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P ARTIZIPATION. Beteiligung, Teilhabe, Mitwirkung, Mitbestimmung, Mitsprache, Einbeziehung usw.

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Präsentation zum Thema: "P ARTIZIPATION. Beteiligung, Teilhabe, Mitwirkung, Mitbestimmung, Mitsprache, Einbeziehung usw."—  Präsentation transkript:

1 P ARTIZIPATION

2 Beteiligung, Teilhabe, Mitwirkung, Mitbestimmung, Mitsprache, Einbeziehung usw.

3 P ARTIZIPATION Beteiligung, Teilhabe, Mitwirkung, Mitbestimmung, Mitsprache, Einbeziehung usw. Einbeziehung von Kindern (und Jugendlichen ) bei allen, das Zusammenleben betreffenden, Ereignissen und Entscheidungs- prozessen vor allem die, die das Kind persönlich betreffen

4 „Partizipation heißt, Entscheidungen, die das eigene Leben und das Leben der Gemeinschaft betreffen, zu teilen und gemeinsam Lösungen für Probleme zu finden.“ Richard Schröder

5 G ESETZLICHE G RUNDLAGE KiBiz § 13 Abs. 4 Die Kinder wirken bei der Gestaltung des Alltags in der Kindertageseinrichtung ihrem Alter und ihren Bedürfnissen entsprechend mit. UN Kinderrechtskonventionen Beteiligungsrechte (Art. 12-17, 31) Kinder haben ein Recht auf freie Meinungsäußerung und auf freien Zugang zu Informationen und Medien. Sie haben Anspruch auf kindgerechte Information. Die Staaten müssen das Recht der Kinder auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit achten. Sie müssen die Privatsphäre und die persönliche Ehre von Kindern schützen. Kinder haben ein Recht auf Freizeit und Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben. SGB § 1 Abs. 1 SGB VIII besagt: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.„ § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB VIII Sollen, zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen, in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung finden.

6 Kita-Kinder können ihre Rechte nicht erkämpfen. Kindern müssen ihre Rechte zugestanden werden. Dafür müssen die Erwachsenen freiwillig auf einen Teil ihrer Macht verzichten. Worüber sollen die Kinder auf jedem Fall miteintscheiden? Worüber sollen die Kinder auf keinen Fall entscheiden?

7 P ARTIZIPATION IN K INDERTAGESEINRICHTUNGEN VERLANGT … … dass die Fachkräfte ihr Verständnis von Partizipation klären … dass die Fachkräfte mit den Kindern respektvoll kommunizieren … dass die Fachkräfte die Rechte der Kinder in der Einrichtung klären … dass die Fachkräfte Strukturen schaffen, in denen die Kinder ihre Rechte wahrnehmen können … dass die Fachkräfte die Kinder dabei unterstützen ihre Rechte wahrzunehmen … dass die Fachkräfte den Kindern (und anderen) ihre Rechte offen legen und Partizipation sichtbar machen … dass die Fachkräfte (auch mit den Kindern) die Partizipationsstrukturen und -prozesse reflektieren und weiterentwickeln

8 D IE V ERFASSUNG DER K ITA … Abschnitt 1: Verfassungsorgane Verfassungsorgane der Kita … sind die Gruppenkonferenzen, das Kinderparlament und die Kindersprechstunde. Abschnitt 2: Zuständigkeitsbereiche Bereiche des täglichen Zusammenlebens, auf die diese Verfassung anzuwenden ist. Abschnitt 3: Geltungsbereich und Inkrafttreten Die vorliegende Verfassung gilt für die Kita …. Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichten sich mit ihrer Unterschrift, ihre pädagogische Arbeit an den darin festgelegten Rechten der Kinder auszurichten.

