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Veröffentlicht von:Theresa Heidi Amsel Geändert vor über 7 Jahren
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Empfehlungen für Kindertagespflegepersonen nach dem Ampelprinzip von Gert Baumgärtel
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selbstständiger Handelsvertreter für die mitNORM GmbH mit Sitz in Hannover, Regionalleiter in Potsdam Rudolf-Breitscheid-Str. 60 14482 Potsdam, Land Brandenburg Tel.: +49 331 7405773 Mobil: 0178 7405775 Mail: g.baumgaertel@mitnorm.deg.baumgaertel@mitnorm.de
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17 Jahre war ich bereits als unabhängiger Finanzberater tätig. Dann stellte eine Kundin eine Frage: „Ich mache mich selbstständig als KTPP. Was muss ich dabei im Bereich Absicherung und Vorsorge beachten?“ Die Materie war für mich neu und es folgten drei Monate Einarbeitung in die Zusammenhänge JA- Trägerverein-KTP als Firma, KTP als Privatperson. Dabei stieß ich auf bemerkenswerte Umstände! (Bsp.: von 28 KTPP hatten 25 keine oder falsche Betriebshaftpflichtversicherungen! Zulagefähigkeit bei Riester-Rentenfähigkeit für Selbstständige ist oft unbekannt)
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Folgende Empfehlungen nach meinem entwickelten Ampelprinzip beruhen auf einzelne Fallbeispiele, bedürfen aber der persönlichen und individuellen Beratung! Dringend Wichtig Möglich
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Private Haftpflicht mit Zusatz für Tätigkeit als Tagesmutter und Anzahl der Tageskinder (in privater Wohnung) Betriebshaftpflicht bei angemieteten Räumlichkeiten, ist selten durch private Haftpflicht abgedeckt (immer schriftlich bestätigen lassen!) !) (Beispiel: VS 3 Mio €, Beitrag 120,- € p.a.) Arbeitslosenversicherung für Selbstständige, wenn innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate ein Versicherungs- pflichtverhältnis bestand oder ALG bezogen wurde (Antrag bis 3 Monate nach Anmeldung der Tätigkeit möglich)
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Berufsunfähigkeitsversicherung (1500,- € pro Monat bis 67. Lebensjahr) (Beispiel: 93,- € p.m. für 28 J. - 169,- € p.m. für 53 J.) ACHTUNG! Verträge mit einer Zahlung bis 750,- € monatlich sind minderwertig und die Leistung ist umsonst, da Harz IV gegengerechnet wird!
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Private Krankentagegeldversicherung (Beispiel: 50 € ab dem 29. Tag 3 € p.m. (28 J) - 58 € p.m. (53 J) Gesetzliche Zusatzversicherung Als „hauptberuflich versicherte KTPP“ kann eine Versicherung mit Krankentagegeld (70 % des Einkommens) abschlossen werden. (Beispiel BARMER/GEK, Versicherungsbeitrag ohne KTG = 15,1 % vom Brutto, mit KTG ab 7. Woche = 15,7 % vom Brutto)BARMER/GEK
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Altersvorsorge !!! Von Gesetz her sind KTPP rentenversicherungspflichtig. Die staatl. Rente allein ist aber ein Weg zur Altersarmut. (BVKTP)!!! Riester-Rente – oftmals sinnvoll, aber sehr individuell und nur nach persönlichen Verhältnissen zu berechnen (z.B. mit 2 eigenen Kindern, geb. ab 2008, bekommt man pro Jahr 754,- € Zulage, Beitrag 4% des BruttoJahreseinkommen = zu versteuerndes Einkommen, abzüglich der Zulage = Monatsbeitrag) Sonstige private Altersvorsorge und Riesterrente- Verträge sind nur nach individueller Beratung möglich!
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Rechtschutz für Selbständige (Privat/Beruf/Verkehr/Wohnung/Vertrags- und Verwaltungsrecht) (Beispiel: ca. 260,- € p. a.). Geschäftsinhaltsversicherung bei angemieteten Räumlichkeiten, entspricht einer Hausratversicherung (Beispiel: VS 15.000 €, Beitrag ca. 130,- € p.a.) Schadensbeispiel: Einbruch in Geschäftsräume, Diebstahl von Krippenwagen (bis 1000,- € als Fahrrad versichert), Sachbeschädigung durch Einbruch
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Berufliche Unfallversicherung bei der BGW ist Pflicht und wird vom Jugendamt zu 100 % erstattet. Absicherung bei Wegeunfall und Unfall im Zusammenhang mit der Tätigkeit als TPP Eine private Unfallversicherung wird regional teilweise auch vom JA erstattet (Bsp. Potsdam = 50 % bis 60,- € pro Jahr) Absicherung bei Unfällen jeglicher Art, privat wie beruflich, je nach Vertrag.
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Bei weiteren Fragen können Sie mich gerne kontaktieren. Ich gebe gerne Auskünfte bzw. kann Sie zu einem Kollegen in Ihrer Region vermitteln. Viel Erfolg bei Ihrer Arbeit und bleiben Sie gesund! Gert Baumgärtel
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