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Verhandlungsergebnis für den Sozial- und Erziehungsdienst vom 30. September 2015 ver.di-Bundesverwaltung, Ressort 12, TS öD.

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1 Verhandlungsergebnis für den Sozial- und Erziehungsdienst vom 30. September 2015 ver.di-Bundesverwaltung, Ressort 12, TS öD

2 Vom 28. bis 30. September 2015 sind die Verhandlungen mit der VKA für den Sozial- und Erziehungsdienst fortgesetzt worden. Die ver.di-Verhandlungskommission hat einstimmig die Annahme des Verhandlungs- ergebnisses vom 30. September 2015 empfohlen. Nach ausführlicher und kritischer Diskussion haben sich die ver.di-Streikdelegierten am 2. Oktober 2015 mehrheitlich für eine Annahme des Verhandlungs- ergebnisses ausgesprochen. Die ver.di-Bundestarifkommission hat am 2. Oktober 2015 die Durchführung der zweiten Urabstimmung beschlossen und den ver.di-Mitgliedern die Annahme des Verhandlungsergebnisses empfohlen. Die Urabstimmung soll vom 7. bis 28. Oktober 2015 durchgeführt werden. 2 Allgemeines

3 3 TätigkeitSchlichtungsempfehlungVerhandlungsergebnis Beschäftigte in der Tätigkeit von Kinderpfleger/-innen (S 2) 50 Euro monatlich mehr (durchschnittlich 2,16 %) Unverändert Kinderpfleger/-innen mit Normaltätigkeit (S 3) Plus 55 % des Differenz- betrages zur S 4 (61 bis110 Euro mtl., Ø 3,68 %) Unverändert Kinderpfleger/-innen mit schwieriger fachlicher Tätigkeit (S 4) Plus 50 % des Differenz- betrages zur S 5 (72 bis 110 Euro mtl., Ø 4,45 %) Unverändert Inhalte

4 4 TätigkeitSchlichtungsempfehlungVerhandlungsergebnis Erzieher/ -innen mit Normal- tätigkeit (S 6) Zuordnung zu einer neuen S 8a mit Zuwächsen von Ø 4,26 % (33 bis 161 Euro mtl.). Zuordnung zu einer neuen S 8a mit Zuwächsen von Ø 4,25 % (93 bis 138 Euro mtl.). Erzieher/ -innen mit besonders schwierigen Tätigkeiten (S 8) Zuordnung zu einer neuen S 8b mit Zuwächsen von Ø 3,69 % (53 bis 352 Euro mtl. [unter Einbeziehung der Stufenlaufzeit- verkürzung]); die verlängerten Stufenlaufzeiten in der Stufe 4 werden von acht auf sechs Jahre, in der Stufe 5 von zehn auf acht Jahre verkürzt. Zuordnung zu einer neuen S 8b mit Zuwächsen von Ø 4,04 % (98 bis 402 Euro mtl. [unter Einbeziehung der Stufenlaufzeit- verkürzung]); die verlängerten Stufenlaufzeiten in der Stufe 4 werden von acht auf sechs Jahre, in der Stufe 5 von zehn auf acht Jahre verkürzt. Inhalte

5 5 TätigkeitSchlichtungsempfehlungVerhandlungsergebnis Leitungen unter 40 PlätzeVon S 7 nach S 9S 9 hat höhere Beträge der S 8b* Leitungen bis 69 PlätzeVon S 10 nach S 13Unverändert Leitungen bis 99 PlätzeVon S 13 nach S 15Unverändert Leitungen bis 129 PlätzeVon S 15 nach S 16Unverändert Leitungen bis 179 PlätzeVon S 16 nach S 17Unverändert Leitungen ab 180 PlätzeVon S 17 nach S 18Unverändert Leitungen von Kindertagesstätten Stellvertretende Leitungen werden entsprechend versetzt höhergruppiert. Inhalte

6 6 TätigkeitSchlichtungsempfehlungVerhandlungsergebnis Leitungen unter 40 PlätzeVon S 13 nach S 15Unverändert Leitungen bis 69 PlätzeVon S 15 nach S 16Unverändert Leitungen bis 89 PlätzeVon S 16 nach S 17Unverändert Leitungen ab 90 PlätzeVon S 17 nach S 18Unverändert Leitungen von Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderung im Sinne von § 2 SGB IX oder für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten und – neu – von Tagestätten für erwachsene Menschen mit Behinderung* Stellvertretende Leitungen werden entsprechend versetzt höhergruppiert.** Inhalte