9 V ERFASSUNGSORGANE Verfassungsorgane der Kita … sind die Gruppenkonferenzen, das Kinderparlament und die Kindersprechstunde. (1 ) Die Kindersprechstunde findet einmal in der Woche statt. (2) In jeder Gruppe wird ein Gruppensprecher gewählt, der die Anliegen der Gruppe auch bei der Einrichtungsleitung vertritt. (3) Die jeweiligen Belange können die Kinder mit Unterstützung einer Fachkraft oder der Einrichtungsleitung auch zur Abstimmung ins Kinderparlament oder eine Dienstbesprechung weitergeben.

10 A BSCHNITT 2: Z USTÄNDIGKEITSBEREICHE Selbstbestimmung im Alltag Tagesablauf Themen und Inhalte Raumgestaltung und -nutzung Mahlzeiten Regeln Hygiene Finanzangelegenheiten Personalangelegenheiten

11 G RUPPENARBEIT Bitte überlegt in vier Kleingruppen, wie Partizipation in folgenden Bereichen aussehen kann: Mahlzeiten Hygiene/ Körperpflege Kleidung Tagesablauf/ regeln

12 R EGELN IN DER K ITA – M AHLZEITEN (1) Die Kinder sollen unter Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (aus dem Küchenbereich) mitentscheiden über die Auswahl und die Gestaltung der Mahlzeiten. (2) Die Kinder sollen selbst entscheiden, ob, was und wie viel sie essen. (3) Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter behalten sich jedoch das Recht vor, die Tischkultur zu bestimmen.

13 D AS HEIßT, DIE K INDER SOLLEN … selbst entscheiden, was sie essen möchten selbst entscheiden wie viel sie essen möchten entscheiden in welcher Reihenfolge sie Suppe und Nachtisch essen möchten (1x pro Woche) Während der Frühstücksphase den Zeitpunkt wählen, wann sie essen möchten. Eine Rückmeldung geben, wie es ihnen geschmeckt hat ein Mal pro Woche das besondere Frühstück miteinander abstimmen Ein Mal pro Woche ein Wunschessen fürs Mittagessen aussuchen wenn ein Kind mehrmals frühstücken will (auch in unterschiedlichen Gruppen), ist das möglich. Es muss nicht mehr erst etwas Herzhaftes gegessen werden, bevor man etwas Süßes essen darf Probierlöffel – es soll gekostet werden.

14 R EGELN IN DER K ITA – K LEIDUNG Kinder sind Akteure ihrer eigenen Entwicklung und wollen ihr Leben selbst gestalten. Sie sind aufgefordert, Entscheidungen in einem geschützten Rahmen zu treffen und die Folgen zu erleben. z.B. „Ziehe ich heute draußen eine Jacke an oder nicht?“ Abwägen der Wetterbedingungen bis zum Wahrnehmen der Folgen.

15 R EGELN Barfuß ist immer erlaubt außer im Werkraum, Atelier & WC allerdings erst nach dem Morgenkreis, wenn die Bringphase vorbei ist in der Turnhalle wird es einen Pantoffelparkplatz geben, sonst immer an die Garderobe bringen! Laufen entweder barfuß oder mit Hausschuhen, NICHT auf Socken oder Strumpfhose! ausziehen grundsätzlich, wer, was und wo die Kinder wollen beim Hinsetzen muss min. der Schlüppi angezogen werden beim Essen min. Schlüppi & Shirt/ Hemd –damit das Essen nicht auf dem Bauch landet Die Kinder schauen selbst, wie das Wetter ist bis10 Grad Jacke anziehen, darüber entscheiden die Kinder selbst Barfuß draußen nur „oben“ (Sandkasten & Pflaster) Fahrzeug fahren mit Schlüppi & Schuhen Kleidung an oder aus nach eigenem Empfinden

16 R EGELN IN DER K ITA – T HEMA H YGIENE / K ÖRPERPFLEGE Partizipation in einem gesundheitsförderlichen Verständnis ist mehr als nur passives „Dabei- Sein“. Sie umfasst darüber hinaus die aktive Teilhabe mit der Möglichkeit, Entscheidungen und deren Umsetzung zu beeinflussen. In diesem Bereich ist es wichtig, den Kindern die Notwendigkeit der Körperpflege und Hygiene zu Vermitteln und dabei nach Möglichkeit die Wünsche und Bedürfnisse der Kinder zu respektieren.

