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§ Rahmenverträge Vereins-Haftpflichtversicherung

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Präsentation zum Thema: "§ Rahmenverträge Vereins-Haftpflichtversicherung"—  Präsentation transkript:

1 § Rahmenverträge Vereins-Haftpflichtversicherung
Gruppen-Unfallversicherung Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung einschl. Veranstaltungen Kraftfahrtversicherung (Dienstreise-Kasko- und KH-Rückstufungsversicherung) Musikinstrumentenversicherung Vereins-Rechtsschutzversicherung

2 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag
Besteht aus: Vereins-Haftpflichtversicherung Gruppen-Unfallversicherung Veranstalter-Haftpflichtversicherung (=Vollkasko für Vorstände) Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

3 Der Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Vereins-Haftpflicht
Was ist passiert? Beim Anbringen einer Fahne unseres Vereins ist unserem Mitglied die Leiter versehentlich ausgerutscht und hat das Logo der Tankstelle beschädigt. Entschädigung Die Reparaturkosten betrugen 1.881,80 EUR

4 Der Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Vereins-Haftpflicht
Was ist passiert? Bei einer Probe wurde der Kunststoff-boden des Probelokals durch her-untergefallene Wunderkerzen be-schädigt. Entschädigung Da der Verein die Mietsachschäden mitversichert hatte, konnte im Rahmen dieser Versicherung die Neuversiegelung des Kunststoff-bodens mit EUR erstattet werden. Der Verein musste lediglich die Selbstbeteiligung von 100 EUR übernehmen.

5 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Vereins-Haftpflicht
Wie ist der Versicherungsumfang? Gesetzliche Haftpflicht des Vereins Persönliche gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder des Vorstands einschließlich aller übrigen Mitglieder aus der Betätigung im Auftrag und Interesse des Vereins Gesetzliche Haftpflicht des Vereins als Eigentümer, Mieter, Pächter Nutznießer von Gebäuden und Grundstücken z.B. Vereinsheimen /Probelokalen (insbesondere Verkehrssicherungspflichten) Besitz und Unterhaltung einer Vereinsgaststätte mit Bewirtschaftung in eigener Regie Gesetzliche Haftpflicht des Vereins aus der Teilnahme an Veranstaltungen Dritter Gesetzliche Haftpflicht des Vereins aus der Durchführung von Stand-, Promenaden-, Platz-, Stuhl- und Kurkonzerten (ohne Bewirtung) sowie Sternmärschen

6 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Vereins-Haftpflicht
Für welche Veranstaltungen wird gesonderter Versicherungsschutz benötigt? Gesonderter Versicherungsschutz wird benötigt, wenn Gastvereine bei der Veranstaltung mitwirken und es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt Bewirtung in eigener Regie übernommen wird Umzüge u. ä. durchgeführt werden

7 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Vereins-Haftpflicht
Besonderheiten des Rahmenvertrages Mitversicherung von bis zu dreitägigen vereinsinternen Veranstaltungen mit maximal zwei Übernachtungen (Freizeiten, Probenwochenenden, Konzertreisen; aber auch z.B. Schwimmbadbesuche, Fußballspiele usw.) Mitversicherung deliktsunfähiger Kinder

8 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Vereins-Haftpflicht
Was sind die wichtigsten Ausschlüsse? Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs, Kraftfahrzeuganhängers (Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag), Wasser- oder Luftfahrzeugs Sachschäden der mitversicherten Personen untereinander

9 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Vereins-Haftpflicht
Welche „Standard“-Erweiterungsmöglichkeiten gibt es? Einschluss von Mietsachschäden am Probelokal und Abhandenkommen fremder Türschlüssel Einschluss von Mietsachschäden an beweglichen Sachen Jahresbeitrag für beide Risiken zusammen pauschal: 40,93 EUR

10 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Gruppen-Unfall
Was ist passiert? Eine Kühltheke kippte beim Entladen um und stürzte auf das linke Bein des Vereinsmitglieds. Entschädigung Krankenhaustagegeld 550 EUR Sofortleistung bei Knochenbrüchen 150 EUR Neue Leistung

11 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Gruppen-Unfall
Was ist passiert? 3 Vereinsmitglieder sind auf dem Heimweg von einer Vereinsveranstaltung mit dem Pkw in einer Linkskurve von der Straße abgekommen und gegen einen Baum geprallt. Ein Mitglied ist auf dem Weg ins Krankenhaus an den schweren Verletzungen (Kopfverletzungen und Genickbruch) verstorben. Weiteres Mitglied hat 5 gebrochene Rippen, gebrochenes Schlüsselbein und Verletzungen der Lunge davon getragen. Das 3. Mitglied hat Rippenbrüche und Lungenschäden sowie Beeinträchtigungen in der Motorik davon getragen. Fortbewegung und Gebrauch der Hände eingeschränkt; Rollstuhl und Rollator erforderlich. Invalidität muss noch durch ärztliches Gutachten festgelegt werden.

