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Veröffentlicht von:Robert Salzmann Geändert vor über 6 Jahren
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Notar Dr. Alexander Schmidt, LL.M. 14. Februar 2017
Patientenverfügung Vollmachten Testament Gastvortrag beim Bürgerverein Süderelbe e.V. Notar Dr. Alexander Schmidt, LL.M. 14. Februar 2017
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Überblick Einleitung Patientenverfügungen
Vollmachten, insbesondere General- und Vorsorgevollmachten Gestaltung von Nachfolgeregelungen, insbesondere durch Testamente Fazit
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I. Einleitung Aspekte der persönlichen Vorsorge aktuelle Entwicklungen
notarieller Beratungsumfang
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II. Patientenverfügungen
Inhalt: Was regelt eine Patientenverfügung (und was nicht)? schriftliche Festlegung für den Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit, ob man in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen des Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder nicht (§ 1901a Abs. 1 BGB) Problem: genaue Bezeichnung der konkreten Behandlungssituationen und gewünschten Maßnahmen
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II. Patientenverfügungen
Freiwilligkeit der Errichtung jederzeit formlos wiederrufbar bindend für Betreuer und Bevollmächtigte bei Lücken: Ermittlung des mutmaßlichen Willens und der Behandlungswünsche Erörterung zwischen Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigtem über die zu ergreifenden Maßnahmen „unter Berücksichtigung“ des Patientenwillens (§ 1901b BGB)
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II. Patientenverfügungen
Entscheidung des BGH vom 6. Juli 2016 „Von vornherein nicht ausreichend sind allgemeine Anweisungen, wie die Aufforderung, ein würdevolles Sterben zu ermöglichen oder zuzulassen, wenn ein Therapieerfolg nicht mehr zu erwarten ist. […] Vorausgesetzt werden kann nur, dass der Betroffene umschreibend festlegt, was er in einer bestimmten Lebens- und Behandlungssituation will und was nicht. Die Äußerung, ‚keine lebenserhaltenden Maßnahmen‘ zu wünschen, enthält jedenfalls für sich genommen keine hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung.“ Vorteile der notariellen Patientenverfügung
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II. Patientenverfügungen
Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer Exkurs: Betreuungsverfügung schriftliche Vorschläge zur Auswahl des Betreuers oder Wünsche zur Wahrnehmung der Betreuung (§ 1901c BGB) grundsätzlich bindend für das Betreuungsgericht
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III. Vollmachten Begrifflichkeiten
Generalvollmacht Vorsorgevollmacht Spezialvollmacht Vermögensangelegenheiten: Generalvollmacht über den Tod hinaus Untervollmachten Befreiung von § 181 BGB Problem: (unkonkrete) Einschränkungen des Umfangs und das Verhältnis mehrerer Bevollmächtigter untereinander
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III. Vollmachten Persönliche Angelegenheiten: Vorsorgevollmacht
unverzichtbare Ergänzung der Patientenverfügung für den Fall von Lücken oder mangelnder Konkretisierung Gesundheitsfürsorge Aufenthaltsbestimmung freiheitsentziehende Maßnahmen ärztliche Schweigepflicht Verhältnis von gesetzlicher Betreuung und rechtsgeschäftlicher Bevollmächtigung
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III. Vollmachten Genehmigungsvorbehalte durch das Betreuungsgericht (§§ 1904, 1906 BGB) Vorteile der notariellen Vollmachtserteilung Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer Spezialvollmachten, z.B. Grundstücks- oder Registervollmachten
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IV. Nachfolgeregelungen
betroffenes Vermögen (selbstgenutzte) Immobilie Kapitalvermögen Unternehmen Übertragungen zu Lebzeiten steuerliche Aspekte Pflichtteilsaspekte Vorbehalt von Rückübertragungs- und Nutzungsrechten Übertragungen von Todes wegen
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IV. Nachfolgeregelungen
die EU-Erbrechtsverordnung gesetzliches Erbrecht nach dem BGB Verwandte: „Ordnungen“ und „Stämme“ Ehepartner und Lebenspartner das privatschriftliche Testament Vorteile notarieller Testamente umfassende Beratung „richtige“ Umsetzung des Erblasserwillens Eindeutigkeit, d.h. Streitvermeidung erspart den Erbschein
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IV. Nachfolgeregelungen
Hinterlegung beim Nachlassgericht und Registrierung im Zentralen Testamentsregister Gestaltungsmöglichkeiten: äußere Formen Einzel-Testament Gemeinschaftliches Testament, insb. „Berliner Testament“ Erbvertrag
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IV. Nachfolgeregelungen
Gestaltungsmöglichkeiten: Inhalt Erbeinsetzung Vollerben Vor- und Nacherben Ersatzerben Vermächtnisse ggf. Auflagen und Bedingungen ggf. Testamentsvollstreckung ggf. Bestimmung eines Vormunds
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IV. Nachfolgeregelungen
Beispiel „Berliner Testament“ typischer Regelungsgehalt Fallstricke, insb. Bindungswirkung steuerliche Erwägungen Gestaltungsvarianten Vermächtnisse Pflichtteilsstrafklauseln Öffnungsklauseln
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Notar Dr. Alexander Schmidt, LL.M.
Vielen Dank! Notar Dr. Alexander Schmidt, LL.M. Veritaskai 1, Hamburg
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