der Wertigkeit nach der neuen Entgeltordnung! (Möglichkeit einer Höhergruppierung auf Antrag – siehe spätere Folien.) Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

57 Überleitung – Zuordnung Entgeltgruppe
Hier gibt es Besonderheiten: Kr 5a, Ziffer 9 AVR (Hebammen / Entbindungspfleger als Vorsteher/in des Kreißsaals): Stufengleiche Überleitung in die Entgeltgruppe P 8 Einige leitende Mitarbeitende der Kr 13 und Kr 14 waren 2011 nicht in die Anlage 31 übergeleitet worden, sondern weiterhin in der Anlage 2a AVR eingruppiert. Diese werden jetzt wie folgt übergeleitet: Mitarbeitende in der Vergütungsgruppe Kr 13 Ziffer 2 und 3 der Anlage 2a AVR (Leitende Krankenpfleger, die der Krankenhausleitung angehören, mit mindestens 600 bzw. mindestens 900 Pflegepersonen) werden in die Entgeltgruppe P 16 übergeleitet. Mitarbeitende in der Vergütungsgruppe Kr 14 der Anlage 2a AVR (Bewährungsgruppe aus Kr 13 und Leitende mit Weiterbildung) werden in die Entgeltgruppe 13 (nicht P!) übergeleitet. Für die Überleitung finden §§ 2 und 3 des Anhangs E Anlage 31 entsprechend Anwendung. Damit sind alle Mitarbeitende in der Pflege in die Anlage 31 (und 32) AVR übergeleitet. Die Anlagen 2a und 2c AVR werden folgerichtig zum gestrichen. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

58 Überleitung – die Kr-Tabelle (bis 31.12.16)
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59 AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung
Überleitung – die neue P-Tabelle (am 01. Januar 2017, nur gültig in der Schaltsekunde!) Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

60 Überleitung –Stufenzuordnung
Zur Erinnerung: In der bisherigen Kr-Tabelle gab es eine Vielzahl von Ausnahmen bei der Stufenzuordnung und Stufenlaufzeit ⇨ Kr-Anwendungstabelle Das hat sich in der P-Tabelle wesentlich vereinfacht. Hier gelten grundsätzlich die Stufenlaufzeiten nach § 13 Abs. 3 Anlage 31/32 AVR: Stufe 2 – nach einem Jahr in Stufe 1 Stufe 3 – nach zwei* Jahren in Stufe 2 Stufe 4 – nach drei Jahren in Stufe 3 Stufe 5 – nach vier Jahren in Stufe 4 Stufe 6 – nach fünf Jahren in Stufe 5 *Ausnahmen in der Folgefolie Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

61 Überleitung –Stufenzuordnung: Ausnahmen I
Aber ganz ohne Ausnahmen wäre es zu einfach… In den EG P 7 bis P 16 ist die Stufe 2 die Eingangsstufe (es gibt keine Stufe 1) In den EG P 7 und P 8 wird die Stufe 3 nach drei Jahren in Stufe 2 erreicht. Diese Ausnahme hat aber wieder Ausnahmen: Mitarbeiter, die mindestens die Hälfte eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten ausüben, erreichen die Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2 Pflege Kranker sowie Bedienung und Überwachung der Geräte in Dialyseeinheiten, entsprechende Tätigkeiten in Blutzentralen, entsprechende Tätigkeiten in besonderen Behandlungs- und Untersuchungsräumen in mindestens zwei Teilgebieten der Endoskopie, entsprechende Tätigkeiten in Polikliniken (Ambulanzbereichen) oder Ambulanzen/Nothilfen, entsprechende Tätigkeiten im EEG-Dienst, Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

62 Überleitung –Stufenzuordnung: Ausnahmen II
Erfüllung von Pflegeaufgaben an Patienten von psychiatrischen oder neurologischen Krankenhäusern, die nicht in diesen Krankenhäusern untergebracht sind, Betreuung von psychisch kranken Patienten bei der Arbeitstherapie in psychiatrischen oder neurologischen Krankenhäusern, dem zentralen Sterilisationsdienst vorstehen, entsprechende Tätigkeiten im Operationsdienst als Operations- bzw. Anästhesiepflegekräfte, entsprechende Tätigkeiten mit Verantwortlichkeit für die fachgerechte Lagerung in der großen Chirurgie, vorbereiten der Herz-Lungen-Maschine und herangezogen werden zur Bedienung der Maschine während der Operation, entsprechende Tätigkeiten in Einheiten für Intensivmedizin, in erheblichem Umfang der Ärztin bzw. dem Arzt bei Herzkatheterisierungen, Dilatationen oder Angiographien unmittelbar assistieren. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

