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Veröffentlicht von:Louisa Maurer Geändert vor über 7 Jahren
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NEVAP Forum VI:Wohnen und Pflege Welche Möglichkeiten bieten sich durch das neue Heimgesetz in Niedersachsen? Anja Möwisch Rechtsanwältin/ Fachanwältin für Steuerrecht Nachmittagsweg 3c 30539 Hannover Tel. 0511-95286670 Fax 0511-95286677 E-Mail : RA@Moewisch.de www.moewisch.deRA@Moewisch.de
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Neues Nds. Heimgesetz: „Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen“ (NuWG) Inkrafttreten: Grundsätzlich 1.7.2016 Für ambulant betreute WGs, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch genommen werden, ist das Gesetz ab dem 1.7.2017 anwendbar Neu: Anwendungsbereich Unklar: Verordnungen
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Anwendungsbereich NuWG Unterstützende Wohnformen Ambulant betreute Wohngemeinschaften Betreutes WohnenHeim
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Unterscheidungen des NuWG selbstbestimmte Wohnformen Trägergesteuertes Wohnen Heim
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Unterstützende Wohnformen im Anwendungsbereich des HeimG Wohnformen, in denen volljährige Personen Wohnraum überlassen wird und in denen sie von Dienstleistern aufgrund einer mit dem Mietverhältnis verbundenen vertraglichen Verpflichtung Leistungen in Anspruch nehmen, die über allgemeine Unterstützungsleistungen…. hinausgehen
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Verbindung Wohnen + Dienstleistung Kein Anwendungsbereich des NuWG bei: Allgemeine Unterstützungsleistungen, wie… Notrufdienste Informations- und Beratungsleistungen Vermittlung von Leistungen: Der hauswirtschaftlichen Versorgung Pflege- und Betreuungsleistungen Katalogaufzählung Formulierung Wohnbetreuungsvertragsgesetz (WBVG)
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Verbindung Wohnen + Dienstleistung Freie Wählbarkeit spätestens nach einem Jahr: Nach Gründung der Wohngemeinschaft Nach dem Einzug ins betreute Wohnen Für folgende Dienstleistungen: Entgeltliche ambulante Pflege- und Betreuungsdienstleistungen => keine Anwendung des NuWG
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Dauerhafte Kopplung Wohnen + Dienstleistung Wohngemeinschaften auf die insbesondere die Vorschriften des § 17 Abs.3 NuWG anzuwenden sind entsprechende Anwendung der Verordnungen : Bei mind. 6 Bewohnern – Teile der HeimMindBauV Von einem Flur erreichbar; Aufzug… §§ 2,3 HeimPersV, d.h. Heimleitung Teile der MitwirkungsVO
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Tagespflege Bleibt im Anwendungsbereich des NuWG Konsequenz: Verordnungsgestaltung ? Aktuelle Rechtslage: Heimleitung nötig (P) Refinanzierung => geeinigtes Kalkulationsschema Fachkraftquote
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Auswirkung der Änderungen des NuWG aufgrund der allgemeinen Rahmenbedingungen der Pflege
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Zweck des NuWG – § 2 NuWG Weiterentwicklung des Angebotes unterstützender Einrichtungen Die Würde sowie Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen vor Beeinträchtigungen zu schützen Den Bewohnerinnen eine angemessene und individuelle Lebensgestaltung zu ermöglichen, insbesondere ihre Selbständigkeit, Selbstbestimmung, Selbstverantwortung und Teilhabe… zu wahren und fördern Die Einhaltung von Pflichten… Qualität zu sichern Mitwirkung zu gewährleisten Beratung… und Zusammenarbeit ….zu fördern
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Ziel der Pflegestärkungsgesetze Selbstbestimmte ambulante Pflege und Betreuung Stationäre Versorgung
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Auswirkung der PflegestärkungsG Konsequenzen aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) Eigenanteil in stationären Einrichtungen steigt bei Pflegegrad 2/3 => Angehörige müssen mehr zuzahlen und werden versuchen, die stationäre Versorgung möglichst lange zu vermeiden => Heimbedürftigkeitsprüfung des Sozialhilfeträgers…
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Ziele Bundesteilhabegesetz (BTG) Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – inklusive Gesellschaft Selbstbestimmung und individuelle Lebensplanung Teilhaberecht mit behindertenspezifischen Bedarfen Vorgelagerte Systeme werden verbessert- Vertragsebene Weiterentwicklung des Behinderungsbegriffes Herauslösen aus dem Fürsorgesystem Personenzentrierte Gestaltung der Leistungen unabhängig von Wohnort und –form Fachleistungskonzentration Keine neue Ausgabendynamik
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Betreutes Wohnen
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Konsequenzen für das NuWG Prüfung, ob betreute Wohnformen unter das NuWG fallen: Was versteht man unter betreutem Wohnen? Anforderung an die Ausstattung z.B. mit Küchen abschließbare eigene Häuslichkeit Briefkasten Prüfung der betreuten Wohnverträge und deren Umsetzung, z.B. hinsichtlich der Wahlfreiheit der Leistungen
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NuWG Sind die Zahlen der Heimaufsicht realistisch? Urteil des VG Oldenburg vom 21.5.2012 (Az.12A 1136/11) Mitwirkungsverpflichtung bei dementiell veränderte Menschen Wie viele Wohngemeinschaften werden entstehen? Planungsrechnung der Bundesregierung: Ca. 3.000 neue WGs Wie wird personell die Umsetzung durch die Heimaufsicht realisiert? Prüfungsrecht? Beratungsrecht?