7 7 TätigkeitSchlichtungsempfehlungVerhandlungsergebnis Leitungen unter 50 Plätze Von S 15 nach S 16Unverändert Leitungen ab 50 PlätzeVon S 17 nach S 18 (Leitungen von Heimen ab 90 Plätzen bleiben in S 18) Unverändert Leitungen von Erziehungsheimen und - neu - von Wohnheimen (nicht Wohngruppen) für erwachsene Menschen mit Behinderung Stellvertretende Leitungen werden entsprechend versetzt höhergruppiert.* Inhalte

8 8 Tätigkeit in Werkstätten für Behinderte SchlichtungsempfehlungVerhandlungsergebnis Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung (S 4) Plus 50 % des Differenzbetrages zur S 5 (72 bis 110 Euro mtl., Ø 4,45 %). Unverändert Gruppenleitungen ohne Meister- qualifikation (S 5) Zuordnung zur S 7 mit Zuwächsen von Ø 4,01 % (39 bis 151 Euro mtl.). Unverändert Gruppenleitungen mit Meister- qualifikation (S 8) Zuordnung zu einer neuen S 8b mit Zuwächsen von Ø 3,69 % (53 bis 352 Euro mtl.); die verlängerten Stufenlaufzeiten in der Stufe 4 werden von acht auf sechs Jahre, in der Stufe 5 von zehn auf acht Jahre verkürzt. Zuordnung zu einer neuen S 8b mit Zuwächsen von Ø 4,04 % (98 bis 402 Euro mtl.); die verlängerten Stufenlaufzeiten in der Stufe 4 werden von acht auf sechs Jahre, in der Stufe 5 von zehn auf acht Jahre verkürzt. Inhalte

9 9 TätigkeitSchlichtungsempfehlungVerhandlungsergebnis Sozialarbeiter/-innen und Sozialpädagogen/ -innen mit Normaltätigkeit (S 11) Erhalten die Beträge der S 11Ü (59 bis 60 Euro mtl., Ø 1,62 %); dynamische Zulage von 70 Euro mtl. für Beschäftigte in S 11Ü Stufe 6. Zahlung der dynamischen Zulage auch in den individuellen Endstufen der S 11Ü. Sozialarbeiter/-innen und Sozialpädagogen/ -innen mit schwierigen Tätigkeiten (S 12) Erhalten die Beträge der S 12Ü (47 bis 48 Euro mtl., Ø 1,28 %); dynamische Zulage von 80 Euro mtl. für Beschäftigte in S 12Ü Stufe 6. Zahlung der dynamischen Zulage auch in den individuellen Endstufen der S 12Ü. Sozialarbeiter/-innen und Sozialpädagogen/ -innen mit Garanten- stellung (S 14) Anhebung der Stufe 6 um 80 Euro. Anhebung der Stufe 1 um 30 Euro, der Stufe 3 um 50 Euro, der Stufen 2 und 4 bis 6 um 80 Euro ( Ø 1,95 %). Inhalte

10 Das Verhandlungsergebnis sieht verschiedene Instrumente bzw. Verfahren der Einkommensverbesserung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst vor: 10 Inhalte

11 Bei diesem Verfahren wird, auch im Falle der Zuordnung zu einer neuen Entgeltgruppe (z.B.: S 6 alt zu S 8a neu), sowohl die bisherige Stufe als auch die darin bereits zurückgelegte Stufenlaufzeit beibehalten. Dieses Verfahren wirkt wie eine Tabellenerhöhung in Lohnrunden. Die Umsetzung ist nicht mitbestimmungspflichtig. 11 1. Festlegung höherer Beträge für die jeweilige Entgeltgruppe

12 Besonderheiten Bei der Zuordnung von der S 8 zur S 8b (Erzieher/- innen mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten und Gruppenleitungen mit Meisterqualifikation in Werkstätten für behinderte Menschen) wird zusätzlich die verlängerte Stufenlaufzeit zum Teil verkürzt (s. Nr. 4). Durch die Zuordnung der Heilpädagogen/-innen mit Fachschulausbildung von der S 8 zu der S 9 entfällt die bisherige Verlängerung der Stufenlaufzeit in der S 8. 12 1. Festlegung höherer Beträge für die jeweilige Entgeltgruppe

