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Veröffentlicht von:Jan Schräder Geändert vor über 7 Jahren
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Von der Bedarfszuweisung zur Schlüsselzuweisung Die neue Finanzbeziehung zwischen Bistum und Kirchengemeinden
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Was gilt heute? Haushaltsrichtlinien und Regelwerke zu den Besch ä ftigungsumf ä ngen pr ä gen bis heute die Bereitstellung der Bistumszuweisung an die Kirchengemeinden Haushaltsmittel f ü r den ordentlichen Haushalt werden bereitgestellt f ü r: Liturgischer Dienst Pfarrb ü ro Seelsorge Geb ä udeunterhaltung und -bewirtschaftung Reinigung und Anlagenpflege Kindertagesst ä tten
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Bedarfszuweisungen nach Gliederung des Haushaltsplanes 2009 Titel 1 - Liturgischer Dienst und Verwaltung 32.580.000 € Titel 3 - Seelsorge 1.991.000 € Titel 4 – Gebäudeunterhaltung u. -bewirtschaftung11.070.000 € Gesamtbedarfszuweisung 45.641.000 € Individuelle Werte für über 930 Kirchengemeinden ohne Kita
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Bedarfszuweisungen
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Bedarfszuweisungen Personal
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Bedarfszuweisung Sachkosten
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Was gilt zukünftig? Einteilung der 173 pastoralen Einheiten in f ü nf in sich vergleichbare Gruppen A, B, C, D, E nach den Schl ü sselgr öß en Anzahl der Pfarreien Anzahl der Katholiken Jede pastorale Einheit erh ä lt einen gruppenabh ä ngigen individuellen Schl ü sselbetrag zur Deckung von Personalkosten Sachkosten erm ö glicht gro ß e Flexibilit ä t und schlanke Regelwerke
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Schlüsselzuweisungen Vorgaben Gruppeneinteilung liegt vor Datenbasis sind Haushaltspl ä ne 2009 Keine Senkung der Zuweisungen im ersten Jahr 2012 Lohnkostensteigerungsausgleich von j ä hrlich 2% auf 70% der Schl ü sselzuweisungen Kostensenkungsbeitrag bis 2016 4,3 Mio. € Zielsetzung Definitive Zahlungsreihe von 2012 – 2016 f ü r jede pastorale Einheit des Plans 2020 Planungssicherheit f ü r 5 Jahre
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Regelwerk (S. 34/35) Der Empf ä nger der Schl ü sselzuweisung ist der Kirchengemeindeverband. Schl ü sselzuweisungen umfassen Personal- und Sachkostenzusch ü sse Zwischen beiden Zuschussarten wird nicht mehr unterschieden, sie sind gegenseitig deckungsf ä hig Ü ber die Verwendung und Verteilung seiner Schl ü ssel- zuweisung entscheidet die Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbandes Verbindliches Planungsinstrument sind die Haushaltspl ä ne
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Regelwerk: Personal Die Anstellung des gesamten nichtpastoralen Personals erfolgt beim Kirchengemeindeverband (ohne Kita-Personal) Die Entscheidung, welches Personal in welchem Umfang und f ü r welche Aufgaben wo ben ö tigt wird, trifft der Kirchengemeindeverband (in Ab- stimmung mit den beteiligten Kirchengemeinden) Verbindliches Planungsinstrument ist der Stellenplan
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Regelwerk: Gemeinschaftsaufgaben Die Organisation und Unterhaltung der Dienst- wohnungen und Dienstr ä ume (z.B. Pfarrb ü ros) ist eine Gemeinschaftsaufgabe des Kirchengemeinde- verbandes Ü ber die Verteilung der Sachmittel f ü r die Seelsorge entscheidet der Kirchengemeindeverband Dar ü ber hinaus k ö nnen dem Kirchengemeindeverband weitere Aufgaben zugewiesen werden
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Regelwerk: Gebäude Die Sachkostenzusch ü sse f ü r Geb ä udeunterhaltung und -bewirtschaftung erhalten die Kirchengemeinden als Geb ä udeeigent ü mer vom Kirchengemeindeverband Die Entscheidung ü ber die H ö he und Verteilung dieser Zusch ü sse trifft der Kirchengemeindeverband
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Schlüsselzuweisung BISTUM KG A KG B KG C KG D Zuweisungen für Gebäudeunterhalt und –bewirtschaftung Mitfinanzierung und Umlage für Gemeinschafts- aufgaben des KGV Schlüssel- zuweisung Kirchengemeindeverband Aufgabenerfüllung
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Möglichkeit zur Aussprache Ich hätte da noch ´ne Frage
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