12 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Gruppen-Unfall
Entschädigungen 1. versicherte Person Todesfallleistung EUR 2. versicherte Person Krankenhaustagegeld 225 EUR Invalidität muss noch durch ärztliches Gutachten festgelegt werden. Invaliditätssumme EUR mit Mehrleistung ab 90 %.

13 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Gruppen-Unfall
Entschädigungen 3. versicherte Person Krankenhaustagegeld insgesamt EUR Kurbeihilfe EUR Sofortleistung bei Schwerverletzung EUR Invalidität muss noch durch ärztliches Gutachten festgelegt werden. Invaliditätssumme EUR mit Mehrleistung ab 90 %. Neue Leistungen

14 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Gruppen-Unfall
Welche Standard-Leistungsarten gibt es? In der Gruppen-Unfallversicherung werden unterschiedliche Summen-Kombinationen angeboten Bei allen Kombinationen sind immer die folgenden Leistungsarten enthalten: Invaliditätsleistung mit Verdoppelung der Leistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 % Todesfallleistung EUR Bergungskosten 25 EUR Krankenhaustagegeld Kurbeihilfe pauschal EUR Sofortleistung bei Schwerverletzungen EUR Kosmetische Operationen EUR Übernahme der Kosten für eine psychologische Betreuung nach einem Unfall EUR

15 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Gruppen-Unfall
Welcher Leistungsumfang ist vereinbart? Versicherungsschutz besteht bei der Betätigung im Auftrag und Interesse des Vereins z.B.: Proben Versammlungen Festlichkeiten usw. Mitversichert ist jeweils der direkte Weg hin und zurück Bei mitversicherten bis zu dreitägigen vereinsinternen Veranstaltungen mit maximal zwei Übernachtungen (vgl. Haftpflicht) besteht - 24 Stunden-Deckung - !

16 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Gruppen-Unfall
Welcher verbesserte Leistungsumfang ist vereinbart? Unter anderem: Krankenhaustagegeldleistung bei Aufenthalt in Reha-Zentren Bewusstseinsstörung durch Alkoholkonsum bis 1,1 ‰ Bewusstseinsstörung durch ärztlich verordnete Medikamente Einschluss von Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten für Schneide- und Eckzähne im Rahmen der Mitversicherung von kosmetischen Operationen Keine Leistungsminderung bei Mitwirkungsanteil von 30 % bei Vorerkrankungen und Gebrechen Verdoppelung der Krankenhaustagegeldleistung bei Unfällen im Ausland

17 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Gruppen-Unfall
Versicherungssummen je aktivem Mitglied Kombination A EUR Invalidität EUR Vollinvalidität EUR Tod 25 EUR Krankenhaustagegeld EUR Bergungskosten

18 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Vermögensschaden-Haftpflicht (=Vollkasko für Vereinsvorstände)
Wieso ist der Versicherungsschutz für Vorstandsmitglieder besonders wichtig? Die Vorstandsmitglieder repräsentieren den Verein als Organe; Sie sind in dieser Funktion für die Beachtung und Einhaltung der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich und laufen Gefahr für auftretende Schäden auch mit ihrem persönlichen Vermögen einstehen zu müssen.

19 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Vermögensschaden-Haftpflicht
Was ist passiert? Vom Geschäftsführer des Vereins wurde versehentlich vergessen, den jährlichen Zuschuss-Antrag an die Komune fristgerecht einzureichen. Ein Nachreichen war nicht möglich. Entschädigung Die nicht erhaltenen Zuschüsse wurden erstattet abzüglich des Selbstbehalts von 100 EUR.