13 Dieses Verfahren gilt überall dort, wo im Verhandlungsergebnis ausdrücklich eine andere Eingruppierung vorgesehen ist. Es gilt aber auch dort, wo in dem Verhandlungsergebnis eine Gleichstellung mit anderen Tätigkeitsmerkmalen vorgesehen ist (vergl. Abschnitt XIII Nr. 1 Satz 3). 13 2. Höhergruppierung

14 14 Das Verfahren der Höhergruppierung richtet sich nach § 17 Abs. 4 TVöD. 2. Höhergruppierung

15 15 Die Umsetzung der Höhergruppierung ist mitbestimmungspflichtig. Die Neufeststellung der Eingruppierung aufgrund des Inkrafttretens neuen Tarifrechts unterliegt genauso der Mitbestimmung des Personalrats unter dem Aspekt der Richtigkeitskontrolle wie die Neufeststellung der Eingruppierung nach der Übertragung einer anderen Tätigkeit (BVerwG vom 07.03.2011 – 6 P 15/10, PersR 2011, 210). 2. Höhergruppierung

16 Besonderheiten (1) Zur Vermeidung von Nachteilen aufgrund des nicht stufengleichen Höhergruppierungs- verfahrens nach § 17 Abs. 4 TVöD sind die Beschäftigten nur dann in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert, wenn sie dies bis zum 30. Juni 2016 beantragen. Ruht das Arbeitsverhältnis am 1. Juli 2015, beginnt die Frist von einem Jahr mit der Wiederaufnahme der Tätigkeit. Der Antrag wirkt stets auf den 1. Juli 2015 zurück (vergl. Abschnitt XIII Nr. 4). 16 2. Höhergruppierung

17 Besonderheiten (2) Wenn im Rahmen der allgemeinen Entgeltordnung die stufengleiche Höhergruppierung eingeführt wird, gilt dies ab dem gleichen Zeitpunkt auch für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (vergl. Abschnitt II Nr. 5 der Niederschrift). Beschäftigte, bei denen am 1. Juli 2015 ein Stufenaufstieg und die Höhergruppierung zusammenfallen, erfolgt erst der Stufenaufstieg und anschließend die Höhergruppierung (vergl. Abschnitt XIII Nr. 2). Ein am 30. Juni 2015 zustehender Strukturausgleich vermindert sich um den Höhergruppierungsgewinn infolge der Höhergruppierung in eine höhere Entgeltgruppe (vergl. Abschnitt XIII Nr. 7). 17 2. Höhergruppierung

18 Einrichtungsleitungen von Werkstätten für behinderte Menschen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen und Psychagogen/-innen sind künftig nach den allgemeinen Tätigkeits- merkmalen der Anlage 1a zum BAT eingruppiert. Dieses Verfahren unterliegt der Mitbestimmung analog der Höhergruppierung. 18 3. Wegfall von Tätigkeitsmerkmalen

19 19 Stufe 4Stufe 5 alt - S 88 Jahre10 Jahre neu - S 8 b6 Jahre8 Jahre Durch diese Stufenlaufzeitverkürzungen wird insgesamt die Endstufe 6 um bis zu vier Jahre früher erreicht. 4. Verkürzung von Stufenlaufzeiten in der S 8 b

20 20 Für die Zuordnung der Beschäftigten heißt das: mindestens sechs Jahre in der Stufe 4 = unmittelbar in die Stufe 5 zuzuordnen, mindestens acht Jahre in der Stufe 5 = unmittelbar in die Stufe 6 zuzuordnen. Ansprüche für die Vergangenheit entstehen nicht, überschießende Laufzeitjahre finden keine Berücksichtigung. 4. Verkürzung von Stufenlaufzeiten in der S 8 b

21 Hiervon werden die Erzieher/-innen mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten und die Gruppenleitungen mit Meisterqualifikation in Werkstätten für behinderte Menschen erfasst. 21 4. Verkürzung von Stufenlaufzeiten in der S 8 b

