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KÖLN BONN CETA UND ARBEITSRECHT. CETA und Arbeitsstandards Das CETA-Kapitel zu Handel und Arbeit beruft sich auf Prinzipien und Standards, die im Rahmen.

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1 KÖLN BONN CETA UND ARBEITSRECHT

2 CETA und Arbeitsstandards Das CETA-Kapitel zu Handel und Arbeit beruft sich auf Prinzipien und Standards, die im Rahmen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) entwickelt und festgeschrieben wurden. Die EU und Kanada verpflichten sich dazu, die vier Grundprinzipien, wie sie in der ILO-Erklärung von 1998 festgelegt sind, „zu respektieren, zu fördern und zu realisieren“. Diese beinhalten das Recht auf Vereinigungsfreiheit und auf kollektive Tarifverträge, die Abschaffung aller Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit, die Abschaffung von Kinderarbeit und die Abschaffung von Diskriminierungen hinsichtlich Beschäftigung und Beruf. KÖLN BONN

3 Mehr Schein als Sein: Die Verpflichtungen im CETA-Kapitel sind unverbindlich formuliert. Die Kernarbeitsnormen lediglich zu „fördern“ und zu „respektieren“ entspricht nicht der Verpflichtung, zu „ratifizieren“ und tatsächlich „umzusetzen“. Gerade in hochentwickelten Industriestaaten wie Kanada und der EU dürfte die Frage der Ratifizierung aller acht Kernarbeitsnormen und ihrer tatsächlichen Umsetzung eigentlich nicht mehr zur Debatte stehen. Alle 28 Mitgliedstaaten der EU haben die acht Kernarbeitsnormen ratifiziert. In Kanada hingegen wurden die Normen zum Vereinigungsrecht und zum Recht auf Kollektivverhandlungen nicht ratifiziert. Faktisch wird mit CETA nur der jeweilige Stand des Arbeitsrechts fixiert. KÖLN BONN

4 Verstöße gegen Arbeitsrecht bleiben folgenlos: Das Kapitel zu „Handel und Arbeit, Umwelt und nachhaltiger Entwicklung“ enthält keinen wirksamen Mechanismus gegen Verstöße. Stattdessen sind nur „Mediation“ und „Konsultationen“ bei Verstößen gegen Arbeitnehmer/innen-Rechte vorgesehen. Experten/innen sollen bei Verstößen Empfehlungen aussprechen. Hindert beispielsweise ein kanadisches Unternehmen, das in der EU tätig ist, seine Mitarbeiter/innen daran, Gewerkschaften beizutreten, erwartet es im Rahmen von CETA lediglich ein Empfehlungsschreiben des Experten/innen-Gremiums. Da keine Sanktionen verhängt werden können, bleibt das Vergehen ohne Konsequenzen und das Unternehmen kann die Empfehlungen getrost ignorieren. KÖLN BONN

5 Unsere Forderung an CETA: Verstöße gegen Arbeitnehmer/innen-Rechte dürfen nicht straffrei bleiben. Sie müssen mit Sanktionen geahndet werden. Nur so kann eine wirksame Umsetzung und Einhaltung der Standards garantiert und damit ein Grundstein für bessere Arbeitsbedingungen gelegt werden. KÖLN BONN

6 Arbeitsnormen schaffen Wohlstand: Studien der Weltbank zeigen, dass Handel und Globalisierung internationale Arbeitsnormen brauchen und nicht Angelegenheit einzelner Staaten bleiben dürfen. Im Ergebnis führen das Recht auf Gewerkschaftsgründung und die Kollektivvertragsfreiheit zu folgenden Effekten: » Höhere Einkommensgerechtigkeit, bessere Wirtschaftsleistung » Niedrigere Arbeitslosigkeit » Höhere Produktivität » Höhere Durchschnittslöhne in Industrie- und Entwicklungsländern » Geringere Einkommensunterschiede zwischen gelernten und ungelernten Arbeitskräften sowie zwischen Männern und Frauen KÖLN BONN

7 Dezentrale Demos am 17.09. KÖLN BONN

8 KÖLN BONN 17. September 2016 Köln, Deutzer Werft Stand: 01.08.2016 Auf Basis der gemeinsamen Broschüre von DGB & ÖGB: „CETA- KEINE AGENDA ZUR SICHERUNG UNSERER ARBEITSSTANDARDS“ DGB-Region Köln-Bonn, Hans-Böckler-Platz 1, 50672 Köln


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