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Veröffentlicht von:Liese Holtzer Geändert vor über 7 Jahren
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Basel | Zürich | Bern Was fehlt für die monistische Finanzierung? Dr. iur. Carlo Conti, Rechtsanwalt KVG-Tagung, Grand Casino Luzern 25. August 2016
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I.Begriffliches II.Rahmenbedingungen für eine monistische Finanzierung 1.Rechtliche Aspekte 2.Struktureller Fehlanreiz 3.Rolle der Kantone 4.Finanzielle Überlegungen 5.Funktionierender Markt III.Was fehlt? KVG-Tagung, Grand Casino Luzern| 25.08.2016 Seite 2 Überblick
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Was fehlt für die monistische Finanzierung? Begriffliches KVG-Tagung, Grand Casino Luzern| 25.08.2016 Seite 3
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KVG Revision 2007 (-> 01.01.2012) Übergang von der Objekt- zur Subjektfinanzierung Vollkostenprinzip (Investitionen) Leistungsbezogene Pauschalen auf DRG Basis Leistung/Rechnung wird von zwei Kostenträgern dual-fix finanziert Wohnsitzkanton (55 %) OKP-Versicherung (45 %) KVG-Tagung, Grand Casino Luzern| 25.08.2016 Seite 4 Begriffliches (1)
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Teilrevision Betrifft nur stationäre Spitalleistungen Ambulante Leistungen sind nicht dual-fix, sondern monistisch durch Prämien finanziert TARMED Investitionen spitalambulante Einrichtungen Monistische Finanzierung Übertragung der Finanzierungsverantwortung (Zahllast) auf jeweils einen Akteur Jedem Leistungsanbieter steht ein Kostenträger gegenüber Der jeweilige Kostenträger ist zu bestimmen KVG-Tagung, Grand Casino Luzern| 25.08.2016 Seite 5 Begriffliches (2)
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Monismus: echter unechter Exkurs: Begriff der monistischen Finanzierung in Deutschland KVG-Tagung, Grand Casino Luzern| 25.08.2016 Seite 6 Begriffliches (3)
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Was fehlt für die monistische Finanzierung? Rahmenbedingungen für eine monistische Finanzierung KVG-Tagung, Grand Casino Luzern| 25.08.2016 Seite 7
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Gesetzgeber muss definieren, wer Monist ist Kanton (Bund?) OKP-Versicherung NN (z.B. Managed Care Organisation) KVG-Tagung, Grand Casino Luzern| 25.08.2016 Seite 8 1.Rechtliche Aspekte (1)
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Systementscheid erforderlich Strukturierte staatliche Planung und Lenkung Kanton (Bund?) als Monist Wettbewerb / Markt, ökonomische Steuerung Versicherer (NN?) als Monist Politische Intention Versicherer als Monist KVG-Tagung, Grand Casino Luzern| 25.08.2016 Seite 9 1.Rechtliche Aspekte (2)
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KVG ist Flickwerk mit Widersprüchen Vergleiche insbesondere Urteil des Bundesgerichts zum Gesundheitsgesetz des Kantons Tessin (BGE 138 II 398) Monismus erfordert grundlegende Überarbeitung des KVG Zurückhaltung des Bundesgesetzgebers KVG-Tagung, Grand Casino Luzern| 25.08.2016 Seite 10 1.Rechtliche Aspekte (3)
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Monistische Finanzierung beseitigt finanziellen Fehlanreiz in den Spitälern Unterscheidung in stationäre und spital-ambulante Leistungen ist zu eliminieren Einheitliche Finanzierung der Spitalleistungen KVG-Tagung, Grand Casino Luzern| 25.08.2016 Seite 11 2.Struktureller Fehlanreiz
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3.Rolle der Kantone (1) Mehrfachrolle der Kantone Regulator / Gewährleistungsfunktion Finanzierer Eigner der öffentlichen Spitäler KVG-Tagung, Grand Casino Luzern| 25.08.2016 Seite 12
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3.Rolle der Kantone (2) Regulatorrolle ist unbestritten auch in einem wettbewerbsorientierten Gesundheitsversorgungssystem braucht es Regeln für den Markt Demokratisch legitimierte Organe Kritisch ist vor allem die Verbindung der Rolle als Regulator mit der Funktion als Eigner der öffentlichen Spitäler KVG-Tagung, Grand Casino Luzern| 25.08.2016 Seite 13