22 Die Stufenzuordnung unterliegt als Teil der Eingruppierung unter dem Aspekt der Richtigkeitskontrolle der Mitbestimmung des Personalrats (BVerwG vom 27.08.2008 – 6 P 3.08, PersR 2008, 500 und 6 P 11.07, PersR 2009, 38). 22 4. Verkürzung von Stufenlaufzeiten in der S 8 b

23 S 11Ü Stufe 6 und individuelle Endstufen: dynamisierte Zulage von 70,00 € mtl. S 12Ü Stufe 6 und individuelle Endstufen: dynamisierte Zulage von 80,00 € mtl. Anspruch auf die Zulage haben alle Beschäftigten, die sich am 1. Juli 2015 in der S 11Ü bzw. der S 12Ü befinden, wenn sie die Stufe 6 erreichen. 23 5. Zulagenzahlung

24 In der Entgeltgruppe S 9 wird der Bemessungssatz der Jahressonderzahlung von 80 Prozent/Tarifgebiet Ost 60 Prozent auf 90 Prozent/Tarifgebiet Ost 67,5 Prozent erhöht (vergl. Abschnitt XIII Nr. 6). Hiervon werden die Erzieher/-innen mit fachlich koordinierenden Aufgaben, die von der S 7 der S 9 zugeordneten Kitaleitungen und ständigen Vertretungen sowie die von der S 8 der S 9 zugeordneten Heilpädagogen/-innen erfasst. 24 6. Erhöhung der Jahressonderzahlung

25 Leitungen und deren ständige Vertretungen von - Kindertagesstätten und Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderungen oder für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten, - Erziehungsheimen, -Tagesstätten und Wohnheimen für erwachsene Menschen mit Behinderung: Die Unterschreitung der Durchschnittsbelegungszahlen um mehr als 5 % führt zukünftig erst dann zur Herabgruppierung der Leitung oder Stellvertretung, wenn die maßgebliche Platzzahl drei Jahre hintereinander unterschritten wird.* 25 7. Sonstiges

26 Es soll zukünftig jeweils eine ständige Vertretung der Leitung bestellt werden.* Hierdurch soll eine bisherige Praxis, keine stellvertretenden Leitungen zu bestellen und dadurch die entsprechenden höheren Eingruppierungen zu umgehen, ausgeschlossen werden. Es handelt sich hierbei um eine Sollvorschrift, von der nur in besonders begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden darf. Ein solcher Ausnahmefall liegt bei den Kitas mit weniger als 40 Plätzen vor, da für deren stellvertretende Leitungen kein besonderes Tätigkeitsmerkmal existiert. 26 7. Sonstiges

27 Die Tarifvertragsparteien prüfen nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen, ob eine Faktorisierung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren und für behinderte Kinder im Sinne des § 2 SGB IX möglich ist. 27 7. Sonstiges

28 Heilerziehungspfleger/-innen und Heilerzieher/ -innen werden wie Erzieher/-innen eingruppiert.* Diplom-Heilpädagogen/-innen werden wie Sozialpädagogen/-innen eingruppiert. Heilpädagogen/-innen mit Fachschulabschluss (bisher S 8) werden der Entgeltgruppe S 9 mit Zuwächsen von bis zu 402 Euro monatlich (unter Berücksichtigung der Stufenlaufzeitverkürzung) zugeordnet.** 28 7. Sonstiges

29 Die Beschäftigten in der Tätigkeit von Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung erhalten die Beträge der neuen S 4 mit Erhöhungen zwischen 72 Euro in Stufe 4 und 106 Euro in Stufe 1.* Die Beschäftigten in der Tätigkeit von Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialpädagoginnen mit staatlicher Anerkennung werden der neuen S 8b mit Erhöhungen von rund 100 Euro zugeordnet. ** 29 7. Sonstiges

30 Die individuellen Endstufen erhöhen im selben Umfang wie die Stufe 6 der jeweiligen Entgeltgruppe.* Die 2009 nicht in die S-Tabelle übergeleiteten Beschäftigten im Sozial- und Erziehungs- dienst können bis zum 29. Februar 2016 ihren Wechsel in die jeweilige S-Gruppe beantragen.** 30 7. Sonstiges