63 Überleitung –Stufenzuordnung
Die Überleitung erfolgt für die Mitarbeitenden grundsätzlich stufengleich und unter Beibehaltung der in ihrer (alten) Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit. Allerdings gibt es einige Besonderheiten bei der Stufenzuordnung: Kr 7a (in P 7) und Kr 8a (in P 8) aus Stufe 1 in Stufe 2 – unter Mitnahme der in Stufe 1 zurückgelegten Stufenlaufzeit (Laufzeit in Stufe 2 verkürzt sich). aus Stufe 2 in Stufe 2 – die in Stufe 1 zurückgelegte Stufenlaufzeit wird in Stufe 2 ebenfalls angerechnet (d.h., die Stufenlaufzeit verkürzt sich). Zur Erinnerung: In den EG P 7 und P 8 wird die Stufe 3 nach drei Jahren in Stufe 2 erreicht. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

64 Überleitung –Stufenzuordnung
…weitere Besonderheiten bei der Stufenzuordnung: Verkürzung der Stufenlaufzeit: Ist durch die Verkürzung der Stufenlaufzeit in der neuen Regelung die Stufenlaufzeit zum Erreichen der nächsthöheren Stufe erfüllt, beginnt in der nächsthöheren Stufen die Stufenlaufzeit neu. Beispiel: Kr 9a Stufe 3 seit 4 Jahren und 9 Monaten (5 Jahre für Stufe 4) ⇨ P 9 Stufe 4 (3 Jahre Stufe 3 erfüllt; die übersteigenden 21 Monate werden nicht auf Stufe 4 angerechnet, sondern ‚verfallen‘) Neue Stufe 6 in den Kr 9a bis Kr 11a: Wer am in der EG Kr 9a bis Kr 11a bereits die Stufe 5 seit mindestens fünf Jahren erreicht hat, wird in der neuen Entgeltgruppe der Stufe 6 zugeordnet. Kr2, Ziffer 3 (Mitarbeiter in der Pflege ohne entsprechende Ausbildung nach Ableistung eines qualifizierenden Kurses, die vor dem RK Mitte: , RK BW: , RK Bay: , RK NRW: , RK Ost: , RK Nord: eingestellt wurden): Zuordnung nach P 6, allerdings mit abweichender Endstufe 3. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

65 Überleitung - Höhergruppierung
Überleitung von Kr- in P-Tabelle zunächst rein schematisch. Wenn sich für die eigene Tätigkeit nach der neuen Entgeltordnung eine höhere Entgeltgruppe ergibt: kann jede/r Mitarbeiter/in einen Antrag auf Höhergruppierung innerhalb eines Jahres* (also, bis ) stellen. *abweichende Ausschlussfrist von § 23 AT AVR. Wer innerhalb der Ausschlussfrist keinen Antrag stellt, verbleibt für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in der bisherigen Entgeltgruppe. Achtung: Stufenzuordnung bei der Höhergruppierung nach den Regelungen in der bis gültigen Fassung! (betragsmäßig, nicht stufengleich – dadurch ggf. Nachteile möglich) Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

66 Überleitung - Höhergruppierung
Ruht das Dienstverhältnis am beginnt die Jahresfrist mit Wiederaufnahme der Tätigkeit (Beispiel: Erziehungsurlaub von 11/16 bis 10/18 – Wiederaufnahme der Tätigkeit am ⇨ Frist bist ) Antrag wirkt auch hier auf den zurück. Besteht das Dienstverhältnis am und ruht erst später, wird die Frist nicht verschoben (Beispiel: einjähriger Sonderurlaub beginnt am 1. Juni 2017 Wiederaufnahme der Tätigkeit am 1. Juli 2018 ⇨ Antragsfrist endet trotzdem am ) Wer innerhalb der Ausschlussfrist keinen Antrag stellt, verbleibt für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in der bisherigen Entgeltgruppe. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