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3.Rolle der Kantone (3) Möglicher Lösungsansatz Heutige föderalistische Struktur ist zu kleinräumig Zentralistische Lösungsansätze politisch nicht mehrheitsfähig und strukturell unerwünscht Gesundheitsversorgungsregionen: Regulatorrolle durch gemeinsames Organ Fokussierung des Kantons auf Eignerrolle KVG-Tagung, Grand Casino Luzern| 25.08.2016 Seite 14
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3.Rolle der Kantone (4) Anderer möglicher Lösungsansatz Konsequente Verselbstständigung der öffentlichen Spitäler Umwandlung in Aktiengesellschaften, Übertragung der Aktien Übertragung des Eigentums an Liegenschaften Fokussierung der Kantone auf Regulatorrolle KVG-Tagung, Grand Casino Luzern| 25.08.2016 Seite 15
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KVG-Tagung, Grand Casino Luzern| 25.08.2016 Seite 16 4.Finanzielle Überlegungen (1) Finanzierungsregime2014 (in Mio. Franken)2014 (in Prozent) Staat14’302.0020.1 % Bund156.90 0.2 % Kantone12’058.50 16.9 % Gemeinden2’086.60 2.9 % Sozialversicherungen30’526.7042.9 % Andere Regimes, bedarfsabhängige Sozialleistungen 3’166.604.4 % Privatversicherungen5’158.707.2 % Private Haushalte17’263.2024.3 % Andere private Finanzierung 749.701.1 % Total71’166.90100 % Quelle: BFS, 21.04.2016
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KVG-Tagung, Grand Casino Luzern| 25.08.2016 Seite 17 4.Finanzielle Überlegungen (2) Quelle: BFS, 21.04.2016
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KVG-Tagung, Grand Casino Luzern| 25.08.2016 Seite 18 4.Finanzielle Überlegungen (3) Quelle: Präsentation Preisüberwacher, KVG-Tagung Universität St. Gallen, Grand Casino Luzern, 27. August 2015
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4.Finanzielle Überlegungen (4) Finanzierungsanteil der privaten Haushalte sehr hoch Im Vergleich zu OECD Durchschnitt am höchsten Monistische Finanzierung ausschliesslich über Prämien nicht machbar Echter Monismus nicht möglich KVG-Tagung, Grand Casino Luzern| 25.08.2016 Seite 19
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4.Finanzielle Überlegungen (5) Zusätzliche finanzielle Mittel unerlässlich Zweckgebundene zusätzliche finanzielle Mittel auch in einem monistischen System erforderlich Gemeinwirtschaftliche Leistung Lehre und Forschung Aus- und Weiterbildung KVG-Tagung, Grand Casino Luzern| 25.08.2016 Seite 20
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4.Finanzielle Überlegungen (6) Weitere, nicht zweckgebundene finanzielle Mittel zur Finanzierung des Systems auch bei einem monistischen System notwendig Steuermittel der Kantone? Steuergelder des Bundes? Mehrwertsteuer? KVG-Tagung, Grand Casino Luzern| 25.08.2016 Seite 21
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4.Finanzielle Überlegungen (7) Aber: Nicht zweckgebundene finanzielle Mittel dienen lediglich der Entlastung der privaten Haushalte Prinzip der fiskalischen Äquivalenz gilt diesbezüglich nicht Kein Anspruch auf Steuerung des Systems über diese finanzielle Mittel KVG-Tagung, Grand Casino Luzern| 25.08.2016 Seite 22
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5.Funktionierender Markt (1) Monistische Finanzierung setzt voraus, dass der Markt mit seinen ökonomischen Prinzipien einigermassen funktioniert Reine Marktsteuerung ist (auch) im Gesundheitswesen keine taugliche Lösung Eine Regulierung wird es immer brauchen KVG-Tagung, Grand Casino Luzern| 25.08.2016 Seite 23
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5.Funktionierender Markt (2) Aufsicht ≠ Regulierung Aufsicht durch BAG (und FINMA) entwickelt sich mehr und mehr zu einer eigentlichen Regulierung Zunehmende Eingriffe in operative Aspekte KVG-Tagung, Grand Casino Luzern| 25.08.2016 Seite 24
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5.Funktionierender Markt (3) Tarife Marktversagen In wesentlichen Punkten können sich die Marktteilnehmer nicht einigen Entscheide bzw. Tariffestsetzungen durch die Regierungen Bundesverwaltungsgericht KVG-Tagung, Grand Casino Luzern| 25.08.2016 Seite 25
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Was fehlt für die monistische Finanzierung? Was fehlt? KVG-Tagung, Grand Casino Luzern| 25.08.2016 Seite 26
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Was fehlt? Systementscheid KVG-Tagung, Grand Casino Luzern| 25.08.2016 Seite 27
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