31 Das Verhandlungsergebnis tritt bei Annahme rückwirkend zum 1. Juli 2015 in Kraft.* Die neuen Vorschriften haben eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren und können frühestens zum 30. Juni 2020 gesondert gekündigt werden.** Unabhängig von dem Laufzeitende werden sich die Tarifvertragsparteien ab dem 1. Juli 2019 über die Erfahrungen mit dem Tarifabschluss austauschen und die Frage einer Weiterentwicklung erörtern. 31 7. Sonstiges

32 Der ver.di-Bundesfachbereichsvorstand Gemeinden hat beschlossen, die Aufwertungskampagne fortzuführen. 32 Ergänzende Sachinformationen

33 S 2 neuer Betrag S 2Diff. in EuroDiff. in % Stufe 11.959,72 € 2.009,72 €50,00 €2,55% Stufe 22.065,65 € 2.115,65 €50,00 €2,42% Stufe 32.143,69 € 2.193,69 €50,00 €2,33% Stufe 42.232,89 € 2.282,89 €50,00 €2,24% Stufe 52.322,08 € 2.372,08 €50,00 €2,15% Stufe 62.411,29 € 2.461,29 €50,00 €2,07% S 2 – S 2 neu Tabellenwerte

34 S 3 neuer Betrag S 3Diff. in EuroDiff. in % Stufe 12.043,35 € 2.104,67 €61,32 €3,00% Stufe 22.277,50 € 2.363,34 €85,84 €3,77% Stufe 32.433,58 € 2.513,30 €79,72 €3,28% Stufe 42.589,68 € 2.651,01 €61,32 €2,37% Stufe 52.634,28 € 2.714,00 €79,72 €3,03% Stufe 62.678,89 € 2.789,26 €110,37 €4,12% S 3 – S 3 neu Tabellenwerte

35 S 4 neuer Betrag S 4Diff. in EuroDiff. in % Stufe 12.154,84 € 2.260,76 €105,92 €4,92% Stufe 22.433,58 € 2.511,63 €78,05 €3,21% Stufe 32.578,52 € 2.667,73 €89,20 €3,46% Stufe 42.701,18 € 2.773,65 €72,47 €2,68% Stufe 52.779,22 € 2.874,00 €94,78 €3,41% Stufe 62.879,57 € 3.030,34 €150,77 €5,24% S 4 – S 4 neu Tabellenwerte

36 S 5 neuer Betrag S 7Diff. in EuroDiff. in % Stufe 12.366,68 € 2.405,70 €39,02 €1,65% Stufe 22.589,68 € 2.628,70 €39,02 €1,51% Stufe 32.756,93 € 2.807,11 €50,18 €1,82% Stufe 42.846,12 € 2.985,49 €139,37 €4,90% Stufe 52.968,77 € 3.119,30 €150,53 €5,07% Stufe 63.181,11 € 3.318,92 €137,81 €4,33% S 5 – S 7 Tabellenwerte

37 S 6 neuer Betrag S 8aDiff. in EuroDiff. in % Stufe 12.366,68 € 2.460,00 €93,32 €3,94% Stufe 22.589,68 € 2.700,00 €110,32 €4,26% Stufe 32.768,08 € 2.890,00 €121,92 €4,40% Stufe 42.946,46 € 3.070,00 €123,54 €4,19% Stufe 53.108,13 € 3.245,00 €136,87 €4,40% Stufe 63.289,06 € 3.427,50 €138,44 €4,21% S 6 – S 8a neu Tabellenwerte

38 S 7 neuer Betrag S 9 Diff. in EuroDiff. in % Stufe 12.405,70 € 2.480,00 €74,30 €3,09% Stufe 22.628,70 € 2.760,00 €131,30 €4,99% Stufe 32.807,11 € 2.980,00 €172,89 € 6,16% Stufe 4 2.985,49 € 3.300,00 €314,51 €10,53% Stufe 53.119,30 € 3.600,00 €480,70 €15,41% Stufe 63.318,92 € 3.830,00 €511,08 €15,40% S 7 – S 9 neu Tabellenwerte