20 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Vermögensschaden-Haftpflicht
Was ist passiert? Die Vorstandschaft hat beschlossen, die Ausbildungsbeiträge pro Kind und Monat in 2 Stufen von 25 EUR auf 35 EUR anzuheben. Leider ist dieser Beschluss unter gegangen und die Erhöhungen wurden nicht bzw. dann mit Verspätung umgesetzt. Entschädigung Erhöhung der Ausbildungsbeiträge mit 8 Monaten Verspätung. Entstandener Vermögensschaden EUR. Dieser wurde abzüglich des Selbstbehalts von 100 EUR erstattet.

21 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Vermögensschaden-Haftpflicht
Welche Ansprüche können entstehen? Verlust der Gemeinnützigkeit durch fehlerhafte Behandlung von Spendengeldern Unterlassene oder verspätete Beantragung von öffentlichen Zuschüssen Übersehen von fehlenden Zahlungseingängen Mitgliedsbeiträge werden versehentlich nicht oder in zu geringem Ausmaß eingefordert und die Ansprüche verjähren Überhöhte Rechnungen werden bezahlt, weil beispielsweise nicht genügend Konkurrenzangebote eingeholt werden Der Verein kündigt eine Veranstaltung an, bei der jedoch der verpflichtete Vortragende oder Lehrer nicht erscheint, worauf die Kursteilnehmer die Entschädigung für die Reisekosten und ggf. die Veranstaltung selbst fordern

22 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Vermögensschaden-Haftpflicht
Besonderheit bei der SV Bei der SV kommt es auf die Frage der gesetzlichen Haftung des unentgeltlich tätigen Vorstandes gegenüber dem Verein nicht an. Der Schaden des Vereins (Eigenschaden) wird bereits dann reguliert, wenn der Vorstand leicht fahrlässig eine seiner Pflichten verletzt hat! Der Vereinsfrieden ist gewahrt!!!

23 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Vermögensschaden-Haftpflicht
Welche Versicherungssumme ist vereinbart? obligatorische Versicherungssumme von EUR Selbstbeteiligung 100 EUR je Versicherungsfall Erhöhung der Versicherungssumme auf Antrag möglich !!!

24 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Vermögensschaden-Haftpflicht
Besondere Versicherungsmöglichkeit für Organe (D&O) D&O steht für „directors and officers“ und ist eine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung, die ein Verein für seine Organe abschließt. Außenansprüche (z. B. von Banken, Fiskus, Gläubigern, Kunden, Lieferanten, Sozialversicherungsträgern, Wettbewerbern und sonstigen außen stehenden Dritten gegen die versicherten Personen) Innenansprüche (Ansprüche des Vereins gegen die versicherten Personen) Das einzelne Vorstandsmitglied kann auch ohne eigenes Verschulden für Fehler der Kollegen zur Verantwortung gezogen werden, da der Vorstand gesamtschuldnerisch haftet.

25 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Vermögensschaden-Haftpflicht
Möglichkeiten der Höherversicherung Versicherungssumme Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Beiträge je aktivem Mitglied Höherversicherung für Organe/ Vorstände auf obligatorisch EUR EUR EUR EUR 0,10 EUR ,26 EUR ,48 EUR EUR 0,15 EUR EUR EUR 0,15 EUR ,38 EUR EUR 0,38 EUR EUR 0,23 EUR

26 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Veranstalter-Haftpflicht
Was ist passiert? Beim Sommerfest führte quer durch das aufgestellte Zelt ein Bordstein. Über diesen stolperte eine Frau. Dabei zog Sie sich Verletzungen an Finger, Schulter und Bein zu. Ihre Brille wurde dabei ebenfalls beschädigt. Entschädigung An Schmerzensgeld und Kosten wurden insgesamt 5.646,57 EUR bezahlt. Für noch geltend gemachte Kosten Dritter wurde eine Reserve von 7.300,00 EUR gebildet.

27 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Veranstalter-Haftpflicht
Was ist passiert? Bei der Altpapiersammlung wurde der Anhänger auf einer abschüssigen Straße abgestellt, um das Fahrzeug zu wenden. Beim Ankoppeln hat sich der Anhänger gelöst und ist rückwärts die Straße hinunter gerollt und auf einen geparkten VW-Bus geprallt. Entschädigung Schaden am VW-Bus sowie Anhänger einschließlich Gutachterkosten 5.395,63 EUR.