67 Überleitung – Höhergruppierung
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68 Überleitung – Höhergruppierung
Beispiele: Stationsleitung Krankenpflege Stationsleitung Kr 9b (Kr 6 (6) mit Bewährung nach Kr 7 (1)) – Überleitung nach P 10. Nach neuer Entgeltordnung ist die Eingruppierung für Stationsleitungen grundsätzlich in P 12. Heraushebung aus P 7 Examinierte Gesundheits-/Krankenpflegerin, die besondere pflegerische Aufgaben nach Anmerkung 4 Anhang B der Anlage 31 AVR wahrnimmt. Bisher nicht tarifiert, dadurch Überleitung von Kr 7a nach P 7. Nach neuer Entgeltordnung Heraushebungsmerkmal aus P 7 nach P 8. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

69 Überleitung – Höhergruppierung
Besonderheiten für Höhergruppierung (Pflegekräfte in geschlossen oder halbgeschlossenen psychiatrischen Einrichtungen): Wer aus den Stufen 3, 4 oder 5 der EG P 7 in die EG P 8 höhergruppiert wird, erhält zusätzlich zum Tabellenentgelt der EG P 8: für die Dauer des Verbleibs in Stufe 2 der EG P 8 bei Höhergruppierung aus der Stufe 3 der EG P 7, für die Dauer des Verbleibs in Stufe 4 der EG P 8 bei Höhergruppierung aus der Stufe 4 der EG P 7, für die Dauer des Verbleibs in Stufe 5 der EG P 8 bei Höhergruppierung aus der Stufe 5 der EG P 7, eine monatliche Zulage in Höhe von 46,02 Euro. Für die Dauer des Verbleibs in Stufe 5 (im Anschluss an die Stufenlaufzeit der Stufe 4 der EG P 8 bei Höhergruppierung aus Stufe 4 der EG P 7 eine monatliche Zulage in Höhe von 23,01 Euro. Sofern und solange sie nach Anmerkung Nr. 1 Absatz 1 Buchstabe b) des Anhang D der Anlage 31 zu den AVR in der Fassung vom (Zulage in geschlossen oder halbgeschlossenen psychiatrischen Einrichtungen) einen Anspruch auf eine monatliche Zulage gehabt hätten. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

70 Entgeltordnung Pflege
Höhergruppierung Entgeltordnung Pflege Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

71 Höhergruppierung (Anlagen 31 und 32 AVR)
Regelungsdetails: § 14 Abs. 4 wird wie folgt gefasst: „(4) 1Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Mitarbeiter der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben. 2Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung. 3Bei einer Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe ist der Mitarbeiter der in der höheren Entgeltgruppe erreichten Stufe zuzuordnen. 4Der Mitarbeiter erhält vom Beginn des Monats an, in dem die Veränderung wirksam wird, das entsprechende Tabellenentgelt aus der im Satz 1 oder Satz 3 festgelegten Stufe der betreffenden Entgeltgruppe.“ Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

72 Höhergruppierung (Anlagen 33 AVR)
Regelungsdetails: § 13 Abs. 4 wird wie folgt gefasst: „(4) 1Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Mitarbeiter der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben. 2Die Stufen-laufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung. 3Bei einer Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe ist der Mitarbeiter der in der höheren Entgeltgruppe erreichten Stufe zuzuordnen. 4Der Mitarbeiter erhält vom Beginn des Monats an, in dem die Veränderung wirksam wird, das entsprechende Tabellenentgelt aus der in Satz 1 oder Satz 3 festgelegten Stufe der betreffenden Entgeltgruppe. 5Beträgt bei Höhergruppierungen der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 - in den Entgeltgruppen S 2 bis S 8b weniger als 58,98 Euro (gültig ab ), - in den Entgeltgruppen S 9 bis S 18 weniger als 94,39 Euro (gültig ab ) erhält der Mitarbeiter während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschieds-betrages den vorgenannten jeweils zustehenden Garantiebetrag. 6Wird der Mitarbeiter nicht in die nächsthöhere, sondern in eine darüber liegende Entgeltgruppe höhergruppiert, ist das Tabellenentgelt für jede dazwischen liegende Entgeltgruppe zu berechnen; Satz 5 gilt mit der Maßgabe, dass auf das derzeitige Tabellenentgelt und das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe abzustellen ist, in die der Mitarbeiter höhergruppiert wird. Anmerkung zu Absatz 4 Satz 1: Die Garantiebeträge nehmen an allgemeinen Entgeltanpassungen teil.“ Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