39 S 8 neuer Betrag S 8bDiff. in EuroDiff. in % Stufe 12.478,17 € 2.480,00 €1,83 €0,07% Stufe 22.656,58 € 2.760,00 €103,42 €3,89% Stufe 32.879,57 € 2.980,00 €100,43 €3,49% Stufe 43.198,33 € 3.300,00 €101,67 €3,18% Stufe 53.496,91 € 3.600,00 €103,09 €2,95% Stufe 63.732,33 € 3.830,00 €97,67 €2,62% S 8 – S 8b neu Tabellenwerte

40 S 8 neuer Betrag S 9Diff. in EuroDiff. in % Stufe 12.478,17 € 2.480,00 €1,83 €0,07% Stufe 22.656,58 € 2.760,00 €103,42 €3,89% Stufe 32.879,57 € 2.980,00 €100,43 €3,49% Stufe 43.198,33 € 3.300,00 €101,67 €3,18% Stufe 53.496,91 € 3.600,00 €103,09 €2,95% Stufe 63.732,33 € 3.830,00 €97,67 €2,62% S 8 – S 9 neu Wirkung der Schlichtungsempfehlung

41 S 9 neuer Betrag S 9Diff. in EuroDiff. in % Stufe 12.578,52 € 2.480,00 €-98,52 €-3,82% Stufe 22.768,08 € 2.760,00 €-8,08 €-0,29% Stufe 32.935,32 € 2.980,00 €44,68 €1,52% Stufe 43.244,27 € 3.300,00 €55,73 €1,72% Stufe 53.502,66 € 3.600,00 €97,34 €2,78% Stufe 63.749,57 € 3.830,00 €80,43 €2,15% S 9 – S 9 neu Wirkung der Schlichtungsempfehlung

42 S 9 neuer Betrag S 11 Diff. in EuroDiff. in % Indiv. Wirkung in € Indiv. Wirkung in % Stufe 12.578,52 € 2.715,30 €136,78 €5,30%471,26 €18,28% Stufe 22.768,08 € 3.049,78 €281,70 €10,18%281,70 €10,18% Stufe 32.935,32 € 3.195,64 €260,31 €8,87%114,46 €3,90% Stufe 43.244,27 € 3.563,13 €318,86 €9,83%318,86 €9,83% Stufe 53.502,66 € 3.850,24 €347,58 €9,92%347,58 €9,92% Stufe 63.749,57 € 4.022,50 €272,93 €7,28%272,93 €7,28% S 9 – S 11 neu Wirkung der Schlichtungsempfehlung

43 S 10 neuer Betrag S 9 Diff. in EuroDiff. in % indiv. Wirkung in € indiv. Wirkung in % Stufe 12.589,68 € 2.879,57 €289,89 €11,19%512,88 €19,80% Stufe 22.857,27 € 3.102,56 €245,29 €8,58%245,29 €8,58% Stufe 32.991,07 € 3.387,82 €396,75 €13,26%111,49 €3,73% Stufe 43.387,82 € 3.617,48 €229,66 €6,78%229,66 €6,78% Stufe 53.709,38 € 3.904,60 €195,22 €5,26%338,76 €9,13% Stufe 63.973,50 € 4.048,14 €74,64 €1,88%90,06 €2,27% S 10 – S 13 Tabellenwerte

44 S 11 neuer Betrag S 11Diff. in EuroDiff. in % Stufe 12.656,58 € 2.715,30 €58,72 €2,21% Stufe 22.991,07 € 3.049,78 €58,71 €1,96% Stufe 33.136,01 € 3.195,64 €59,63 €1,90% Stufe 43.502,66 € 3.563,13 €60,47 €1,73% Stufe 53.789,76 € 3.850,24 €60,48 €1,60% Stufe 63.962,02 € 4.022,50 €60,48 €1,53% S 11 – S 11 neu Wirkung der Schlichtungsempfehlung

45 S 12 neuer Betrag S 12Diff. in EuroDiff. in % Stufe 12.768,08 € 2.815,04 €46,96 €1,70% Stufe 23.046,82 € 3.093,78 €46,96 €1,54% Stufe 33.318,92 € 3.367,29 €48,37 €1,46% Stufe 43.560,07 € 3.608,45 €48,38 €1,36% Stufe 53.858,65 € 3.907,04 €48,39 €1,25% Stufe 63.984,98 € 4.033,37 €48,39 €1,21% S 12 – S 12 neu Tabellenwerte