17 R EGELN So lange es personell machbar ist, entscheiden die Kinder, von wem sie gewickelt werden wollen bzw. wer beim Toilettengang helfen soll. Das Kinde wählt in einem bestimmten zeitlichen Rahmen, wann es gewickelt werden will (sofort oder in ein paar Minuten). Grundsätzlich soll es aber zeitnah geschehen, damit das Kind nicht wund wird. Nach dem Toilettengang werden die Hände gewaschen. Vor den Hauptmahlzeiten werden die Hände gewaschen. Es ist verboten, das Außengelände als Toilette zu benutzen! Vor dem Umgang mit Lebensmitteln werden die Hände gewaschen. Nach dem Essen sollen Essensreste aus dem Gesicht gewaschen werden Schnodder & Co. sollen zwischendurch abgewaschen werden. Niesen und Husten möglichst in die Ellenbeuge Nach dem Husten und/ oder Niesen in die Hände sind diese zu waschen. Muss Kleidung gewechselt werden, weil etwas in die Hose gegangen ist, bekommen die Kinder ein Handtuch unter den Po, einen Waschlappen oder ein Feuchttuch und die Möglichkeit, sich beim Umziehen zurückzuziehen.

18 R EGELN IN DER K ITA – R EGELN / T AGESABLAUF (1) Die Kinder haben das Recht mitzuentscheiden über die Regeln des Zusammenlebens in der Einrichtung sowie über den jeweiligen Umgang mit Regelverletzungen. Letzteres gilt auch, wenn pädagogische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter einer Regelverletzung bezichtigt werden. (2) Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter behalten sich das Recht vor, zu bestimmen und durchzusetzen, dass niemand verletzt oder beleidigt werden darf, dass die Einrichtung und die materielle Ausstattung nicht beschädigt werden darf.

19 R EGELN IM A LLTAG Bringsituation : Die Kinder entscheiden, wie und wo sie sich von den Eltern verabschieden Freispiel Die Kinder entscheiden, wann, wo, was, mit wem und wie lange sie spielen möchten Morgenkreis neben wem möchte ich sitzen? möchte ich etwas erzählen? Teilnahme an Abstimmungen über besonderes Frühstück, Mittagessen, wer geht anch Draußen, wer möchte an AG’s teilnehmen, welche Lieder und Spiele sollen gemacht werden, Abfrage zu Themen (Übernachtung, Projekt…) Gruppensprecherwahl etc.. Rausgehen möchte ich nach Draußen? wo, wie, was möchte ich spielen? Ruhephase/ Mittagsschlaf in welchem Spielbereich möchte ich mich beschäftigen möchte ich ausruhen? über den Mittagsschlaf bestimmen die Kinder in der Regel nicht selbst Nachmittagsbereich wie im Freispiel möchte ich etwas beim Imbiss essen?

20 K INDERKONFERENZ ? Kinderkonferenz Belange der Gruppe werden besprochen Kinder bestimmen mit über die Themen Kinder suchen und beraten Lösungsideen Beschwerden werden besprochen Regeln werden abgesprochen Beschwerden können durch den Gruppensprecher bei Nicole, als neutraler Person, aber auch bei jeder Kollegin angebracht werden.

21 F OLGEN VON P ARTIZIPATION Handlungskompetenz & Problemlösungskompetenz entwickeln Stärkung des Selbstbewusstseins durch Erfahren von persönlichen Rechten Ein Verständnis von Demokratie gewinnen Regeln des Miteinanders erlernen und verstehen


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