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Veröffentlicht von:Heiko Reuter Geändert vor über 7 Jahren
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-Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte seit Januar 2013 in Sachsen neu geregelt -Meister, Techniker und sonstige hochqualifizierende Fortbildungsabschlüsse: Allgemeiner Hochschulreife gleichgesetzt -Sonstig beruflich Qualifizierte (zweijährige Berufsaus- bildung und dreijährige Berufserfahrung): Über Zugangsprüfungen Fachgebundene Hochschulreife möglich -Statistik für das WS 2013/14: 41 BewerberInnen 33 tatsächlich Studierende Niemand hat Zugangsprüfungen bestanden Beratung für Studieninteressierte ohne Abitur
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- § 17 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz verpflichtendes Beratungsgespräch -Im Aufgabenbereich der Zentralen Studienberatung: Persönlich oder telefonisch -Alternative für sonstig beruflich Qualifizierte -Statistik der ZSB (April – Oktober 2013): 97 E-Mails 31 persönliche Beratungen 86 telefonische Beratungen Beratung für Studieninteressierte ohne Abitur
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- Anliegen: Bewerbung, Studierfähigkeit/Anforderungen des Studiums, Studienstart, Studienorganisation, Zugangsvoraussetzungen -Hohes Interesse: Fernstudiengänge Bauingenieur- wesen und Maschinenbau -Zukünftig: Stärkere Vernetzung und Verweispraxis Flyer „Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte“ Handout zum Ablauf des Beratungsgesprächs Beratung für Studieninteressierte ohne Abitur
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Was sind Ihre Erfahrungen mit der Zielgruppe? Gibt es Überlegungen für die Zukunft?
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