46 S 13 S 15Diff. in EuroDiff. in % indiv. Wirkung in € indiv. Wirkung in % Stufe 12.879,57 € 2.913,01 €33,44 €1,16%335,97 €11,67% Stufe 23.102,56 € 3.215,54 €112,98 €3,64%112,98 €3,64% Stufe 33.387,82 € 3.445,25 €57,43 €1,70%90,06 €2,66% Stufe 43.617,48 € 3.709,38 €91,90 €2,54%91,90 €2,54% Stufe 53.904,60 € 4.134,29 €229,69 €5,88%229,69 €5,88% Stufe 64.048,14 € 4.318,02 €269,88 €6,67%269,88 €6,67% S 13 – S 15 Tabellenwerte

47 S 13Ü S 15Diff. in EuroDiff. in % indiv. Wirkung in € indiv. Wirkung in % Stufe 12.926,55 € 2.913,01 €-13,54 €-0,46%288,99 €9,87% Stufe 23.149,53 € 3.215,54 €66,01 €2,10%90,06 €2,86% Stufe 33.436,20 € 3.445,25 €9,05 €0,26%90,06 €2,62% Stufe 43.665,88 € 3.709,38 €43,50 €1,19%90,06 €2,46% Stufe 53.952,98 € 4.134,29 €181,31 €4,59%181,31 €4,59% Stufe 64.096,53 € 4.318,02 €221,49 €5,41%221,49 €5,41% S 13Ü – S 15 Tabellenwerte

48 S 14 neuer Betrag S 14Diff. in EuroDiff. in % Stufe 12.879,57 € 2.909,57 €30,00€1.04% Stufe 23.102,56 €3.182,56 € 80,00 €2,58% Stufe 33.387,82 €3.437,82 € 50,00 €1,48% Stufe 43.617,48 €3.697,48 € 80,00 €2,21% Stufe 53.904,60 €3.984,60 € 80,00 €2,05% Stufe 64.105,57 € 4.185,57 €80,00 €1,95% S 14 – S 14 neu Tabellenwerte

49 S 15S 16Diff. in EuroDiff. in % indiv. Wirkung in € indiv. Wirkung in % Stufe 1 2.913,01 €3.024,52 €111,51 €3,83%428,88 €14,72% Stufe 2 3.215,54 €3.341,89 €126,35 €3,93%126,35 €3,93% Stufe 3 3.445,25 €3.594,53 €149,28 €4,33%149,28 €4,33% Stufe 4 3.709,38 €3.904,60 €195,22 €5,26%195,22 €5,26% Stufe 5 4.134,29 €4.249,12 €114,83 €2,78%114,83 €2,78% Stufe 6 4.318,02 €4.455,84 €137,82 €3,19%137,82 €3,19% S 15 – S 16 Tabellenwerte

50 S 16S17Diff. in EuroDiff. in % indiv. Wirkung in € indiv. Wirkung in % Stufe 1 3.024,52 €3.102,56 €78,04 €2,58%392,00 €12,96% Stufe 2 3.341,89 €3.416,52 €74,63 €2,23%90,06 €2,69% Stufe 3 3.594,53 €3.789,76 €195,23 €5,43%195,23 €5,43% Stufe 4 3.904,60 €4.019,46 €114,86 €2,94%114,86 €2,94% Stufe 5 4.249,12 €4.478,80 €229,68 €5,41%229,68 €5,41% Stufe 6 4.455,84 €4.748,69 €292,85 €6,57%90,06 €2,02% S 16 – S 17 Tabellenwerte

51 S 17S 18Diff. in EuroDiff. in % indiv. Wirkung in € indiv. Wirkung in % Stufe 1 3.102,56 €3.445,25 €342,69 €11,05%457,51 €14,75% Stufe 2 3.416,52 €3.560,07 €143,55 €4,20%143,55 €4,20% Stufe 3 3.789,76 €4.019,46 €229,70 €6,06%229,70 €6,06% Stufe 4 4.019,46 €4.363,97 €344,51 €8,57%90,06 €2,24% Stufe 5 4.478,80 €4.880,76 €401,96 €8,97%401,96 €8,97% Stufe 6 4.748,69 €5.196,57 €447,88 €9,43%132,07 €2,78% S 17 – S 18 Tabellenwerte

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