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Fachkräftesituation
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NuWG Ausgestaltung der (Personal-)Verordnungen? Keine Fachkraftquote bei ambulanten Diensten „Präsenzkraft“ während der Nacht? Anerkennung von Betreuungskräften als Fachkräften? Anrechnung der PDL als Fachkraft… Betreuungsschlüssel bei Wohngemeinschaften? Sozialpädagogische Mitarbeiter: 1:30 Präsenz-Betreuungsmitarbeiter: 1:12,2 Nachtbereitschaft-Mitarbeiter: 1:12,9
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Entwicklung der Tagespflege
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Verordnungsanforderungen Personalausstattung der Tagespflege Einrichtungsübergreifenden Heimleitereinsatz Gesamtversorgungsvertrag mit ambulanten Dienst oder vollstationärer Einrichtung Bauliche Anforderungen an die Tagespflege 20 qm pro Platz? Räumliche Abgrenzung von der vollstationären Einrichtung Anzahl der Ruheräume – Nutzung außerhalb der Tagespflegezeit
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Berechnung der BFS-Immobilien Service GmbH
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Finanzierung durch Kommunen
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Bauliche und vertragliche Umsetzung von Wohngemeinschaften/ Betreutem Wohnen
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Räumlichkeiten der Wohngemeinschaft Zimmer der Wohngemeinschaftsmitglieder (8-12) Unterschiedliche Größe? Eigenes Bad oder Gemeinschaftsbad? Wohnküche/ Gemeinschaftsraum Hauswirtschaftsraum 1 Bad; 2 Toiletten Außenbereich/ Balkon Abstellraum, z.B. Rollator
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Regelungsbereiche einer Wohngemeinschaft Wohnen Gemeinschaft Pflege
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Anzeigepflichten - § 7 NuWG … des ambulanten Dienstes, wenn für mehr als 2 volljährige Personen Pflege- oder Betreuungsleistungen in einer Wohngemeinschaft, die nicht dem NuWG unterliegt, erbracht werden … Wer über allgemeine Unterstützungsleistungen hinausgehende Leistungen in nicht als Heim geltenden Formen des betreuten Wohnens erbringt….. Mit gleichartigen Wohnformen Bei tatsächlicher oder rechtlicher Verbundenheit mit dem Wohnungsanbieter In der Wohnung mehr als 2 pflegebedürftige Personen betreut werden
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Mitwirkung der Bewohner - § 4 NuWG Bewohnervertretung Hinzuziehung von fach- und sachkundigen Personen des Vertrauens möglich Vereinbarung der Gemeinschaftsordnung zwischen den Mietern Ein- und Auszug der Mieter einer WG Betreuungsumfang festlegen Anwesenheit von Betreuungs- und Pflegepersonen in der WG Qualifikation und Aufgaben
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Was wird an Leistungen von den Betroffenen abgefragt? Erhöhung des Sicherheitsgefühls durch Personalpräsenz Medizinisch – pflegerische Leistungen Hilfen zur Bewältigung des Haushaltes Wohnungsreinigung Wäscheservice Technische Dienstleistungen Fahr- und Bringdienste Mahlzeiten
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Prüfungspflichten und –befugnisse; Verpflichtung zur Auskunft (§ 9 NuWG) Nachweise der Struktur- und Prozessqualität Hygienesicherstellung der Mahlzeiten Umgang mit Arzneimitteln Sicherung einer angemessenen Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr Erstellung von Speiseplänen Sicherstellung der ärztlichen Versorgung Stellung von Pflegehilfsmitteln Umgang mit Wertsachen
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Wohnformen der Zukunft
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Wohnformen mit technischer Assistenz
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
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