73 Kompensation Jahressonderzahlung
Entgeltordnung Pflege Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

74 AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung
Kompensation Zur Kompensation der Mehrkosten werden zwei Änderungen bei der Jahressonderzahlung für die Anlagen 31, 32 und 33 AVR vorgenommen: Die Jahressonderzahlung wird ab dem um 4 Prozentpunkte gemindert. (86 v.H. statt 90 v.H.; 76 v.H. statt 80 v.H.; 56 v.H. statt 60 v.H.). Im Gebiet der Regionalkommission Ost betragen die Bemessungssätze auch weiterhin 75 v.H. der genannten Werte, § 16 Abs. 3 Anl. 31/Anl. 32 AVR bzw. § 15 Abs. 3 Anl. 33 AVR. Die Jahressonderzahlung wird für die Jahre 2017, 2018 und auf dem materiellen Niveau des Jahres 2015 eingefroren. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

75 AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung
Kompensation Die Jahressonderzahlung wird ab dem um 4 Prozentpunkte gemindert. Im Gebiet RK Ost bedeutet das gem. § 16 Abs. 3 Anl. 31/32 AVR bzw. § 15 Abs. 3 Anl. 33 AVR davon 75 v.H. = 3 Prozentpunkte. § 16 Abs. 2 in Anlage 31 und 32, sowie § 15 Abs. 2 in Anlage 33 AVR: Die Jahressonderzahlung beträgt bei Mitarbeitern in den Entgeltgruppen 1 bis 8 86 v.H., in den Entgeltgruppen 9a bis v. H., in den Entgeltgruppen 13 bis v.H. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

76 AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung
Kompensation Die Jahressonderzahlung wird für die Jahre 2017, 2018 und auf dem materiellen Niveau des Jahres 2015 eingefroren Berechnung der Jahressonderzahlung im Jahr 2017 in den EG 1 bis ,05* v. H. (Ost: 61,54 v.H.), in den EG 9a bis ,52* v. H. (Ost: 54,39 v.H.) und in den EG 13 bis ,43* v. H. (Ost: 40,07 v.H.) Ab 2018 müssen die Bemessungssätze um die Entgeltsteigerungen reduziert werden: in den EG 1 bis ,05** v. H. : ⦋(100+x) : 100⦌, in den EG 9a bis ,52** v. H. : ⦋(100+x) : 100⦌, in den EG 13 bis ,43** v. H. : ⦋(100+x) : 100⦌, Ab dem Jahr 2020 gelten die in §§ 16 Absatz 2 Satz 1 der Anlagen 31 und 32 zu den AVR und § 15 der Anlage 33 zu den AVR ausgewiesenen Bemessungssätze. ** Im Gebiet der RK Ost: 61,54 bzw. 54,39 bzw. 40,07 v.H. *Um die Entgeltsteigerungen 2016/2017 reduzierte Bemessungssätze x = Vomhundertsatz der Entgeltsteigerung 2018 Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

77 Kompensation - Beispielsrechnung
Jahressonderzahlung für das Jahr ,00 v. H. aus 3.000,00 € = 2.700,00 € ,00 v. H. aus 3.072,00 € = 2.764,80 € (Tarifsteigerung: 2,4 v. H.) ,05 v. H. aus 3.144,19 € = 2.579,81 €* (Tarifsteigerung: 2,35 v. H.) ,05 v. H. aus 3.222,79 € = 2.579,84 €* (Tarifsteigerung: 2,50 v. H. – fiktiv) ,10 v. H. aus 3.303,36 € = 2.579,92 €* (Tarifsteigerung: 2,50 v. H. – fiktiv) ,00 v. H. aus 3.385,95 € = 2.911,92 € (Tarifsteigerung: 2,50 v. H. – fiktiv) *Rundungsdifferenzen wg. Kürzung auf zweite Stelle nach dem Komma bei der Umrechnung Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