28 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Veranstalter-Haftpflicht
Was ist passiert? Bei der Weihnachtsfeier des Musikvereins entstand in einem Raum im Untergeschoss, der zur Einlagerung von Instrumenten und Noten sowohl des Musikvereins als auch des Gesangsvereins diente, ein Brand. Zu erbringende Leistungen: Zerstörtes eingelagertes Inventar des Gesangsvereins sowie der Schaden am Gebäude. Schadenhöhe insges EUR. Instrumente des Vereins sind nicht zu entschädigen, da keine Musikinstrumenten-Versicherung bestand.

29 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Veranstalter-Haftpflicht
Welche pauschalen Versicherungsmöglichkeiten gibt es? Über die Erweiterung „Veranstaltungen“ können alle Arten von Veranstaltungen pauschal versichert werden, die über den Rahmen der satzungsgemäßen Betätigung (Vereins-Haftpflicht) hinaus gehen, als z.B. Konzertreisen, Freizeiten usw. mit mehr als 3 Tagen Dauer Festveranstaltungen mit/ohne Zeltbau, Umzug usw. Fußballturniere Altmaterialsammlungen Kreis- und Bezirksmusikfeste Welche Veranstaltungen können nicht über die pauschale Mitversicherung versichert werden? Landesmusikfeste Bundesmusikfeste sonstige Großveranstaltungen

30 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Veranstalter-Haftpflicht
Was ist versichert? Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Veranstalters aus der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung einschließlich der Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten. Eingeschlossen ist auch die Haftung nach dem Gaststätten-Produktgesetz. Der Personenkreis, der über den Haftpflicht- und Unfall-Rahmen-vertrag versichert ist, hat auch bei Veranstaltungen den entsprech-enden Unfallversicherungsschutz. Zusätzliche Helfer, also z.B. passive Mitglieder, Eltern von Jugend-lichen, Ehegatten von Vereinsmitgliedern usw., haben bei Einschluss der Mitversicherung von Veranstaltungen automatisch denselben Unfallversicherungsschutz anlässlich von Veranstaltungen. Bei Konzertreisen, Freizeiten mit mehr als drei Tagen sind der Partner / die Eltern der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen gleichermaßen mitversichert wie das Vereinsmitglied selbst.

31 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Veranstalter-Haftpflicht
Vorteile der pauschalen Mitversicherung von Veranstaltungen alle Veranstaltungen eines Jahres sind versichert. Auch einmalige / für spontane Anlässe keine Einzelanmeldung erforderlich hektisches anrufen am Tage vor der Veranstaltung entfällt  pauschal - einfach - kostengünstig

32 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Veranstalter-Haftpflicht
Welche Zusatzrisiken können mitversichert werden? Gesetzliche Haftpflicht der mitwirkenden landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Fuhrwerke und Pferde bei Umzügen Gesetzliche Haftpflicht für vereinseigene Bauleitung beim Zeltbau / Tribünenbau Selbstbetriebene Schaustellungen aller Art, Böllerschiessen, Feuerwerke usw. Selbstbetriebene Hüpfburgen, Kinderkarusselle, Schießstände Mietsachschäden an den jeweils gemieteten Gebäuden/Räumlichkeiten sowie an beweglichen Sachen jedoch nicht an Zelten ( Zeltversicherung) sowie an beweglichen Sachen Abhandenkommen fremder Türschlüssel

33 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Veranstalter-Haftpflicht
Mietsachschäden an beweglichen Sachen Was ist nicht versichert? Kraftfahrzeuge EDV-, Musik- und Videoanlagen Ausstellungsgüter und Kunstgegenstände Musikinstrumente sowie sonstige akustische und elektronische Einrichtungen (elektronische Einrichtungen sind solche Gegenstände, für die eine Elektronikversicherung abgeschlossen werden kann) Mobilfunktelefone Wertsachen und Wertpapiere, Schmuck, Geld und sonstige Zahlungsmittel eingelagerte Verwahrstücke

34 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Beiträge
Was kostet der Versicherungsschutz je aktivem Mitglied? Grundbeitrag Kombination A ,23 EUR * Kombination B ,65 EUR * Kombination C ,99 EUR * Kombination D ,33 EUR * Kombination E ,67 EUR * Mietsachschäden/Schlüsselrisiko ,93 EUR für das Probelokal Krankenhaustagegeld je weitere 6,00 EUR ,10 EUR * Jahresbeitrag inkl. Versicherungsteuer je aktivem Mitglied (Haftpflicht- und Unfall- einschl. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung)