78 Entgeltordnung Pflege
Mitbestimmung MAV ? Entgeltordnung Pflege Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

79 AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung
Mitbestimmung der MAV ? Keine Regelung im Bundesbeschluss Keine explizite Erwähnung in der MAVO (Veränderung des Vergütungssystems) Unterschiedliche Einschätzungen je nach politischer Intention. Aber: Rechtsprechung des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs (Bonn) als Orientierung: Urteil M 16/09 vom zur Mitbestimmung bei der Stufenzuordnung Urteil M 08/12 vom zur Richtigkeitskontrolle Überleitung 2011 Urteil M 03/12 vom zur Zuordnungstabelle Anlage 33 (Überleitung 2011) Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

80 AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung
Stufenzuordnung Streitfrage, ob die Stufenzuordnung dem Begriff der Eingruppierung unterfällt Mitbestimmungsrecht soll die richtige Einstufung gewährleisten Es geht um keine rechtsgestaltende Arbeitgeberentscheidung, sondern um Normenvollzug. Bei dem Mitbestimmungsrecht handelt es sich also um ein "Mitbeurteilungsrecht" i.S. einer Richtigkeitskontrolle. Die Richtigkeitskontrolle bleibt unvollständig, wenn sie sich auf die Einreihung in die Vergütungsgruppe beschränkt, … und die in ihr gleichfalls festgelegte Stufenzuordnung ausspart Eine verschiedene Vergütung ergibt sich daher nicht nur aus der Festlegung der "Vergütungsgruppe", sondern auch aus der Einordnung in die Vergütungsstufe" der jeweils maßgeblichen Vergütungsgruppe. …. und darüber hinaus: Das Mitbestimmungsrecht wird daher auch auf die Einstufung in die Fallgruppe bezogen, sofern eine Vergütungsgruppe verschiedene Fallgruppen aufweist. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

81 AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung
Überleitung Streitfrage, ob die Überleitung der Mitarbeitenden in die neue geschaffene Eingruppierung der AVR der Zustimmung durch die MAV bedarf Überleitung in die Anlagen ist eine zustimmungspflichtige Maßnahme i.S. des § 35 Abs. 1 Nr. 1 MAVO Überleitung in das neue Entgeltgruppensystem erfordert eine Umgruppierung, der vom Begriff der Eingruppierung in § 35 Abs. 1 Nr. 1 MAVO erfasst wird. Mitbestimmungstatbestand auch, wenn sich bei gleich bleibender Tätigkeit des Mitarbeiters die Vergütungsordnung ändert. Auch, wenn sich die Überleitung in die neue Vergütungsordnung automatisch ergibt und die auf sie bezogene Erklärung des Dienstgebers rein deklaratorischer Natur ist. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung

82 Zustimmung - Zuordnungstabelle
Streitfrage u.a., ob die Überleitung nach der Zuordnungstabelle in Anlage 33 der AVR der Zustimmung durch die MAV bedarf und der Umgang mit falschen Alt-Eingruppierungen Bei der Überleitung in die neue Vergütungsordnung besteht das Zustimmungsrecht der Mitarbeitervertretung wie auch sonst in den Fällen der Eingruppierung in einem Recht auf Mitbeurteilung der Rechtslage. Das Mitbeurteilungsrecht dient der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung und damit der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sowie der Transparenz der Vergütungspraxis. Der Dienstgeber ist anlässlich der Überleitung in die neuen Entgeltgruppen nicht verpflichtet, sämtliche zum Stichtag bestehenden Eingruppierungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Es gilt der Grundsatz der Fortgeltung der "alten" Eingruppierungsregelung. …kommt es bei dieser Sachlage allein und entscheidend auf die Zuordnungstabelle (Anhang E) an. Das Zustimmungsrecht der Mitarbeitervertretung wird dadurch nicht in Frage gestellt. Sie (die MAV) hat nur ein Zustimmungsrecht, kein als Mitbestimmungsrecht gestaltetes Initiativrecht, um eine Neu-Eingruppierung gegen den Willen des Dienstgebers zu erzwingen. Fortbildung Dresden AVR - Entgeltordnung Pflege - Einleitung


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