35 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Beiträge
Was kostet der Versicherungsschutz für die Mitversicherung der Haftpflicht- und Unfallversicherung für Veranstalter? Jährlich 1 öffentliche Veranstaltung, 1 Konzertreise/ Freizeit mit mehr als 3 Tagen Dauer und 1 Altmaterialsammlung ohne Zusatzrisiken ,00 EUR Jährlich 1 öffentliche Veranstaltung, 1 Konzertreise/Freizeit mit mehr als 3 Tagen Dauer und 1 Altmaterialsammlung mit Zusatzrisiken ,20 EUR Alle öffentlichen Veranstaltungen, Konzertreisen/ Freizeiten mit mehr als 3 Tagen Dauer und Altmaterialsammlungen ohne Zusatzrisiken ,10 EUR als 3 Tagen Dauer und Altmaterialsammlungen mit Zusatzrisiken ,40 EUR

36 Kraftfahrt-Rahmenvertrag
Was ist passiert? Die Fahrerin schleuderte auf schneeglatter Fahrbahn, beschädigte die Leitplanke und den Gartenzaun, danach kam sie im Bachbett zum Stehen. Die Fahrerin hatte das Auto 14 Tage vor dem Unfall für EUR gekauft. An dem Fahrzeug entstand durch den Unfall ein wirtschaftlicher Totalschaden. Die Fahrerin, die ihren Führerschein gerade einmal 28 Tage besaß, erhielt nach Abzug der Selbstbeteiligung von 300 EUR den Wert ihres Fahrzeugs mit EUR ersetzt.

37 Kraftfahrt-Rahmenvertrag
Deckungsumfang Versicherungsschutz besteht während Fahrten im Auftrag und Interesse des Vereins z.B.: Fahrten zu und von Proben Fahrten zu und von Versammlungen Fahrten zu und von Festlichkeiten inklusive Besorgungsfahrten Fahrten zu und von Freizeiten, Konzertreisen Weder der Fahrer noch der Halter des Fahrzeugs müssen Mitglieder des Vereins sein!  Es sind auch die Fahrzeuge von Eltern oder Freunden versichert, wenn diese Kinder / Jugendliche des Vereins fahren.

38 Kraftfahrt-Rahmenvertrag
Besteht aus: Dienstreise-Kaskoversicherung Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Schadenfreiheitsrabatt-Rückstufungsversicherung (KH-SFR-Versicherung)

39 Kraftfahrt-Rahmenvertrag
Selbstbeteiligungen Dienstreisekasko: 300,00 EUR bei Vollkaskoschäden 150,00 EUR bei Teilkaskoschäden KH-SFR-Versicherung Keine Selbstbeteiligung Kosten p.a.: Grundbeitrag je Verein für PKW: 255,54 EUR Zuzüglich je aktivem Mitglied ,48 EUR

40 Absicherung weiterer Risiken
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des Abschlusses folgender Versicherungen: - Vereins-Rechtschutzversicherung (=Rahmenvertrag) - Musikinstrumentenversicherung (=Rahmenvertrag) - Elektronikversicherung - Versicherung fürs Vereinsheim (Umwelt, Gebäude u. Inventar) - Zeltversicherung - Garderobenversicherung - Auslandsreise-Krankenversicherung Hierzu mehr beim nächsten Treffen. Falls vorab Bedarf besteht: Bitte mit mir Kontakt aufnehmen.

41 Hessisches Ministerium der Finanzen Gemeinnützige Vereine und Steuern Der ideale Vereinsvorstand besteht aus folgenden 12 Personen: • Rechtsanwalt - für Zivil- und Vereinsrecht • Steuerberater - für das Vereinssteuerrecht • Bankkauffrau - für die solide Finanzierung • Örtlicher Politiker - für die öffentlichen Zuschüsse • Buchhalterin - für die kreative Buchführung • Lehrerin - als Schriftführerin • Finanzbeamter - als Kassierer • Organisator - für den Geselligkeitsausschuss • Handwerker - der immer einsatzbereit ist • Pfarrer - für das seelische Gleichgewicht • Psychologin - für das psychische Gleichgewicht • Strafverteidiger - , falls die Sache schief geht

42 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


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